Unfallversicherung zahlt nicht?
Wirth Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche gegenüber der Unfallversicherung. Jetzt maximale Leistungen durch kompetente Rechtsberatung sichern.
Kontaktieren Sie uns für maßgeschneiderte Lösungen zur Unfallversicherung

Ihre Rechtsanwälte für die Unfallversicherung
Starke Rechtsberatung
Ein plötzlicher Unfall kann das Leben auf den Kopf stellen. Um für die möglichen Folgen vorbereitet zu sein, entscheiden sich viele für den Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Doch Erfahrungen aus unserer Kanzlei zeigen, dass Versicherer oft alle Möglichkeiten prüfen, um die Forderungen ganz oder in der berechtigten Höhe abzulehnen. Haben auch Sie Schwierigkeiten mit Ihrer privaten Unfallversicherung? Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Forderungen durchzusetzen und an die Ihnen zustehende Versicherungsleistung zu gelangen!
Bei Wirth Rechtsanwälte finden Sie Ihren Rechtsanwalt für die Unfallversicherung. Wir stehen Ihnen auch bei komplexen Fragestellungen zur Seite. Im Optimalfall nicht erst, wenn der Versicherer die Leistung abgelehnt hat; sondern von Anfang an. Damit nach Ihrem Unfall alles in den richtigen Bahnen verläuft und Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Wir sind für Sie da!
Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht und viel Erfahrung in der Unfallversicherung
Langjährige Expertise im Bereich der privaten Unfallversicherung und der Durchsetzung von Ansprüchen
Deutschlandweite gerichtliche Prozessführung
Aushandlung von Vergleichen
hohe Erfolgsquote
Gut zu Wissen
Vier Gründe, weshalb die Unfallversicherung abgelehnt wird
Kein Unfall nach Definition: Die private Unfallversicherung zahlt nur bei Gesundheitsschäden durch äußere Einwirkungen. Ein Unfall muss klar definierten Voraussetzungen entsprechen. Selbst verschuldete Unfälle, wie Stolpern, sind meist nicht versichert. Präzise Angaben zum Unfall bei der Antragstellung, ggf. mit einem Anwalt sind daher ratsam.
Drogen- oder Alkoholeinfluss: Unfälle, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entstanden, sind häufig nicht versichert. Aber auch hier gilt, entscheidend ist, was in den Vertragsbedingungen steht. Denn es gibt Versicherer auf dem Markt, die Unfälle zumindest unter Alkoholeinfluss nicht gänzlich ausschließen, sondern bis zu einem maximalen Promillewert leisten.
Dauerhafter körperlicher Schaden: Leistungen wie Invaliditätszahlungen und Unfallrenten werden nur bei dauerhafter erheblicher körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung erbracht, nicht bei temporären Verletzungen wie Bandscheibenvorfällen oder Meniskusrissen. Auch ein gebrochener Arm führt erst bei dauerhafter Beeinträchtigung zu einer Invalidität und somit zu Leistungsansprüchen. Einige Versicherer bieten Knochenbruch- oder Schmerzensgeld, selbst bei vorübergehenden Verletzungen.
Frist verpasst? Versicherer setzen klare Fristen, z. B. für die Meldung von Unfällen. Versäumt der Kunde diese, kann der Versicherer von seiner Leistungspflicht zurücktreten. Daher ist es entscheidend, die Gesellschaft sofort über Unfälle zu informieren, auch wenn die Invalidität noch nicht sicher ist. Es müssen auch unbedingt die weiteren Fristen zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität eingehalten werden.

Ihr Weg zum berechtigten Anspruch in der Unfallversicherung
Wir sind für Sie da!
Unfall dokumentieren
Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Unfall und Ihrer privaten Unfallversicherung.
Dokumentieren Sie sämtliche Kommunikation mit der Unfallversicherung und sammeln Sie alle relevanten Schriftstücke.
Erfassen Sie alle medizinischen Berichte und Informationen zum festgestellten Grad der Invalidität.

Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht
Suchen Sie umgehend einen mit Unfallversicherungen erfahrenen Rechtsanwalt auf, um eine fundierte rechtliche Beratung zu erhalten.
Besprechen Sie alle gesammelten Unterlagen und Informationen mit Ihrem Anwalt, um die Erfolgsaussichten Ihrer Forderungen zu bewerten.
Wirth Rechtsanwälte informiert Sie über mögliche rechtliche Schritte und entwickelt gemeinsam eine Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Aktive Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Gemeinsam mit Ihrem Anwalt setzen Sie sich aktiv für Ihre Rechte ein und fordern die angemessene Leistung von der privaten Unfallversicherung ein.
Bei Bedarf initiieren Sie gerichtliche Schritte und lassen sich deutschlandweit durch Wirth Rechtsanwälte vertreten.
Verhandeln Sie, wenn möglich, auf Grundlage des vorliegenden Fachwissens und der Erfahrung Ihres Anwalts Vergleiche mit der Versicherung aus, um eine zügige und für Sie vorteilhafte Lösung zu erzielen.

So helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht bei Unfallversicherungen
Professionelle Rechtsunterstützung
Kennenlernen und Beratung
Lernen Sie uns in einem ersten Termin kennen und schildern Sie uns Ihren konkreten Unfallversicherungsfall. Unser Gespräch ist vertraulich und mit unseren Experten für Unfallversicherung.
Möglichkeiten und Handlungsempfehlung
Anhand Ihrer Situation und der rechtlichen Grundlage geben wir Ihnen eine erste Einschätzung über Ihre möglichen Ansprüche und die Kosten. Außerdem erhalten Sie erste Handlungsempfehlungen von uns.
Vertretung gegenüber der Versicherung
Treffen Sie in aller Ruhe eine Entscheidung. Wenn es für beide Seiten passt, übernehmen wir gerne Ihre Vertretung und setzen ohne zu zögern Ihr Recht für Sie durch.
Ihr Recht auf Entschädigung steht fest – Handeln Sie jetzt!
Sie haben einen Unfall erlebt und stehen vor einem Versicherungsdschungel? Ihre Unfallversicherung ziert sich bei der Schadensregulierung? Das muss nicht sein! Wirth Rechtsanwälte sind hier, um sicherzustellen, dass Ihr Recht auf Entschädigung nicht länger ignoriert wird.
Jetzt Rechtsanwalt für Unfallversicherung kontaktieren
Unsere erfahrenen Versicherungsrechtsanwälte ebnen Ihnen den Weg bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche gegenüber der Unfallversicherung. Schluss mit bürokratischen Hürden und Paragraphendschungel - handeln Sie jetzt!
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STIMMEN UNSERER MANDANTEN
Bei Wirth Rechtsanwälte steht Ihre Zufriedenheit an erster Stelle. Lesen Sie hier, Feedback unserer Mandanten im Bezug auf Beratungsleistungen sowie die allgemeine Zusammenarbeit.