Die Versicherungsleistung bei Wasserschäden in Gebäuden ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der Art des Wasserschadens, der Art der Versicherungspolice und der spezifischen Bedingungen des Versicherungsvertrags.
Wir beleuchten für Sie unterschiedliche Aspekte, die darauf Einfluss nehmen, was und wann eine Gebäudeversicherung im Fall eines Wasserschadens zahlt und zitieren relevante Gerichtsurteile.
Ihre Gebäudeversicherung zahlt nicht? Wirth Rechtsanwälte unterstützen Sie von Anfang an bei der Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche.
Wasserschaden – was zahlt die Gebäudeversicherung?
Gebäudeversicherungen decken üblicherweise Schäden, die durch bestimmte Ereignisse wie Feuer, Sturm, Hagel und Wasser verursacht werden. Bei einem Wasserschaden werden im Allgemeinen Schäden durch Rohrbrüche, Leckagen oder Überschwemmungen abgedeckt.
Eine typische Formulierung im Versicherungsvertrag der Gebäudeversicherung lautet, dass Wasser bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Einrichtungen ausgetreten sein muss, um den Wasserschaden zu verursachen.
Auch der Wasseraustritt aus einer Heizungsanlage oder sogar aus einem Wasserbett ist in den Bedingungen der Gebäudeversicherung häufig abgedeckt. Daneben zahlen Versicherungen auch, wenn beispielsweise durch eine Überschwemmung oder durch einen Rückstau Regenwasser bzw. Schmutzwasser wieder in das Haus läuft und einen Wasserschaden verursachen.
Der Versicherungsschutz bei diesen Wasserschäden ist aber häufig Gegenstand einer sogenannten erweiterten Elementardeckung, die mit der Gebäudeversicherung gesondert vereinbart werden muss. Entscheidend ist aber, dass immer genau geprüft werden muss, was im Versicherungsvertrag vereinbart ist und wofür sich die Gebäudeversicherung zur Zahlung verpflichtet hat.
Gebäudeversicherung – Arten von Wasserschäden
Bei der Geltendmachung von Wasserschäden bei der Gebäudeversicherung ist insbesondere die Art des Wasserschadens relevant für die Regulierung durch den Versicherer.
Leitungswasserschäden durch Rohrbruch oder Leckage
Ein klassischer Versicherungsfall liegt vor, wenn ein Rohrbruch oder eine Leckage in der Wasserleitung zu einem Wasserschaden führt.
In vielen Fällen übernimmt die Gebäudeversicherung nicht nur die Folgeschäden am Gebäude, sondern auch die Kosten für:
- Reparatur beschädigter Rohre
- Austausch defekter Bauteile
- Wiederherstellung beschädigter Gebäudeteile
Bei versteckten Leitungen können erhebliche Kosten entstehen, die ohne Versicherung kaum zu tragen wären.
Wasserschäden durch Überschwemmung und Rückstau
Anders verhält es sich bei Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau. Diese Risiken sind in der Regel nicht automatisch Bestandteil der Gebäudeversicherung.
Vielmehr ist hierfür eine sogenannte Elementarversicherung erforderlich.
Zudem gelten strenge Voraussetzungen:
- Das Grundstück muss tatsächlich überflutet sein
- Das Wasser muss von außen in das Gebäude eingedrungen sein
- Bei Rückstau muss Wasser aus der Kanalisation zurückfließen
Fehlt eine entsprechende Zusatzdeckung oder sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Typische Gründe, warum die Gebäudeversicherung nicht zahlt
In der Praxis zeigt sich, dass Versicherer Leistungen häufig nicht deshalb verweigern, weil kein Schaden vorliegt, sondern weil bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Typische Streitpunkte sind:
- unklare oder nicht nachweisbare Schadensursachen
- fehlender Elementarschutz bei Überschwemmung
- Verstoß gegen vertragliche Obliegenheiten
- unzureichende Wartung von Leitungen oder Anlagen
- Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen
Die Abgrenzung zwischen versichertem Leitungswasserschaden und nicht versichertem Eindringen von Wasser von außen führt regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen.
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Versicherungsausschlüsse und Obliegenheiten bei Wasserschäden
Die meisten Gebäudeversicherungen beinhalten spezielle Ausschlüsse. Es erfordert einen genauen Blick, ob ein bestimmtes Risiko vom Versicherungsschutz für Wasserschäden ausgeschlossen ist oder Ihnen die Versicherung nur bestimmte Obliegenheiten vorschreibt. Während Ausschlüsse in der Versicherung ein bestimmtes Risiko vom Versicherungsschutz ausnehmen, sind in Obliegenheiten Verhaltensweisen und Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt.
Ist ein Risiko bzw. Wasserschaden von der Versicherung ausgeschlossen, dann besteht dafür kein Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Allerdings müssen Ausschlüsse klar und deutlich formuliert werden, damit auch jeder unerfahrene Versicherungsnehmer genau nachvollziehen kann, für welche Wasserschäden die Versicherung zahlt und wofür nicht.
