Kommen Sie bei Berufsunfähigkeit zu Ihrem Recht

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen dabei, zu Ihrem Recht und Ihren Ansprüchen zu kommen. Wirth Rechtsanwälte sind Ihre Experten für alle rechtlichen Angelegenheiten rund um das Versicherungsrecht und vor allen Dingen die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ihr Rechtsanwalt, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

Starke Rechtsberatung

Ein Versicherungsfall bei Berufsunfähigkeit ist sehr komplex. Lehnt der Versicherer den Antrag ab, bleibt den Versicherten nur noch der Rechtsweg. Und eine Ablehnung bei Berufsunfähigekeit ist keine Seltenheit – bei rund einem Viertel der Leistungsanträge verweigert der BU-Versicherer die Zahlung.

Bei einem Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es zudem viele Besonderheiten zu beachten: Richtige Formulierungen, vollständige Unterlagen, die Korrektheit der Informationen und nicht zuletzt die vollständige und richtige Schilderung der maßgeblichen Tätigkeit. Und in Anbetracht der hohen Beiträge für diesen Versicherungsschutz ist es umso ärgerlicher, wenn der Versicherer die versprochene BU-Leistung ablehnt.

In so einem Fall brauchen Sie einen Anwalt, der Sie mit Rat und Tat unterstützt. Denn Sie stehen Versicherungsgesellschaften gegenüber, die dieses Geschäft seit Jahrzehnten betreiben. Auf Augenhöhe können Sie nur mit einem Fachanwalt an Ihrer Seite agieren, der bereits eine Vielzahl von BU-Fällen durchgefochten hat. Bei Wirth Rechtsanwälte finden Sie Ihre spezialisierten Rechtsanwälte für alle Angelegenheiten rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Profis für Ihren Fall.

Wir sind für Sie da!

  • Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht

  • hohe Expertise bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

  • Spezialisiert auf die Durchsetzung von BU-Ansprüchen von Versicherten

  • Beratung und Vertretung von Anfang an

  • Gerichtliche Prozessführung

  • Aushandlung von Vergleichen

  • Mehr als 10.000 Mandanten

  • hohe Erfolgsquote

So helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht

AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE

Kennenlernen und Beratung

Lernen Sie uns in einem ersten Termin kennen und schildern Sie uns Ihren konkreten Fall. Unser erstes Gespräch ist vertraulich und kostenfrei.

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Möglichkeiten und Handlungsempfehlung

Anhand Ihrer Situation und der rechtlichen Grundlage geben wir Ihnen eine erste Einschätzung über Ihre möglichen Ansprüche und die Kosten. Außerdem erhalten Sie erste Handlungsempfehlungen von uns.

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Vertretung gegenüber der Versicherung

Treffen Sie in aller Ruhe eine Entscheidung. Wenn es für beide Seiten passt, übernehmen wir gerne Ihre Vertretung und setzen ohne zu zögern Ihr Recht für Sie durch.

Weitere Urteile

Stimmt es, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung häufig nicht zahlt?

Ja, es stimmt. Das Ratingunternehmen Franke & Bornberg hat herausgefunden, dass ca. ein Viertel der Leistungsanträge auf Berufsunfähigkeit nicht anerkannt werden. Der häufigste Grund für die Ablehnung ist, dass aus medizinischer Sicht der BU-Grad nicht erreicht wurde. Gefolgt von einer Anfechtung bzw. dem Rücktritt des Versicherers. In diesen Fällen bleibt dem Versicherten nur noch der Weg zum Anwalt.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt bzw. vom Vertrag zurücktritt, ist es umso wichtiger, einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

Wir sind für Sie da.

Gründe für BU-Ablehnung

Häufigkeit BU-Ablehnungen

5 Tipps zu Berufsunfähigkeitsversicherungen

Unsere Handlungsempfehlungen für Sie

  • Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Versicherer

    Sobald auch nur im Ansatz erkennbar ist, dass Ihr BU-Versicherer nicht gewillt ist zu zahlen (z. B. zig Nachfragen stellt), sollten Sie direkten Kontakt und persönlich geführten Schriftverkehr vermeiden. Vermeiden Sie vor allen Dingen Rechtfertigungen gegenüber der Versicherung. Damit machen Sie es häufig nur noch schlimmer. Lassen Sie erfahrene Anwälte die Korrespondenz übernehmen.

