Cyberschäden mit Fachanwälten und IT-Experten
WIR KOMBINIEREN FACHWISSEN IM VERSICHERUNGSRECHT MIT EINEM HOHEN VERSTÄNDNIS FÜR CYBERVERSICHERUNGEN
Ob bei Hacker-Angriffen, Ransomware, Datenverlust, Betriebsunterbrechungen, DoS-Angriffen, Datenschutzverletzungen oder Reputations- und Drittschäden – wir sind Ihr Anwalt für Ansprüche bei Cyberschäden. Dafür kombinieren unsere Rechtsanwälte ihre versicherungsrechtlichen Fachkenntnisse mit den IT- und EDV-Kenntnissen unseres Fachanwalts für Versicherungsrecht Tobias Strübing; als geprüfter Datenschützer bringt er ein hohes Verständnis für die Cyberversicherung mit.
Starke Rechtsberatung
Ihr Rechtsanwalt für Cyberrecht
Die Geltendmachung von Schäden in der Cyberversicherung kann ein komplexer Prozess sein. Denn hier treffen zwei vielseitige Bereiche aufeinander: das Versicherungsrecht und das Cyberrecht sowie die IT-Sicherheit. Erfahrung und Fachwissen in nur einem dieser Bereiche reicht häufig nicht aus, um Leistungsansprüche gegenüber der Cyberversicherung zielgerichtet und effizient geltend zu machen.
Unser Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV) Tobias Strübing unterstützt Sie nicht nur juristisch, sondern auch technisch – dort, wo juristisches Können allein nicht ausreicht. Er bringt eine breite Expertise im Bereich Versicherungsrecht, IT-Sicherheit sowie zur Cyberversicherung mit. So kann er Ihnen als Rechtsanwalt für Cyberrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Unsere Fachanwälte von Wirth Rechtsanwälte sorgen dafür, dass bei einem Cyberschaden von Anfang an alles in den richtigen Bahnen läuft. Wir kämpfen aber auch für Sie, wenn Versicherer Zahlungen verweigern, Obliegenheitsverletzungen vorwerfen, sich auf Ausschlussklauseln berufen oder den Vertrag kündigen.
Wir setzen Ihr Recht durch!
Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht
Sofortberatung bei Cyberschäden
Prüfung des Versicherungsschutzes
Auseinandersetzung mit Aufsichtsbehörden im Bereich Datenschutz
Gerichtliche Prozessführung, bundesweit
Außergerichtliche Schadensregulierung
Mehr als 10.000 Mandanten seit 1998
Hohe Erfolgsquote
So helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht
AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE
Schnelle und kompetente gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Unsere Fachanwälte übernehmen Ihre gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung und machen sich für Sie stark.
Überprüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherern
Anhand der Ausgangssituation können wir Ihnen auf rechtlicher Grundlage eine erste Einschätzung zu Ihren möglichen Ansprüchen und den Kosten geben. Auf Wunsch übernehmen wir auch Ihre Vertretung gegenüber der Versicherung.
Beweissicherung und Beurteilung forensischer Gutachten
Wir unterstützen Sie bei der Sicherung von Beweisen für den Cyberschaden und der Beurteilung von forensischen Gutachten.
Schritte beim Cyberschäden
So gehen Sie im Schadensfall vor
Sofortige Meldung an die Versicherung
Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Vorfall, um die Schadensbearbeitung einzuleiten. Der Versicherungsschutz einer Cyberversicherung beinhaltet häufig Sofortmaßnahmen, die von der Versicherung beauftragt und koordiniert werden. Das setzt eine unverzügliche, vollständige Meldung der Cyberschäden an den Versicherer und entsprechende Kooperation voraus.
Dokumentation des Vorfalls
Halten Sie alle relevanten Informationen und Umstände des Vorfalls fest. Dazu zählen Datum, Uhrzeit, Art des Angriffs, bemerkte Auffälligkeiten etc. Dokumentieren Sie alle Schritte, die nach Entdeckung des Schadens durch Cyberangriffe unternommen wurden.
Beweissicherung
Sichern Sie alle digitalen Beweise wie Log-Dateien, E-Mails oder Screenshots. Lassen Sie den Schaden von Experten evaluieren, um dessen Umfang und die Höhe exakt bestimmen zu können. Lassen Sie, wenn möglich, ein forensisches Gutachten erstellen.
Kommunikation mit der Versicherung
Seien Sie kooperativ und transparent gegenüber dem Versicherer und teilen Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen. Klären Sie ab, welche Kosten von der Cyberversicherung übernommen werden, bevor Sie Aufträge an Dienstleister vergeben. Und halten Sie mit dem Versicherer Rücksprache, ob und ggf. welche Dienstleister zur Sicherung, Wiederherstellung oder Reparatur des Systems beauftragt werden können.
Rechtlicher Beistand durch einen Anwalt
Ziehen Sie rechtlichen Rat hinzu, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Ein Anwalt kann Sie bei der Kommunikation mit der Versicherung unterstützen und Ihre Interessen vertreten.
Prüfung der Police
Überprüfen Sie genau, welche Ansprüche Sie laut Ihrer Police geltend machen können. Beachten Sie dabei mögliche Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und Deckungssummen. Die Cyberversicherung ist noch ein recht „junges“ Produkt und es gibt keinen einheitlichen Standard. Viele Formulierungen in den Bedingungen, aber auch in den Versicherungsanträgen sind durch Rechtsanwälte angreifbar und können in komplexen Sachverhalten den Versicherungsfall entscheiden.
Mögliche Schadenminderung
Ergreifen Sie umgehend Maßnahmen zur Schadenminderung, wie die Isolierung betroffener Systeme oder das Ändern von Passwörtern. Dazu kann es aber auch gehören, Vorfälle durch Cyberkriminalität an die Sicherheits- oder Datenschutzbehörde zu melden, um etwaige Bußgelder zu vermeiden.
Mitwirkungspflichten
Erfüllen Sie alle vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten, um Ihren Leistungsanspruch gegenüber der Cyberversicherung nicht zu gefährden.
Regulierung und Klärung
Halten Sie den Dialog mit Ihrer Versicherung aufrecht, bis alle offenen Punkte geklärt und die Ansprüche im Fall von Cyberschäden reguliert sind.
Nachbereitung
Analysieren Sie den Vorfall und treffen Sie Vorkehrungen, um zukünftige Cyberangriffe zu vermeiden und Ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Viele Cyberversicherungen enthalten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles, die bestimmte Sicherungsmaßnahmen und eine bestimmte Qualität der IT-Systeme verlangen.
Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!
Kompetenz trifft Engagement
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite
Legen Sie Ihre Versicherungsangelegenheiten in erfahrene Hände. Vertrauen Sie unserem Team von Experten für Versicherungsrecht. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, um Ihre Interessen zu schützen und Versicherungsfragen erfolgreich zu klären. Ihr Erfolg ist unsere Priorität – lassen Sie uns gemeinsam handeln.
Zu den DownloadsDer richtige Weg
Warum ein Fachanwalt & Datenschutzbeauftragter der richtige Weg ist
Den Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ erhält, wer hohe Anforderungen erfüllen und besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht nachweisen kann. Dadurch wird eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung gewährleistet.
Allerdings hat nicht jeder Fachanwalt für Versicherungsrecht auch Erfahrung im Cyberrecht und IT-Sicherheitsthemen. Deshalb ziehen wir bei Wirth Rechtsanwälte in solchen Fällen unseren geprüften Datenschutzbeauftragten (TÜV) und Rechtsanwalt Tobias Strübing heran. Er kombiniert seine Expertise im Versicherungsrecht mit dem Cyberrecht und Datenschutz, was ihn zu einem kompetenten Ansprechpartner und Fachanwalt rund um die Cyberversicherung macht.
Warum Wirth Rechtsanwälte?
Über 20 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht
Jahrelange praktische Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter
Technisches und juristisches Verständnis
Bundesweite Rechtsvertretung
Schnelle und unverbindliche Online-Terminvereinbarung
KreATIV. kÄMPFERISCH. kOMPETENT.
Unser Tipp!
Ziehen Sie im Schadensfall einen Fachmann hinzu. Dieser wird Ihnen nicht nur die wichtigsten Fragen rund um die Versicherung beantworten. Er steht Ihnen zur Seite und sorgt dafür, dass Sie Formfehler, falsche Formulierungen, Fristversäumnisse etc. vermeiden. Holen Sie sich von Anfang an Unterstützung.
