Ein Mann und eine Frau schütteln sich die Hände

Vertriebsrecht

Wir stehen an Ihrer SEite

Das Vertriebsrecht ist komplex und unterliegt ständigen Änderungen. Unsere Kanzlei hat 20 Jahre Erfahrung im Vertriebsrecht und steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des Vertriebsrechts und helfen Ihnen als Anwälte, Ihre Geschäftsbeziehungen rechtssicher zu gestalten.

Rechtsberatung Vertriebsrecht

Starke Rechtsberatung

Unter Vertriebsrecht fassen wir bei Wirth Rechtsanwälte die Rechtsgebiete zusammen, die Versicherungsvertriebe, wie Versicherungsvermittler bei der Vermittlung von Versicherungen beachten müssen. Es ist nicht das eine Gesetz, dass alles regelt. Vielmehr gibt es viele regionale, aber auch europäische Einzelgesetze, Verordnungen oder auch nur Verwaltungsakte, die den rechtlichen Rahmen bei dem Vertrieb von Versicherungen festlegen.

Ganz gleich, ob sie als Versicherungsvertrieb mit zahlreichen Kooperationspartnern zusammenarbeiten, Versicherungen ausschließlich online vertreiben oder als Einzelvermittler Kunden beraten. Mit über 20 Jahren Erfahrung stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte in alle Fragen zum Vertriebsrecht kompetent zur Seite. Als Rechtsanwälte mit Schwerpunkt auf Vertriebsrecht möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte geben, die Sie in Ihrer täglichen Praxis beachten sollten und bei denen unsere Anwälte Ihnen eine wertvolle rechtliche Hilfe sein können.

Wir sind für Sie da!

Unsere Zusammenarbeit

AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE

Unverbindliches Kennenlernen

Lernen Sie uns in einem ersten Termin kennen und schildern Sie uns Ihr Vorhaben oder Ihr Problem. Unser erstes Gespräch ist vertraulich und kostenfrei.

Möglichkeiten und Handlungsempfehlungen

Anhand Ihrer Situation erhalten Sie eine Handlungsempfehlung für eine rechtssichere Ausgestaltung Ihres Vorhabens oder für eine Lösung Ihres Problems.

Umsetzung

Wir entwerfen alle Rechtsdokumente, beraten Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens und/oder vertreten Sie gegenüber Dritten.

Grundlagen des Vertriebsrechts

Das Vertriebsrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die die Geschäftsbeziehungen zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsvertrieben untereinander mit Produktpartnern sowie ihren Kunden regeln. Dazu gehören unter anderem das Vertragsrecht (BGB und VVG), das Wettbewerbsrecht, Gewerbe- und Aufsichtsrecht, Handelsvertreterrecht und natürlich das Datenschutzrecht. Ein umfassendes Verständnis dieser Bereiche des Vertriebsrechts ist unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Unternehmen erfolgreich zu führen.

Vertragsrechtliche Aspekte im Vertriebsrecht

Ein solides Vertragswerk bildet die Basis jeder Geschäftsbeziehung.

Versicherungsvermittler sollten sicherstellen, dass alle Vereinbarungen klar und rechtssicher formuliert sind. Dazu gehören Maklerverträge, Courtagevereinbarungen und Kooperationsverträge, aber auch Kaufverträge, Tippgeberverträge oder Leadverträge. Achten Sie darauf, dass alle wesentlichen Punkte wie Vergütung, Pflichten der Parteien und Haftungsregelungen eindeutig festgehalten sind und sparen Sie nicht am falschen Ende.

Jeder Vertrag sollte nicht nur transparent genau das abbilden, was die Parteien vereinbart haben, sondern auch im „Ernstfall“ rechtssicher die jeweiligen Ansprüche regeln. Bei uns können Sie sich nicht nur darauf verlassen, dass wir Ihr Geschäft und auch Ihre Sprache verstehen, wir haben darüber hinaus viel Erfahrung mit der Erstellung unterschiedlicher Vertragswerke. Nehmen Sie Kontakt auf!

Wettbewerbsrecht und Compliance

Das Wettbewerbsrecht schützt vor unlauteren Geschäftspraktiken und fördert fairen Wettbewerb. Versicherungsvermittler müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, um Abmahnungen und rechtliche Auseinandersetzungen aber auch Bußgeldverfahren zu vermeiden. Dazu gehören unter anderem das Verbot irreführender Werbung, aber auch zahlreiche weitere Pflichten, wie das im Versicherungsaufsichtsgesetzt (VAG) geregelte Provisionsabgabeverbot oder die u.a. In § 34 d GewO geregelten gewerberechtlichen Pflichten.