  • Machen Sie keine unüberlegten Aussagen

    Viele Betroffene von Berufsunfähigkeit geben zu schnell Informationen an den Versicherer, wobei sie nicht auf eine rechtskonforme Formulierung achten – und verlieren dadurch ihren Anspruch. Wusste Sie zum Beispiel, dass manchmal eine Tätigkeit maßgeblich sein kann, die sie schon seit vielen Monaten oder Jahren nicht mehr ausüben? Geschulte Anwälte kennen die Fallstricke.

  • Seien Sie kritisch

    Nicht immer sind Vergleichsangebote oder befristete Leistungen sachgerecht. Seien Sie kritisch und holen Sie lieber einen Fachanwalt ins Boot, bevor Sie nachteilige Angebote annehmen.

  • Lassen Sie sich beraten

    Bereits von Anfang an sind Tipps vom Anwalt sehr hilfreich. Lassen Sie sich schon beim Ausfüllen des Leistungsantrags durch einen Rechtsanwalt beraten und nicht erst, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Zahlung verweigert.

  • Überlassen Sie die Kommunikation den Anwälten

    Bei der Korrespondenz kommt es auf jedes Wort an. Ein erfahrener Fachanwalt für Berufsunfähigkeit weiß genau, wie er Ihren Anspruch formuliert, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!

Kompetenz trifft Engagement

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

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Wichtige Hinweise im Umgang mit Ihrer Versicherung

Die häufigsten Fehler, die Versicherungsnehmer machen

Ein Rechtsanwalt erlebt häufig, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung aus folgenden Gründen nicht zahlt:

  • Unzureichende Formulierungen

  • Fehlende Unterlagen (insbesondere Arztberichte)

  • Unnötige Erklärungen

  • Falsche Informationen an die Versicherung

  • Versäumen von Fristen

KreATIV. kÄMPFERISCH. kOMPETENT.

Unser Tipp!

Ziehen Sie bereits vor der Beantragung Ihrer BU-Rente einen Fachmann hinzu. Dieser wird Ihnen nicht nur die wichtigsten Fragen rund um die Versicherung beantworten. Er steht Ihnen zur Seite und sorgt dafür, dass Sie Formfehler, falsche Formulierungen, Fristversäumnisse etc. vermeiden. Holen Sie sich von Anfang an Unterstützung.

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4 Fälle - 4 Vorgehen

Das macht Ihr Rechtsanwalt,
wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

Fall 1

Ihre Berufsunfähigkeit wurde festgestellt und Sie möchten Ihre vereinbarte BU-Rente in Anspruch nehmen.

Ab dem Moment, in dem die Versicherungsleistung beantragt wird, sind viele Details zu beachten; einzelne und vollständige Formulierungen, umfassende Arztberichte, Auskünfte von Ärzten und Krankenversicherungen. Fehler können schnell zur Ablehnung führen. Holen Sie sich von Anfang an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht ins Boot. Wir stehen Ihnen bereits bei der BU-Antragstellung zur Verfügung.

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versicherungsvertragsunterzeichnung

Fall 2

Ihr Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente wurde geprüft und von der Versicherung abgelehnt.

Um sich Ihre Ansprüche im Fall einer Berufsunfähigkeit zu sichern, gilt es nun den Rechtsweg zu beschreiten. Mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, der besonders viel Erfahrung mit Berufsunfähigkeitsversicherungen hat, können bereits abgelehnte Leistungen erfolgreich durchgesetzt werden. Wir stehen Ihnen auch hierfür zur Verfügung!

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versicherungsbescheid abgelehnt

Fall 3

Die BU-Versicherung stellt die Leistung wieder ein.

