Ihre Unfallversicherung zahlt nicht? Was tun?

Gründe, Handlungsempfehlungen und Tipps vom Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Maßgeschneiderte Rechtslösungen von erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht

  • Individuelle und deutschlandweite Unterstützung mit höchster Expertise bei Unfallversicherungen

  • Mehr als 25 Jahre Erfahrung bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen von Versicherten

Erfahrungen & Bewertungen zu Wirth Rechtsanwälte

Warum zahlt die Unfallversicherung nicht?

Viele Versicherungsnehmer stehen vor dem Problem, dass ihre Unfallversicherung im Ernstfall nicht wie erwartet leistet. Dies kann verschiedene Gründe haben, unter anderem: 

  • Der Invaliditätsgrad ist zu gering!

  • Die Versicherung kürzt die Leistung wegen Vorerkrankungen!

  • Fristen wurden angeblich versäumt!

Rechtsanwalt für Unfallversicherung Tobias Strübing

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht 

Ihre Lösung: Kompetente Rechtsberatung durch Wirth Rechtsanwälte

Unsere erfahrenen Anwälte im Versicherungsrecht kennen die Feinheiten und Fallstricke dieser Materie genau. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und kämpfen dafür, dass Ihre Unfallversicherung die vereinbarten Leistungen erbringt. Vertrauen Sie auf unser Fachwissen und unsere Erfahrung, um Ihr Recht durchzusetzen.

Rechtsanwalt für Unfallversicherung Norman Wirth

Norman Wirth

Fachanwalt für Versicherungsrecht 

Sechs Gründe, weshalb Unfallversicherungen Leistungen ablehnen

Ihr Recht, unser Antrieb

Kein Unfall nach Definition

Die private Unfallversicherung deckt nur Schäden durch äußere Einwirkungen. Selbst verschuldete Unfälle sind meist nicht versichert. Wir prüfen Ihren Fall und setzen berechtigte Ansprüche durch. 

Invaliditätsgrade zu gering

Die Höhe der Versicherungsleistung in der Unfallversicherung bestimmt sich nach dem so genannten Invaliditätsgrad. Von Versicherungen beauftragte Gutachter neigen dazu, diesen invaliditätsgrad etwas geringer anzusetzen, da dann der Auftraggeber eine geringere Leistung zahlen muss.

Vorerkrankungen

Unfallversicherungen kürzen häufig die Versicherungsleistung, weil sie meinen, dass eine bereits bestehende Vorerkrankung des betroffenen Körperteils, überwiegende Ursache für den Dauerschaden ist. Mit unter wird auch eingewandt, dass bereits ein Dauerschaden bestanden hat, beispielsweise wenn das Knie schon vorher einen Knorpelschaden hatte.“

Kein dauerhafter körperlicher Schaden

Invaliditätszahlungen und Unfallrenten werden nur bei dauerhaften Einschränkungen gezahlt. Temporäre Verletzungen wie Bandscheibenvorfälle werden nicht abgedeckt. Einige Versicherer bieten auch für vorübergehende Verletzungen ein Schmerzensgeld an.

Drogen- oder Alkoholeinfluss

Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind oft nicht versichert. Manche Versicherer zahlen jedoch bis zu einem bestimmten Promillewert. Der Ausschluss gilt aber auch für andere Bewusstseinsstörungen (bspw. Kreislaufbeschwerden etc.) Wichtig: Vertragsbedingungen beachten.

Frist verpasst?

In vielen Unfallversicherungen sind Fristen vereinbart, bspw. für die Unfallmeldung. Versäumen Sie diese Fristen, kann der Versicherer die Leistung evtl. ablehnen. Informieren Sie am besten sofort Ihre Unfallversicherung und beachten etwaige Belehrungen. Lassen Sie sich bei einer Ablehnung von uns vertreten!

Ihre Unfallversicherung zahlt nicht und Sie sind sich nicht sicher, ob das rechtens ist?
Melden Sie sich bei unseren Fachanwälten für Unfallversicherung. Wir stehen an Ihrer Seite.

