Ein Mann bricht in ein Auto ein

Autodiebstahlversicherung

Wir stehen an Ihrer SEite

Wenn Sie in einen Autodiebstahl verwickelt sind, kann ein Rechtsanwalt entscheidend helfen. Unsere erfahrenen Fachanwälte beraten Sie umfassend und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir begleiten Sie und stellen sicher, dass Sie keine finanziellen Nachteile erleiden.

Autodiebstahlversicherung

Starke Rechtsberatung

In Deutschland werden jährlich circa 15.000 Autos gestohlen. Meistens konzentrieren sich die Täter dabei auf hochpreisige Autos und sind technisch immer bestens ausgerüstet.

Die Aufklärungsrate solcher Diebstähle ist häufig sehr gering und selbst wenn so ein Diebstahl aufgeklärt werden kann, dann ist das Auto in der Regel nicht zu gebrauchen. Meistens ist das Auto unwiederbringlich weg, sodass gerade bei teureren Autos der Abschluss einer Kaskoversicherung Sinn macht.

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung und kann optional abgeschlossen werden. Typischerweise besteht in einer Teilkaskoversicherung Versicherungsschutz für die Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust Ihres Fahrzeuges.

Wir sind für Sie da!

  • Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht

  • Spezialisiert auf die Durchsetzung von Ansprüchen von Versicherten

  • Beratung und Vertretung von Anfang an

  • Gerichtliche Prozessführung

  • Mehr als 10.000 Mandanten

  • hohe Erfolgsquote

Unsere Zusammenarbeit

AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE

Unverbindliches Kennenlernen

Lernen Sie uns in einem ersten Termin kennen und schildern Sie uns Ihr Vorhaben oder Ihr Problem. Unser erstes Gespräch ist vertraulich und kostenfrei.

Möglichkeiten und Handlungsempfehlungen

Anhand Ihrer Situation erhalten Sie eine Handlungsempfehlung für eine rechtssichere Ausgestaltung Ihres Vorhabens oder für eine Lösung Ihres Problems.

Umsetzung

Wir entwerfen alle Rechtsdokumente, beraten Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens und/oder vertreten Sie gegenüber Dritten.

Leistungen der KFZ-Diebstahlversicherung

Bei Autodiebstahl verlieren Sie das Fahrzeug und eventuell im Auto befindliche Gegenstände. Die Versicherung ersetzt normalerweise diese Verluste, wobei Vertragsdetails variieren können.

Das Fahrzeug

Für Gebrauchtwagen wird der Wiederbeschaffungswert erstattet, ermittelt durch einen von der Versicherung beauftragten Kfz-Sachverständigen. Bei Neuwagen kann der Neupreis erstattet werden, abhängig von der individuellen Versicherungspolice. Oft wird verlangt, dass das Fahrzeug weniger als zwölf Monate zugelassen war. Bei Leasingfahrzeugen kann im Versicherungsvertrag zudem eine sogenannte GAP-Versicherung enthalten sein. Diese deckt dann auch eine gegebenenfalls bestehende Differenz zwischen dem Betrag, der bei einem Diebstahl an die Leasinggesellschaft zu zahlen ist, und dem Zeitwert des gestohlenen Fahrzeuges.

Der Fahrzeuginhalt

Die Versicherung erstattet normalerweise keine Kosten für gestohlene Gegenstände im Auto. Für diese kann eine Hausrat- oder Geräteversicherung greifen. Fest eingebaute Gegenstände im Auto sind hingegen meist mitversichert. Zwischenzeitlich gibt es aber auch in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz für aus dem Auto gestohlene Gegenstände. Häufig ist der Versicherungsschutz aber beschränkt auf 1.000 € oder bestenfalls wenige 1.000 €. Solche Beschränkungen fällt die Rechtsprechung bisher für zulässig.

Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!

Kompetenz trifft Engagement

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

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Gründe für die Zahlungsverweigerung der Versicherung 

Die Gründe für die Zahlungsverweigerung können zahlreich sein. Mitunter wendet die Kaskoversicherung ein, dass der Diebstahl selbst verschuldet wurde oder der Diebstahl grob fahrlässig zugesagt wurde. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn vergessen wird das Auto ordnungsgemäß zu verschließen oder gegebenenfalls auch Schlüssel vergessen oder Zulassungsbescheinigungen im offenen Fahrzeug liegen gelassen werden.