Vielen ist nicht bekannt, dass BU-Versicherungen häufig die Leistung wieder einstellen. Das heißt, die BU-Rente wurde erbracht und der Versicherte wägt sich bereits in Sicherheit, bis das böse Erwachen folgt. Statistisch zahlen Berufsunfähigkeitsversicherungen 3 bis 4 Jahre die Versicherungsleistung, bis diese wieder eingestellt wird. Das Verfahren dafür ist komplex und in diesem Fall muss der Versicherer einiges beachten. Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass die Einstellung rechtswidrig wird und die Leistung weitergezahlt werden muss. Unsere spezialisierten Rechtswälte helfen Ihnen, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zahlt. Wir stehen Ihnen zur Seite!

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versicherungskosten reduzieren

Fall 4

Die Versicherung sagt nur eine befristete Leistung zu oder bietet Ihnen einen zu niedrigen Vergleich an.

Häufig reicht die befristete Leistung nicht aus oder das Angebot des Vergleichs ist viel zu niedrig. Um in dieser Situation Abhilfe zu schaffen, ist ein genauer und individueller Blick von einem Anwalt auf den Versicherungsfall notwendig. In so einer Situation sollten Sie sich in jedem Fall von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten und ggf. vertreten lassen. Befristungen und Vergleichsangebote sind nur in engen Grenzen zulässig und immer auch ein Zeichen dafür, dass sich selbst die BU-Versicherung nicht sicher ist. Ein erfahrener Fachanwalt kennt die Fallstricke. Wir sind mit unserer Erfahrung für Sie da!

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Beratung durch Anwalt

Fallbeispiele | Berufsunfähigkeitsversicherung

Diesen Mandanten haben wir zu ihrem Recht verholfen

Anfechtung des Versicherungsvertrags abgelehnt

Beamtin U. ging mit Wirth-Rechtsanwälte erfolgreich gegen die Anfechtung des Versicherungsvertrages vor. Die Versicherung hatte mehrere Formfehler gemacht (auch Versicherungen passiert so etwas). Bereits außergerichtlich wurde der Anspruch anerkannt und die Anfechtung wieder zurückgenommen.

Wie Wirt Rechtsanwälte der Beamtin U. zu ihremRecht geholfen hat!

Beamtin U.

Name und Bild aus datenschutzrechtlichen Gründen verändert

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt während Depression

Versicherungsvermittler B. erkrankt an einer schweren Depression. Die Versicherung lehnt die Leistung ab und berief sich u. a. auf Ausschlussklauseln. Wirth-Rechtsanwälte erstritt jedoch ein positives Urteil. Das Oberlandesgericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung.

Wie Wirt Rechtsanwälte Versicherungsvermittler B. zu seinem Recht geholfen hat!

Versicherungsvermittler B

Name und Bild aus datenschutzrechtlichen Gründen verändert

305.000€ Versicherungsleistung bei Magenkrebs

Tankstellenbesitzer R. kann wegen Magenkrebs und daraus resultierenden psychischen Beschwerden nicht mehr arbeiten. Die Versicherung lehnte die Leistung ab. Nach einem langen Rechtsstreit zahlte der Versicherer mit der Hilfe von Wirth-Rechtsanwälte dem Mandanten 305.000 Euro.

Wie Wirt Rechtsanwälte dem Tankstellenbesitzer T. zu seinem Recht geholfen hat!

Tankstellenbesitzer R.

Name und Bild aus datenschutzrechtlichen Gründen verändert

Der starke Partner an Ihrer Seite

Wirth Rechtsanwälte

Es gibt Situationen im Leben, in denen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite brauchen. Wurde bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit festgestellt oder droht Ihnen eine solche, ist diese Situation eingetreten. Ihr Leben wurde bereits genug auf den Kopf gestellt – eine Auseinandersetzung mit Ihrem Versicherer muss nicht noch zusätzlich sein!

Unsere Anwälte beraten Sie nicht nur, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt. Unser Team steht Ihnen von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite und sorgt im Optimalfall dafür, dass ein Rechtsstreit gar nicht erst eintritt. Unser größtes Anliegen ist, dass die BU-Versicherung Ihren Leistungsantrag sofort annimmt und Sie Ihre Rente ohne Schwierigkeiten erhalten.

Im Leben läuft aber nicht immer alles glatt – das wissen Sie selbst wahrscheinlich am besten. Deshalb stehen wir für Sie ein und kämpfen für Ihr Recht, wenn Sie uns am meisten brauchen. Mit unseren Fachanwälten sind Sie auf den juristischen Ernstfall vorbereitet und müssen nichts befürchten. Wir sind der starke Partner an Ihrer Seite!