Sprechen Sie uns als Rechtsanwälte für Vertriebsrecht gern an, wir beraten Sie auf höchsten Niveau auch zu komplexen Rechtsfragen und sorgen so für eine gute Compliance in Ihrem Unternehmen.

Vertriebsrecht - wichtige Gesetze im Überblick

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Dieses Gesetz schützt vor unlauteren Geschäftspraktiken und unlauterer Werbung. Versicherungsvermittler müssen sicherstellen, dass ihre Marketingstrategien den Bestimmungen des UWG entsprechen, um Abmahnungen und weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch Handelsvertreter einer Versicherung oder eines Strukturvertriebs sehen sich häufig wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen ausgesetzt.

Die Fallgestaltungen sind dabei vielfältig, ob es die Vereinbarung einer Vergütung für eine Tarifumstellung, die vermeintliche Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, das unlautere Abwerben von Mitarbeitern oder Kunden oder auch nur falsche Informationen auf der Webseite sind. Auch die nicht erlaubte Verwendung von Logos oder auch die Weitergabe von Rabatten im Schadenfall kann wettbewerbswidrig sein und rechtlich verfolgt werden.

Handelsgesetzbuch (HGB)

Das HGB regelt in den §§ 84 ff. HGB die Rechte und Pflichten von Handelsvertretern. Für Versicherungsvermittler, die als Handelsvertreter tätig sind, ist das HGB von besonderer Bedeutung, insbesondere hinsichtlich Provisionsansprüchen und Ausgleichsansprüchen bei Vertragsbeendigung. Darin geregelt sind aber auch diverse Pflichten, wie die Pflicht ausschließlich an den Vertragspartner zu vermitteln, ggf. Rechenschaft abzulegen oder eine Stornonachbearbeitung vorzunehmen.

Versicherungsvertragsgesetz (VVG):

Das VVG regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Es umfasst wichtige Vorschriften zu Versicherungsverträgen, den Pflichten der Versicherer und Versicherungsnehmer sowie den Rechten der Versicherten. Für Versicherungsvermittler und -vertriebe gleichermaßen sind vor allen Dingen die §§ 59 ff. VVG wichtig, die zahlreiche Regelungen zu Beratungspflichten, der Dokumentation aber auch der persönlichen Haftung und Haftungsausschlüssen enthalten.

Gewerbeordnung (GewO)

Die GewO enthält Regelungen zur Ausübung von Gewerbetätigkeiten, einschließlich der Erlaubnispflichten für Versicherungsvermittler. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist notwendig, um die erforderliche Gewerbeerlaubnis zu erhalten und aufrechtzuerhalten. Sie regelt aber auch Ausnahmen, unter denen eine Gewerbeerlaubnis ausnahmsweise nicht notwendig ist, wie bspw. bei dem sogenannten Annexvermittler, Vermittler im Nebenberuf oder für gebundene Vermittler, für die Haftpflichtversicherung besteht.

Unser Verhältnis ist von besonderem Vertrauen und Diskretion geprägt

STIMMEN UNSERER MANDANTEN

Lesen Sie Meinungen unserer Mandanten zur Rechtsberatung und Zusammenarbeit mit unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten, zu vertreten und zu betreuen.

Sehr gute Beratung, die Kanzlei hat sich sehr gut in meinen Fall eingearbeitet und diesen erfolgreich vertreten. Ich kann diese Kanzlei und insbesondere RA Strübing bei Berufsunfähigkeitsverfahren sehr empfehlen.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte

Kai Müller

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Meine Erfahrungen vor allem mit RA Ralf Göhler waren durchweg Positiv. Herr Göhler hat mich bei meiner Berufsunfähigkeit absolut Klar und sehr Kompetent vertreten. Meine Versicherung hat wirklich alles versucht nicht zahlen zu müssen und jede noch so absurde Möglichkeit genutzt mir mein Recht auf BU zu verweigern. Demnach zog sich der Prozess über 7 Jahre, mehreren Wiedersprüchen und Instanzen. In diesen 7Jahren wurde ich nicht nur absolut professionell durch Herrn Göhler vertreten, sondern Herr Göhler hat mich auch ermutigt mein Recht einzufordern und nicht aufzugeben. Wir haben alles ohne Abstriche gewonnen. Ich kann Herr Göhler nur weiterempfehlen und werde Ihn als Anwalt meines Vertrauens behalten.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte Ralf Göhler

