Autodiebstahlversicherung
Wir stehen an Ihrer SEite
Wenn Sie in einen Autodiebstahl verwickelt sind, kann ein Rechtsanwalt entscheidend helfen. Unsere erfahrenen Fachanwälte beraten Sie umfassend und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir begleiten Sie und stellen sicher, dass Sie keine finanziellen Nachteile erleiden.
Autodiebstahlversicherung
Starke Rechtsberatung
In Deutschland werden jährlich circa 15.000 Autos gestohlen. Meistens konzentrieren sich die Täter dabei auf hochpreisige Autos und sind technisch immer bestens ausgerüstet.
Die Aufklärungsrate solcher Diebstähle ist häufig sehr gering und selbst wenn so ein Diebstahl aufgeklärt werden kann, dann ist das Auto in der Regel nicht zu gebrauchen. Meistens ist das Auto unwiederbringlich weg, sodass gerade bei teureren Autos der Abschluss einer Kaskoversicherung Sinn macht.
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung und kann optional abgeschlossen werden. Typischerweise besteht in einer Teilkaskoversicherung Versicherungsschutz für die Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust Ihres Fahrzeuges.
Wir sind für Sie da!
Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht
Spezialisiert auf die Durchsetzung von Ansprüchen von Versicherten
Beratung und Vertretung von Anfang an
Gerichtliche Prozessführung
Mehr als 10.000 Mandanten
hohe Erfolgsquote
Unsere Zusammenarbeit
AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE
Unverbindliches Kennenlernen
Lernen Sie uns in einem ersten Termin kennen und schildern Sie uns Ihr Vorhaben oder Ihr Problem. Unser erstes Gespräch ist vertraulich und kostenfrei.
Möglichkeiten und Handlungsempfehlungen
Anhand Ihrer Situation erhalten Sie eine Handlungsempfehlung für eine rechtssichere Ausgestaltung Ihres Vorhabens oder für eine Lösung Ihres Problems.
Umsetzung
Wir entwerfen alle Rechtsdokumente, beraten Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens und/oder vertreten Sie gegenüber Dritten.
Leistungen der KFZ-Diebstahlversicherung
Bei Autodiebstahl verlieren Sie das Fahrzeug und eventuell im Auto befindliche Gegenstände. Die Versicherung ersetzt normalerweise diese Verluste, wobei Vertragsdetails variieren können.
Das Fahrzeug
Für Gebrauchtwagen wird der Wiederbeschaffungswert erstattet, ermittelt durch einen von der Versicherung beauftragten Kfz-Sachverständigen. Bei Neuwagen kann der Neupreis erstattet werden, abhängig von der individuellen Versicherungspolice. Oft wird verlangt, dass das Fahrzeug weniger als zwölf Monate zugelassen war. Bei Leasingfahrzeugen kann im Versicherungsvertrag zudem eine sogenannte GAP-Versicherung enthalten sein. Diese deckt dann auch eine gegebenenfalls bestehende Differenz zwischen dem Betrag, der bei einem Diebstahl an die Leasinggesellschaft zu zahlen ist, und dem Zeitwert des gestohlenen Fahrzeuges.
Der Fahrzeuginhalt
Die Versicherung erstattet normalerweise keine Kosten für gestohlene Gegenstände im Auto. Für diese kann eine Hausrat- oder Geräteversicherung greifen. Fest eingebaute Gegenstände im Auto sind hingegen meist mitversichert. Zwischenzeitlich gibt es aber auch in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz für aus dem Auto gestohlene Gegenstände. Häufig ist der Versicherungsschutz aber beschränkt auf 1.000 € oder bestenfalls wenige 1.000 €. Solche Beschränkungen fällt die Rechtsprechung bisher für zulässig.
Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!
Kompetenz trifft Engagement
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite
Legen Sie Ihre Versicherungsangelegenheiten in erfahrene Hände. Vertrauen Sie unserem Team von Experten für Versicherungsrecht. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, um Ihre Interessen zu schützen und Versicherungsfragen erfolgreich zu klären. Ihr Erfolg ist unsere Priorität – lassen Sie uns gemeinsam handeln.
Zu den DownloadsGründe für die Zahlungsverweigerung der Versicherung
Die Gründe für die Zahlungsverweigerung können zahlreich sein. Mitunter wendet die Kaskoversicherung ein, dass der Diebstahl selbst verschuldet wurde oder der Diebstahl grob fahrlässig zugesagt wurde. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn vergessen wird das Auto ordnungsgemäß zu verschließen oder gegebenenfalls auch Schlüssel vergessen oder Zulassungsbescheinigungen im offenen Fahrzeug liegen gelassen werden.
Viel häufiger glaubt aber die Versicherung nicht, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. Das kann der Fall sein, wenn sich aus der Schadenmeldung Ungereimtheiten ergeben, gegebenenfalls vorhandene Vorschäden nicht angegeben wurden, das Diebstahlgeschehen nicht plausibel ist oder die Schlüsselverhältnisse unklar geblieben sind. In all diesen Fällen sollte unbedingt ein Fachanwalt für Versicherungsrecht zurate gezogen werden. Unsere erfahrenen Fachanwälte von Wirth Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf!