Mehr als 10.000 Mandanten haben dem Team von Wirth Rechtsanwälte bereits vertraut. Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsangelegenheiten mit Schwerpunkt auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Erfahrung und Expertise seit 1998.

Die häufigsten Fragen bei Rechtsberatungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Ich möchte Leistungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Können Sie mir dabei helfen?

Ja. Wir unterstützen Sie gern bei der Leistungsbeantragung bei Ihrer BU-Versicherung. Als Rechtsanwälte für Versicherungsrecht können wir Sie nur beraten oder auch vertreten. Versicherungsfälle in der Berufsunfähigkeit sind sehr komplex und mitunter entscheiden Kleinigkeiten über den Erfolg eines Leistungsantrages. Daher empfehlen wir Ihnen, sich mindestens durch einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht bezüglich Ihres BU-Leistungsantrages beraten zu lassen. Es ist sogar möglich, dass wir sie gegen ein Erfolgshonorar vertreten. Dann entstehen Ihnen erst kosten, wenn die BU-Rente gezahlt wird. Sprechen Sie uns dafür gern an.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt sie die Kosten für die Rechtsberatung bei Wirth Rechtsanwälte?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dann die Kosten, wenn das Risiko versichert ist. Typischerweise sind in sogenannten Familienversicherungen auch Vertragsstreitigkeiten und damit Streitigkeiten gegenüber Versicherungen abgesichert. Schicken Sie uns gern die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung und das Ablehnungsschreiben der Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht stellen wir gern für Sie eine Deckungsschutzanfrage bei der Versicherung. Rufen Sie gern an, dann können wir den Fall bereits kostenfrei vorbesprechen.

Ich möchte einen BU-Leistungsantrag stellen, zahlt dann auch die Rechtsschutzversicherung?

Nein. Die meisten Rechtsschutzversicherungen zahlen erst dann, wenn es zu einem Streit mit der Versicherung gekommen ist. Das bedeutet nicht unbedingt, dass die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt sein muss. Es reicht schon aus, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungsregulierung verschleppt/ verzögert. Aber es muss zumindest ein Streitpunkt mit der Versicherung vorliegen, damit auch eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernimmt. Möchten Sie den BU-Leistungsantrag zunächst erneut stellen, dann können wir sie durchaus auch gegen ein Erfolgshonorar vertreten. Dann entstehen erst Kosten, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet. Rufen Sie uns gern dazu an, damit wir besprechen können, ob in Ihrem Fall diese Möglichkeit besteht.

Meine Berufsunfähigkeitsversicherung verzögert die Leistungsregulierung. Was kann ich tun?

Ein Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung kostet auch die Versicherungsgesellschaft häufig sehr viel Geld. Daher haben BU-Versicherungen einerseits das Recht sehr genau zu prüfen, ob die Leistungsvoraussetzungen für eine BU-Rente vorliegen. Dafür kann die Berufsunfähigkeitsversicherung mitunter auch mehrere Gutachten einholen. Andererseits darf der Versicherer die BU-Leistungsregulierung nicht unnötig verzögern. Das geschieht beispielsweise dann, wenn wiederholt die gleichen und zum Teil unnötigen Fragen gestellt werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der gegebenenfalls mit einem Anwaltsschreiben ihre Position darlegt und für eine zügige Regulierung sorgt.

Meine BU-Versicherung hat die Leistung befristet. Was kann ich tun?

Eine Befristung der BU-Rente ist nur in den im Versicherungsvertrag geregelten Fällen und nach der Rechtsprechung des BGH auch nur dann möglich, wenn die Befristung der BU-Leistung ausführlich nachvollziehbar begründet wird. Sprechen Sie uns in solchen Fällen auf jeden Fall an, damit wir die Berechtigung der BU-Befristung prüfen und etwaige weitere BU-Renten für Sie sichern können. Mitunter sind der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Befristung schon formale Fehler unterlaufen, die Ihnen weitere Ansprüche auf BU-Leistungen sichern.

