Rechtsanwalt Cyberrechtsschutz

Cyberschäden mit Fachanwälten und IT-Experten

WIR KOMBINIEREN FACHWISSEN IM VERSICHERUNGSRECHT MIT EINEM HOHEN VERSTÄNDNIS FÜR CYBERVERSICHERUNGEN

Ob bei Hacker-Angriffen, Ransomware, Datenverlust, Betriebsunterbrechungen, DoS-Angriffen, Datenschutzverletzungen oder Reputations- und Drittschäden – wir sind Ihr Anwalt für Ansprüche bei Cyberschäden. Dafür kombinieren unsere Rechtsanwälte ihre versicherungsrechtlichen Fachkenntnisse mit den IT- und EDV-Kenntnissen unseres Fachanwalts für Versicherungsrecht Tobias Strübing; als geprüfter Datenschützer bringt er ein hohes Verständnis für die Cyberversicherung mit.

Starke Rechtsberatung

Ihr Rechtsanwalt für Cyberrecht

Die Geltendmachung von Schäden in der Cyberversicherung kann ein komplexer Prozess sein. Denn hier treffen zwei vielseitige Bereiche aufeinander: das Versicherungsrecht und das Cyberrecht sowie die IT-Sicherheit. Erfahrung und Fachwissen in nur einem dieser Bereiche reicht häufig nicht aus, um Leistungsansprüche gegenüber der Cyberversicherung zielgerichtet und effizient geltend zu machen.

Unser Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV) Tobias Strübing unterstützt Sie nicht nur juristisch, sondern auch technisch – dort, wo juristisches Können allein nicht ausreicht. Er bringt eine breite Expertise im Bereich Versicherungsrecht, IT-Sicherheit sowie zur Cyberversicherung mit. So kann er Ihnen als Rechtsanwalt für Cyberrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Unsere Fachanwälte von Wirth Rechtsanwälte sorgen dafür, dass bei einem Cyberschaden von Anfang an alles in den richtigen Bahnen läuft. Wir kämpfen aber auch für Sie, wenn Versicherer Zahlungen verweigern, Obliegenheitsverletzungen vorwerfen, sich auf Ausschlussklauseln berufen oder den Vertrag kündigen.

Wir setzen Ihr Recht durch!

  • Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht

  • Sofortberatung bei Cyberschäden

  • Prüfung des Versicherungsschutzes

  • Auseinandersetzung mit Aufsichtsbehörden im Bereich Datenschutz

  • Gerichtliche Prozessführung, bundesweit

  • Außergerichtliche Schadensregulierung

  • Mehr als 10.000 Mandanten seit 1998

  • Hohe Erfolgsquote

So helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht

AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE

Schnelle und kompetente gerichtliche und außergerichtliche Vertretung

Unsere Fachanwälte übernehmen Ihre gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung und machen sich für Sie stark.

Überprüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherern

Anhand der Ausgangssituation können wir Ihnen auf rechtlicher Grundlage eine erste Einschätzung zu Ihren möglichen Ansprüchen und den Kosten geben. Auf Wunsch übernehmen wir auch Ihre Vertretung gegenüber der Versicherung.

Beweissicherung und Beurteilung forensischer Gutachten

Wir unterstützen Sie bei der Sicherung von Beweisen für den Cyberschaden und der Beurteilung von forensischen Gutachten.

Schritte beim Cyberschäden

So gehen Sie im Schadensfall vor

  • Sofortige Meldung an die Versicherung

    Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Vorfall, um die Schadensbearbeitung einzuleiten. Der Versicherungsschutz einer Cyberversicherung beinhaltet häufig Sofortmaßnahmen, die von der Versicherung beauftragt und koordiniert werden. Das setzt eine unverzügliche, vollständige Meldung der Cyberschäden an den Versicherer und entsprechende Kooperation voraus.

  • Dokumentation des Vorfalls

    Halten Sie alle relevanten Informationen und Umstände des Vorfalls fest. Dazu zählen Datum, Uhrzeit, Art des Angriffs, bemerkte Auffälligkeiten etc. Dokumentieren Sie alle Schritte, die nach Entdeckung des Schadens durch Cyberangriffe unternommen wurden.

  • Beweissicherung

    Sichern Sie alle digitalen Beweise wie Log-Dateien, E-Mails oder Screenshots. Lassen Sie den Schaden von Experten evaluieren, um dessen Umfang und die Höhe exakt bestimmen zu können. Lassen Sie, wenn möglich, ein forensisches Gutachten erstellen.

