Unfallversicherung Rechtsberatung

Unfallversicherung
Hilfe, wenn Sie es am meisten brauchen

Damit Sie nicht alleine sind, wenn Ihr Leben auf dem Kopf steht

Ein Unfall stellt das Leben bereits genug auf den Kopf. In dieser Zeit sollten Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können und nicht um Ihre Versicherungsleistung streiten müssen. Damit das nicht passiert und von Anfang an alles in den richtigen Bahnen läuft, unterstützt Sie ein Rechtsanwalt mit Fokus auf der Unfallversicherung.  

Ihr Rechtsanwalt für die Unfallversicherung

Starke Rechtsberatung

Ein Versicherungsfall innerhalb der Unfallversicherung kann sehr komplex sein. Es erfolgen die Schadensmeldung, medizinische Gutachten und der Grad der Invalidität muss festgestellt werden. Es sind viele Schritte notwendig, bevor die Versicherten ihre Leistung von der Unfallversicherung erhalten – auf die sie gerade bei schweren Unfällen angewiesen sind. Doch was passiert, wenn die private Unfallversicherung die Zahlung verweigert oder die Leistung viel zu gering ist? Was haben Versicherungsnehmer für Optionen?

Ein plötzlicher Unfall kann das Leben auf den Kopf stellen. Um für die möglichen Folgen vorbereitet zu sein, entscheiden sich viele für den Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Doch Erfahrungen aus unserer Kanzlei für Versicherungsrecht zeigen, dass Versicherer oft alle Möglichkeiten prüfen, um die Forderungen ganz oder in der berechtigten Höhe abzulehnen. Haben auch Sie Schwierigkeiten mit Ihrer privaten Unfallversicherung? Wir unterstützen Sie als erfahrene Anwälte dabei, Ihre Forderungen durchzusetzen und an die Ihnen zustehende Versicherungsleistung zu gelangen!

Wir sind für Sie da!

  • Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht mit viel Erfahrung in der Unfallversicherung

  • Langjährige Expertise im Bereich der privaten Unfallversicherung und der Durchsetzung von Ansprüchen

  • Beratung und Vertretung von Anfang an

  • Deutschlandweite gerichtliche Prozessführung 

  • Aushandlung von Vergleichen 

  • Mehr als 10.000 Mandanten 

  • hohe Erfolgsquote

So helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht

AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE

Kennenlernen und Beratung

In einem unverbindlichen Erstgespräch lernen wir uns kennen. Sie schildern uns Ihren konkreten Fall und wir können Ihnen eine erste Einschätzung geben. Unser erstes Gespräch ist vertraulich und kostenfrei.

Möglichkeiten und Handlungsempfehlung

Wir betrachten Ihre Situation und durchleuchten die rechtlichen Grundlagen. So können wir Ihnen eine ehrliche Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten, möglichen Ansprüchen und den entstehenden Kosten geben. Zudem erhalten Sie erste Handlungsempfehlungen. 

Vertretung gegenüber der Versicherung

Nach unserem ersten Gespräch können Sie in aller Ruhe eine Entscheidung treffen. Wenn es für beide Seiten passt, übernehmen wir gerne Ihre Vertretung und setzen ohne zu zögern Ihr Recht gegenüber Ihrem Versicherer für Sie durch. 

Funktionsweise der privaten Unfallversicherung 

Die private Unfallversicherung ist eine optionale Versicherung, die im Falle eines Unfalls unterschiedliche Leistungen gewährt. Dazu gehören etwa: 

  • Invaliditätsleistungen 

  • Unfallrenten 

  • Todesfallleistungen 

  • Kosten für kosmetische Operationen 

  • Bergungs- und Rettungskosten 

Versichert sind dabei alle Unfälle, egal ob sie im privaten oder im beruflichen Bereich, im Straßenverkehr oder zu Hause passieren.

Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die sogenannte Invaliditätsleistung. Dabei handelt es sich um eine einmalige Versicherungsleistung, deren Höhe vom Grad der dauerhaften Schädigung abhängt. Damit können Sie bspw. kostenintensive Behandlungsmethoden, temporär erhöhter Bedarf an Pflege oder Therapie, Einkommensverluste und behindertengerechte Umbauten finanzieren. Oder das Geld auch einfach sparen.