Jetzt Termin vereinbarenRücktritt in der Cyberversicherung
Veraltete Server und fehlende Sicherheitsupdates führen auch in der Cyberversicherung nicht zwangsläufig zur Leistungsfreiheit. Das hat das Landgericht Tübingen in dem bisher ersten Urteil zu einer Cyberversicherung am 26.05.2023 zum Geschäftszeichen 4 O 193/21 entschieden.
In dem entschiedenen Fall hatte ein Mitarbeiter der Klägerin versehentlich eine Schadensoftware heruntergeladen. Diese konnte sich auf 16 der insgesamt 21 Server ausbreiten und verschlüsselte diese Server unwiderruflich. Die Wiederherstellungsarbeiten dauerten Monate und kosteten die Klägerin mehrere Millionen Euro, insbesondere auch aufgrund der längeren Betriebsunterbrechung. 11 der insgesamt 21 Server waren bereits bei Vertragsabschluss veraltet und hatten zum Teil seit Jahren keine Sicherheitsupdates mehr erhalten. Dies nahm die beklagte Cyberversicherung zum Anlass, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und jede Versicherungsleistung zu verweigern.
Damit scheiterte die Cyberversicherung jedoch vor dem Landgericht Tübingen und muss nun etwa 2,5 Millionen Euro an die Klägerin zahlen. Das Landgericht Tübingen stellte nämlich nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zunächst fest, dass die Klägerin etwaige Anzeigepflichten bestenfalls fahrlässig verletzt hat. Zusätzlich konnte sie den sogenannten Kausalitätsbeweis führen. Denn das vom Gericht eingeholte Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass von der heruntergeladenen Schadsoftware die alten und neuen Server gleichermaßen betroffen waren. Mithin hatten die fehlenden Sicherheitsupdates offensichtlich keinen Einfluss auf den Eintritt oder die Höhe des Schadens durch den cyberangriff. Aus diesen Gründen war die Cyberversicherung auch nicht wegen einer Gefahrerhöhung leistungsfrei. Damit scheiterte die Cyberversicherung mit ihren Einwendungen und musste nun für den unstreitigen Versicherungsfall zahlen.
Ihr Recht auf Entschädigung steht fest – Handeln Sie jetzt!
Sie haben einen Cyberangriff erlebt und stehen vor einem Versicherungsdschungel? Ihre Cyberversicherung ziert sich bei der Schadensregulierung? Das muss nicht sein! Wirth Rechtsanwälte sind hier, um sicherzustellen, dass Ihr Recht auf Entschädigung nicht länger ignoriert wird.
Jetzt Rechtsanwalt für Cyberversicherung kontaktieren
Unsere erfahrenen Versicherungsrechtsexperten ebnen Ihnen den Weg bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche gegenüber der Cyberversicherung. Schluss mit bürokratischen Hürden und Paragraphendschungel - handeln Sie jetzt!
Jetzt Termin vereinbarenWirth Rechtsanwälte – Ihr starker Partner
Wirth Rechtsanwälte
Doch ist die Cyberversicherung als „junges“ Versicherungsprodukt noch nicht gänzlich ausgereift. Viele Formulierungen sind angreifbar, die Versicherten müssen enge Regularien erfüllen, um ihre Leistungsansprüche nicht zu verlieren. Da ist es umso wichtiger, von Anfang an für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen.
Ein Rechtsanwalt für Cyberrecht steht Ihnen zur Seite. Unsere Fachanwälte machen sich für Sie stark und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Cyberversicherung durchzusetzen.
Unser Team Sie nach Eintritt eines Schadens aber auch dann, wenn Ihr Versicherer die Leistung ablehnen sollte.
Unsere Anwälte sind auf den juristischen Ernstfall vorbereitet und können gemeinsam mit unserem Datenschutzbeauftragten ihr Fachwissen im Versicherungswesen sowie IT- und EDV-Kenntnisse für Sie bündeln. Bei Wirth Rechtsanwälte finden Sie einen starken Partner und Ihren Rechtsanwalt für Cyberrecht.
Wirth Rechtsanwälte – wir sind seit 1998 für Sie tätig. Mehr als 10.000 Mandanten vertrauen bereits unseren Fachanwälten für Versicherungs- und Cyberrecht.