Kommen Sie bei Betriebsunterbrechung zu Ihrem Recht
die Betriebsunterbrechungsversicherung
Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf die Betriebsunterbrechungssversicherung hilft Ihnen dabei, zu Ihrem Recht und Ihren Ansprüchen zu kommen. Wirth Rechtsanwälte sind Ihre Anwälte für alle rechtlichen Angelegenheiten rund um das Versicherungsrecht und die Betriebsunterbrechungsversicherung.
Damit Sie bei Betriebsunterbrechung finanziell abgesichert sind
Starke Rechtsberatung
Als Unternehmer stehen Sie einer Vielzahl von Risiken gegenüber. Mit dem richtigen Versicherungspaket können Sie sich gegen einen Großteil dieser Gefahren und eine potenzielle Betriebsunterbrechung wappnen; damit Sie, Ihr Betrieb und Ihre Mitarbeiter auf der sicheren Seite sind. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung wappnet Sie für den Fall, dass Ihr Betrieb nach einem Schaden vorübergehend stillsteht.
Eine Versicherung für Betriebsaufall fängt Ihre laufenden Kosten auf, damit Sie nicht in finanzielle Schieflage geraten.
Dabei ist es wichtig, dass von Anfang an alles in den richtigen Bahnen läuft. Schließlich ist Ihre unternehmerische und finanzielle Existenz bei einer Betriebsunterbrechung in Gefahr. Unsere Fachanwälte von Wirth Rechtsanwälte sind Ihre Ansprechpartner rund um die Betriebsunterbrechungsversicherung. Wir unterstützen Sie als Anwälte im Leistungsfall!
Wir sind für Sie da!
Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht
Langjährige Expertise im Bereich der Betriebsunterbrechungsversicherung und der gewerblichen Absicherung
Beratung und Vertretung von Anfang an
Gerichtliche Prozessführung
Profis in der Verhandlung von Vergleichen
Mehr als 10.000 Mandanten
hohe Erfolgsquote
So helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht
AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE
Kennenlernen und Beratung
Lernen Sie uns in einem ersten Termin kennen und schildern Sie uns Ihren konkreten Fall. Unser erstes Gespräch ist vertraulich und kostenfrei.
Möglichkeiten und Handlungsempfehlung
Anhand Ihrer Situation und der rechtlichen Grundlage geben wir Ihnen eine erste Einschätzung über Ihre möglichen Ansprüche und die Kosten. Außerdem erhalten Sie erste Handlungsempfehlungen von uns.
Vertretung gegenüber der Versicherung
Treffen Sie in aller Ruhe eine Entscheidung. Wenn es für beide Seiten passt, übernehmen wir gerne Ihre Vertretung und setzen ohne zu zögern Ihr Recht für Sie durch.
Ihr Rechtsanwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung
Damit die Versicherung im Fall einer Betriebsunterbrechung auch leistet, muss ein versicherter Schaden vorangegangen sein. Doch an diesem Punkt kann es zu Schwierigkeiten kommen. Gilt das vorangegangene Ereignis wirklich als versichertes Risiko im Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherung? Besteht ein klarer Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Betriebsschließung? Müssen die Unternehmer bestimmte Maßnahmen ergreifen, um Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung im Fall eines Betriebsausfalls zu erhalten?
Bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Richtige Formulierungen bei der Leistungsbeantragung, die Dokumentation des Schadens sowie einzuhaltende Fristen.
In so einem Fall sind Unternehmer gut beraten, wenn Sie professionelle Hilfe und rechtliche Unterstützung durch einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Unsere Fachanwälte sind auf Versicherungsleistungen und die Betriebsunterbrechungsversicherung spezialisiert und wissen, worauf es zu achten gilt. Wir stehen für Ihr Unternehmen und Ihr Recht im Fall eines Betriebsausfalls ein. Bei Wirth Rechtsanwälte finden Sie Ihren Rechtsanwalt für die Betriebsunterbrechungsversicherung.
Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!