Die private Unfallversicherung ist unabhängig von Ihrem Beruf 

Die private Unfallversicherung kann zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeits- und Wegeunfälle in Anspruch genommen werden und umfasst somit alle Unfälle des täglichen Lebens, einschließlich Berufsunfälle. Der Berufsstatus und die Fähigkeit, den Beruf nach einem Unfall weiter auszuüben, sind irrelevant. Die Leistungen beziehen sich ausschließlich auf permanente, unfallbedingte körperliche Schäden. Zusätzlich kann auch eine Unfallrente vereinbart werden, die dann sogar neben einer Berufs- und/oder Erwerbsminderungsrente gezahlt werden würde.

Zu den Kernleistungen der privaten Unfallversicherung gehören die Auszahlung einer Invaliditätsleistung und einer Unfallrente zur Kompensation finanzieller Einbußen aufgrund von unfallbedingten Verletzungen. Auch die Kosten für die gesundheitliche Rehabilitation können zusätzlich zu Renten- und Invaliditätsleistungen geltend gemacht werden. Des Weiteren kann auch ein Hinterbliebenenschutz infolge eines Unfalltods vereinbart werden.

Die private Unfallversicherung

Überblick

Invaliditäts-Leistungen

Unfallrente

Kosmetische Operationen

Krankenhausgeld

Übergangs-Leistungen

Bergungskosten

Todesfall-Leistungen

Warum lehnt die Unfallversicherung häufig Leistungen ab?

Erfahren Sie, warum Unfallversicherungen oft Leistungen verweigern und Anträge ablehnen. Unsere Rechtsanwälte für Versicherungsrecht enthüllen die vier der gängigsten Ablehnungsgründe. Schützen Sie Ihre Ansprüche – vertrauen Sie auf unsere rechtliche Expertise!

1. Es liegt kein Unfall nach Definition vor

Die private Unfallversicherung ist eine optionale Versicherung, die im Falle eines Unfalls unterschiedliche Leistungen gewährt. Häufig wird ein Antrag auf Invaliditätszahlung bereits abgelehnt, wenn Unklarheit darüber besteht, ob ein Unfall vorliegt. Die Definition lautet wie folgt: 

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Demnach müssen Sie gegenüber der Versicherung nicht nur beweisen, dass tatsächlich ein Unfall stattgefunden hat, es muss auch bewiesen werden, dass die in den Versicherungsbedingungen definierten Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet, dass die Unfallversicherung nur dann zahlt, wenn ein Ereignis von außen zu der Verletzung geführt hat. Häufig ist das recht eindeutig, wenn sie beispielsweise einen Verkehrsunfall hatten und mit einem anderen Auto zusammenstoßen und sich dabei verletzen.

Allerdings sind selbst verschuldete Unfälle, wie etwa das Stolpern über die eigenen Füße, oftmals nicht versichert. Hier kann bereits bei der Beantragung der Versicherungsleistung viel schieflaufen. Bspw., weil Sie es nicht für wichtig erachten, zu erwähnen, dass Sie über einen Gegenstand gestolpert sind. Hier hilft ein Rechtsanwalt mit Expertise für die Unfallversicherung, um bereits bei der Unfallschilderung alle wichtigen Fakten zu berücksichtigen.

Übersicht der Arten von Unfällen

2. Der Unfall geschah unter Einfluss von Alkohol oder Drogen

Unfälle, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entstanden sind, sind häufig nicht versichert. Aber auch hier gilt, entscheidend ist, was in den Vertragsbedingungen steht. Denn es gibt Versicherer auf dem Markt, die Unfälle zumindest unter Alkoholeinfluss nicht gänzlich ausschließen, sondern bis zu einem maximalen Promillewert leisten. 

3. Es handelt sich nicht um einen dauerhaften körperlichen Schaden

Sowohl die Invaliditätsleistung wie auch die Unfallrente werden nur erbracht, wenn eine Invalidität vorliegt. Und um eine Invalidität handelt es sich bei einer dauerhaften erheblichen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung.

Ein Bandscheibenvorfall, ein Meniskusriss oder auch ein gebrochener Arm stellen keine Invalidität dar. In allen Fällen ist davon auszugehen, dass das Leiden ausheilen wird und keine körperlichen Schäden bleiben. Ist der Arm aber dauerhaft in seiner Funktion beeinträchtigt oder gar verloren, liegt eine Invalidität vor. Und erst ab diesem Zeitpunkt besteht ein Leistungsanspruch.

Einige Versicherer leisten ein sogenanntes Knochenbruch- oder Schmerzensgeld. Diese Zahlung erhalten Sie auch dann, wenn es sich „nur“ um einen Bruch oder einen Bänderriss handelt, der voraussichtlich wieder verheilen wird.

