
Unfallversicherung
Hilfe, wenn Sie es am meisten brauchen
Damit Sie nicht alleine sind, wenn Ihr Leben auf dem Kopf steht
Ein Unfall stellt das Leben bereits genug auf den Kopf. In dieser Zeit sollten Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können und nicht um die Leistung Ihrer Unfallversicherung streiten müssen. Damit das nicht passiert und von Anfang an alles in den richtigen Bahnen läuft, unterstützt Sie ein Rechtsanwalt mit Fokus auf die Unfallversicherung.
Warum lehnt die Unfallversicherung häufig Leistungen ab?
Unsere Rechtsanwälte für Versicherungsrecht zeigen die vier der gängigsten Ablehnungsgründe. Schützen Sie Ihre Ansprüche – vertrauen Sie auf unsere rechtliche Expertise zur Unfallversicherung!
1. Es liegt kein Unfall nach Definition vor
Die private Unfallversicherung ist eine optionale Versicherung, die im Falle eines Unfalls unterschiedliche Leistungen gewährt. Häufig wird ein Antrag auf Invaliditätszahlung von der Versicherung bereits abgelehnt, wenn Unklarheit darüber besteht, ob ein Unfall vorliegt. Die Definition lautet wie folgt:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Demnach müssen Sie als Versicherter gegenüber der Unfallversicherung nicht nur beweisen, dass tatsächlich ein Unfall stattgefunden hat, es muss auch bewiesen werden, dass die in den Versicherungsbedingungen definierten Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet, dass die Unfallversicherung nur dann zahlt, wenn ein Ereignis von außen zu der Verletzung geführt hat. Häufig ist das recht eindeutig, wenn sie beispielsweise einen Verkehrsunfall hatten und mit einem anderen Auto zusammenstoßen und sich dabei verletzen.
Allerdings sind selbst verschuldete Unfälle, wie etwa das Stolpern über die eigenen Füße, oftmals nicht durch die Unfallversicherung gedeckt. Hier kann bereits bei der Beantragung der Versicherungsleistung viel schieflaufen. Bspw., weil Sie es als Versicherungsnehmer nicht für wichtig erachten, zu erwähnen, dass Sie über einen Gegenstand gestolpert sind. Hier hilft ein Rechtsanwalt mit Expertise für die Unfallversicherung, um bereits bei der Unfallschilderung alle wichtigen Fakten zu berücksichtigen.
Übersicht der Arten von Unfällen
2. Der Unfall geschah unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
Unfälle, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entstanden sind, sind häufig nicht versichert. Aber auch hier gilt, entscheidend ist, was in den Vertragsbedingungen der Unfallversicherung steht. Denn es gibt Versicherer auf dem Markt, die Unfälle zumindest unter Alkoholeinfluss nicht gänzlich ausschließen, sondern bis zu einem maximalen Promillewert leisten.
3. Es handelt sich nicht um einen dauerhaften körperlichen Schaden
Sowohl die Invaliditätsleistung wie auch die Unfallrente werden nur von der Unfallversicherung erbracht, wenn eine Invalidität vorliegt. Und um eine Invalidität handelt es sich bei einer dauerhaften erheblichen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung.
Ein Bandscheibenvorfall, ein Meniskusriss oder auch ein gebrochener Arm stellen keine Invalidität dar. In allen Fällen ist davon auszugehen, dass das Leiden ausheilen wird und keine körperlichen Schäden bleiben. Ist der Arm aber dauerhaft in seiner Funktion beeinträchtigt oder gar verloren, liegt eine Invalidität vor. Und erst ab diesem Zeitpunkt besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der Unfallversicherung.
Einige Unfallversicherer leisten ein sogenanntes Knochenbruch- oder Schmerzensgeld. Diese Zahlung erhalten Sie auch dann, wenn es sich „nur“ um einen Bruch oder einen Bänderriss handelt, der voraussichtlich wieder verheilen wird.
4. Fristen wurden nicht vom Versicherungsnehmer erfüllt
Versicherer sehen engmaschige Fristen vor, die von den Versicherten einzuhalten sind. Etwa die Frist, bis wann sie ihre Versicherung über den Unfall in Kenntnis setzen müssen. Versäumen Kunden diesen Zeitraum und wenden sich zu spät an ihre Unfallversicherung, darf diese von der Leistungspflicht zurücktreten. Deshalb ist es wichtig, im Falle eines Unfalls die Gesellschaft sofort zu informieren; auch wenn noch nicht eindeutig feststeht, ob eine Invalidität zurückbleiben wird.
So helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht
AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE
Kennenlernen und Beratung
In einem unverbindlichen Erstgespräch lernen wir uns kennen. Sie schildern uns Ihren konkreten Fall und wir können Ihnen eine erste Einschätzung geben. Unser erstes Gespräch ist vertraulich und kostenfrei.
Möglichkeiten und Handlungsempfehlung
Wir betrachten Ihre Situation und durchleuchten die rechtlichen Grundlagen. So können wir Ihnen eine ehrliche Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten, möglichen Ansprüchen und den entstehenden Kosten geben. Zudem erhalten Sie erste Handlungsempfehlungen.
Vertretung gegenüber der Versicherung
Nach unserem ersten Gespräch können Sie in aller Ruhe eine Entscheidung treffen. Wenn es für beide Seiten passt, übernehmen wir gerne Ihre Vertretung und setzen ohne zu zögern Ihr Recht gegenüber Ihrem Versicherer für Sie durch.
Ihre Rechtsanwälte für die Unfallversicherung
Starke Rechtsberatung
Ein Versicherungsfall innerhalb der Unfallversicherung kann sehr komplex sein. Es erfolgen die Schadensmeldung, medizinische Gutachten und der Grad der Invalidität muss festgestellt werden. Es sind viele Schritte notwendig, bevor die Versicherten ihre Leistung von der Unfallversicherung erhalten – auf die sie gerade bei schweren Unfällen angewiesen sind. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Unfallversicherung die Leistung ablehnt oder kürzt.
Mit unserer zwanzigjährige Erfahrung im Versicherungsrecht, finden wir als Anwälte Möglichkeiten, wie Sie zu Ihrem Recht bei der Unfallversicherung kommen. Wir unterstützen Sie als erfahrene Anwälte für abgelehnte Leistungsansprüche der Unfallversicherung dabei, Ihre Forderungen durchzusetzen und an die Ihnen zustehende Versicherungsleistung zu gelangen!
Wirth Rechtsanwälte - Wir sind für Sie da!
Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht mit viel Erfahrung in der Unfallversicherung
Langjährige Expertise im Bereich der privaten Unfallversicherung und der Durchsetzung von Ansprüchen
Beratung und Vertretung von Anfang an
Deutschlandweite gerichtliche Prozessführung
Aushandlung von Vergleichen
Mehr als 10.000 Mandanten
hohe Erfolgsquote
Unfallversicherung zahlt nicht - Zusammenfassung
Die Hauptgründe zur Ablehnung von Leistungsanträgen bei der Unfallversicherung kurz zusammengefasst:
Die Versicherung ist der Meinung, dass kein Dauerschaden verbleibt, keine Invalidität eingetreten ist
Die Unfallversicherung erkennt zwar einen Dauerschaden und eine Invalidität an, den von der Versicherung bestimmten Grad der Invalidität und damit die Versicherungsleistung sind aber viel zu gering
Die Versicherung wendet ein, dass bereits eine sogenannte Vorinvalidität bestanden hat und kürzt die Leistung
Die Versicherung wendet ein, dass bereits vorhandene Gebrechen den Dauerschaden verursacht haben und kürzt deswegen die Leistung
Häufig wird auch von der Unfallversicherung eingewendet, dass die im Versicherungsvertrag vereinbarten Fristen nicht eingehalten wurden
Aber auch, wenn die Leistungen aus den oben genannten Gründen von der Unfallversicherung abgelehnt werden, ist die Situation nicht aussichtslos. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht sind mit den oft gebrauchten Ausreden und Strategien der Versicherungen vertraut.
Daher kann von unseren Anwälten schnell eingeschätzt werden, ob die Verweigerung der Leistungen der Unfallversicherung begründet ist oder nicht. Wir überprüfen als Anwälte unverbindlich und kompetent, ob Ihr Fall erfolgversprechend ist.
Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten!
Die private Unfallversicherung
Überblick
Invaliditäts-Leistungen
Unfallrente
Kosmetische Operationen
Krankenhausgeld
Übergangs-Leistungen
Bergungskosten
Todesfall-Leistungen
Funktionsweise der privaten Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung ist eine optionale Versicherung, die im Falle eines Unfalls unterschiedliche Leistungen gewährt. Dazu gehören etwa:
Invaliditätsleistungen
Unfallrenten
Todesfallleistungen
Kosten für kosmetische Operationen
Bergungs- und Rettungskosten
Versichert sind dabei alle Unfälle, egal ob sie im privaten oder im beruflichen Bereich, im Straßenverkehr oder zu Hause passieren.
Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die sogenannte Invaliditätsleistung. Dabei handelt es sich um eine einmalige Versicherungsleistung, deren Höhe vom Grad der dauerhaften Schädigung abhängt. Damit können Sie bspw. kostenintensive Behandlungsmethoden, temporär erhöhter Bedarf an Pflege oder Therapie, Einkommensverluste und behindertengerechte Umbauten finanzieren. Oder das Geld auch einfach sparen.
Die private Unfallversicherung ist unabhängig von Ihrem Beruf
Die private Unfallversicherung kann zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeits- und Wegeunfälle in Anspruch genommen werden und umfasst somit alle Unfälle des täglichen Lebens, einschließlich Berufsunfälle. Der Berufsstatus und die Fähigkeit, den Beruf nach einem Unfall weiter auszuüben, sind irrelevant. Die Leistungen beziehen sich ausschließlich auf permanente, unfallbedingte körperliche Schäden. Zusätzlich kann auch eine Unfallrente vereinbart werden, die dann sogar neben einer Berufs- und/oder Erwerbsminderungsrente gezahlt werden würde.
Zu den Kernleistungen der privaten Unfallversicherung gehören die Auszahlung einer Invaliditätsleistung und einer Unfallrente zur Kompensation finanzieller Einbußen aufgrund von unfallbedingten Verletzungen. Auch die Kosten für die gesundheitliche Rehabilitation können zusätzlich zu Renten- und Invaliditätsleistungen bei der Unfallversicherung geltend gemacht werden. Des Weiteren kann auch ein Hinterbliebenenschutz infolge eines Unfalltods im Rahmen der Versicherung vereinbart werden.
Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!
Kompetenz trifft Engagement
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite
Legen Sie Ihre Versicherungsangelegenheiten in erfahrene Hände. Vertrauen Sie unserem Team von Experten für Versicherungsrecht. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, um Ihre Interessen zu schützen und Versicherungsfragen erfolgreich zu klären. Ihr Erfolg ist unsere Priorität – lassen Sie uns gemeinsam handeln.
Termin vereinbaren6 Tipps zur Unfallversicherung
Was muss man bei der Leistungsbeantragung beachten?
Dokumentation und Definition
Wichtig ist, dass der Unfall sowie der Unfallhergang bestmöglich dokumentiert wird. Typischerweise liegt in der Unfallversicherung ein Versicherungsfall vor, wenn sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung erleiden. Achten Sie als Versicherter bei der Unfallschilderung daher auch darauf, dass diese Voraussetzungen erläutert werden.
Fristen einhalten
Es gibt in der Unfallversicherung mehrere Fristen. Die mit Abstand wichtigsten Fristen sind:
die Invalidität muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums von einem Arzt festgestellt werden und
die Leistung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei der Versicherung geltend gemacht werden.
Gerade bei der Invaliditätsfeststellung kann viel schieflaufen. Der Arzt muss nämlich nicht nur den Dauerschaden bestätigen, sondern auch, dass der Schaden auf die bei dem Unfall zugezogene Verletzungen zurückzuführen ist. Dabei müssen die ärztlichen Feststellungen nicht einmal richtig, aber in jedem Fall vollständig sein. Vergisst der Arzt Dauerschäden zu dokumentieren, können Sie unter Umständen keine Leistungen bei der Unfallversicherung dafür geltend machen.
Bewahren Sie Arztberichte auf
Dokumentieren Sie den Behandlungsverlauf für die Unfallversicherung und lassen Sie sich Arztberichte ausstellen bzw. halten Sie die Arztberichte ordentlich fest. Wenn die Versicherung ein Gutachten in Auftrag gibt, sind diese eine wichtige Stütze, um den Dauerschaden bewerten zu können.
Lassen Sie sich nicht einfach abfinden
Eine Besonderheit in der privaten Unfallversicherung ist, dass diese nach Zugang der Schadenmeldung zügig, spätestens innerhalb von drei Monaten entscheiden muss, ob und in welcher Höhe Leistungen erbracht werden. Lassen Sie sich daher nicht auf die lange Bank schieben oder mit Vorschusszahlung, Teilzahlungen oder Vergleichen von der Unfallversicherung abfinden. Im zweifel holen Sie Rat von einem Anwalt für Unfallversicherung ein.