Diana Weißer

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Egal, welche Frage, welcher Sachverhalt, welches Problem: Die Antworten und Hilfestellungen, die ich als Mandant erhalte, sind immer exzellent.
Nicht nur fachlich 1a (das können andere evtl. ebenso), sondern zusätzlich auch noch unglaublich auf meine ganz individuelle Situation zugeschnitten.
Eine ganz klare Empfehlung!

jürgen weber inhaber weberfinanz & webergeneration

Jürgen Weber

Inhaber weberfinanz & webergenerationen

Wir werden seit Jahren von der Kanzlei Wirth in Fragen zum Vertriebs- und Vermittlerrecht sehr gut beraten. Durch die hohe fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung ist die Kanzlei der ideale Partner für unser Unternehmen und unsere Vermittler. Wir schätzen besonders das ausgeprägte Verständnis für vertriebliche Belange.

Stimmen unserer Mandanten: Ein Portrait von Norbert Porazik Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Norbert Porazik

Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Gut, solch einen Partner bei der Unterstützung in Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Maklerpartnern zu haben. Die hochprofessionelle Unterstützung in Fragen des Versicherungsrechts wollen wir auch nicht mehr missen!

Stimmen unserer Mandanten: Dr. Peter Schmidt Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Dr. Peter Schmidt

Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit der Kanzlei zusammen. Die lösungsorientierte Arbeitsweise, der enorme Elan aber auch der zwischenmenschliche Kontakt sind außergewöhnlich. Die Anwälte verstehen es, komplexe Sachverhalte rechtsicher aufzustellen und dennoch verständlich darzulegen. Wir haben größtes Vertrauen in die Kanzlei und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Stimmen unserer Mandanten: Thomas Soltau Vorstand wallstreet:online capital AG

Thomas Soltau

Vorstand Smartbroker AG

Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten hat im Versicherungsvertrieb höchste Priorität. Vermittler müssen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten. Dazu gehört die rechtmäßige Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten.

Dabei geraten der Datenschutz und die Beratungspflichten von Vermittlern sprichwörtlich häufig aneinander. Während in der DSGVO der Grundsatz der Datenminimierung gilt, sind Vermittler schon nach dem Gesetz verpflichtet, über Kunden und deren Risiko umfassende Daten zu erheben. Häufig werden dabei auch sogenannte besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie bspw. Gesundheitsdaten verarbeitet, für die ein besonderes Schutzniveau eingehalten werden muss.

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Das VAG regelt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und deren Vertriebe. Es stellt sicher, dass die Versicherungswirtschaft stabil und die Interessen der Versicherungsnehmer geschützt bleiben. Für Vermittler und Versicherungsvertriebe sind vor allen Dingen die §§ 48 VAG interessant, die Vorgaben zur Vergütung, insbesondere aber das Verbot zur Weitergabe von Provisionen an den Kunden enthalten. 

Das Provisionsabgabeverbot in Deutschland hat eine lange und wechselhafte Geschichte. Es wurde mehrfach angepasst, aufgehoben und wieder eingeführt, um den Anforderungen eines sich wandelnden Versicherungsmarktes gerecht zu werden. Die aktuellen Regelungen zielen darauf ab, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Unabhängigkeit der Vermittler zu schützen, während gleichzeitig Ausnahmen vorgesehen sind, um flexible und kundenfreundliche Lösungen zu ermöglichen. 

Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!

Kompetenz trifft Engagement

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

Zu den Downloads

Aktuelle europäische Regulierung: FIDA, DORA und KI Act

Framework for Financial Data Access (FIDA)

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und der wachsenden Bedeutung von Daten in der Finanzbranche hat die Europäische Union den Entwurf eines “Framework for Financial Data Access” (FIDA) entwickelt. Dieses Rahmenwerk zielt darauf ab, den Zugang zu finanziellen Daten zu regulieren und gleichzeitig den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten. Finanzdienstleister innerhalb der EU müssen sich auf umfassende Anpassungen ihrer Datenverwaltungs- und Sicherheitspraktiken einstellen. Für weitere Informationen oder spezifische Fragen zum FIDA-Entwurf kontaktieren Sie uns!

Daten in blau und orange

Digital Operational Resilience Act (DORA)

DORA richtet sich an die Widerstandsfähigkeit digitaler Systeme im Finanzsektor, einschließlich Versicherungen. Es stellt sicher, dass Unternehmen über robuste Systeme verfügen, um gegen Cyberangriffe und andere digitale Bedrohungen gewappnet zu sein. Versicherungsvermittler sollten ihre IT-Sicherheitsstrategien entsprechend anpassen.

