Ihre Unfallversicherung zahlt nicht? Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Wenn die Leistung verweigert oder gekürzt wurde, stehen wir Ihnen mit juristischer Durchsetzungskraft zur Seite – dank Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko.
Erfahrungen & Bewertungen zu Wirth Rechtsanwälte

Versicherung verweigert die Zahlung?

Sie haben alles korrekt gemeldet und trotzdem kürzt oder lehnt Ihre Unfallversicherung die Leistung ab? Sie sind nicht allein. Viele Versicherungen versuchen, sich durch intransparente Klauseln oder formale Gründe vor Zahlungen zu drücken. Doch Sie haben Rechte und wir setzen sie durch.

Was wir für Sie tun:

  • Prüfung des Ablehnungsbescheids

  • Kommunikation mit der Versicherung

  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche, auch vor Gericht

  • Enge Abstimmung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Unser Ziel: Ihre berechtigte Leistung! Durchgesetzt mit rechtlicher Schlagkraft.

Rechtsanwalt für Unfallversicherung Norman Wirth

Norman Wirth

Fachanwalt für Versicherungsrecht 

Rechtsanwalt für Unfallversicherung Tobias Strübing

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht 

Ihre Unfallversicherung hat den Leistungsantrag abgelehnt?

  • Keine direkten Kosten bei bestehender Rechtsschutzversicherung*

  • Schnelle Rückmeldung durch erfahrenes Kanzleiteam

  • Fokussiert auf abgelehnte Unfallversicherungs-Leistungen

  • * Ein im Versicherungsvertrag vereinbarter Selbstbehalt muss weiterhin vom Mandanten selbst gezahlt werden. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, hängt vom gewählten Tarif Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Unverbindlich

Diskret

Anwaltlich vertraulich

So helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht

AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE

Ersteinschätzung

Kurzer Check: Können wir Ihnen helfen?

Sie rufen an oder schreiben uns – und wir sagen Ihnen direkt, ob Ihr Fall in unser Fachgebiet fällt und was eine Vertretung kostet. Kein langes Drumherum, keine versteckten Kosten. So wissen Sie sofort, woran Sie sind.

Erstberatung

Taktische Fallplanung mit einem Fachanwalt

In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Unterlagen im Detail. Sie erhalten eine klare Empfehlung, welche Wege erfolgversprechend sind und wie Ihre Ansprüche an die Unfallversicherung durchsetzbar sind – außergerichtlich oder gerichtlich.

Mandatserteilung

Wir übernehmen die komplette Kommunikation

Wenn Sie uns beauftragen, vertreten wir Ihre Interessen konsequent – gegenüber der Versicherung, gegenüber Gutachtern und bei der Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Durchsetzung Ihrer Rechte

Konsequente Vertretung – notfalls vor Gericht

Unsere spezialisierten Anwälte setzen Ihre Ansprüche bundesweit durch – mit Erfahrung, Taktik und Nachdruck. Ob durch Vergleich oder Klage: Wir kämpfen für Ihr Recht.

Warum Wirth Rechtsanwälte?

  • 0+

    Jahre Spezialisierung im Versicherungsrecht

  • Bundesweite

    Mandatsübernahme möglich

  • 0%

    Erfolgsquote bei abgelehnten Fällen der Unfallversicherung

  • Fachanwälte für Versicherungsrecht

    Unsere spezialisierten Anwälte wissen genau, wie Versicherer denken – und wie man sie überzeugt.

  • Klare Struktur im Vorgehen Ihres Falls

    Von der Ersteinschätzung bis zur gerichtlichen Durchsetzung: Sie wissen immer, wo Sie stehen.

  • Keine Kosten dank Rechtsschutz

    Mit einer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir Ihren Fall oft ganz ohne Kostenrisiko* für Sie.

    *Ein vereinbarter Selbstbehalt ist selbst zu tragen; die Erstattung ist tarifabhängig.