Viel häufiger glaubt aber die Versicherung nicht, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. Das kann der Fall sein, wenn sich aus der Schadenmeldung Ungereimtheiten ergeben, gegebenenfalls vorhandene Vorschäden nicht angegeben wurden, das Diebstahlgeschehen nicht plausibel ist oder die Schlüsselverhältnisse unklar geblieben sind. In all diesen Fällen sollte unbedingt ein Fachanwalt für Versicherungsrecht zurate gezogen werden. Unsere erfahrenen Fachanwälte von Wirth Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf!

Richtiges Vorgehen

Unsere Handlungsempfehlungen für Sie

  • Meldung des Diebstahls

    Informieren Sie die Polizei und melden Sie das Fahrzeug als gestohlen. Melden Sie das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle ab und informieren Sie Ihre Versicherung. Füllen Sie die von der Versicherung bereitgestellten Schadensformulare aus und senden Sie diese zurück. Bitte seien Sie bei dem Schadenformular sehr genau. Geben Sie genau an, an welcher Stelle und zu welcher Uhrzeit Sie Ihr Fahrzeug zuletzt gesehen und wann konkret Sie es an dieser Stelle nicht wieder aufgefunden haben.

  • Wahrheitsgemäße Angaben

    Prüfen Sie genau Ihre Angaben zum aktuellen Kilometerstand und machen Sie hier auf keinen Fall Angaben ins Blaue hinein. Auch etwaige Vorschäden, von denen Sie Kenntnis haben, müssen unbedingt wahrheitsgemäß angegeben werden. Letztere haben beispielsweise Einfluss auf die Schadenhöhe und können Ihnen hier Fehler unterlaufen, dann kann dies zur Leistungskürzung oder sogar zur Leistungsfreiheit führen.

  • Rechtliche Beratung

    Wenn die Versicherung nicht oder zu wenig zahlt, dann sollten Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht zurate ziehen. Mitunter lassen sich die Gründe aufklären, häufig wird man aber ohnehin nicht umhinkommen, die Versicherungsansprüche gerichtlich geltend zu machen. Vermeiden Sie es vor allen Dingen, sich in solchen Situationen umständlich gegenüber der Versicherung zu erklären oder sogar zu rechtfertigen. Häufig machen sie es damit nur noch schlimmer.

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Maßnahmen bei Zahlungsverweigerung

Wenn die Versicherung nicht oder zu wenig zahlt, dann sollten Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht zurate ziehen. Mitunter lassen sich die Gründe aufklären, häufig wird man aber ohnehin nicht umhinkommen, die Versicherungsansprüche gerichtlich geltend zu machen. Vermeiden Sie es vor allen Dingen, sich in solchen Situationen umständlich gegenüber der Versicherung zu erklären oder sogar zu rechtfertigen. Häufig machen sie es damit nur noch schlimmer. Wirth Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf!

Unser Verhältnis ist von besonderem Vertrauen und Diskretion geprägt

STIMMEN UNSERER MANDANTEN

Lesen Sie Meinungen unserer Mandanten zur Rechtsberatung und Zusammenarbeit mit unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten, zu vertreten und zu betreuen.

Sehr gute Beratung, die Kanzlei hat sich sehr gut in meinen Fall eingearbeitet und diesen erfolgreich vertreten. Ich kann diese Kanzlei und insbesondere RA Strübing bei Berufsunfähigkeitsverfahren sehr empfehlen.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte

Kai Müller

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Meine Erfahrungen vor allem mit RA Ralf Göhler waren durchweg Positiv. Herr Göhler hat mich bei meiner Berufsunfähigkeit absolut Klar und sehr Kompetent vertreten. Meine Versicherung hat wirklich alles versucht nicht zahlen zu müssen und jede noch so absurde Möglichkeit genutzt mir mein Recht auf BU zu verweigern. Demnach zog sich der Prozess über 7 Jahre, mehreren Wiedersprüchen und Instanzen. In diesen 7Jahren wurde ich nicht nur absolut professionell durch Herrn Göhler vertreten, sondern Herr Göhler hat mich auch ermutigt mein Recht einzufordern und nicht aufzugeben. Wir haben alles ohne Abstriche gewonnen. Ich kann Herr Göhler nur weiterempfehlen und werde Ihn als Anwalt meines Vertrauens behalten.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte Ralf Göhler