Kompetenz trifft Engagement
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite
Legen Sie Ihre Versicherungsangelegenheiten in erfahrene Hände. Vertrauen Sie unserem Team von Experten für Versicherungsrecht. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, um Ihre Interessen zu schützen und Versicherungsfragen erfolgreich zu klären. Ihr Erfolg ist unsere Priorität – lassen Sie uns gemeinsam handeln.
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Unsere Handlungsempfehlungen für Sie
Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Versicherer
Sobald auch nur im Ansatz erkennbar ist, dass Ihr Versicherer nicht gewillt ist zu zahlen (z. B. zig Nachfragen stellt), sollten Sie direkten Kontakt und persönlich geführten Schriftverkehr vermeiden. Vermeiden Sie vor allen Dingen Rechtfertigungen. Damit machen Sie es häufig nur noch schlimmer. Lassen Sie erfahrene Anwälte die Korrespondenz übernehmen.
Machen Sie keine unüberlegten Aussagen
Viele Betroffene geben zu schnell Informationen an den Versicherer, wobei sie nicht auf eine rechtskonforme Formulierung achten – und verlieren dadurch ihren Anspruch gegenüber der Betriebsunterbrechungsversicherung.
Seien Sie kritisch
Nicht immer sind Vergleichsangebote oder befristete Leistungen sachgerecht. Seien Sie kritisch und holen Sie lieber einen Anwalt ins Boot, bevor Sie nachteilige Angebote annehmen.
Lassen Sie sich vom Anwalt beraten
Bereits von Anfang an sind Tipps vom Anwalt sehr hilfreich. Lassen Sie sich schon beim Abschluss der Versicherung durch einen Rechtsanwalt beraten und nicht erst, wenn die Betriebsausfallversicherung die Zahlung verweigert.
Überlassen Sie die Kommunikation den Experten
Bei der Korrespondenz kommt es auf jedes Wort an. Ein erfahrener Fachanwalt auf diesem Gebiet weiß genau, wie er Ihren Anspruch formuliert, damit Sie im Fall der Betriebsunterbrechung zu Ihrem Recht kommen.
Betriebsunterbrechungsversicherung - Was ist abgedeckt?
Ist die Betriebsunterbrechungsversicherung Bestandteil der Gebäudeversicherung, leistet sie, wenn der Betrieb infolge eines Schadens am Betriebsgebäude stillsteht. Als Bestandteil der Inventarversicherung besteht ein Leistungsanspruch, wenn nach einem versicherten Sachschaden an der Geschäftsausstattung der Betrieb eingeschränkt wird.
Für einen Anspruch aus der Betriebsunterbrechungsversicherung muss ein Sachschaden am vertraglich definierten Standort wie z.B. Gebäuden oder Grundstücken vorliegen. Dabei reicht es, wenn durch den Schaden der Betriebsablauf gestört oder eingeschränkt wird, selbst wenn nicht der gesamte Betrieb zum Erliegen kommt. Die Versicherung springt also häufig schon ein, wenn nur Teile des Betriebes durch das versicherte Ereignis beeinträchtigt sind.
Doch gerade gewerbliche Versicherungsverträge sind häufig sehr komplex und umfangreich. Wir haben Versicherungsverträge geprüft, die 100 und mehr Seiten klein gedruckte Versicherungsbedingungen hatten. In der Kombination mit häufig ebenfalls komplexen Versicherungsschäden ist es daher fast immer ratsam, von Anfang an einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht zumindest beratend hinzuzuziehen.
Mit einem Rechtsanwalt für die Betriebsunterbrechungsversicherung stellen Sie sicher, dass Sie auf Augenhöhe mit der Versicherung verhandeln können und Ihnen auch kleine, aber wichtige Details nicht entgehen.
Versicherte Leistungen und All-Risk-Deckung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist häufig in Gebäude- oder Inhaltsversicherungen eingebunden. Aus diesem Grund muss der Betriebsunterbrechung ein Sachschaden vorangehen, der durch eine versicherte Gefahr verursacht worden ist.