  • Kommunikation mit der Versicherung

    Seien Sie kooperativ und transparent gegenüber dem Versicherer und teilen Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen. Klären Sie ab, welche Kosten von der Cyberversicherung übernommen werden, bevor Sie Aufträge an Dienstleister vergeben. Und halten Sie mit dem Versicherer Rücksprache, ob und ggf. welche Dienstleister zur Sicherung, Wiederherstellung oder Reparatur des Systems beauftragt werden können.

  • Rechtlicher Beistand durch einen Anwalt

    Ziehen Sie rechtlichen Rat hinzu, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Ein Anwalt kann Sie bei der Kommunikation mit der Versicherung unterstützen und Ihre Interessen vertreten.

  • Prüfung der Police

    Überprüfen Sie genau, welche Ansprüche Sie laut Ihrer Police geltend machen können. Beachten Sie dabei mögliche Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und Deckungssummen. Die Cyberversicherung ist noch ein recht „junges“ Produkt und es gibt keinen einheitlichen Standard. Viele Formulierungen in den Bedingungen, aber auch in den Versicherungsanträgen sind durch Rechtsanwälte angreifbar und können in komplexen Sachverhalten den Versicherungsfall entscheiden.

  • Mögliche Schadenminderung

    Ergreifen Sie umgehend Maßnahmen zur Schadenminderung, wie die Isolierung betroffener Systeme oder das Ändern von Passwörtern. Dazu kann es aber auch gehören, Vorfälle durch Cyberkriminalität an die Sicherheits- oder Datenschutzbehörde zu melden, um etwaige Bußgelder zu vermeiden.

  • Mitwirkungspflichten

    Erfüllen Sie alle vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten, um Ihren Leistungsanspruch gegenüber der Cyberversicherung nicht zu gefährden.

  • Regulierung und Klärung

    Halten Sie den Dialog mit Ihrer Versicherung aufrecht, bis alle offenen Punkte geklärt und die Ansprüche im Fall von Cyberschäden reguliert sind.

  • Nachbereitung

    Analysieren Sie den Vorfall und treffen Sie Vorkehrungen, um zukünftige Cyberangriffe zu vermeiden und Ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Viele Cyberversicherungen enthalten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles, die bestimmte Sicherungsmaßnahmen und eine bestimmte Qualität der IT-Systeme verlangen.

Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!

Kompetenz trifft Engagement

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

Anwalt kontaktieren

Der richtige Weg

Warum ein Fachanwalt & Datenschutzbeauftragter der richtige Weg ist

Den Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ erhält, wer hohe Anforderungen erfüllen und besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht nachweisen kann. Dadurch wird eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung gewährleistet.

Allerdings hat nicht jeder Fachanwalt für Versicherungsrecht auch Erfahrung im Cyberrecht und IT-Sicherheitsthemen. Deshalb ziehen wir bei Wirth Rechtsanwälte in solchen Fällen unseren geprüften Datenschutzbeauftragten (TÜV) und Rechtsanwalt Tobias Strübing heran. Er kombiniert seine Expertise im Versicherungsrecht mit dem Cyberrecht und Datenschutz, was ihn zu einem kompetenten Ansprechpartner und Fachanwalt rund um die Cyberversicherung macht.

Warum Wirth Rechtsanwälte?

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht

  • Jahrelange praktische Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter

  • Technisches und juristisches Verständnis

  • Bundesweite Rechtsvertretung

  • Schnelle und unverbindliche Online-Terminvereinbarung

tobias struebing fachanwalt fuer versicherungsrecht

KreATIV. kÄMPFERISCH. kOMPETENT.

Unser Tipp!

Ziehen Sie im Schadensfall einen Fachmann hinzu. Dieser wird Ihnen nicht nur die wichtigsten Fragen rund um die Versicherung beantworten. Er steht Ihnen zur Seite und sorgt dafür, dass Sie Formfehler, falsche Formulierungen, Fristversäumnisse etc. vermeiden. Holen Sie sich von Anfang an Unterstützung.

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Fallbeispiel

Rücktritt in der Cyberversicherung

Veraltete Server und fehlende Sicherheitsupdates führen auch in der Cyberversicherung nicht zwangsläufig zur Leistungsfreiheit. Das hat das Landgericht Tübingen in dem bisher ersten Urteil zu einer Cyberversicherung am 26.05.2023 zum Geschäftszeichen 4 O 193/21 entschieden.