4. Fristen wurden nicht erfüllt

Versicherer sehen engmaschige Fristen vor, die von den Versicherten einzuhalten sind. Etwa die Frist, bis wann sie ihre Versicherung über den Unfall in Kenntnis setzen müssen. Versäumen Kunden diesen Zeitraum und wenden sich zu spät an ihren Versicherer, darf dieser von seiner Leistungspflicht zurücktreten. Deshalb ist es wichtig, im Falle eines Unfalls die Gesellschaft sofort zu informieren; auch wenn noch nicht eindeutig feststeht, ob eine Invalidität zurückbleiben wird.

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6 Tipps zur Unfallversicherung

Was muss man bei der Leistungsbeantragung beachten? 

  • Dokumentation und Definition

    Wichtig ist, dass der Unfall sowie der Unfallhergang bestmöglich dokumentiert wird. Typischerweise liegt in der Unfallversicherung ein Versicherungsfall vor, wenn sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung erleiden. Achten Sie bei der Unfallschilderung daher auch darauf, dass diese Voraussetzungen erläutert werden. 

  • Fristen einhalten

    Es gibt in der Unfallversicherung mehrere Fristen. Die mit Abstand wichtigsten Fristen sind:

    • die Invalidität muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums von einem Arzt festgestellt werden und

    • die Leistung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei der Versicherung geltend gemacht werden.

    Gerade bei der Invaliditätsfeststellung kann viel schieflaufen. Der Arzt muss nämlich nicht nur den Dauerschaden bestätigen, sondern auch, dass der Schaden auf die bei dem Unfall zugezogene Verletzungen zurückzuführen ist. Dabei müssen die ärztlichen Feststellungen nicht einmal richtig, aber in jedem Fall vollständig sein. Vergisst der Arzt Dauerschäden zu dokumentieren, können Sie unter Umständen keine Leistungen bei der Unfallversicherung dafür geltend machen.

  • Bewahren Sie Arztberichte auf

    Dokumentieren Sie den Behandlungsverlauf und lassen Sie sich Arztberichte ausstellen bzw. halten Sie die Arztberichte ordentlich fest. Wenn die Versicherung ein Gutachten in Auftrag gibt, sind diese eine wichtige Stütze, um den Dauerschaden bewerten zu können.

  • Lassen Sie sich nicht einfach abfinden

    Eine Besonderheit in der privaten Unfallversicherung ist, dass diese nach Zugang der Schadenmeldung zügig, spätestens innerhalb von drei Monaten entscheiden muss, ob und in welcher Höhe Leistungen erbracht werden. Lassen Sie sich daher nicht auf die lange Bank schieben oder mit Vorschusszahlung, Teilzahlungen oder Vergleichen abfinden.

  • Denken Sie an die Zweitbemessung

    Es gibt eine sogenannte Erstbemessung und eine Zweitbemessung. Letztere findet drei Jahre nach dem Unfall statt und muss von dem Versicherer verlangt werden. Hier kann vieles schieflaufen und es sollte auch bedacht werden, dass bei einer Verbesserung des Gesundheitszustandes Unfallversicherungsleistungen eingestellt und sogar zurückgefordert werden können.

  • Todesfälle müssen schnellstmöglich gemeldet werden

    Viele Unfallversicherungen bieten auch Todesfallleistungen. Der Tod eines Versicherten muss der Versicherung häufig innerhalb sehr kurzer Fristen angezeigt werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

TIPP VOM RECHTSANWALT

Abfindungen und Gutachten

Abfindungsangebote

Abfindungsangebote durch Unfallversicherer erfreuen sich großer Beliebtheit. Versicherte sollten jedoch sorgfältig prüfen – oder prüfen lassen, ob der Invaliditätsgrad realistisch berechnet wurde. Unsere Erfahrungen als Anwälte mit Gutachten von klinisch tätigen Ärzten sind generell positiv. Wenn also der behandelnde Orthopäde einen bestimmten Invaliditätsgrad bestätigt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine korrekte Berechnung stattgefunden hat.

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versicherungsvertragsunterzeichnung

Vorsicht bei Gutachterinstituten

Wenn jedoch der Versicherer ein „Gutachterinstitut“ beauftragt, sollte man aus unserer Sicht nicht ohne weitere Überprüfung einer Abfindung oder einem Vergleich zustimmen. Diese Gutachter arbeiten häufig ausschließlich für Versicherungsunternehmen und Sozialversicherungsträger. Das Sprichwort „Wessen Brot ich ess, des Lied ich sing“ war bereits den Minnesängern des Mittelalters bekannt, und es illustriert treffend die möglichen Interessenskonflikte solcher Gutachter. Spezialisierte Anwälte für die Unfallversicherung kennen die Fallstricke. 