Kabel eines Servers

KI Act der EU

Der KI Act der EU regelt die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Versicherungsbereich. Er stellt sicher, dass KI-Systeme transparent, fair und sicher eingesetzt werden. Versicherungsvermittler, die KI in ihren Prozessen verwenden, müssen die Vorschriften des KI Act einhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden zu stärken. 

Veranschaulichung der künstlichen Intelligenz
Wir sind für Sie da.
Wirth Rechtsanwälte

Profis auf Ihrem Gebiet und an Ihrer Seite

Unsere Kanzlei ist eine der führenden Kanzleien Deutschlands rund um das Thema Versicherungen, Kapitalanlagen und Vertrieb. 1998 gegründet, arbeitet heute ein hochqualifiziertes Team von Anwälten und juristisch geschulten Mitarbeitern bei uns – direkt im Herzen von Berlin und damit auch in unmittelbarer Nähe zu den Entscheidungsträgern von Politik und Wirtschaft. Wir vertreten Sie deutschlandweit.
Zu den Downloads

Rechtssprechung im Vertriebsrecht

Bedeutende Urteile und Entwicklungen

  • BGH-Urteil zum Sachwalterurteil

    Das sogenannte Sachwalterurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat weitreichende Auswirkungen auf die Haftung von Versicherungsvermittlern. Der BGH entschied, dass Versicherungsvermittler als Sachwalter ihrer Kunden agieren und daher eine besondere Treuepflicht haben. Sie müssen ihre Kunden umfassend und objektiv beraten, wobei sie deren Interessen in den Vordergrund stellen. Bei Verletzung dieser Pflichten haften Vermittler für entstandene Schäden. Dies betont die Notwendigkeit, stets im besten Interesse der Kunden zu handeln und umfassende Beratungsdokumentationen zu führen.

  • VG-Frankfurt zur Provisionsabgabeverbot

    Ein weiteres wichtiges Urteil betrifft das Provisionsabgabeverbot. Das VG Frankfurt entschied, dass Versicherungsvermittler keine Provisionen oder Teile davon an Kunden weitergeben dürfen. Dieses Verbot soll unfaire Wettbewerbsvorteile verhindern und die Unabhängigkeit der Beratung sichern. Vermittler müssen daher sicherstellen, dass ihre Vergütungsmodelle den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese Entscheidung, die durchaus auch kritisch gesehen werden kann, erging zum aktuell im VAG geregelten Provisionsabgabeverbot.

  • OLG München zur Beratungshaftung (Az. 20 U 3773/17)

    Das Oberlandesgericht München entschied, dass Vermittler für Falschberatung haften, wenn sie ihren Kunden nicht über alle wesentlichen Merkmale und Risiken eines Produkts informieren. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer detaillierten und transparenten Beratung.

Aktuelle Urteile und Pressemitteilungen

Kanzlei-News

Lesen Sie interessante Urteile unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, unsere Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten. Erfahren Sie mehr über unsere Erfolge und unsere Präsenz in den Medien.

Eine Frau hält Holzbausteine auf umzufallen

OLG Dresden: Keine Haftung des Versicherungsmaklers für fehlende Risikolebensversicherung

Ein Telefon steht auf einem Schreibtisch

Werbeanrufe ohne Einwilligung sind unzulässig

Ein virtuelles Eurozeichen

Cyberversicherung leistungsfrei nach Anfechtung

Der starke Partner an Ihrer Seite

Wirth Rechtsanwälte

Das Vertriebsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Versicherungsvertriebs und erfordert fundierte Kenntnisse und sorgfältige Beachtung. Indem Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen und einhalten, schaffen Sie die Grundlage für langfristigen Erfolg und vertrauensvolle Kundenbeziehungen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, rechtliche Sicherheit in Ihrem Vertriebsalltag zu gewährleisten und Ihre Geschäftsziele erfolgreich zu erreichen.

Mit uns als Rechtsanwälte für Vertriebsrecht sind Sie auf den juristischen Ernstfall vorbereitet und müssen nichts befürchten. Wir sind der starke Partner an Ihrer Seite! Mehr als 10.000 Mandanten bundesweit haben dem Team von Wirth Rechtsanwälte bereits vertraut. Ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkten auf das Versicherungs- und Handelsvertreterrecht. Erfahrung und Expertise bereits seit 1998.