Vermittler, Pools und Vertriebe
Vertrieb rechtssicher gestalten
Ihre zentralen Rollen im Geschäftsgefüge sind unbestreitbar, doch oft lauern auch Rechtsrisiken im Hintergrund. Wir bieten Ihnen wertvolle Rechtsberatung, Tipps und Strategien, um diese Fallstricke zu umgehen und sich erfolgreich in diesem komplexen Umfeld zu bewegen.

Erfüllen Sie mühelos alle Vorschriften und Auflagen
Um dies alles bewältigen zu können, brauchen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie mit Rat und Tat unterstützt. Das sind wir!
Die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte hat sich auf die für Sie relevanten Rechtsgebiete spezialisiert. Mit uns an Ihrer Seite können Sie ganz unbesorgt – auch in Zukunft - Ihrer Arbeit nachgehen.
Wir sind für Sie da, z. B. bei:
der Gestaltung Ihres Geschäftsmodells
der Formulierung Ihrer kompletten rechtlichen Unterlagen (z. B. Vertriebsvereinbarungen, Maklervertrag, Dokumentationsvorlagen, Courtagezusagen, Datenschutzerklärung)
der Abwicklung von Schadensfällen Ihrer Kunden
der Abwehr von Forderungen, z. B. wegen angeblicher Falschberatung
Kostenfreie Services für Sie
Der Quickcheck für Ihren Maklervertrag
10 entscheidende Fragen für Ihren Vertragsschutz. Bei 'Nein' Unterlagen prüfen lassen!
Datenschutz Lösungen für Vermittler
Effektiver Datenschutz: Einfach, kostengünstig, individuell. Datenschutzkonzept für Ihre Firma.
Abwehr-Service bei Falschberatung
Wenn Schadenersatzansprüche auftauchen, vertreten wir Sie als Vermittler bei Wirth-Rechtsanwälte.
Versicherungsvermittler
Kunden-Erstinformation
Laden Sie sich die rechtssichere Vorlage nach §34 d GewO hier herunter.
Finanzanlagenvermittler
Kunden-Erstinformation
Laden Sie sich die rechtssichere Vorlage nach §34 f GewO in Kombination mit §34 d Gew O hier herunter.
Immobiliendarlehensvermittler
Kunden-Erstinformation
Laden Sie sich die rechtssichere Vorlage nach §34 i GewO hier herunter.
Rechtliche Grundlagen-Informationen
Beschwerdemanagement
§17 VersVermV-konformes Beschwerdemanagement - Unsere einfache Lösung für Versicherungsvermittler
Tippgeber im Finanzbereich
Reguliert oder Outlaw? Erläuterung zu Gewerbeerlaubnis und Empfehlungen.
Das AVAD-Verfahren
Landgericht Hamburg erklärt mit rechtskräftigem Urteil verdachtsbezogene Meldung an den AVAD für unzulässig.
Versicherungsvermittlungsverordnung
VersVermV: Berufserlaubnis und Registerpflicht für Versicherungsvermittler und -berater.
Provisionsabgabeverbot
Provisionsabgabeverbot in Gefahr: BaFin setzt vorerst Durchsetzung aus.
Die Versicherung im Supermarkt
Wirth-Rechtsanwälte erwirken für AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. Versicherungs-Vertriebsverbot für REWE.
Lösungen!
Gewinnen Sie dank unserer Kompetenz
Entscheiden Sie sich heute für erstklassige Rechtsberatung und strategische Partnerschaft. Unser hochqualifiziertes Team steht Ihnen zur Seite, um in den Bereichen Versicherungen, Kapitalanlagen und Vertrieb Ihren Erfolg zu sichern. Kontaktieren Sie uns jetzt und gestalten Sie Ihre Zukunft mit den führenden Köpfen unserer Kanzlei.
Jetzt kontaktierenDiese Paragraphen sollten Sie als Vermittler kennen
ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN RUND UM DIE GEWERBEORDNUNG
§ 34 f / § 34 g GewO
Vorschrift in GewO: Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler, inklusive Investmentfonds und geschlossene Fonds.
§ 34 h GewO
Neu in der GewO: Das Berufsbild des Honorar-Finanzanlagenberaters ermöglicht gesetzlich definierte Honorarberatung.
§ 34 i GewO
Seit 21.03.2016: Erlaubnis nach § 34i GewO für Immobiliendarlehensvermittlung an Verbraucher erforderlich.
Kontaktieren Sie uns
Wir sind für Sie da!

Unsere Erfahrung und Expertise machen den Unterschied!