Meine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet mir einen Vergleich an. Soll ich diesen annehmen?

Mit einem Vergleich weicht die Berufsunfähigkeitsversicherung klar von ihren eigenen Bedingungen ab. Das ist zwar zulässig, setzt nach Treu und Glauben aber eine besondere Situation voraus. Außerdem müssen Sie als Versicherter nachvollziehbar über die Vor- und vor allem über die Nachteile aufgeklärt werden, die ein Vergleich haben könnte. Unterschreiben Sie auf keinen Fall voreilig Vergleichsangebote der Berufsunfähigkeitsversicherung, da diese mitunter auch Abfindungsklauseln enthalten und damit bewirken, dass sie rechtsverbindlich vollständig für diesen BU-Versicherungsfall abgefunden werden. Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten. Rufen Sie dafür gern an.

Meine BU-Versicherung lehnt die Leistung ab. Was sind die nächsten Schritte?

Zunächst einmal sollten Sie Ruhe bewahren und jegliche Korrespondenz mit der Berufsunfähigkeitsversicherung einstellen. Fangen Sie vor allen Dingen nicht an, sich gegenüber der Versicherung zu rechtfertigen. Häufig machen Sie es damit nur noch schlimmer. Lassen Sie ab diesem Zeitpunkt die Korrespondenz mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich durch einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht führen. Dieser kann mit Ihnen gemeinsam genau prüfen, aus welchen Gründen die BU-Ablehnung erfolgt ist und mit Ihnen die weiteren Schritte und die Strategie zu einer erfolgreichen Durchsetzung ihrer BU-Renten besprechen. Rufen Sie uns dazu gern an.

Meine BU-Versicherung wirft mir eine Obliegenheitsverletzung vor. Darf sie das?

Mitunter kommt es vor, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen Ihnen als Versicherten die Verletzung von Auskunftsobliegenheiten vorwerfen. Häufig ist an diesem Vorwurf nichts dran oder es wurden für eine Leistungsfreiheit erforderliche Belehrungen nicht abgegeben. Der Vorwurf der Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann aber häufig mit einer Leistungsfreiheit oder einer Leistungskürzung verbunden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein erfahrener Fachanwalt für BU-Versicherungsrecht hinzugezogen werden.

Meine BU-Versicherung wirft mir Arglist vor und erklärt die Anfechtung des Versicherungsvertrages. Was sind die nächsten Schritte?

Bewahren Sie zunächst Ruhe und kontaktieren Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist nur dann möglich, wenn sie gegen die sogenannte "vorvertragliche Anzeigepflicht" verstoßen, also insbesondere die Gesundheitsfragen im BU-Versicherungsantrag falsch beantwortet haben. Ob dies der Fall ist und aus welchen Gründen gegebenenfalls falsche Angaben gemacht wurden (beispielsweise Unkenntnis von der ärztlichen Dokumentation, Falschaussagen des Versicherungsvertreters etc.), das muss nun in aller Ruhe aufgeklärt werden. Vermeiden Sie es auf jeden Fall, sich gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung zu rechtfertigen. Damit machen Sie es häufig nur noch schlimmer, weil Sie aus gut gemeinten Gründen unter Umständen Dinge gegenüber der BU-Versicherung eingestehen, die sich danach nicht mehr ändern lassen. Die Korrespondenz mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nach der Anfechtung ausschließlich über einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht laufen.

Meine Berufsunfähigkeitsversicherung hat den Rücktritt und die Vertragsanpassung erklärt. Darf sie das?

Ja, wenn Sie beispielsweise Gesundheitsfragen falsch beantwortet haben, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung laut Gesetz unter anderem den Rücktritt aber auch die rückwirkende Vertragsanpassung oder die Kündigung des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages erklären. Lassen Sie ab diesem Zeitpunkt jegliche Korrespondenz mit der BU-Versicherung über einen Fachanwalt für Versicherungsrecht laufen und vermeiden Sie es in jedem Fall, sich gegenüber der BU-Versicherung zu erklären oder zu rechtfertigen. Damit machen Sie es häufig nur noch schlimmer.

