Vertriebsrecht
Wir stehen an Ihrer SEite
Das Vertriebsrecht ist komplex und unterliegt ständigen Änderungen. Unsere Kanzlei hat 20 Jahre Erfahrung im Vertriebsrecht und steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des Vertriebsrechts und helfen Ihnen als Anwälte, Ihre Geschäftsbeziehungen rechtssicher zu gestalten.
Rechtsberatung Vertriebsrecht
Starke Rechtsberatung
Unter Vertriebsrecht fassen wir bei Wirth Rechtsanwälte die Rechtsgebiete zusammen, die Versicherungsvertriebe, wie Versicherungsvermittler bei der Vermittlung von Versicherungen beachten müssen. Es ist nicht das eine Gesetz, dass alles regelt. Vielmehr gibt es viele regionale, aber auch europäische Einzelgesetze, Verordnungen oder auch nur Verwaltungsakte, die den rechtlichen Rahmen bei dem Vertrieb von Versicherungen festlegen.
Ganz gleich, ob sie als Versicherungsvertrieb mit zahlreichen Kooperationspartnern zusammenarbeiten, Versicherungen ausschließlich online vertreiben oder als Einzelvermittler Kunden beraten. Mit über 20 Jahren Erfahrung stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte in alle Fragen zum Vertriebsrecht kompetent zur Seite. Als Rechtsanwälte mit Schwerpunkt auf Vertriebsrecht möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte geben, die Sie in Ihrer täglichen Praxis beachten sollten und bei denen unsere Anwälte Ihnen eine wertvolle rechtliche Hilfe sein können.
Wir sind für Sie da!
20 Jahre Erfahrung im Vertriebsrecht
Beratung zu alle Geschäftsmodellen
hohe Expertise und Know How
Mehr als 10.000 Mandanten
Unsere Zusammenarbeit
AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE
Unverbindliches Kennenlernen
Lernen Sie uns in einem ersten Termin kennen und schildern Sie uns Ihr Vorhaben oder Ihr Problem. Unser erstes Gespräch ist vertraulich und kostenfrei.
Möglichkeiten und Handlungsempfehlungen
Anhand Ihrer Situation erhalten Sie eine Handlungsempfehlung für eine rechtssichere Ausgestaltung Ihres Vorhabens oder für eine Lösung Ihres Problems.
Umsetzung
Wir entwerfen alle Rechtsdokumente, beraten Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens und/oder vertreten Sie gegenüber Dritten.
Grundlagen des Vertriebsrechts
Das Vertriebsrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die die Geschäftsbeziehungen zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsvertrieben untereinander mit Produktpartnern sowie ihren Kunden regeln. Dazu gehören unter anderem das Vertragsrecht (BGB und VVG), das Wettbewerbsrecht, Gewerbe- und Aufsichtsrecht, Handelsvertreterrecht und natürlich das Datenschutzrecht. Ein umfassendes Verständnis dieser Bereiche des Vertriebsrechts ist unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Unternehmen erfolgreich zu führen.
Vertragsrechtliche Aspekte im Vertriebsrecht
Ein solides Vertragswerk bildet die Basis jeder Geschäftsbeziehung.
Versicherungsvermittler sollten sicherstellen, dass alle Vereinbarungen klar und rechtssicher formuliert sind. Dazu gehören Maklerverträge, Courtagevereinbarungen und Kooperationsverträge, aber auch Kaufverträge, Tippgeberverträge oder Leadverträge. Achten Sie darauf, dass alle wesentlichen Punkte wie Vergütung, Pflichten der Parteien und Haftungsregelungen eindeutig festgehalten sind und sparen Sie nicht am falschen Ende.
Jeder Vertrag sollte nicht nur transparent genau das abbilden, was die Parteien vereinbart haben, sondern auch im „Ernstfall“ rechtssicher die jeweiligen Ansprüche regeln. Bei uns können Sie sich nicht nur darauf verlassen, dass wir Ihr Geschäft und auch Ihre Sprache verstehen, wir haben darüber hinaus viel Erfahrung mit der Erstellung unterschiedlicher Vertragswerke. Nehmen Sie Kontakt auf!
Wettbewerbsrecht und Compliance
Das Wettbewerbsrecht schützt vor unlauteren Geschäftspraktiken und fördert fairen Wettbewerb. Versicherungsvermittler müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, um Abmahnungen und rechtliche Auseinandersetzungen aber auch Bußgeldverfahren zu vermeiden. Dazu gehören unter anderem das Verbot irreführender Werbung, aber auch zahlreiche weitere Pflichten, wie das im Versicherungsaufsichtsgesetzt (VAG) geregelte Provisionsabgabeverbot oder die u.a. In § 34 d GewO geregelten gewerberechtlichen Pflichten.