Ihre Versicherungsfragen in guten Händen: So einfach geht's!

Wir(th) helfen

So haben wir unseren Mandanten zu ihrem Recht verholfen

Anerkennung einer dauerhaften Invalidität nach Verkehrsunfall 

1 - Fallbeispiel

Ein Mandant erlitt bei einem schweren Verkehrsunfall mehrere Knochenbrüche und ein Schädel-Hirn-Trauma. Die private Unfallversicherung verweigerte die Auszahlung der Invaliditätsleistung mit der Begründung, die Verletzungen würden nicht zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führen. Wir konnten durch die Einholung unabhängiger medizinischer Gutachten nachweisen, dass der Mandant dauerhaft körperlich eingeschränkt bleibt und die Invalidität damit eindeutig gegeben war. Nach intensiven Verhandlungen und der Androhung einer Klage lenkte die Versicherung ein und zahlte die vereinbarte Invaliditätssumme. 

Autounfall - Unfallversicherung zahlt nicht

Durchsetzung von Krankenhaustagegeld nach Sportunfall 

2 - Fallbeispiel

Eine Mandantin hatte sich bei einem Skiunfall schwer verletzt und musste mehrere Wochen im Krankenhaus verbringen. Ihre private Unfallversicherung verweigerte die Zahlung des Krankenhaustagegeldes, weil sie den Unfallhergang anzweifelte. Wir konnten durch Vorlage der Krankenhausberichte, der Aussagen von Augenzeugen und der Unfallaufnahme der Polizei den Unfallhergang lückenlos nachweisen. Nach mehreren Schriftwechseln lenkte die Versicherung ein und zahlte das vertraglich vereinbarte Krankenhaustagegeld vollständig aus. 

Wir kämpfen für Ihr Recht
Sportunfall - Unfallversicherung zahlt nicht

Unfallrente nach Gerüststurz

3 - Fallbeispiel

Ein Mandant stürzte bei Bauarbeiten von einem Gerüst und zog sich multiple Verletzungen zu. Die Unfallversicherung erkannte zwar die Leistung an, wollte aber für die schweren Schulterverletzungen nur die Leistung kürzen. Wir konnten allerdings nachweisen, dass die Schulter vor dem Unfall völlig in Ordnung war. Damit erreichte unser Mandant auch einen Invaliditätsgrad von 50 % und hat somit Anspruch auf eine monatliche Unfallrente von 500 €.

Arbeitsunfall - Unfallversicherung zahlt nicht

Wir sind Profis bei Problemen mit der Unfallversicherung und helfen Ihnen weiter!

Sie brauchen auch Hilfe?

Mit über zwei Jahrzehnten an Expertise im Versicherungsrecht wissen wir, worauf es ankommt! Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt, sind wir Ihr starker Partner an Ihrer Seite. Profitieren Sie von einer maßgeschneiderten Betreuung, persönlicher Beratung und einer überdurchschnittlichen Erfolgsbilanz.

Kontaktieren Sie uns

Professionelle Analyse und rechtliche Expertise

Das beinhaltet eine gründliche Überprüfung Ihres Versicherungsvertrags und Ihrer Ansprüche durch spezialisierte Anwälte im Versicherungsrecht.

Maßgeschneiderte Lösungen

Wir entwickeln individuelle Strategien zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche basierend auf der Analyse und unserer Expertise.

Durchsetzungsstärke und transparente Kommunikation

Wir vertreten entschlossen Ihre Interessen gegenüber Versicherungsgesellschaften und geben Ihnen klare Empfehlungen.

Unser Verhältnis ist von besonderem Vertrauen und Diskretion geprägt

STIMMEN UNSERER MANDANTEN

Lesen Sie Meinungen unserer Mandanten zur Rechtsberatung und Zusammenarbeit mit unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten, zu vertreten und zu betreuen.