Wir(th) helfen

So haben wir unseren Mandanten zu ihrem Recht verholfen

Anerkennung einer dauerhaften Invalidität nach Verkehrsunfall 

1 - Fallbeispiel

Ein Mandant erlitt bei einem schweren Verkehrsunfall mehrere Knochenbrüche und ein Schädel-Hirn-Trauma. Die private Unfallversicherung verweigerte die Auszahlung der Invaliditätsleistung mit der Begründung, die Verletzungen würden nicht zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führen. Wir konnten durch die Einholung unabhängiger medizinischer Gutachten nachweisen, dass der Mandant dauerhaft körperlich eingeschränkt bleibt und die Invalidität damit eindeutig gegeben war. Nach intensiven Verhandlungen und der Androhung einer Klage lenkte die Versicherung ein und zahlte die vereinbarte Invaliditätssumme. 

Autounfall - Unfallversicherung zahlt nicht

Durchsetzung von Krankenhaustagegeld nach Sportunfall 

2 - Fallbeispiel

Eine Mandantin hatte sich bei einem Skiunfall schwer verletzt und musste mehrere Wochen im Krankenhaus verbringen. Ihre private Unfallversicherung verweigerte die Zahlung des Krankenhaustagegeldes, weil sie den Unfallhergang anzweifelte. Wir konnten durch Vorlage der Krankenhausberichte, der Aussagen von Augenzeugen und der Unfallaufnahme der Polizei den Unfallhergang lückenlos nachweisen. Nach mehreren Schriftwechseln lenkte die Versicherung ein und zahlte das vertraglich vereinbarte Krankenhaustagegeld vollständig aus. 

Sportunfall - Unfallversicherung zahlt nicht

Unfallrente nach Gerüststurz

3 - Fallbeispiel

Ein Mandant stürzte bei Bauarbeiten von einem Gerüst und zog sich multiple Verletzungen zu. Die Unfallversicherung erkannte zwar die Leistung an, wollte aber für die schweren Schulterverletzungen die Leistung kürzen. Wir konnten allerdings nachweisen, dass die Schulter vor dem Unfall völlig in Ordnung war. Damit erreichte unser Mandant auch einen Invaliditätsgrad von 50 % und hat somit Anspruch auf eine monatliche Unfallrente von 500 €.

Arbeitsunfall - Unfallversicherung zahlt nicht

Sechs Gründe, weshalb Unfallversicherungen Leistungen ablehnen

Ihr Recht, unser Antrieb

Kein Unfall nach Definition

Ein Unfall liegt vor, wenn ein Ereignis plötzlich von außen auf Ihren Körper einwirkt und Sie dabei unfreiwillig geschädigt werden. Auch selbst verschuldete Unfälle sind grundsätzlich mitversichert – nur vorsätzliches Handeln ist ausgeschlossen. Wir prüfen Ihren Fall und setzen berechtigte Ansprüche durch.

Invaliditätsgrade zu gering

Die Höhe der Versicherungsleistung bestimmt sich nach dem sogenannten Invaliditätsgrad. Dessen Bewertung lässt Beurteilungsspielräume zu, die sich erheblich auf die Leistung auswirken können. Wir prüfen, ob der angesetzte Invaliditätsgrad Ihrem tatsächlichen Schaden entspricht.

Vorerkrankungen

Unfallversicherungen kürzen häufig die Versicherungsleistung, weil sie meinen, dass eine bereits bestehende Vorerkrankung des betroffenen Körperteils, überwiegende Ursache für den Dauerschaden ist. Mit unter wird auch eingewandt, dass bereits ein Dauerschaden bestanden hat, beispielsweise wenn das Knie schon vorher einen Knorpelschaden hatte.“

Kein dauerhafter körperlicher Schaden

Invaliditätszahlungen und Unfallrenten werden nur bei dauerhaften Einschränkungen gezahlt. Temporäre Verletzungen wie Bandscheibenvorfälle werden nicht abgedeckt. Einige Versicherer bieten auch für vorübergehende Verletzungen ein Schmerzensgeld an.

