Damit im Schadensfall alles in den richtigen Bahnen verläuft
Gebäudeversicherung
Ihr Zuhause ist Ihre größte Investition – schützen Sie es richtig! Im Schadensfall sind wir bei Wirth Rechtsanwälte für Sie da: Versicherungsantrag, Forderungen, kompetente Klärung des Sachverhalts - wir unterstützen Sie.

Ein Rechtsanwalt setzt sich mit Ihrer Gebäudeversicherung auseinander
Ihr Rechtsanwalt bei Gebäudeschäden
Bei einem Gebäudeschaden muss es meist schnell gehen. Hat ein Sturm einen Baum auf das Haus geworfen oder läuft der Keller mit Wasser voll, ist schnelle Hilfe unerlässlich, um weitere Folgeschäden zu vermeiden. Dennoch sollten Sie nichts überstürzen. Damit Ihre Gebäudeversicherung den Schaden auch bezahlt, müssen Sie einige Schritte beachten.
Bevor Sie mit der Reparatur beginnen, müssen Sie immer zuerst die Versicherung informieren. Diese wird Ihnen auch mitteilen, ob Sie mit den geplanten Maßnahmen starten können. Allerdings müssen Sie als Versicherungsnehmer den Sachverhalt auch beweisen können; Sie müssen also sicherstellen, dass ein Gutachter den Schaden nachverfolgen kann.
Bei einem Gebäudeschaden sollten Sie also immer mit Bedacht vorgehen. Damit alles richtig läuft und Sie nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben, ist es sinnvoll, von Anfang an einen Fachmann hinzuzuziehen. Unsere Fachanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir sorgen dafür, dass der Schaden ordentlich gemeldet wird und unterstützen Sie dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Verweigert Ihre Versicherung die Kostenübernahme, sollten Sie die Ablehnung durch einen Rechtsanwalt für die Gebäudeversicherung bzw. Gebäudeschäden rechtlich überprüfen lassen.
Unsere Fachanwälte von Wirth Rechtsanwälte sind dafür der richtige Partner an Ihrer Seite. Denn wir lassen keine Ausreden zu. Und stehen Ihnen im Schadensfall mit Rat und Tat zur Verfügung.
Inwieweit Ihre Versicherung die Kostenübernahme zu Unrecht verweigert, erfahren Sie bei uns in einer vertraulichen und kostenfreien Erstberatung. Wirth Rechtsanwälte – finden Sie Ihren Rechtsanwalt für die Gebäudeversicherung und Gebäudeschäden.
Auf Wunsch setzen wir Ihre Rechte für Sie durch!
Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht
Fachkundige Durchsetzung von Leistungsansprüchen
Kostenfreies Erstberatungsgespräch
Kompetente Klärung des Sachverhalts
Mehr als 10.000 Mandanten vertrauen uns bereits
hohe Erfolgsquote
So helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht
AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE
Kennenlernen und Beratung
Lernen Sie uns in einem ersten Termin kennen und schildern Sie uns Ihren konkreten Fall. Unser erstes Gespräch ist vertraulich und kostenfrei.
Möglichkeiten und Handlungsempfehlung
Anhand Ihrer Situation und der rechtlichen Grundlage geben wir Ihnen eine erste Einschätzung über Ihre möglichen Ansprüche und die Kosten. Außerdem erhalten Sie erste Handlungsempfehlungen von uns.
Vertretung gegenüber der Versicherung
Treffen Sie in aller Ruhe eine Entscheidung. Wenn es für beide Seiten passt, übernehmen wir gerne Ihre Vertretung und setzen ohne zu zögern Ihr Recht für Sie durch.
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Unsere Handlungsempfehlungen für Sie
Sehen Sie von direktem Kontakt mit Ihrem Versicherer ab
Sollte sich während des ersten Schriftverkehrs der Verdacht auftun, dass der Versicherer die Leistung ablehnen könnte, brechen Sie den Kontakt mit der Gesellschaft ab. Schalten Sie stattdessen einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gebäudeversicherung und Gebäudeschäden ein, der die Korrespondenz übernimmt.
Achten Sie darauf, welche Informationen Sie dem Versicherer mitteilen
Unüberlegte Auskünfte können dazu führen, dass Versicherte ihren Leistungsanspruch verlieren. Sie müssen stets auf eine rechtskonforme Formulierung achten und sollten nicht zu schnell Informationen weitergeben.
Hinterfragen Sie kritisch
Auch wenn das Angebot und die Leistung des Versicherers im ersten Augenblick plausibel scheinen mag; seien Sie kritisch und hinterfragen Sie, bevor Sie nachteilige Angebote und zu geringe Zahlungen annehmen.
Lassen Sie sich beraten
Im Optimalfall holen Sie schon beim Ausfüllen der Schadenmeldung Unterstützung von einem Rechtsanwalt. Nicht erst, wenn der Versicherer die Leistung kürzt oder ablehnt.
Überlassen Sie die Kommunikation dem Fachmann
Ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht ist Fachmann im Umgang mit Gebäudeschäden und der Gebäudeversicherung. Lassen Sie Ihren Anwalt die Korrespondenz mit der Gesellschaft führen.
Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!
KreATIV. kÄMPFERISCH. kOMPETENT.
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite
Bereit, Ihre Versicherungsangelegenheiten in erfahrene Hände zu legen? Vertrauen Sie unserem Team von Experten für Versicherungsrecht. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, um Ihre Interessen zu schützen und Versicherungsfragen erfolgreich zu klären. Ihre Zufriedenheit und Sicherheit sind unsere Priorität – lassen Sie uns gemeinsam handeln.
Jetzt KontaktierenSo können Sie bei einem Gebäudeschaden vorgehen
Wir sind für Sie da!
Fall 1
Sie haben einen Schaden am Gebäude und möchten diesen bei der Versicherung geltend machen
In jedem Fall sollte der Gebäudeschaden nach dessen Feststellung unverzüglich der Versicherung angezeigt werden. Dokumentieren Sie selbst mit Fotos ausführlich den Schaden.
Geben Sie bei Sturmschäden die genaue Zeit und den Tag an. Viele Versicherungen leisten erst ab einer bestimmten Windstärke und die Versicherungen überprüfen dies anhand von Wetterberichten.
Kam es zu einem Schaden durch eine Überschwemmung, sollte auch das überschwemmte Grundstück fotografiert werden. Oft bestreiten Versicherer, dass ein Grundstück überschwemmt war (und demzufolge auch die Schadensursache).