Besprechen Sie weitere Schritte mit einem Experten für BU-Versicherungsrecht. Ein Fachanwalt kann unter anderem genau prüfen, ob die erforderliche Belehrung im BU-Versicherungsantrag ausreichend war oder sonstige Gründe für die Nicht-Bantwortung von Gesundheitsfragen vorlagen. Ein Anwalt für BU-Versicherungsrecht kann auch prüfen, ob der sogenannte "Kausalitätsgegenbeweis" geführt werden kann. Danach muss die Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann die BU-Rente zahlen, wenn die Krankheit, die zur Berufsunfähigkeit geführt hat, nichts mit der Krankheit zu tun hat, die gegebenenfalls im BU-Versicherungsantrag nicht wahrheitsgemäß angegeben wurde. Hier steckt der Teufel aber im Detail und dieses Detail sollten Sie in jedem Fall mit einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht besprechen.

Die Versicherung erklärt die Anfechtung wegen einer anderen Krankheit, die mit meiner Berufsunfähigkeit nichts zu tun hat. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss trotzdem zahlen, ist das richtig?

Nein, das stimmt nicht ganz. Sie sprechen hier den sogenannten "Kausalitätsgegenbeweis" an. Danach muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann die BU-Rente bezahlen, wenn die Krankheit, die im Versicherungsantrag nicht angegeben wurde nichts mit der Krankheit zu tun hat, wegen der Sie berufsunfähig sind.

Aber Achtung: Das gilt nur bei dem Rücktritt und auch nur dann, wenn kein arglistiges Verhalten vorliegt. Hat die BU-Versicherung beispielsweise auch die Anfechtung erklärt und/oder stellt sie Ihr Verhalten als arglistig da, dann könnte dieser Einwand nicht erhoben werden.

Meine Versicherung leistet, möchte aber nun ihre Leistungsverpflichtung nachprüfen. Darf die Berufsunfähigkeitsversicherung das?

Ja. Je nachdem, was Sie in den Versicherungsbedingungen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart haben, kann die Versicherung in fest vereinbarten Abständen oder im eigenen Ermessen regelmäßig nachprüfen, ob die Leistungsvoraussetzungen noch vorliegen. Dafür darf die Berufsunfähigkeitsversicherung sogar neue Sachverständigengutachten einholen und Sie als Versicherter sind verpflichtet, gegenüber der Versicherung vollständig Auskunft zu erteilen.

Ähnlich wie bei einem Leistungsantrag gilt auch hier, dass mitunter Kleinigkeiten darüber entscheiden, ob die BU-Nachprüfung für Sie erfolgreich verläuft oder die Berufsunfähigkeitsversicherung danach ihre Leistung einstellt. Lassen Sie sich in solchen Fällen von einem Experten für BU-Versicherungsrecht beraten. Ein Fachanwalt kann Ihnen aufzeigen, worauf es ankommt und was zu tun ist.

Meine Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Leistung wieder eingestellt. Was ist zu tun?

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Leistung nicht so ohne weiteres einstellen kann. Vielmehr stellt der Bundesgerichtshof sehr hohe Anforderungen an ein sogenanntes BU-Nachprüfungsverfahren.

Dies muss Ihnen gegenüber ausdrücklich erklärt worden sein und die Entscheidung der BU-Versicherung muss für Sie nachvollziehbar begründet sein. Ob einerseits diese formalen Voraussetzungen erfüllt wurden und andererseits auch tatsächlich Gründe vorliegen, die eine Leistungserstellung der BU-Versicherung rechtfertigen, kann Ihnen belastbar nur ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht sagen. Lassen Sie sich in solchen Fällen gern von Wirth Rechtsanwälten beraten und die weiteren Schritte planen.

Meine Berufsunfähigkeitsversicherung möchte mich auf eine andere Tätigkeit verweisen. Darf sie das?

Ja. Die meisten Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sehen die Möglichkeit vor, Sie auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. In älteren BU-Bedingungen ist häufig noch eine sogenannte "abstrakte Verweisung" vereinbart.

Das bedeutet, dass Sie diese Tätigkeit nicht konkret ausüben müssen, sondern es für eine erfolgreiche Verweisung ausreicht, wenn Sie dies „abstrakt“ tun könnten. Moderne bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten häufig aber nur die Möglichkeit einer "konkreten Verweisung".