Sehr gute Beratung, die Kanzlei hat sich sehr gut in meinen Fall eingearbeitet und diesen erfolgreich vertreten. Ich kann diese Kanzlei und insbesondere RA Strübing bei Berufsunfähigkeitsverfahren sehr empfehlen.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte

Kai Müller

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Meine Erfahrungen vor allem mit RA Ralf Göhler waren durchweg Positiv. Herr Göhler hat mich bei meiner Berufsunfähigkeit absolut Klar und sehr Kompetent vertreten. Meine Versicherung hat wirklich alles versucht nicht zahlen zu müssen und jede noch so absurde Möglichkeit genutzt mir mein Recht auf BU zu verweigern. Demnach zog sich der Prozess über 7 Jahre, mehreren Wiedersprüchen und Instanzen. In diesen 7Jahren wurde ich nicht nur absolut professionell durch Herrn Göhler vertreten, sondern Herr Göhler hat mich auch ermutigt mein Recht einzufordern und nicht aufzugeben. Wir haben alles ohne Abstriche gewonnen. Ich kann Herr Göhler nur weiterempfehlen und werde Ihn als Anwalt meines Vertrauens behalten.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte Ralf Göhler

Diana Weißer

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Egal, welche Frage, welcher Sachverhalt, welches Problem: Die Antworten und Hilfestellungen, die ich als Mandant erhalte, sind immer exzellent.
Nicht nur fachlich 1a (das können andere evtl. ebenso), sondern zusätzlich auch noch unglaublich auf meine ganz individuelle Situation zugeschnitten.
Eine ganz klare Empfehlung!

jürgen weber inhaber weberfinanz & webergeneration

Jürgen Weber

Inhaber weberfinanz & webergenerationen

Wir werden seit Jahren von der Kanzlei Wirth in Fragen zum Vertriebs- und Vermittlerrecht sehr gut beraten. Durch die hohe fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung ist die Kanzlei der ideale Partner für unser Unternehmen und unsere Vermittler. Wir schätzen besonders das ausgeprägte Verständnis für vertriebliche Belange.

Stimmen unserer Mandanten: Ein Portrait von Norbert Porazik Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Norbert Porazik

Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Gut, solch einen Partner bei der Unterstützung in Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Maklerpartnern zu haben. Die hochprofessionelle Unterstützung in Fragen des Versicherungsrechts wollen wir auch nicht mehr missen!

Stimmen unserer Mandanten: Dr. Peter Schmidt Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Dr. Peter Schmidt

Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit der Kanzlei zusammen. Die lösungsorientierte Arbeitsweise, der enorme Elan aber auch der zwischenmenschliche Kontakt sind außergewöhnlich. Die Anwälte verstehen es, komplexe Sachverhalte rechtsicher aufzustellen und dennoch verständlich darzulegen. Wir haben größtes Vertrauen in die Kanzlei und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Stimmen unserer Mandanten: Thomas Soltau Vorstand wallstreet:online capital AG

Thomas Soltau

Vorstand Smartbroker AG

Unsere Handlungsempfehlungen für Sie

WENN DIE Unfallversicherung NICHT ZAHLT

  • Dokumentieren Sie den Unfall sorgfältig

    Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Unfall. Dokumentieren Sie sämtliche Kommunikation mit der Unfallversicherung und sammeln Sie alle relevanten Schriftstücke. Erfassen Sie alle medizinischen Berichte und Informationen zum festgestellten Grad der Invalidität. Achten Sie auf die Fristen!

  • Konsultieren Sie uns, die erfahrenen Fachanwälte für Versicherungsrecht

    Besprechen Sie alle gesammelten Unterlagen und Informationen mit uns, um die Erfolgsaussichten Ihrer Forderungen zu bewerten. Wirth Rechtsanwälte informiert Sie über mögliche rechtliche Schritte und entwickelt gemeinsam eine Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

  • Setzen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch

    Gemeinsam mit uns, als erfahrene Rechtsanwälte für Versicherungsrecht, setzen Sie sich aktiv für Ihre Rechte ein und fordern die angemessene Leistung von der privaten Unfallversicherung ein. Bei Bedarf initiieren Sie gerichtliche Schritte und lassen sich deutschlandweit durch Wirth Rechtsanwälte vertreten. Verhandeln Sie, wenn möglich, auf Grundlage des vorliegenden Fachwissens und der Erfahrung Ihres Anwalts Vergleiche mit der Versicherung aus, um eine zügige und für Sie vorteilhafte Lösung zu erzielen.

So helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht

AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE

Kennenlernen und Beratung

Lernen Sie uns in einem ersten Termin kennen und schildern Sie uns Ihren konkreten Fall. Unser erstes Gespräch ist vertraulich und kostenfrei.

Möglichkeiten und Handlungsempfehlung

Anhand Ihrer Situation und der rechtlichen Grundlage geben wir Ihnen eine erste Einschätzung über Ihre möglichen Ansprüche und die Kosten. Außerdem erhalten Sie erste Handlungsempfehlungen von uns.

Vertretung gegenüber der Versicherung

Treffen Sie in aller Ruhe eine Entscheidung. Wenn es für beide Seiten passt, übernehmen wir gerne Ihre Vertretung und setzen ohne zu zögern Ihr Recht für Sie durch.

FAQ: Rechtsberatung zur Unfallversicherung - Klare Antworten auf wichtige Fragen

Was ist eine private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung ist eine Versicherung, die finanzielle Unterstützung bietet, wenn Sie durch einen Unfall gesundheitlichen Schaden erleiden.

Wichtige Punkte:

  • Individuell anpassbar: Sie können die Versicherung nach Ihren Bedürfnissen gestalten.
  • Umfangreicher Schutz: Deckt Unfälle im Berufs- und Privatleben weltweit ab.
  • Finanzielle Absicherung: Schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.

Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung:

  • Private Unfallversicherung: Weltweiter Schutz bei Unfällen, unabhängig von Arbeits- oder Freizeitunfällen.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Deckt nur Arbeits- und Berufsunfälle ab und ist im Sozialgesetzbuch geregelt.

Unsere Rechtsberatung hilft Ihnen, wenn Ihre Unfallversicherung nicht zahlt. Lassen Sie sich von unseren Experten unterstützen!

Was muss man nach einem Unfall beachten? 

Nach einem Unfall gibt es wichtige Fristen, die Sie einhalten müssen, um Leistungen von Ihrer Unfallversicherung zu erhalten:

Wichtige Fristen:

  1. Dauerschaden: Ein Dauerschaden muss oft innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall auftreten.
  2. Meldung des Schadens: Der Dauerschaden muss innerhalb von 3 Monaten gemeldet und von einem Arzt bestätigt werden.

Diese sogenannten Invaliditätsfristen sind entscheidend für Ihren Anspruch. Achten Sie darauf, diese Fristen unbedingt einzuhalten, um Ihre Versicherungsleistungen nicht zu gefährden. Prüfen Sie in Ihrer Unfallversicherung auch, welche Frist konkret vereinbart sind. Mitunter gelten in den Bedingungen auch längere Fristen.

Brauchen Sie Unterstützung? Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite!

Unterstützung erhalten

Was ist ein Unfall in der Unfallversicherung?

Ein Unfall in der Unfallversicherung ist ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigung und eventuell zu einer Dauerschädigung führt.

Wichtige Punkte:

  • Plötzliches Ereignis: Muss unerwartet und von außen auf den Körper einwirken.
  • Dauerschaden: Bleibt nach einem Jahr ein Dauerschaden bestehen, haben Sie Anspruch auf eine Versicherungsleistung.
  • Fristen: Alle relevanten Fristen müssen eingehalten werden.

Versicherungsleistungen:

  • Einmalbetrag: Häufig erhalten Sie eine einmalige Auszahlung.
  • Monatliche Rente: Bei schweren Einschränkungen kann auch eine monatliche Rente gezahlt werden.
  • Zusätzliche Kosten: Versicherungsleistungen können auch Kosten für kosmetische Operationen und andere Aufwendungen abdecken.