Sprechen Sie uns als Rechtsanwälte für Vertriebsrecht gern an, wir beraten Sie auf höchsten Niveau auch zu komplexen Rechtsfragen und sorgen so für eine gute Compliance in Ihrem Unternehmen.
Vertriebsrecht - wichtige Gesetze im Überblick
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Dieses Gesetz schützt vor unlauteren Geschäftspraktiken und unlauterer Werbung. Versicherungsvermittler müssen sicherstellen, dass ihre Marketingstrategien den Bestimmungen des UWG entsprechen, um Abmahnungen und weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch Handelsvertreter einer Versicherung oder eines Strukturvertriebs sehen sich häufig wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen ausgesetzt.
Die Fallgestaltungen sind dabei vielfältig, ob es die Vereinbarung einer Vergütung für eine Tarifumstellung, die vermeintliche Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, das unlautere Abwerben von Mitarbeitern oder Kunden oder auch nur falsche Informationen auf der Webseite sind. Auch die nicht erlaubte Verwendung von Logos oder auch die Weitergabe von Rabatten im Schadenfall kann wettbewerbswidrig sein und rechtlich verfolgt werden.
Handelsgesetzbuch (HGB)
Das HGB regelt in den §§ 84 ff. HGB die Rechte und Pflichten von Handelsvertretern. Für Versicherungsvermittler, die als Handelsvertreter tätig sind, ist das HGB von besonderer Bedeutung, insbesondere hinsichtlich Provisionsansprüchen und Ausgleichsansprüchen bei Vertragsbeendigung. Darin geregelt sind aber auch diverse Pflichten, wie die Pflicht ausschließlich an den Vertragspartner zu vermitteln, ggf. Rechenschaft abzulegen oder eine Stornonachbearbeitung vorzunehmen.
Versicherungsvertragsgesetz (VVG):
Das VVG regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Es umfasst wichtige Vorschriften zu Versicherungsverträgen, den Pflichten der Versicherer und Versicherungsnehmer sowie den Rechten der Versicherten. Für Versicherungsvermittler und -vertriebe gleichermaßen sind vor allen Dingen die §§ 59 ff. VVG wichtig, die zahlreiche Regelungen zu Beratungspflichten, der Dokumentation aber auch der persönlichen Haftung und Haftungsausschlüssen enthalten.
Gewerbeordnung (GewO)
Die GewO enthält Regelungen zur Ausübung von Gewerbetätigkeiten, einschließlich der Erlaubnispflichten für Versicherungsvermittler. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist notwendig, um die erforderliche Gewerbeerlaubnis zu erhalten und aufrechtzuerhalten. Sie regelt aber auch Ausnahmen, unter denen eine Gewerbeerlaubnis ausnahmsweise nicht notwendig ist, wie bspw. bei dem sogenannten Annexvermittler, Vermittler im Nebenberuf oder für gebundene Vermittler, für die Haftpflichtversicherung besteht.
Unser Verhältnis ist von besonderem Vertrauen und Diskretion geprägt
STIMMEN UNSERER MANDANTEN
Lesen Sie Meinungen unserer Mandanten zur Rechtsberatung und Zusammenarbeit mit unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten, zu vertreten und zu betreuen.
Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten hat im Versicherungsvertrieb höchste Priorität. Vermittler müssen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten. Dazu gehört die rechtmäßige Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten.
Dabei geraten der Datenschutz und die Beratungspflichten von Vermittlern sprichwörtlich häufig aneinander. Während in der DSGVO der Grundsatz der Datenminimierung gilt, sind Vermittler schon nach dem Gesetz verpflichtet, über Kunden und deren Risiko umfassende Daten zu erheben. Häufig werden dabei auch sogenannte besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie bspw. Gesundheitsdaten verarbeitet, für die ein besonderes Schutzniveau eingehalten werden muss.
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Das VAG regelt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und deren Vertriebe. Es stellt sicher, dass die Versicherungswirtschaft stabil und die Interessen der Versicherungsnehmer geschützt bleiben. Für Vermittler und Versicherungsvertriebe sind vor allen Dingen die §§ 48 VAG interessant, die Vorgaben zur Vergütung, insbesondere aber das Verbot zur Weitergabe von Provisionen an den Kunden enthalten.
Das Provisionsabgabeverbot in Deutschland hat eine lange und wechselhafte Geschichte. Es wurde mehrfach angepasst, aufgehoben und wieder eingeführt, um den Anforderungen eines sich wandelnden Versicherungsmarktes gerecht zu werden. Die aktuellen Regelungen zielen darauf ab, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Unabhängigkeit der Vermittler zu schützen, während gleichzeitig Ausnahmen vorgesehen sind, um flexible und kundenfreundliche Lösungen zu ermöglichen.
Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!
Kompetenz trifft Engagement
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Legen Sie Ihre Versicherungsangelegenheiten in erfahrene Hände. Vertrauen Sie unserem Team von Experten für Versicherungsrecht. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, um Ihre Interessen zu schützen und Versicherungsfragen erfolgreich zu klären. Ihr Erfolg ist unsere Priorität – lassen Sie uns gemeinsam handeln.
Zu den DownloadsAktuelle europäische Regulierung: FIDA, DORA und KI Act
Framework for Financial Data Access (FIDA)
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und der wachsenden Bedeutung von Daten in der Finanzbranche hat die Europäische Union den Entwurf eines “Framework for Financial Data Access” (FIDA) entwickelt. Dieses Rahmenwerk zielt darauf ab, den Zugang zu finanziellen Daten zu regulieren und gleichzeitig den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten. Finanzdienstleister innerhalb der EU müssen sich auf umfassende Anpassungen ihrer Datenverwaltungs- und Sicherheitspraktiken einstellen. Für weitere Informationen oder spezifische Fragen zum FIDA-Entwurf kontaktieren Sie uns!
Digital Operational Resilience Act (DORA)
DORA richtet sich an die Widerstandsfähigkeit digitaler Systeme im Finanzsektor, einschließlich Versicherungen. Es stellt sicher, dass Unternehmen über robuste Systeme verfügen, um gegen Cyberangriffe und andere digitale Bedrohungen gewappnet zu sein. Versicherungsvermittler sollten ihre IT-Sicherheitsstrategien entsprechend anpassen.
KI Act der EU
Der KI Act der EU regelt die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Versicherungsbereich. Er stellt sicher, dass KI-Systeme transparent, fair und sicher eingesetzt werden. Versicherungsvermittler, die KI in ihren Prozessen verwenden, müssen die Vorschriften des KI Act einhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden zu stärken.
Profis auf Ihrem Gebiet und an Ihrer Seite
Rechtssprechung im Vertriebsrecht
Bedeutende Urteile und Entwicklungen
BGH-Urteil zum Sachwalterurteil
Das sogenannte Sachwalterurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat weitreichende Auswirkungen auf die Haftung von Versicherungsvermittlern. Der BGH entschied, dass Versicherungsvermittler als Sachwalter ihrer Kunden agieren und daher eine besondere Treuepflicht haben. Sie müssen ihre Kunden umfassend und objektiv beraten, wobei sie deren Interessen in den Vordergrund stellen. Bei Verletzung dieser Pflichten haften Vermittler für entstandene Schäden. Dies betont die Notwendigkeit, stets im besten Interesse der Kunden zu handeln und umfassende Beratungsdokumentationen zu führen.
VG-Frankfurt zur Provisionsabgabeverbot
Ein weiteres wichtiges Urteil betrifft das Provisionsabgabeverbot. Das VG Frankfurt entschied, dass Versicherungsvermittler keine Provisionen oder Teile davon an Kunden weitergeben dürfen. Dieses Verbot soll unfaire Wettbewerbsvorteile verhindern und die Unabhängigkeit der Beratung sichern. Vermittler müssen daher sicherstellen, dass ihre Vergütungsmodelle den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese Entscheidung, die durchaus auch kritisch gesehen werden kann, erging zum aktuell im VAG geregelten Provisionsabgabeverbot.
OLG München zur Beratungshaftung (Az. 20 U 3773/17)
Das Oberlandesgericht München entschied, dass Vermittler für Falschberatung haften, wenn sie ihren Kunden nicht über alle wesentlichen Merkmale und Risiken eines Produkts informieren. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer detaillierten und transparenten Beratung.
Aktuelle Urteile und Pressemitteilungen
Kanzlei-News
Lesen Sie interessante Urteile unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, unsere Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten. Erfahren Sie mehr über unsere Erfolge und unsere Präsenz in den Medien.
OLG Dresden: Keine Haftung des Versicherungsmaklers für fehlende Risikolebensversicherung
Werbeanrufe ohne Einwilligung sind unzulässig
Cyberversicherung leistungsfrei nach Anfechtung
Der starke Partner an Ihrer Seite
Wirth Rechtsanwälte
Mit uns als Rechtsanwälte für Vertriebsrecht sind Sie auf den juristischen Ernstfall vorbereitet und müssen nichts befürchten. Wir sind der starke Partner an Ihrer Seite! Mehr als 10.000 Mandanten bundesweit haben dem Team von Wirth Rechtsanwälte bereits vertraut. Ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkten auf das Versicherungs- und Handelsvertreterrecht. Erfahrung und Expertise bereits seit 1998.