Das bedeutet, dass Sie die Tätigkeit konkret ausüben müssen und die Versicherung nur dann leistungsfrei wird, wenn sie Sie auf diese konkrete Tätigkeit verweisen kann. Das setzt in beiden Fällen aber voraus, dass die Tätigkeiten vergleichbar sind. Dafür stellen Versicherungsbedingungen häufig auf Kenntnisse und Erfahrungen sowie die Lebensstellung ab.

Es gibt hierzu unzählige Rechtsprechungen, wann eine BU-Verweisung zumutbar oder eben nicht zumutbar ist. Welche Erfolgsaussichten Sie in solchen Fällen haben, das sollten Sie mit einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht besprechen. Lassen Sie sich gern von Wirth Rechtsanwälten beraten.

Unser Verhältnis ist von besonderem Vertrauen und Diskretion geprägt

STIMMEN UNSERER MANDANTEN

Lesen Sie Meinungen unserer Mandanten zur Rechtsberatung und Zusammenarbeit mit unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten, zu vertreten und zu betreuen.

Sehr gute Beratung, die Kanzlei hat sich sehr gut in meinen Fall eingearbeitet und diesen erfolgreich vertreten. Ich kann diese Kanzlei und insbesondere RA Strübing bei Berufsunfähigkeitsverfahren sehr empfehlen.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte

Kai Müller

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Meine Erfahrungen vor allem mit RA Ralf Göhler waren durchweg Positiv. Herr Göhler hat mich bei meiner Berufsunfähigkeit absolut Klar und sehr Kompetent vertreten. Meine Versicherung hat wirklich alles versucht nicht zahlen zu müssen und jede noch so absurde Möglichkeit genutzt mir mein Recht auf BU zu verweigern. Demnach zog sich der Prozess über 7 Jahre, mehreren Wiedersprüchen und Instanzen. In diesen 7Jahren wurde ich nicht nur absolut professionell durch Herrn Göhler vertreten, sondern Herr Göhler hat mich auch ermutigt mein Recht einzufordern und nicht aufzugeben. Wir haben alles ohne Abstriche gewonnen. Ich kann Herr Göhler nur weiterempfehlen und werde Ihn als Anwalt meines Vertrauens behalten.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte Ralf Göhler

Diana Weißer

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Egal, welche Frage, welcher Sachverhalt, welches Problem: Die Antworten und Hilfestellungen, die ich als Mandant erhalte, sind immer exzellent.
Nicht nur fachlich 1a (das können andere evtl. ebenso), sondern zusätzlich auch noch unglaublich auf meine ganz individuelle Situation zugeschnitten.
Eine ganz klare Empfehlung!

jürgen weber inhaber weberfinanz & webergeneration

Jürgen Weber

Inhaber weberfinanz & webergenerationen

Wir werden seit Jahren von der Kanzlei Wirth in Fragen zum Vertriebs- und Vermittlerrecht sehr gut beraten. Durch die hohe fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung ist die Kanzlei der ideale Partner für unser Unternehmen und unsere Vermittler. Wir schätzen besonders das ausgeprägte Verständnis für vertriebliche Belange.

Stimmen unserer Mandanten: Ein Portrait von Norbert Porazik Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Norbert Porazik

Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Gut, solch einen Partner bei der Unterstützung in Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Maklerpartnern zu haben. Die hochprofessionelle Unterstützung in Fragen des Versicherungsrechts wollen wir auch nicht mehr missen!

Stimmen unserer Mandanten: Dr. Peter Schmidt Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Dr. Peter Schmidt

Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit der Kanzlei zusammen. Die lösungsorientierte Arbeitsweise, der enorme Elan aber auch der zwischenmenschliche Kontakt sind außergewöhnlich. Die Anwälte verstehen es, komplexe Sachverhalte rechtsicher aufzustellen und dennoch verständlich darzulegen. Wir haben größtes Vertrauen in die Kanzlei und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Stimmen unserer Mandanten: Thomas Soltau Vorstand wallstreet:online capital AG

Thomas Soltau

Vorstand Smartbroker AG