Quickcheck für den Maklervertrag - Rechtsanwälte Wirth

Quickcheck für Ihren Maklervertrag

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte in 10 Fragen zusammengefasst, so dass Sie ohne großen Aufwand wissen, ob Sie sich auf Ihren Vertrag verlassen können. Immerhin geht es um Ihren Erfolg und Ihre Zukunft. Lassen Sie im Zweifelsfall Ihre Unterlagen von uns überprüfen!

Wirth Rechtsanwälte sind Ihr Ansprechpartner für Versicherungsrecht. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Checkliste Maklervertrag

Sollten Sie eine der nachfolgenden Fragen mit ‚Nein‘ beantworten, lassen Sie Ihre Unterlagen von uns prüfen oder überarbeiten. Ein ‚Nein‘ bei den meisten Fragen kann Sie die berufliche Existenz kosten!

1. Haben Sie überhaupt einen Maklervertrag?

2. Haben Sie den Maklervertrag individuell erarbeiten lassen?

3. Übernehmen Sie laut Maklervertrag wirklich auch nur die Pflichten gegenüber Ihrem Kunden, die Sie tatsächlich erfüllen können oder wollen?

4. Haften Sie auch für Verträge, für die Sie keine Courtage erhalten? Lassen Sie sich das vom Kunden vergüten?

5. Begrenzen Sie im Maklervertrag Ihre Haftung (wirksam) auf VSH-Höchstsumme/n?

6. Haben Sie eine gesonderte Datenschutzklausel in Ihrem Maklervertrag?

7. Enthält die Datenschutzklausel auch die Befugnis der Weitergabe von Kundeninfos an Pools?

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8. Weisen Sie bei der Erstinformation auf den registerführenen DIHK und seine 0180er Nummer sowie die konkret für einen Anruf entstehenden Kosten hin?

9. Haben Sie eine gesonderte Opt-In-Erklärung (Zustimmung zu Kontaktaufnahme per Telefon, Fax oder Mail) Ihres Kunden?

10. Fühlen Sie sich mit den von Ihnen genutzten Unterlagen sicher?

Sie haben alle Fragen mit ‚Ja‘ beantwortet?
Herzlichen Glückwunsch!

Falls nicht: Norman Wirth – Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht und sein Team stehen Ihnen zur Verfügung und zur Seite wenn es darauf ankommt.

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ihr Ansprechpartner rund um alle Pressemeldungen zum Versicherungsrecht: Tobias Strübing