 

Die Unfallversicherung lehnt die Leistung wegen „Eigenbewegung“ ab. Was kann ich tun?

Wenn Ihre Unfallversicherung die Leistung wegen “Eigenbewegung” ablehnt, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

1. Fachanwalt beauftragen:

  • Kontaktieren Sie einen versierten Fachanwalt für Versicherungsrecht.

2. Unfallhergang prüfen:

  • Der Anwalt wird den genauen Ablauf des Unfalls mit Ihnen analysieren.
  • Beispiel: Wenn Sie sich nur vertreten haben, ohne äußere Einflüsse, könnte die Ablehnung gerechtfertigt sein.

3. Äußere Einflüsse nachweisen:

  • Ein Unfall liegt nur vor, wenn ein äußeres Ereignis auf Ihren Körper eingewirkt hat.
  • Beispiele: Über einen Bordstein gestolpert, beim Fußball den Ball abbekommen, auf der Treppe ausgerutscht und gestürzt.

4. Richtigstellung:

  • Falls äußere Einflüsse vorlagen, muss dies der Versicherung klar mitgeteilt und nachgewiesen werden.

Unsere Experten unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung durchzusetzen!

Unterstützung erhalten
Spätestens bei einer Ablehnung sollten Sie einen versierten Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen. Dieser prüft mit Ihnen noch einmal ganz genau, wie der Unfall zu Stande gekommen ist. Haben Sie sich beispielsweise nur vertreten, ohne dass äußere Einflüsse dafür eine Ursache waren, könnte die Versicherung Recht haben. Häufig ist das aber nicht der Fall, was gegenüber der Unfallversicherung dann richtiggestellt werden muss. Entscheidend ist, dass ein Unfall nur dann vorliegt, wenn von außen ein Ereignis auf den Körper eingewirkt hat, sie also bspw. über einen Bordstein gestolpert, beim Fußball den Ball abbekommen haben oder sie auf der Treppe ausgerutscht und gestürzt sind.

Was bedeutet die so genannte ärztliche Invaliditätsfeststellung?

Der Dauerschaden muss nicht nur innerhalb einer bestimmten Frist eingetreten sein, sondern er muss auch von einem Arzt festgestellt worden sein. Die Frist dafür ist häufig 15 Monate nach dem Unfall. Mittlerweile werden häufig aber auch längere Fristen vereinbart und Sie müssen immer anhand des Vertrages prüfen, welche Fristen für den gewählten Tarif gelten. Stellt innerhalb dieses Zeitraums kein Arzt einen Dauerschaden fest und bestätigt innerhalb dieser Frist auch kein Arzt, dass dieser Dauerschaden auf den Unfall zurückzuführen ist, dann können allein aus diesem Grund Leistungsstandansprüche aus der Unfallversicherung scheitern.

Aber Achtung: das gilt nur, wenn die Unfallversicherung auf diese Fristen hingewiesen, sprich sie belehrt hat. Ist die Belehrung nicht erfolgt, dann kann sich die Versicherung nicht auf die versäumte Frist berufen.

Muss mich die Unfallversicherung über die Fristen belehren?

Ja. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, Sie nach Meldung eines Unfalls auf die laufenden Fristen hinzuweisen. Hat die Unfallversicherung nicht auf die im Vertrag vereinbarten Fristen hingewiesen, dann ist eine Versäumung der dort geregelten Fristen möglicherweise unkritisch. In diesem Fall können Sie unter Umständen auch nach Ablauf der Frist Ihre Leistungen geltend machen und rechtlich durchsetzen.

Aber Achtung: Dann muss beispielsweise eine Invaliditätsfeststellung oder aber auch die Geltendmachung der Versicherungsleistung unverzüglich nachgeholt werden.

Die Versicherung zahlt zwar, sie zahlt aber viel zu wenig. Was kann ich tun?