Drogen- oder Alkoholeinfluss

Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind oft nicht versichert. Manche Versicherer zahlen jedoch bis zu einem bestimmten Promillewert. Der Ausschluss gilt aber auch für andere Bewusstseinsstörungen (bspw. Kreislaufbeschwerden etc.) Wichtig: Vertragsbedingungen beachten.

Frist verpasst?

In vielen Unfallversicherungen sind Fristen vereinbart, bspw. für die Unfallmeldung. Versäumen Sie diese Fristen, kann der Versicherer die Leistung evtl. ablehnen. Informieren Sie am besten sofort Ihre Unfallversicherung und beachten etwaige Belehrungen. Lassen Sie sich bei einer Ablehnung von uns vertreten!

Ihre Unfallversicherung zahlt nicht und Sie sind sich nicht sicher, ob das rechtens ist?
Melden Sie sich bei unseren Fachanwälten für Unfallversicherung. Wir stehen an Ihrer Seite.

Unfallversicherung zahlt nicht?
KreATIV. kÄMPFERISCH. kOMPETENT.

Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Leistungsablehnung durch die Versicherung? Wir prüfen Ihren Fall – rechtlich fundiert und mit klarem Ziel: Ihre Entschädigung. Keine direkten Kosten dank Rechtsschutzversicherung.

Unsere Handlungsempfehlungen für Sie

WENN DIE Unfallversicherung NICHT ZAHLT

  • Dokumentieren Sie den Unfall sorgfältig

    Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Unfall. Dokumentieren Sie sämtliche Kommunikation mit der Unfallversicherung und sammeln Sie alle relevanten Schriftstücke. Erfassen Sie alle medizinischen Berichte und Informationen zum festgestellten Grad der Invalidität. Achten Sie auf die Fristen!

  • Konsultieren Sie uns, die erfahrenen Fachanwälte für Versicherungsrecht

    Besprechen Sie alle gesammelten Unterlagen und Informationen mit uns, um die Erfolgsaussichten Ihrer Forderungen zu bewerten. Wirth Rechtsanwälte informiert Sie über mögliche rechtliche Schritte und entwickelt gemeinsam eine Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

  • Setzen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch

    Gemeinsam mit uns, als erfahrene Rechtsanwälte für Versicherungsrecht, setzen Sie sich aktiv für Ihre Rechte ein und fordern die angemessene Leistung von der privaten Unfallversicherung ein. Bei Bedarf initiieren Sie gerichtliche Schritte und lassen sich deutschlandweit durch Wirth Rechtsanwälte vertreten. Verhandeln Sie, wenn möglich, auf Grundlage des vorliegenden Fachwissens und der Erfahrung Ihres Anwalts Vergleiche mit der Versicherung aus, um eine zügige und für Sie vorteilhafte Lösung zu erzielen.

Wir sind Profis bei Problemen mit der Unfallversicherung und helfen Ihnen weiter!

Sie brauchen auch Hilfe?

Mit über zwei Jahrzehnten an Expertise im Versicherungsrecht wissen wir, worauf es ankommt! Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt, sind wir Ihr starker Partner an Ihrer Seite. Profitieren Sie von einer maßgeschneiderten Betreuung, persönlicher Beratung und einer überdurchschnittlichen Erfolgsbilanz.

Professionelle Analyse und rechtliche Expertise

Das beinhaltet eine gründliche Überprüfung Ihres Versicherungsvertrags und Ihrer Ansprüche durch spezialisierte Anwälte im Versicherungsrecht.

Maßgeschneiderte Lösungen

Wir entwickeln individuelle Strategien zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche basierend auf der Analyse und unserer Expertise.

Durchsetzungsstärke und transparente Kommunikation

Wir vertreten entschlossen Ihre Interessen gegenüber Versicherungsgesellschaften und geben Ihnen klare Empfehlungen.

