Ein leeres Krankenhausbett

Unfallversicherung Schaden melden – Tipps vom Profi

Damit nach dem Unfall alles in den richtigen Bahnen verläuft.

Mit einer Unfallversicherung haben Sie einen wichtigen Schritt in Richtung finanzielle Sicherheit in Krisenzeiten getan. Viele Unfälle gehen zwar glimpflich oder mit der einem geringen Schaden aus, immer wieder kommt es aber zu schwereren Verletzungen, die bleibende Schäden verursachen.

Für einen solchen Fall haben Sie sich für die Unfallversicherung entschieden; damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren und sich nicht um Ihre finanzielle Zukunft sorgen müssen.

Damit nach einem Unfall alles in den richtigen Bahnen verläuft und der Versicherer Ihre Ansprüche anerkennt, ist es wichtig, bereits bei der Meldung des Schadens wichtige Punkte zu beachten. Die folgenden Tipps unserer Anwälte für Versicherungsrecht helfen Ihnen dabei, die richtigen Schritte zur Meldung des Unfalls bei der Versicherung einzuleiten. Wirth Rechtsanwälte unterstützen Sie von Anfang an bei der Geltendmachung Ihrer Versicherungsansprüche.

Was ist ein Unfall überhaupt?

Um nach dem Unfall im Schadensfall Anspruch auf eine Leistung aus der Unfallversicherung zu haben, müssen Sie die Definition eines Unfalls erfüllen:

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis.

Ein Sturz mit dem Rad oder der Zusammenstoß mit einem anderen Auto; in diesen Fällen wird die Definition eines Unfalls erfüllt. Kein Unfall liegt hingegen vor, wenn Sie infolge einer Erkrankung eine körperliche Verletzung und Schäden erleiden. Auch eine Dauerverletzung beim Sport und dadurch entstandene Beeinträchtigungen werden von der Versicherung nicht als Unfall gewertet. Die Unfallversicherung kann bei diesen Schäden häufig nicht in Anspruch genommen werden.

Einige Versicherer hingegen erweitern den Unfallbegriff. Dies ist abhängig von den Vertragsbestimmungen der Versicherung. So können beispielsweise Verletzungen und Schäden durch erhöhte Kraftanstrengung von der Unfallversicherung abgedeckt sein. Aber auch Vergiftungen und dauerhafte Schäden durch Impfungen können mitversichert werden.

Der Versicherung einen Schaden melden: So gehen Sie vor

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt, sagt man so schön. Gut, wenn Sie für den Ernstfall eine Unfallversicherung abgeschlossen haben, die bei einem dauerhaften Schaden nach einem Unfall finanziell leistet.

Bei der Geltendmachung der Versicherungsleistung und der Meldung des Schadens kann aber einiges schief gehen. Es ist daher umso wichtiger, bereits von Anfang an darauf zu achten, dass der Unfall dem Versicherer ordentlich gemeldet wird.

Die wichtigsten Punkte, die bei der Meldung des Unfalls beachtet werden sollten:

Dokumentation des Unfalls und Schadens

Dokumentieren Sie den Unfall und den Unfallhergang so gut es geht. Machen Sie, wenn möglich, Fotos. Lassen Sie sich Befunde, Röntgenbilder und andere ärztliche Dokumentationen zum bestehenden Schaden vom Arzt direkt mitgeben. Denken Sie immer daran: Umso besser die Versicherung den Unfall und Schaden nachvollziehen kann, desto schneller kommen Sie zu Ihren Leistungsansprüchen.

Beachten Sie im Schadesfall die Fristen der Unfallversicherung

Typischerweise enthalten Unfallversicherungen sogenannte Invaliditätsfristen. Ein Anspruch auf die Versicherungsleistung im Schadensfall entsteht dann nur, wenn die Fristen der Versicherung auch eingehalten werden. Das setzt unter anderem voraus, dass die Versicherungsleistung innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht wird.

Prüfen Sie also, welche Fristen Ihr Versicherer vorgesehen hat, denn diese können von Anbieter zu Anbieter abweichen. Genaue Informationen zur Schadensmeldung und Fristen finden Sie in den Vertragsbedingungen der Versicherung.

Korrekte ärztliche Feststellung des Schadens

Weitere Voraussetzung zur Geltendmachung der Unfallversicherung ist auch, dass innerhalb bestimmter Fristen ärztliche Feststellungen eingeholt werden. Achten Sie darauf, dass Arztberichte zum Schaden vollständig sind, klar den Dauerschaden bestätigen und auch eindeutig aus dem Bericht hervorgeht, dass die Verletzung auf den gemeldeten Unfall zurückzuführen ist.

Unter Umständen kann es an diesem Punkt einen Mitwirkungsanteil zum Schaden geben. Etwa, weil Sie vorher bereits verletzt waren oder eine bestehende Krankheit zur Invalidität beigetragen hat.

Überprüfen Sie Ihre Versicherungsansprüche im Fall eines Unfalls

Seitens des Gesetzgebers sind Unfallversicherungen verpflichtet, spätestens nach Ablauf von drei Monaten zu erklären, ob und in welchem Umfang eine Versicherungsleistung für den entstandenen Schaden erbracht wird. Das setzt einerseits entsprechende Schadenmeldungen nach dem Unfall und die Einhaltung der Fristen des Versicherers voraus. Andererseits sollten Sie besonders kritisch sein, wenn Unfallversicherungen Teilzahlungen oder Leistungen für den Schaden erst nach Ablauf von drei Jahren anbieten.

Achten Sie darauf, alle Anforderungen und Formalitäten zur Schadensmeldung genau und fristgerecht zu erfüllen. Seien Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren. Bei Unsicherheiten zur korrekten Meldung des Schadens sollten Sie rechtlichen Rat zur Unfallversicherung einholen, um Ihre Interessen als Versicherungsnehmer zu schützen.

Wirth Rechtsanwälte – wir stehen für Ihren Schaden ein

Mit dem Abschluss einer Unfallversicherung haben Sie eine wichtige Entscheidung getroffen und den Schutz Ihrer finanziellen Existenz im Ernstfall sichergestellt. Damit im Fall der Fälle aber auch alles in den richtigen Bahnen läuft, ist es ratsam, einen Fachmann für Versicherungsrecht zu Rate zu ziehen. Denn es gibt vieles zu beachten, wenn Sie Ihrem Versicherer einen Unfall melden müssen. Fallstricke lauern überall.

Unsere Anwälte für Versicherungsrecht stehen an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie von der Beantragung und Schadensmeldung bis zur Auszahlung Ihrer Leistungsansprüche durch die Versicherung. Unser Anliegen ist es, einen Streit um ihre Rechte als Versicherungsnehmer gar nicht erst entstehen zu lassen. Sondern dafür zu sorgen, dass Sie Ihre Leistungen ohne Schwierigkeiten von der Unfallversicherung erhalten.

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht