Vermögensverwalter
Sicherheit in der Finanzwelt
Wir bieten höchste rechtliche Expertise in Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebs- und Vermittlerrecht, sowie Marken- und Wettbewerbsrecht.
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Starke Rechtsberatung
Expertenservice für Vermögensverwalter
Die Vermögensverwaltung gilt als die Königsdisziplin unter den Finanzdienstleistungen, welche sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Nachdem sich Portfoliodienstleistungen lange Zeit primär an vermögende Kunden richteten, haben in den letzten den letzten Jahren insbesondere FinTechs den Markt der klassischen Kleinanleger für sich entdeckt. Vermögensverwalter unterliegen aber auch strengen regulatorischen Anforderungen, die insbesondere FinTechs und kleinere freie Vermögensverwalter vor besondere Herausforderungen stellen.
Die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfordert die Berücksichtigung verschiedener Regelungswerke (z.B. MiFID II, SFDR, WpHG, WpIG, WpDVeroV, GWG, MAR), welche durch ein stark dynamisches Gesetzgebungsumfeld geprägt sind und durch delegierte Rechtsakte noch flankiert werden. Die Bewältigung dieses dichte Regelungsnetzwerks beinhaltet zudem die Gefahr, dass durch eine starke Fokussierung auf das Aufsichtsrecht andere rechtliche Aspekte wie etwa die Vertragsgestaltung oder das Datenschutzrecht vernachlässigt werden. Gerade hier können aber erhebliche finanzielle Risiken schlummern.
Egal ob Sie als FinTech-Startup den Markt erst erobern wollen oder freier Vermögensverwalter etabliert sind. Die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte hat sich auf die für Sie relevanten Rechtsgebiete spezialisiert.
Mit uns an Ihrer Seite können Sie ganz unbesorgt – auch in Zukunft - Ihrer Arbeit nachgehen. Unsere Dienstleistungen erstrecken sich auf alle aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit der Finanzportfolioverwaltung.
Die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfordert die Berücksichtigung verschiedener Regelungswerke (z.B. MiFID II, SFDR, WpHG, WpIG, WpDVeroV, GWG, MAR), welche durch ein stark dynamisches Gesetzgebungsumfeld geprägt sind und durch delegierte Rechtsakte noch flankiert werden. Die Bewältigung dieses dichte Regelungsnetzwerks beinhaltet zudem die Gefahr, dass durch eine starke Fokussierung auf das Aufsichtsrecht andere rechtliche Aspekte wie etwa die Vertragsgestaltung oder das Datenschutzrecht vernachlässigt werden. Gerade hier können aber erhebliche finanzielle Risiken schlummern.
Egal ob Sie als FinTech-Startup den Markt erst erobern wollen oder freier Vermögensverwalter etabliert sind. Die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte hat sich auf die für Sie relevanten Rechtsgebiete spezialisiert.
Mit uns an Ihrer Seite können Sie ganz unbesorgt – auch in Zukunft - Ihrer Arbeit nachgehen. Unsere Dienstleistungen erstrecken sich auf alle aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit der Finanzportfolioverwaltung.
Wir sind für Sie da
der Gestaltung Ihres Geschäftsmodells
der Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben
der Erstellung und Prüfung Ihrer Verträge
der Umsetzung Ihres Online-Auftritts
der Beratung im Datenschutzrecht
der Begleitung im BaFin-Lizensierungsverfahren
der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden und Kunden
Wir stehen Ihnen zudem bei allen aufsichtsrechtlichen Themen zur Seite. Rechtsanwalt Norman Wirth war bereits mehrfach Sachverständiger zu Themen des Kapitalanlagemarktes im Deutschen Bundestages. Unsere Kanzlei hat auch immer aktuelle Entwicklungen des Gesetzgebers in Berlin und Brüssel im Blick und kann Sie zukunftsorientiert bei Ihren strategischen Überlegungen beraten.
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