Verlangt die Versicherung von Ihnen ein bestimmtes Verhalten, dann redet man von sogenannten Obliegenheiten. Auch hier muss die Versicherung aber sehr genau beschreiben, welches Verhalten sie von Ihnen verlangt. Ist das nicht der Fall, dann kann eine Obliegenheit wie ein Ausschluss auch wegen Intransparenz unwirksam sein. Verstoßen Sie gegen wirksame Verhaltensregelungen, dann kann die Versicherung je nach der Schwere Ihres Verschuldens die Leistung im Fall eines Schadens kürzen oder sogar ganz leistungsfrei werden.
Mitunter verstecken Versicherungen auch Obliegenheit in Ausschlüssen. Dann spricht man von sogenannten verhüllten Obliegenheiten. Ein Verstoß gegen eine solche verhüllte Obliegenheit ist häufig folgenlos, weil dafür in der Regel bestimmte Vereinbarungen im Versicherungsvertrag fehlen.
Mögliche Obliegenheiten der Gebäudeversicherung
Im Zusammenhang mit Wasserschäden spielen insbesondere folgende Pflichten eine Rolle:
- regelmäßige Kontrolle von wasserführenden Anlagen
- ordnungsgemäße Wartung von Leitungen
- Sicherung leerstehender Gebäude
- unverzügliche Schadensmeldung
- Mitwirkung bei der Schadenaufklärung
Besonders relevant ist die Pflicht zur Schadenminderung. Das bedeutet: Sie müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Achten Sie darauf, alle Anforderungen der Gebäudeversicherung genau und fristgerecht zu erfüllen. Seien Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren. Bei Unsicherheiten sollten Sie rechtlichen Rat zur Gebäudeversicherung einholen, um Ihre Interessen als Versicherungsnehmer zu schützen.
Gebäudeversicherung – Gerichtsurteile zu Wasserschäden
Die Rechtsprechung zeigt, dass Wasserschäden häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sind.
Fall 1: Reparaturbedingte Folgeschäden sind ersatzfähig
Das OLG Brandenburg hat in einem Urteil vom 28.04.2021 (Gz.: 11 U 186/20) entschieden, dass auch Schäden ersetzt werden müssen, die erst durch die notwendige Reparatur entstehen.
Das bedeutet: Wenn etwa der Boden geöffnet werden muss, um ein defektes Rohr zu reparieren, sind auch diese Kosten Teil des Versicherungsfalls
Fall 2: Obliegenheiten bei leerstehenden Gebäuden
Das OLG Frankfurt hat am 20.11.2019 (Gz.: 12 U 42/19) klargestellt, dass bei leerstehenden Gebäuden mehrere Pflichten gleichzeitig erfüllt werden müssen.
Versicherungsnehmer müssen:
- wasserführende Anlagen absperren
- diese zusätzlich entleeren
Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert eine Kürzung der Versicherungsleistung.
Fall 3: Schadensersatz bei verzögerter Regulierung
Das OLG Nürnberg hat am 10.05.2021 (Gz.: 8 U 3174/20) entschieden, dass Versicherer unter Umständen schadensersatzpflichtig sein können, wenn sie die Regulierung eines Wasserschadens verzögern.
Das kann beispielsweise dann relevant werden, wenn durch die Verzögerung zusätzliche Schäden oder Mietausfälle entstehen.
Kommen Sie zu Ihren Ansprüchen, wenn die Versicherung nicht zahlt
Wasserschaden der Versicherung melden – so gehen Sie vor
- Schadensmeldung: Melden Sie zügig den Schaden der Versicherung. Häufig ist in den Versicherungsbedingungen die Rede von „unverzüglich“. Daher sollten Sie nicht zu lange warten, bis die Versicherung über den Wasserschaden informiert wird. Die Gebäudeversicherung sendet ggf. zügig einen Sachverständigen, der die Schadensursache und die entstandenen Schäden bewertet.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie unbedingt den Schaden und soweit möglich die Schadenursache. Machen Sie ausreichend Bilder von der Situation im Gebäude und den Schäden. Bewahren Sie Rechnungen etc. unbedingt auf, damit diese später der Versicherung übersandt werden können.
- Schadensminderung: Es ist wichtig, schnell zu handeln, um den Wasserschaden zu begrenzen. Sie müssen nicht auf die Freigabe der Versicherung warten, wenn Wasser in das Haus läuft. Ganz im Gegenteil sind Sie verpflichtet, den Schaden durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen und das sollten Sie auch tun.
Rechtliche Unterstützung bei Wasserschäden im Gebäude
Die Deckung von Wasserschäden durch die Gebäudeversicherungen hängt von der Art des Schadens, den spezifischen Bedingungen der Versicherung und den Umständen des Einzelfalls ab. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen und bei Bedarf zusätzliche Deckungen zu erwägen. Gerichtsurteile zeigen, dass jeder Fall eines Wasserschadens individuell betrachtet wird, und die Entscheidungen hängen oft von feinen Details ab.
Für eine genauere Analyse wäre es nötig, auf spezifische Rechtsquellen und detaillierte Fallbeispiele einzugehen, was in diesem kurzen Artikel nicht möglich ist. Es wird daher empfohlen, im Falle eines Wasserschadens einen Versicherungsexperten oder einen Anwalt für Versicherungsrecht zu konsultieren, um eine fundierte Beurteilung der eigenen Situation zu erhalten.
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