Fall 2
Sie haben einen Gebäudeschaden und wollen mit dem Aufräumen oder mit der Reparatur beginnen
Hier ist Vorsicht geboten. Sie sind in aller Regel dazu verpflichtet, der Versicherung die Möglichkeit zu geben, den Schaden selbst zu bewerten. Bitten Sie den Versicherer am besten um eine schriftliche „Freigabe“, bevor Sie mit der Reparatur oder Aufräumarbeiten beginnen.
Idealerweise kontaktieren Sie bereits in diesem frühen Stadium einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, um sogenannte Obliegenheitsverletzungen zu vermeiden!

Fall 3
Ihr Gebäudeschaden ist so schwerwiegend, dass Notmaßnahmen nötig sind, um weitere Schäden zu vermeiden
Müssen Sie zur Abwendung weiterer Schäden oder aus anderen Gründen sofort aufräumen/reparieren, dokumentieren Sie alles mit Fotos.
Notmaßnahmen müssen Sie sofort beauftragen, da Sie eine Schadenminderungspflicht haben.
Aber auch hier gilt: Stimmen Sie sich eng mit der Versicherung ab. Diese kann Ihnen ggf. bei der Beauftragung von Not- und Schutzmaßnahmen helfen. Drängen Sie außerdem auf eine schnelle Reparaturfreigabe.
Notmaßnahmen sind solche Tätigkeiten, die zur Abwendung weiterer Schäden oder Gefahren zur Person zwingend sofort beauftragt werden müssen.

Fall 4
Sie wissen nicht, was Ihre Gebäudeversicherung erstatten wird
Was eine Versicherung zahlt, ergibt sich aus dem Versicherungsschein und den dazugehörigen Bedingungen.
In der Regel haben sich Gebäudeversicherungen verpflichtet, den gleitenden Neuwert zu erstatten.
Das bedeutet, die Versicherungen müssen Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten in voller Höhe erstatten. Und zwar ohne einen Abzug dafür vorzunehmen, wenn die beschädigten oder zerstörten Gegenstände oder Gebäudeteile schon älter waren.
Diese Versicherungsleistung ist aber oft an Bedingungen geknüpft, über die Sie ein Fachanwalt für Versicherungsrecht aufklären kann.