In dem entschiedenen Fall hatte ein Mitarbeiter der Klägerin versehentlich eine Schadensoftware heruntergeladen. Diese konnte sich auf 16 der insgesamt 21 Server ausbreiten und verschlüsselte diese Server unwiderruflich. Die Wiederherstellungsarbeiten dauerten Monate und kosteten die Klägerin mehrere Millionen Euro, insbesondere auch aufgrund der längeren Betriebsunterbrechung. 11 der insgesamt 21 Server waren bereits bei Vertragsabschluss veraltet und hatten zum Teil seit Jahren keine Sicherheitsupdates mehr erhalten. Dies nahm die beklagte Cyberversicherung zum Anlass, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und jede Versicherungsleistung zu verweigern.

Damit scheiterte die Cyberversicherung jedoch vor dem Landgericht Tübingen und muss nun etwa 2,5 Millionen Euro an die Klägerin zahlen. Das Landgericht Tübingen stellte nämlich nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zunächst fest, dass die Klägerin etwaige Anzeigepflichten bestenfalls fahrlässig verletzt hat. Zusätzlich konnte sie den sogenannten Kausalitätsbeweis führen. Denn das vom Gericht eingeholte Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass von der heruntergeladenen Schadsoftware die alten und neuen Server gleichermaßen betroffen waren. Mithin hatten die fehlenden Sicherheitsupdates offensichtlich keinen Einfluss auf den Eintritt oder die Höhe des Schadens durch den cyberangriff. Aus diesen Gründen war die Cyberversicherung auch nicht wegen einer Gefahrerhöhung leistungsfrei. Damit scheiterte die Cyberversicherung mit ihren Einwendungen und musste nun für den unstreitigen Versicherungsfall zahlen.

Auch wenn die Klägerin in diesem Fall "Glück" hatte, so müssen auch in der Cyberversicherung Gefahrfragen richtig beantwortet werden. Anderenfalls kann es im Leistungsfall zu bösen Überraschungen kommen.

Fachanwalt Tobias Strübing, Partner bei Wirth Rechtsanwälte

Ihr Recht auf Entschädigung steht fest – Handeln Sie jetzt!

Sie haben einen Cyberangriff erlebt und stehen vor einem Versicherungsdschungel? Ihre Cyberversicherung ziert sich bei der Schadensregulierung? Das muss nicht sein! Wirth Rechtsanwälte sind hier, um sicherzustellen, dass Ihr Recht auf Entschädigung nicht länger ignoriert wird.

Jetzt Rechtsanwalt für Cyberversicherung kontaktieren

Unsere erfahrenen Versicherungsrechtsexperten ebnen Ihnen den Weg bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche gegenüber der Cyberversicherung. Schluss mit bürokratischen Hürden und Paragraphendschungel - handeln Sie jetzt!

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Wirth Rechtsanwälte – Ihr starker Partner

Wirth Rechtsanwälte

Mit dem Abschluss einer Cyberversicherung möchten Sie sich gegen Gefahren aus dem Netz absichern. Da ist es umso wichtiger, dass im Leistungsfall alles in den richtigen Bahnen läuft. Denn gerade bei einem Cyberangriff muss es meist schnell gehen, um weitere Schäden zu vermeiden.

Doch ist die Cyberversicherung als „junges“ Versicherungsprodukt noch nicht gänzlich ausgereift. Viele Formulierungen sind angreifbar, die Versicherten müssen enge Regularien erfüllen, um ihre Leistungsansprüche nicht zu verlieren. Da ist es umso wichtiger, von Anfang an für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen.

Ein Rechtsanwalt für Cyberrecht steht Ihnen zur Seite. Unsere Fachanwälte machen sich für Sie stark und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Cyberversicherung durchzusetzen.

Unser Team Sie nach Eintritt eines Schadens aber auch dann, wenn Ihr Versicherer die Leistung ablehnen sollte.

Unsere Anwälte sind auf den juristischen Ernstfall vorbereitet und können gemeinsam mit unserem Datenschutzbeauftragten ihr Fachwissen im Versicherungswesen sowie IT- und EDV-Kenntnisse für Sie bündeln. Bei Wirth Rechtsanwälte finden Sie einen starken Partner und Ihren Rechtsanwalt für Cyberrecht.

Wirth Rechtsanwälte – wir sind seit 1998 für Sie tätig. Mehr als 10.000 Mandanten vertrauen bereits unseren Fachanwälten für Versicherungs- und Cyberrecht.