Als separate Police kann eine sogenannte „All-Risk-Deckung“, „Allgefahrendeckung“ oder „unbenannte Gefahren-Deckung“ abgesichert sein. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz im Fall eines Betriebsausfalls besteht, richtet sich immer nach dem jeweils geschlossenen Versicherungsvertrag.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nur der entstehende Geschäftsverlust abgedeckt ist, nicht der eigentliche Sachschaden. Der Sachschaden wird wiederum von einer Inhalts- oder Gebäudeversicherung bezahlt.
Versicherte Kosten und Leistungsansprüche
Jede Versicherung ist unterschiedlich ausgestaltet. Und man unterscheidet häufig auch zwischen einer „kleinen und großen“ Betriebsunterbrechungsversicherung. So können große Policen neben den laufenden Kosten auch Umsatzeinbußen erstatten. Diese Kosten und Leistungen können versichert sein:
- Übernahme der laufenden Kosten: Fortlaufende Kosten wie Miete, Nebenkosten, Betriebskosten, Gehälter, Pacht, Versicherungsbeiträge etc. werden erstattet.
- Umsatzausgleich: Die Police kann auch für den entgangenen Umsatz aufkommen.
- Kostenübernahme bei Schadenbegrenzung: Maßnahmen, die der Geschäftsinhaber ergreift, um den Schaden zu reduzieren.
Die Dauer des Leistungszeitraums
Der Leistungszeitraum tritt in der sogenannten Haftzeit in Kraft. Standardmäßig beginnt diese mit dem Schadensereignis und dauert 12 Monate. Verlängerungen sind möglich, insbesondere wenn absehbar ist, dass der Betrieb nicht innerhalb der Standardzeit wieder voll funktionstüchtig ist.
Es sind also auch Leistungszeiträume von 24 oder 36 Monaten möglich. Sobald der Betrieb wieder in vollem Umfang funktioniert oder die vereinbarte Haftzeit abgelaufen ist, endet der Leistungszeitraum und es gibt keine weiteren Entschädigungen für zusätzliche Ausfälle.
Ihr Anspruch im Fall des Betriebsausfalls
Diese 4 Kriterien müssen erfüllt sein, um von einer Betriebsunterbrechungsversicherung zu profitieren:
Es gab einen Sachschaden durch ein versichertes Risiko
Der Betrieb wurde unterbrochen oder gestört
Es resultierte ein finanzieller Verlust
Es besteht ein klarer Zusammenhang zwischen dem Sachschaden und dem Betriebsausfall sowie dem finanziellen Schaden
Vor allem der letzte Punkt ist häufig ein Streitthema mit der Betriebsunterbrechungsversicherung und wir haben hier schon vieles erlebt. So wurden Sachverständige von Versicherungen beauftragt, die diesen Zusammenhang völlig abgelehnt haben. Das kann Ihnen bspw. bei einem Wasserschaden passieren, der nur einen Teil des Gebäudes beschädigt, sodass Mitarbeiter theoretisch auf andere Büroflächen ausweichen können. Und bei Brandschäden kann es passieren, dass Versicherungen sich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz berufen, um von der Leistungspflicht befreit zu werden. Ebenso werden rückschauende Umsatzentwicklungen genutzt, um Leistungen zu kürzen, wenn bspw. Umsätze in den Vorjahren rückläufig waren.
Wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht kennen diese Einwände und Fallstricken. Mit Ihnen gemeinsam erarbeiten wir Lösungen, damit Sie zu Ihrem Recht im Fall einer betriebsunterbrechung kommen. Das können Round-Table-Gespräche mit dem Schadenregulierer, Sachverständigenverfahren oder auch die gerichtliche Durchsetzung sein. Mit uns haben Sie 20 Jahre Berufserfahrung an Ihrer Seite.
Fallbeispiele
Diesen Kunden haben wir zu ihrem Recht verholfen
Wir stehen für Sie und Ihr Unternehmen ein
Wirth Rechtsanwälte