Denken Sie an die Zweitbemessung
Es gibt eine sogenannte Erstbemessung und eine Zweitbemessung. Letztere findet drei Jahre nach dem Unfall statt und muss von dem Versicherer verlangt werden. Hier kann vieles schieflaufen und es sollte auch bedacht werden, dass bei einer Verbesserung des Gesundheitszustandes Unfallversicherungsleistungen eingestellt und sogar zurückgefordert werden können.
Todesfälle müssen schnellstmöglich gemeldet werden
Viele Unfallversicherungen bieten auch Todesfallleistungen. Der Tod eines Versicherten muss der Versicherung häufig innerhalb sehr kurzer Fristen angezeigt werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.
TIPP VOM RECHTSANWALT mit Expertise in Unfallversicherung
Abfindungen und Gutachten
Vorsicht bei Gutachterinstituten
Wenn jedoch der Versicherer ein „Gutachterinstitut“ beauftragt, sollte man als Versicherter aus unserer Sicht als Anwälte nicht ohne weitere Überprüfung einer Abfindung oder einem Vergleich zustimmen. Diese Gutachter arbeiten häufig ausschließlich für Versicherungsunternehmen und Sozialversicherungsträger. Das Sprichwort „Wessen Brot ich ess, des Lied ich sing“ war bereits den Minnesängern des Mittelalters bekannt, und es illustriert treffend die möglichen Interessenskonflikte solcher Gutachter. Spezialisierte Anwälte für die Unfallversicherung kennen die Fallstricke.

Abfindungsangebot genau prüfen
Es ist daher ratsam, genau zu prüfen, ob das Abfindungsangebot der Unfallversicherung wirklich im besten Interesse des Versicherten ist. Und ob der vorgeschlagene Invaliditätsgrad und die damit verbundene Abfindungszahlung angemessen sind. Falls Unklarheiten oder Zweifel bestehen, sollte professionelle Beratung durch Fachanwälte in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass die Rechte des Versicherten gewahrt bleiben.

Ihr Anwalt für Unfallversicherung
Fachanwälte setzen sich für Ihre Rechte und Ihr Geld ein!
Bei Wirth Rechtsanwälte finden Sie Ihren Rechtsanwalt mit viel Erfahrung in der Unfallversicherung. Wir stehen Ihnen auch bei komplexen Fragestellungen zur Seite. Im Optimalfall nicht erst, wenn der Versicherer die Leistung abgelehnt hat; sondern von Anfang an. Damit nach Ihrem Unfall alles in den richtigen Bahnen verläuft und Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.
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Unsere erfahrenen Versicherungsrechtsexperten ebnen Ihnen den Weg bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche gegenüber der Unfallversicherung. Ihre Zufriedenheit und Sicherheit sind dabei unsere höchste Priorität. Schluss mit bürokratischen Hürden und Paragraphendschungel - lassen Sie uns gemeinsam handeln!
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Weder die Krankenversicherer noch die gesetzliche Unfallversicherung erbringen ausreichend Leistungen, um Therapie, Pflege, behindertengerechte Umbauten, Lohnausfälle etc. zu bezahlen. Mit einer privaten Unfallversicherung haben Sie daher einen wichtigen Schritt getan, um im Ernstfall finanziell entlastet zu sein.
Doch der Weg bis hin zur Leistung durch die Unfallversicherung kann steinig sein. Es gibt komplexe Vertragsbedingungen und Definitionen der Versicherer zu erfüllen. Fristen sind einzuhalten. Informationen müssen der Unfallversicherung bereitgestellt werden. Hier profitiert, wer von Anfang an professionelle Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuzieht. Ein Rechtsanwalt steht Ihnen im Umgang mit Ihrer Unfallversicherung zur Seite. Unsere Fachanwälte von Wirth Rechtsanwälte sind auf Versicherungsangelegenheiten spezialisiert und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Unser Team ist für Sie da, wenn Sie uns dringend brauchen; wir machen uns als Anwälte für Sie stark!
Wirth Rechtsanwälte durften bereits mehr als 10.000 Mandanten beraten. Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für die Unfallversicherung und alle weiteren Versicherungsangelegenheiten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise als Anwälte seit 1998.