Richtiges Vorgehen
Unsere Handlungsempfehlungen für Sie
Meldung des Diebstahls
Informieren Sie die Polizei und melden Sie das Fahrzeug als gestohlen. Melden Sie das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle ab und informieren Sie Ihre Versicherung. Füllen Sie die von der Versicherung bereitgestellten Schadensformulare aus und senden Sie diese zurück. Bitte seien Sie bei dem Schadenformular sehr genau. Geben Sie genau an, an welcher Stelle und zu welcher Uhrzeit Sie Ihr Fahrzeug zuletzt gesehen und wann konkret Sie es an dieser Stelle nicht wieder aufgefunden haben.
Wahrheitsgemäße Angaben
Prüfen Sie genau Ihre Angaben zum aktuellen Kilometerstand und machen Sie hier auf keinen Fall Angaben ins Blaue hinein. Auch etwaige Vorschäden, von denen Sie Kenntnis haben, müssen unbedingt wahrheitsgemäß angegeben werden. Letztere haben beispielsweise Einfluss auf die Schadenhöhe und können Ihnen hier Fehler unterlaufen, dann kann dies zur Leistungskürzung oder sogar zur Leistungsfreiheit führen.
Rechtliche Beratung
Wenn die Versicherung nicht oder zu wenig zahlt, dann sollten Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht zurate ziehen. Mitunter lassen sich die Gründe aufklären, häufig wird man aber ohnehin nicht umhinkommen, die Versicherungsansprüche gerichtlich geltend zu machen. Vermeiden Sie es vor allen Dingen, sich in solchen Situationen umständlich gegenüber der Versicherung zu erklären oder sogar zu rechtfertigen. Häufig machen sie es damit nur noch schlimmer.
Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!
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Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite
Legen Sie Ihre Versicherungsangelegenheiten in erfahrene Hände. Vertrauen Sie unserem Team von Experten für Versicherungsrecht. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, um Ihre Interessen zu schützen und Versicherungsfragen erfolgreich zu klären. Ihr Erfolg ist unsere Priorität – lassen Sie uns gemeinsam handeln.
Zu den DownloadsMaßnahmen bei Zahlungsverweigerung
Wenn die Versicherung nicht oder zu wenig zahlt, dann sollten Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht zurate ziehen. Mitunter lassen sich die Gründe aufklären, häufig wird man aber ohnehin nicht umhinkommen, die Versicherungsansprüche gerichtlich geltend zu machen. Vermeiden Sie es vor allen Dingen, sich in solchen Situationen umständlich gegenüber der Versicherung zu erklären oder sogar zu rechtfertigen. Häufig machen sie es damit nur noch schlimmer. Wirth Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf!
Unser Verhältnis ist von besonderem Vertrauen und Diskretion geprägt
STIMMEN UNSERER MANDANTEN
Lesen Sie Meinungen unserer Mandanten zur Rechtsberatung und Zusammenarbeit mit unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten, zu vertreten und zu betreuen.
Die häufigsten Fragen bei Rechtsberatungen zur KfZ-Versicherung
Mein Auto wurde gestohlen. Was muss ich tun?
Die Schadenmeldung der Versicherung ist dar. Was muss ich beachten?
Die Versicherung verweigert die Zahlung, solange die Ermittlungsakten nicht vorliegen. Was kann ich tun?
Die Versicherung verweigert die Leistung. Was kann ich tun?
Die Versicherung zahlt zwar, aber viel zu wenig. Darf sie das?
Fälle, die Wir(th) erfolgreich vertreten haben
Fall 1
Der Versicherungsnehmer besitzt mehrere Porsche, die er als Wertanlage sammelt und die aus einem gesicherten Parkhaus entwendet werden. Die Kaskoversicherung glaubt den Diebstahl nicht, muss aber nach Klageerhebung durch Wirth Rechtsanwälte schlussendlich etwa 250.000 € bezahlen.
Fall 2
Der Versicherungsnehmer hat in der Schadenmeldung nicht angegeben, dass einmal ein Ersatzschlüssel angefertigt wurde. Die Kaskoversicherung wendet eine Verletzung der Auskunftsobliegenheit ein und verweigert die Zahlung. Vor Gericht konnte Wirth Rechtsanwälte beweisen, dass der Versicherungsnehmer nicht wusste, dass der Vorbesitzer mal einen Nachschlüssel gefertigt hatte. Damit traf den Versicherungsnehmer kein Verschulden und die Kaskoversicherung musste etwa 35.000 € bezahlen.
Fall 3
Dem Versicherungsnehmer wurde der Pkw im Ausland (europäischer Teil der Türkei) gestohlen. Die Kaskoversicherung behauptete, dass der Diebstahl vorsätzlich verfolgte und das Fahrzeug gerade zum Zwecke der Vortäuschung eines Diebstahls in die Türkei verbracht wurde. Der ohne jede Frage redliche Versicherungsnehmer konnte aber durch seine Ehefrau beweisen, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. Außerdem ergaben unter anderem die in den Schlüsseln gespeicherten Daten, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen war. Letztendlich muss die Versicherung etwa 52.000 € zahlen.
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