Diana Weißer

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Egal, welche Frage, welcher Sachverhalt, welches Problem: Die Antworten und Hilfestellungen, die ich als Mandant erhalte, sind immer exzellent.
Nicht nur fachlich 1a (das können andere evtl. ebenso), sondern zusätzlich auch noch unglaublich auf meine ganz individuelle Situation zugeschnitten.
Eine ganz klare Empfehlung!

jürgen weber inhaber weberfinanz & webergeneration

Jürgen Weber

Inhaber weberfinanz & webergenerationen

Wir werden seit Jahren von der Kanzlei Wirth in Fragen zum Vertriebs- und Vermittlerrecht sehr gut beraten. Durch die hohe fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung ist die Kanzlei der ideale Partner für unser Unternehmen und unsere Vermittler. Wir schätzen besonders das ausgeprägte Verständnis für vertriebliche Belange.

Stimmen unserer Mandanten: Ein Portrait von Norbert Porazik Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Norbert Porazik

Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Gut, solch einen Partner bei der Unterstützung in Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Maklerpartnern zu haben. Die hochprofessionelle Unterstützung in Fragen des Versicherungsrechts wollen wir auch nicht mehr missen!

Stimmen unserer Mandanten: Dr. Peter Schmidt Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Dr. Peter Schmidt

Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit der Kanzlei zusammen. Die lösungsorientierte Arbeitsweise, der enorme Elan aber auch der zwischenmenschliche Kontakt sind außergewöhnlich. Die Anwälte verstehen es, komplexe Sachverhalte rechtsicher aufzustellen und dennoch verständlich darzulegen. Wir haben größtes Vertrauen in die Kanzlei und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Stimmen unserer Mandanten: Thomas Soltau Vorstand wallstreet:online capital AG

Thomas Soltau

Vorstand Smartbroker AG

Die häufigsten Fragen bei Rechtsberatungen zur KfZ-Versicherung

Mein Auto wurde gestohlen. Was muss ich tun?

Informieren Sie umgehend die Polizei und machen Sie gerne auch zunächst telefonisch eine Schadenmeldung an die Versicherung. Beachten Sie unbedingt etwaige Weisungen der Polizei oder der Versicherung.

Die Schadenmeldung der Versicherung ist dar. Was muss ich beachten?

Die Fragen der Versicherung müssen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Machen Sie auf keinen Fall Angaben ins Blaue hinein und machen Sie auch keine Angaben, wenn Sie nicht genau wissen, ob die Tatsache zutrifft oder nicht. Dies gilt vor allem für die Laufleistung und etwaige Vorschäden des gestohlenen Fahrzeuges, aber auch für die Schlüsselverhältnisse. Wissen Sie nicht ganz genau, ob ein Vorbesitzer vielleicht einmal einen angefertigt hat, dann erklären Sie das genauso gegenüber der Versicherung.

Die Versicherung verweigert die Zahlung, solange die Ermittlungsakten nicht vorliegen. Was kann ich tun?

In diesem Fall kann man recht wenig tun, da Sie selbst die Ermittlungsakten nicht anfordern können und die Kaskoversicherung das Recht hat, den Versicherungsfall ausführlich zu prüfen. Dafür kann es auch erforderlich sein, Einblick in die Ermittlungsakten der Polizei zu nehmen, obgleich sich daraus häufig wenig Erkenntnisse ergeben. Um die Angelegenheit zu beschleunigen, können Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen. Dieser kann sich zunächst darum bemühen, zügig selbst die Ermittlungsakten anzufordern und dann der Kaskoversicherung zu übersenden. In Einzelfällen und vor allen Dingen, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass sich aus den Ermittlungsakten weitere Erkenntnisse geben, die Einfluss auf die Versicherung haben könnten, kann auch direkt die Sicherungsleistung gefordert werden. Einzelheiten sollten Sie mit einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht besprechen. Rufen Sie dazu gerne an!