Der häufigste Grund, warum sich Versicherungsnehmer an uns wenden, ist die aus ihrer Sicht zu geringe Versicherungsleistung. Den Grad der Invalidität lassen Unfallversicherungen häufig durch Gutachter bewerten. Diese Gutachter werden aber häufig ausschließlich von diesen Versicherungen beauftragt, so dass deren Feststellungen nicht immer sachgerecht sind. Wir unterstützen Sie dabei, bei Unfallversicherungen höhere Leistungen durchzusetzen und haben große Erfahrung mit solchen Gutachten.

Entscheidend kann dabei sein, dass über Arztberichte aber auch über Zeugenaussagen eine höhere Einschränkung belegt werden kann.

Die Versicherung kürzt die Leistung wegen einer Vorerkrankung. Ich hatte aber keine Vorerkrankung.

Ein häufiger Grund für Leistungskürzungen ist der Einwand, dass nicht allein der Unfall zu der Gesundheitsschädigung geführt hat, sondern eine bereits bestehende Vorerkrankung die Hauptursache war oder zumindest mitgewirkt hat. Wichtig ist, dass zunächst einmal anhand der Versicherungsbedingungen geprüft wird, was sie vereinbart haben. Denn nicht jede Vorerkrankung führt automatisch zu einer Leistungskürzung. Häufig ist vereinbart, dass die Vorerkrankung einen gewissen Umfang gehabt haben muss.

Darlegungs– und beweisbelastet ist im Übrigen die Versicherung. Sie können sich daher spätestens bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zunächst einmal zurücklehnen und abwarten, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Versicherung überhaupt dieser Beweis gelingt. Hierbei wird es wie häufig auf medizinische Gutachten ankommen und kann beispielsweise ein Gutachter eine Vorerkrankung nicht mehr belastbar einschätzen, dann geht das zulasten der Versicherung.

Die Versicherung wendet ein, dass ich bereits einen Dauerschaden hatte. Davon habe ich aber nichts bemerkt. Was kann ich tun?

Ein weiterer Grund für eine Kürzung der Versicherungsleistung ist der Einwand, dass das betroffene Organ bereits einen Dauerschaden hatte. Dieser Einwand wird häufig erhoben, wenn Gelenke und Sehnen beschädigt werden, die zuvor bereits übermäßig verschlissen waren oder durch früheren Unfall der aktuell betroffene Bereich schon vorgeschädigt war. Auch hier wird es häufig auf eine medizinische Begutachtung, häufig sogar im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung ankommen. Auch in diesem Fall gehen Unklarheiten in der Begutachtung zulasten der Unfallversicherung. Kann also beispielsweise der Gutachter keine Vorschädigung und auch keinen vorher vorhandenen Dauerschaden mehr belastbar einschätzen, dann kann die Unfallversicherung diesen Einwand nicht erheben.

Kann eine Unfallversicherung Geld zurückfordern?

Ja. Unter gewissen Voraussetzungen ist das möglich. Das hat etwas damit zu tun, dass es in der Unfallversicherung ein so genanntes Erstbemessungs- und ein Zweibemessungsverfahren gibt. Das bedeutet für Sie konkret, dass unter Umständen schon nach kurzer Zeit bereits eine vorläufige Versicherungsleistung bezahlt wird, die Unfallversicherung sich dann aber vorbehält, diese bis zu einem Zeitraum von 3 Jahren nach dem Unfall nachzuprüfen. Stellte die Unfallversicherung nach einer erneuten Überprüfung (Zweitbemessung) eine geringere Invalidität fest, dann kann sie die Versicherungsleistung ganz oder teilweise zurückfordern.

Was bedeutet Nachbemessung in der Unfallversicherung?

Ist ein Jahr nach dem Unfall ein Dauerschaden eingetreten, dann bekommen Sie häufig bereits eine Versicherungsleistung, wenn Sie darüber hinaus eine Versicherungsleistung fristgerecht geltend gemacht und den entsprechenden Arztbericht eingeholt haben. Typischerweise ist aber in den Versicherungsverträgen vereinbart, dass Unfallversicherungen bis zu einem Zeitraum von drei Jahren nach dem Unfall diese Versicherungsleistung und vor allen Dingen den Grad der Invalidität nachprüfen können. Dabei spricht man von einer Nachbemessung.

Kommt die Unfallversicherung dann zu dem Ergebnis, dass sich der Dauerschaden verbessert hat, dann kann es sogar sein, dass sie eine Versicherungsleistung ganz oder teilweise zurückfordert. Zu beachten ist allerdings, dass sich Unfallversicherungen normalerweise diese Nachprüfung konkret vorbehalten müssen und dafür auch im Versicherungsvertrag häufig entsprechende Fristen geregelt sind. Wir prüfen für Sie sehr genau, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Nachbesserung von Vorteil oder Nachteil ist und was man gegen Forderungen nun kann. Ist ein Jahr nach dem Unfall ein Dauerschaden eingetreten, dann bekommen Sie häufig bereits eine Versicherungsleistung, wenn Sie darüber hinaus eine Versicherungsleistung fristgerecht geltend gemacht und den entsprechenden Arztbericht eingeholt haben.

Typischerweise ist aber in den Versicherungsverträgen vereinbart, dass Unfallversicherungen bis zu einem Zeitraum von drei Jahren nach dem Unfall diese Versicherungsleistung und vor allen Dingen den Grad der Invalidität nachprüfen können. Dabei spricht man von einer Nachbemessung. Kommt die Unfallversicherung dann zu dem Ergebnis, dass sich der Dauerschaden verbessert hat, dann kann es sogar sein, dass sie eine Versicherungsleistung ganz oder teilweise zurückfordert. Zu beachten ist allerdings, dass sich Unfallversicherungen normalerweise diese Nachprüfung konkret vorbehalten müssen und dafür auch im Versicherungsvertrag häufig entsprechende Fristen geregelt sind. Wir prüfen für Sie sehr genau, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Nachbesserung von Vorteil oder Nachteil ist und was man gegen Forderungen nun kann.

Die Unfallversicherung wendet ein, dass der Unfall durch eine Bewusstseinsstörung herbeigeführt wurde und lehnt Leistung ab. Was kann ich tun?

Häufig haben Unfallversicherungen in den Ausschlussklauseln vereinbart, dass solche Unfälle ausgeschlossen sind, die aufgrund von Bewusstseinsstörungen entstanden sind. Damit will man vor allen Dingen Unfälle aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinflüssen ausschließen. Wird zum Beispiel bei der Behandlung im Krankenhaus der Blutalkoholgehalt gemessen und man stellt einem bestimmten Wert fest, nehmen Unfallversicherungen dies häufig zum Anlass Versicherungsleistung abzulehnen.

Aber nicht nur Alkohol und Drogen können zu Bewusstseinsstörungen führen, auch eine Diabetes oder Blutdruckproblem können zu Bewusstseinsstörungen und in deren Folge zu einem entsprechenden Einwand der Versicherung führen.

Ich war alkoholisiert und habe mich dabei verletzt. Nun lehnte Unfallversicherung einer Versicherungsleistung.

Wenn Sie bei einem Unfall alkoholisiert waren, dokumentieren Krankenhäuser oft Ihren Blutalkoholwert. Unfallversicherungen nutzen dies häufig als Grund, Leistungen abzulehnen. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche trotzdem durchzusetzen.

Unser Vorgehen:

  1. Versicherungsbedingungen prüfen: Wir analysieren die Bedingungen Ihrer Versicherung und prüfen, ob sie klar und verständlich sind.
  2. Ursache klären: Wir untersuchen, ob wirklich die Alkoholisierung für den Schaden verantwortlich ist.
  3. Beweislast: Die Versicherung muss beweisen, dass der Ausschlussgrund greift. Können wichtige Tatsachen nicht abschließend geklärt werden, geht dies zu Lasten der Versicherung.

Unsere Experten unterstützen Sie, Ihre Rechte durchzusetzen!

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