Wir prüfen Ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis
Mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht und kümmern uns darum, dass bei jedem Schadensfall die Dinge auch gleich von Anfang an in die richtigen Bahnen laufen. Engagieren Sie Ihren Rechtsanwalt also nicht erst, wenn die Gebäudeversicherung nach einem Gebäudeschaden die Leistung ablehnt – holen Sie uns sofort ins Boot! Denn unser Ziel ist es, eine rechtliche Auseinandersetzung gar nicht erst entstehen zu lassen.
Lohnt sich ein Fachanwalt bei einem Gebäudeschaden?
Wir prüfen für Sie, ob sich die anwaltliche Expertise lohnt. Denn ist Ihre Forderung zu gering, können die Kosten den Nutzen übersteigen. Insbesondere, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen. Daher überprüfen wir auch Ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis!
Jetzt kontaktierenFAQs Elementarschäden
Häufige Fragen zu Elementargefahren und Elementarschäden
Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zu Elementarschäden: Naturkatastrophen, Zusatzversicherung, Schadenabwicklung. Bei Fragen sind wir für Sie da!
Was ist ein Elementarschaden?
Elementarschäden im Sinne der Versicherungswirtschaft sind Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden. Darunter fallen Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung, Rückstau und Vulkanausbruch.
Sturm und Hagel gehören auch zu den Naturgewalten – sind aber obligatorisch in einer Gebäudeversicherung enthalten. Elementarschäden dagegen müssen gesondert mitversichert werden und verursachen einen Zusatzbeitrag.
Was bedeutet „Überschwemmung“ in den Vertragsbedingungen?
Gegen Überschwemmung sind Sie versichert, wenn „Elementarschäden“ im Vertrag eingeschlossen wurden. Doch wann eine versicherte Überschwemmung vorliegt, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Diese sind nicht immer einheitlich.
Typischerweise wird als Überschwemmung die Überflutung des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser bezeichnet. Das bedeutet, dass der Grund und Boden vollständig mit Oberflächenwasser bedeckt gewesen sein muss, damit Versicherungsschutz besteht. Es reicht in der Regel nicht aus, wenn nur einzelne Grundstücksteile überflutet waren.
Bei einem Überschwemmungsschaden ist es wichtig, dass Sie nicht nur den Schaden selbst dokumentieren. Machen Sie zwingend auch Fotos Ihres überschwemmten Grundstücks, um die Überflutung des Versicherungsgrundstücks nachweisen zu können.
Wie muss das Wasser bei Überschwemmung in das Gebäude eingedrungen sein?
Die Bestimmungen des jeweiligen Versicherers lassen sich den Vertragsbedingungen entnehmen. Häufig werden als Ursachen für die Überschwemmung die Ausuferung oberirdischer Gewässer oder Witterungsniederschläge gefordert. Wie dieses Wasser letztlich in das Gebäude eingedrungen ist (oberirdisch oder unterirdisch), ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen unerheblich.
Kann ich mein Haus nach einem Schaden sofort wieder aufräumen?
Wenn es sich nicht vermeiden lässt und/oder zur Abwendung einer Gefahr oder weiterer Schäden erforderlich ist, dann sollten Sie sofort mit den Aufräumarbeiten beginnen. Bitte informieren Sie Ihren Versicherer vorher noch über den Schaden und darüber, dass und aus welchen Gründen Sie sofort mit dem Aufräumen beginnen müssen. Halten Sie den Gebäudeschaden umfassend mit Fotos fest.
Sind die Aufräumarbeiten nicht zwingend notwendig, sollten Sie auf eine Freigabe durch den Versicherer oder den Schadensregulierer warten. Hintergrund ist, dass der Versicherer das Recht hat, den Schaden zu untersuchen und zu begutachten. Bis zur Freigabe durch die Gesellschaft sind Sie versicherungsvertraglich verpflichtet, den Schaden nicht zu verändern.
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Wir sind für Sie da!