Die Versicherung verweigert die Leistung. Was kann ich tun?

Es ist der Moment gekommen, indem Sie keine weitere Korrespondenz mit Ihrer Kaskoversicherung führen sollten. Wenden Sie sich an einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht und bewahren Sie zunächst Ruhe. Der Spezialist wird sich die Unterlagen zu ihrem Versicherungsfall ansehen und sich gegebenenfalls weitere Unterlagen bei der Versicherung oder sogar der Polizei anfordern. Dann können Sie in Ruhe die weitere Vorgehensweise und Strategie besprechen. Vermeiden Sie vor allen Dingen, sich gegenüber der Versicherung zu erklären oder zu rechtfertigen. Damit machen Sie es häufig nur noch schlimmer.

Die Versicherung zahlt zwar, aber viel zu wenig. Darf sie das?

Es ist im Nachgang natürlich relativ schwierig, den genauen Wert des gestohlenen Fahrzeuges zu bewerten, da dieses nicht mehr vorhanden ist. Für eine zutreffende Berechnung des Schadens ist die Kaskoversicherung daher auf vollständige Informationen, beispielsweise durch Reparaturrechnungen, angewiesen. Wenn trotzdem zu wenig gezahlt wird, kann ein eigenes Sachverständigengutachten oder letztlich der Weg zum Gericht helfen. Sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Fälle, die Wir(th) erfolgreich vertreten haben

Fall 1

Der Versicherungsnehmer besitzt mehrere Porsche, die er als Wertanlage sammelt und die aus einem gesicherten Parkhaus entwendet werden. Die Kaskoversicherung glaubt den Diebstahl nicht, muss aber nach Klageerhebung durch Wirth Rechtsanwälte schlussendlich etwa 250.000 € bezahlen.

Ein Porsche fährt auf einer Landstraße

Fall 2

Der Versicherungsnehmer hat in der Schadenmeldung nicht angegeben, dass einmal ein Ersatzschlüssel angefertigt wurde. Die Kaskoversicherung wendet eine Verletzung der Auskunftsobliegenheit ein und verweigert die Zahlung. Vor Gericht konnte Wirth Rechtsanwälte beweisen, dass der Versicherungsnehmer nicht wusste, dass der Vorbesitzer mal einen Nachschlüssel gefertigt hatte. Damit traf den Versicherungsnehmer kein Verschulden und die Kaskoversicherung musste etwa 35.000 € bezahlen.

Ein Autoschlüssel

Fall 3

Dem Versicherungsnehmer wurde der Pkw im Ausland (europäischer Teil der Türkei) gestohlen. Die Kaskoversicherung behauptete, dass der Diebstahl vorsätzlich verfolgte und das Fahrzeug gerade zum Zwecke der Vortäuschung eines Diebstahls in die Türkei verbracht wurde. Der ohne jede Frage redliche Versicherungsnehmer konnte aber durch seine Ehefrau beweisen, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. Außerdem ergaben unter anderem die in den Schlüsseln gespeicherten Daten, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen war. Letztendlich muss die Versicherung etwa 52.000 € zahlen.

Ein Auto auf einer Straße

Der starke Partner an Ihrer Seite

Wirth Rechtsanwälte

Es gibt Situationen, in denen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite brauchen. Unser Team steht Ihnen von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite und sorgt im Optimalfall dafür, dass ein Rechtsstreit gar nicht erst eintritt. Wir stehen für Sie ein und kämpfen für Ihr Recht, wenn Sie uns am meisten brauchen. Mit uns sind Sie auf den juristischen Ernstfall vorbereitet und müssen nichts befürchten. Wir sind der starke Partner an Ihrer Seite! Mehr als 10.000 Mandanten bundesweit haben dem Team von Wirth Rechtsanwälte bereits vertraut. Ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkten auf das Versicherungs- und Handelsvertreterrecht. Erfahrung und Expertise bereits seit 1998.