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Abfindungsangebot genau prüfen

Es ist daher ratsam, genau zu prüfen, ob das Abfindungsangebot wirklich im besten Interesse des Versicherten ist. Und ob der vorgeschlagene Invaliditätsgrad und die damit verbundene Abfindungszahlung angemessen sind. Falls Unklarheiten oder Zweifel bestehen, sollte professionelle Beratung durch Fachanwälte in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass die Rechte des Versicherten gewahrt bleiben.

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Ihr Anwalt für Unfallversicherung

Ihr Leistungsantrag bei der Unfallversicherung wurde abgelehnt? Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt für Unfallversicherungen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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Zusammenfassung

Die Hauptgründe zur Ablehnung von Leistungsanträgen bei der Unfallversicherung kurz zusammengefasst:

  • Die Versicherung ist der Meinung, dass kein Dauerschaden verbleibt, keine Invalidität eingetreten ist

  • Die Versicherung erkennt zwar einen Dauerschaden und eine Invalidität an, den von der Versicherung bestimmten Grad der Invalidität und damit die Versicherungsleistung sind aber viel zu gering

  • Die Versicherung wendet ein, dass bereits eine sogenannte Vorinvalidität bestanden hat und kürzt die Leistung

  • Die Versicherung wendet ein, dass bereits vorhandene Gebrechen den Dauerschaden verursacht haben und kürzt deswegen die Leistung

  • Häufig wird auch eingewendet, dass die im Versicherungsvertrag vereinbarten Fristen nicht eingehalten wurden

Aber auch, wenn die Leistungen aus den oben genannten Gründen von der Unfallversicherung abgelehnt werden, ist die Situation nicht aussichtslos. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht sind mit den oft gebrauchten Ausreden und Strategien der Versicherungen vertraut.

Daher kann schnell eingeschätzt werden, ob die Verweigerung der Leistungen begründet ist oder nicht. Wir überprüfen als Anwälte unverbindlich und kompetent, ob Ihr Fall erfolgversprechend ist.

Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten.

Fachanwälte setzen sich für Ihre Rechte und Ihr Geld ein!

Bei Wirth Rechtsanwälte finden Sie Ihren Rechtsanwalt mit viel Erfahrung in der Unfallversicherung. Wir stehen Ihnen auch bei komplexen Fragestellungen zur Seite. Im Optimalfall nicht erst, wenn der Versicherer die Leistung abgelehnt hat; sondern von Anfang an. Damit nach Ihrem Unfall alles in den richtigen Bahnen verläuft und Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

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Unsere erfahrenen Versicherungsrechtsexperten ebnen Ihnen den Weg bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche gegenüber der Unfallversicherung. Ihre Zufriedenheit und Sicherheit sind dabei unsere höchste Priorität. Schluss mit bürokratischen Hürden und Paragraphendschungel - lassen Sie uns gemeinsam handeln!

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Tagtäglich ereignen sich Unfälle, die das Leben der Betroffenen schlagartig verändern können. Und als wären die körperlichen und zumeist seelischen Leiden nicht schon schwer genug, kommen auf Unfallopfer häufig auch noch hohe Kosten zu.

Weder die Krankenversicherer noch die gesetzliche Unfallversicherung erbringen ausreichend Leistungen, um Therapie, Pflege, behindertengerechte Umbauten, Lohnausfälle etc. zu bezahlen. Mit einer privaten Unfallversicherung haben Sie daher einen wichtigen Schritt getan, um im Ernstfall finanziell entlastet zu sein.

Doch der Weg bis hin zur Leistung kann steinig sein. Es gibt komplexe Vertragsbedingungen und Definitionen zu erfüllen. Fristen sind einzuhalten. Informationen müssen bereitgestellt werden. Hier profitiert, wer von Anfang an professionelle Unterstützung hinzuzieht. Ein Rechtsanwalt steht Ihnen im Umgang mit Ihrer Unfallversicherung zur Seite. Unsere Fachanwälte von Wirth Rechtsanwälte sind auf Versicherungsangelegenheiten spezialisiert und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Unser Team ist für Sie da, wenn Sie uns dringend brauchen; wir machen uns für Sie stark!

Wirth Rechtsanwälte durften bereits mehr als 10.000 Mandanten beraten. Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für die Unfallversicherung und alle weiteren Versicherungsangelegenheiten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise als Anwälte seit 1998.