Unser Verhältnis ist von besonderem Vertrauen und Diskretion geprägt

STIMMEN UNSERER MANDANTEN

Lesen Sie Meinungen unserer Mandanten zur Rechtsberatung und Zusammenarbeit mit unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten, zu vertreten und zu betreuen.

Sehr gute Beratung, die Kanzlei hat sich sehr gut in meinen Fall eingearbeitet und diesen erfolgreich vertreten. Ich kann diese Kanzlei und insbesondere RA Strübing bei Berufsunfähigkeitsverfahren sehr empfehlen.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte

Kai Müller

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Meine Erfahrungen vor allem mit RA Ralf Göhler waren durchweg Positiv. Herr Göhler hat mich bei meiner Berufsunfähigkeit absolut Klar und sehr Kompetent vertreten. Meine Versicherung hat wirklich alles versucht nicht zahlen zu müssen und jede noch so absurde Möglichkeit genutzt mir mein Recht auf BU zu verweigern. Demnach zog sich der Prozess über 7 Jahre, mehreren Wiedersprüchen und Instanzen. In diesen 7Jahren wurde ich nicht nur absolut professionell durch Herrn Göhler vertreten, sondern Herr Göhler hat mich auch ermutigt mein Recht einzufordern und nicht aufzugeben. Wir haben alles ohne Abstriche gewonnen. Ich kann Herr Göhler nur weiterempfehlen und werde Ihn als Anwalt meines Vertrauens behalten.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte Ralf Göhler

Diana Weißer

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Ein sehr zuverlässige Kanzlei, trotz Zeitmangel alles bestens umgesetzt! Hier wird sich für den Mandanten Zeit genommen, bei fragen wird prompt geantwortet. Ein großes Dankeschön an das Team, weiter so!!

bewertung wirth

Dominik Coels

-

Egal, welche Frage, welcher Sachverhalt, welches Problem: Die Antworten und Hilfestellungen, die ich als Mandant erhalte, sind immer exzellent.Nicht nur fachlich 1a (das können andere evtl. ebenso), sondern zusätzlich auch noch unglaublich auf meine ganz individuelle Situation zugeschnitten. Eine ganz klare Empfehlung!

jürgen weber inhaber weberfinanz & webergeneration

Jürgen Weber

Inhaber weberfinanz & webergenerationen

Wir werden seit Jahren von der Kanzlei Wirth in Fragen zum Vertriebs- und Vermittlerrecht sehr gut beraten. Durch die hohe fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung ist die Kanzlei der ideale Partner für unser Unternehmen und unsere Vermittler. Wir schätzen besonders das ausgeprägte Verständnis für vertriebliche Belange.

Stimmen unserer Mandanten: Ein Portrait von Norbert Porazik Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Norbert Porazik

Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Gut, solch einen Partner bei der Unterstützung in Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Maklerpartnern zu haben. Die hochprofessionelle Unterstützung in Fragen des Versicherungsrechts wollen wir auch nicht mehr missen!

Stimmen unserer Mandanten: Dr. Peter Schmidt Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Dr. Peter Schmidt

Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit der Kanzlei zusammen. Die lösungsorientierte Arbeitsweise, der enorme Elan aber auch der zwischenmenschliche Kontakt sind außergewöhnlich. Die Anwälte verstehen es, komplexe Sachverhalte rechtsicher aufzustellen und dennoch verständlich darzulegen. Wir haben größtes Vertrauen in die Kanzlei und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Stimmen unserer Mandanten: Thomas Soltau Vorstand wallstreet:online capital AG

Thomas Soltau

Vorstand Smartbroker AG

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Ich möchte mich ganz herzlich bei Wirth Rechtsanwälte bedanken, insbesondere bei Milo Ossowski und Rechtsanwalt Sajkow. Ich wurde in meiner Berufsunfähigkeitsangelegenheit sehr gut begleitet – alles wurde freundlich, verständlich und mit viel Engagement erklärt. Die Bearbeitung lief zügig und erfolgreich, und ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Vielen Dank für die tolle Unterstützung – ich kann die Kanzlei absolut weiterempfehlen!

Diana E. 12. November 2025
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Die Zusammenarbeit gestaltete sich sehr erfolgreich, vielen Dank dafür.

Steffen T. 17. September 2025
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Nach einem Unfall (Erblindung Auge) nahm ich mir einen Anwalt aus unserer Gegend. Ich hatte 3 laufende Anträge in diesem Zusammenhang (kurz Antrag Teilrente / Antrag auf 50% Behinderung / Antrag auf Unfallversicherungsleistung) . Die ersten 2 habe ich mit meinem ersten Anwalt schon verloren, der 3., (Antrag bei meiner Unfallversicherung), drohte ebenfalls zu scheitern. Dann bin ich auf die Wirt-Rechtsanwälte gestoßen und schon nach meinem ersten Kontakt mit Rechtsanwalt Chaghomy wusste ich, dass hier doch noch eine Chance auf Versicherungsleistung besteht. Herr Chaghomy nahm sich meiner Sache intensiv und penibel an. Bis ins kleinste Detail "studierte" er auch die Versicherungspolice. In bester Zusammenarbeit sammelten wir alle "Nachweise" die benötigt waren und von der Versicherung gefordert wurden. Leider wehrt sich die Versicherung bis heute. Die von Herrn Chaghomy verfasste Klage gegen die Versicherung ist nun im Auslauf und wir können jetzt nur hoffen, dass entwerder ein Einlenken der Versicherung oder das Gericht unser Anliegen für uns entscheidet. 5 Sterne gibt es weil sich Herr Chaghomy meiner Sache intensiv gewidmet hat und ich mich sehr gut "aufgehoben" fühle und große Rückendeckung spüre. Auch wenn noch nichts gewonnen oder verloren ist, gibt es ein eindeutiges "EMPFEHLENSWERT"!!!

Robert H. 2. Juli 2024
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Sehr zufrieden bei BU-Streitigkeit mit Versicherung. Empfehlenswert

Ludger F. 7. Februar 2024
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Nach langem Rechtsstreit mit der Versicherung ein sehr zufrieden stellendes Ergebnis erstritten. Vielen Dank speziell an Herrn Rechtsanwalt Chaghomy. Ich kann diese Kanzlei nur weiterempfehlen.

Astrid R. 12. August 2023
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Herr Berger hat mich stets bestens begleitet. Hat mir meine Sorgen genommen und stand immer kurzfristig bei Fragen zur Verfügung.

Sascha D. 7. Juni 2023

FAQ: Rechtsberatung zur Unfallversicherung - Klare Antworten auf wichtige Fragen

Nach einem Unfall gibt es wichtige Fristen, die Sie einhalten müssen, um Leistungen von Ihrer Unfallversicherung zu erhalten:

Wichtige Fristen:

  1. Dauerschaden: Ein Dauerschaden muss oft innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall auftreten.
  2. Meldung des Schadens: Der Dauerschaden muss innerhalb von 3 Monaten gemeldet und von einem Arzt bestätigt werden.

Diese sogenannten Invaliditätsfristen sind entscheidend für Ihren Anspruch. Achten Sie darauf, diese Fristen unbedingt einzuhalten, um Ihre Versicherungsleistungen nicht zu gefährden. Prüfen Sie in Ihrer Unfallversicherung auch, welche Frist konkret vereinbart sind. Mitunter gelten in den Bedingungen auch längere Fristen.

Brauchen Sie Unterstützung? Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite!

Ein Unfall in der Unfallversicherung ist ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis, das zu einer Gesundheitsschädigung und eventuell zu einer Dauerschädigung führt.

Wichtige Punkte:

  • Plötzliches Ereignis: Muss unerwartet und von außen auf den Körper einwirken.
  • Dauerschaden: Bleibt nach einem Jahr ein Dauerschaden bestehen, haben Sie Anspruch auf eine Versicherungsleistung.
  • Fristen: Alle relevanten Fristen müssen eingehalten werden.

Versicherungsleistungen:

  • Einmalbetrag: Häufig erhalten Sie eine einmalige Auszahlung.
  • Monatliche Rente: Bei schweren Einschränkungen kann auch eine monatliche Rente gezahlt werden.
  • Zusätzliche Kosten: Versicherungsleistungen können auch Kosten für kosmetische Operationen und andere Aufwendungen abdecken.

 

Wenn Ihre Unfallversicherung die Leistung wegen “Eigenbewegung” ablehnt, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

1. Fachanwalt beauftragen:

  • Kontaktieren Sie einen versierten Fachanwalt für Versicherungsrecht.

2. Unfallhergang prüfen:

  • Der Anwalt wird den genauen Ablauf des Unfalls mit Ihnen analysieren.
  • Beispiel: Wenn Sie sich nur vertreten haben, ohne äußere Einflüsse, könnte die Ablehnung gerechtfertigt sein.

3. Äußere Einflüsse nachweisen:

  • Ein Unfall liegt nur vor, wenn ein äußeres Ereignis auf Ihren Körper eingewirkt hat.
  • Beispiele: Über einen Bordstein gestolpert, beim Fußball den Ball abbekommen, auf der Treppe ausgerutscht und gestürzt.

4. Richtigstellung:

  • Falls äußere Einflüsse vorlagen, muss dies der Versicherung klar mitgeteilt und nachgewiesen werden.

Unsere Experten unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung durchzusetzen!

Spätestens bei einer Ablehnung sollten Sie einen versierten Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen. Dieser prüft mit Ihnen noch einmal ganz genau, wie der Unfall zu Stande gekommen ist. Haben Sie sich beispielsweise nur vertreten, ohne dass äußere Einflüsse dafür eine Ursache waren, könnte die Versicherung Recht haben. Häufig ist das aber nicht der Fall, was gegenüber der Unfallversicherung dann richtiggestellt werden muss. Entscheidend ist, dass ein Unfall nur dann vorliegt, wenn von außen ein Ereignis auf den Körper eingewirkt hat, sie also bspw. über einen Bordstein gestolpert, beim Fußball den Ball abbekommen haben oder sie auf der Treppe ausgerutscht und gestürzt sind.
Der häufigste Grund, warum sich Versicherungsnehmer an uns wenden, ist die aus ihrer Sicht zu geringe Versicherungsleistung. Den Grad der Invalidität lassen Unfallversicherungen häufig durch Gutachter bewerten. Diese Gutachter werden aber häufig ausschließlich von diesen Versicherungen beauftragt, so dass deren Feststellungen nicht immer sachgerecht sind. Wir unterstützen Sie dabei, bei Unfallversicherungen höhere Leistungen durchzusetzen und haben große Erfahrung mit solchen Gutachten.

Entscheidend kann dabei sein, dass über Arztberichte aber auch über Zeugenaussagen eine höhere Einschränkung belegt werden kann.
Ein häufiger Grund für Leistungskürzungen ist der Einwand, dass nicht allein der Unfall zu der Gesundheitsschädigung geführt hat, sondern eine bereits bestehende Vorerkrankung die Hauptursache war oder zumindest mitgewirkt hat. Wichtig ist, dass zunächst einmal anhand der Versicherungsbedingungen geprüft wird, was sie vereinbart haben. Denn nicht jede Vorerkrankung führt automatisch zu einer Leistungskürzung. Häufig ist vereinbart, dass die Vorerkrankung einen gewissen Umfang gehabt haben muss.

Darlegungs– und beweisbelastet ist im Übrigen die Versicherung. Sie können sich daher spätestens bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zunächst einmal zurücklehnen und abwarten, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Versicherung überhaupt dieser Beweis gelingt. Hierbei wird es wie häufig auf medizinische Gutachten ankommen und kann beispielsweise ein Gutachter eine Vorerkrankung nicht mehr belastbar einschätzen, dann geht das zulasten der Versicherung.

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