Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Was tun?

Gründe, Handlungsempfehlungen und Tipps vom Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Maßgeschneiderte Rechtslösungen von erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht

  • Individuelle Unterstützung mit höchster Expertise bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

  • Mehr als 25 Jahre Erfahrung bei der Durchsetzung von BU-Ansprüchen von Versicherten

Erfahrungen & Bewertungen zu Wirth Rechtsanwälte

Maßgeschneiderte Rechtslösungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

IhrE spezialisten für Berufsunfähgikeitsversicherung

  • Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht?

  • Ihre Versicherung wirft Ihnen vor, falsche Angaben im Versicherungsantrag gemacht zu haben?

  • Ihre BU-Versicherung hat Ihnen einen Vergleich angeboten und Sie wissen nicht, was zu tun ist?

Mit Wirth Rechtsanwälte haben Sie höchste Fachkompetenz an Ihrer Seite! Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Versicherungsrecht wissen wir, worauf es ankommt und setzen uns deutschlandweit für Ihr Recht ein.

Ihr Fachanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung Tobias Strübing

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht 

Ihr Fachanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung Norman Wirth

Norman Wirth

Fachanwalt für Versicherungsrecht 

Wir sind Profis und helfen Ihnen in Ihrer schweren Situation!

Warum Wirth Rechtsanwälte?

Mit über zwei Jahrzehnten an Expertise im Versicherungsrecht wissen wir, worauf es ankommt! Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, sind wir Ihr starker Partner an Ihrer Seite. Profitieren Sie von einer maßgeschneiderten Betreuung, persönlicher Beratung und einer überdurchschnittlichen Erfolgsbilanz.

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Professionelle Analyse und rechtliche Expertise

 

Das beinhaltet eine gründliche Überprüfung Ihres Versicherungsvertrags und Ihrer Ansprüche durch spezialisierte Anwälte im Versicherungsrecht.

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Wir entwickeln individuelle Strategien zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche basierend auf der Analyse und Expertise.

Durchsetzungsstark und transparent in der Kommunikation

 

Wir vertreten entschlossen Ihre Interessen gegenüber der Versicherungsgesellschaft und geben Ihnen klare Empfehlungen..

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Berufsunfähigskeitsvesicherung zahlt nicht

Die häufigsten Ablehnungsgründe von Versicherungsansprüchen bei Berufsunfähigkeit

ca. 1/3 der Leistungsanträge sind nicht erfolgreich

Jährlich werden rund 8.000 Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, oft mit dem Argument, dass die Berufsunfähigkeit nicht den vertraglich vereinbarten Kriterien entspricht, also der Versicherungsfall nicht eingetreten sein soll. Das bedeutet: Obwohl Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in Ihrem angestammten Beruf arbeiten können, erhalten Sie keine finanzielle Unterstützung von Ihrer Versicherung.

Wir kämpfen für Ihr Recht
50 % aller BU Anträge werden abgelehnt

Ablehnungsgrund 1

Nicht erfüllte Berufsunfähigkeitskriterien

  • Grad der Berufsunfähigkeit: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nur, wenn der im Vertrag vereinbarte Grad der Berufsunfähigkeit erreicht wird. Häufig sind dazu 50 % vereinbart. Das bedeutet, dass Sie zu mehr als die Hälfte nicht mehr in der Lage sein müssen, Ihren Beruf auszuüben. Es gibt aber auch Versicherungen, die andere Voraussetzungen fordern oder beispielsweise bei Beamten besondere Dienstunfähigkeitsklauseln vereinbart haben.

  • Falsche Einschätzung der beruflichen Fähigkeiten: Für die Einschätzung, ob Sie berufsunfähig sind, ist die Tätigkeit maßgeblich, als Sie noch vollständig gesund waren. Mitunter legen Berufsunfähigkeitsversicherungen jedoch falsche Tätigkeiten zugrunde, weil Sie bspw. aufgrund der Krankheit schon Stunden reduziert oder sogar die Arbeit gewechselt haben. Gerade bei psychischen Beschwerden ist es wichtig genau zu prüfen, welche Arbeit für die Einschätzung des Versicherungsfalles maßgeblich ist.

Antrag abgelehnt
  • Unzureichende medizinische Beweise: Der Versicherer verlangt detaillierte medizinische Gutachten und Nachweise, um die Berufsunfähigkeit zu bestätigen. Fehlen diese oder sind sie unzureichend, kann dies zur Ablehnung führen. Hier können ergänzende Arztberichte, Patientakten oder unter Umständen auch ein eigenes Gutachten helfen. 

  • Heilungs- oder Besserungsaussichten: In einigen Fällen lehnt der Versicherer die Leistung ab, weil er davon ausgeht, dass eine Heilung oder Besserung des Gesundheitszustands möglich ist und Sie in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig sein werden. Häufig sind dazu in der Versicherung aber feste Fristen vereinbart und häufig greift dieses Argumente der Versicherung aufgrund der Fristen nicht durch.

Unzureichende Beweise - ablehnungsgrund BU

ABLEHNUNGSGRUND 2

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung 

  • Falsche oder unvollständige Angaben: Wenn Sie bei Abschluss der Versicherung wichtige Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Dies gilt auch, wenn Sie relevante Vorerkrankungen oder Risikofaktoren verschwiegen haben. Neben dem Rücktritt und der Anfechtung, können Versicherung aber auch die Versicherung anpassen oder auch nur kündigen.

  • Nachträgliche Prüfung: Versicherungsnehmer wissen oft nicht, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen auch nachträglich noch prüfen können, ob alle Gesundheitsfragen richtig beantwortet wurden. Dies kann anhand von Krankenakten oder anderen medizinischen Unterlagen geschehen. Stellen Versicherung anhand dieser Unterlagen fest, dass Fragen im Versicherungsantrag falsch beantwortet wurden, kann das zum Verlust des Versicherungsschutz führen. Aber Achtung: Versicherungen müssen dabei einiges beachten und auch der kleinste Fehler kann schon dazu führen, dass Versicherungen mit ihren Rechten scheitern.

Fake - Fakt - Gesundheitsfragen richtig beantworten

ABLEHNUNGSGRUND 3

Verweisung auf eine andere Tätigkeit

  • Zumutbare Verweisung: Wenn Sie theoretisch in der Lage sind, eine andere Tätigkeit auszuüben, die Ihren Fähigkeiten und Qualifikationen entspricht, auch wenn diese deutlich geringer vergütet wird, kann der Versicherer Sie auf diese Tätigkeit verweisen und die Leistung einstellen. Es ist auch möglich, dass die Versicherung schon aus diesem Grund nicht leistet. 

  • Strenge Rechtsprechung: Die Rechtsprechung zu Verweisungsmöglichkeiten ist aber komplex und es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen. Nicht allein das Einkommen, sondern auch die mit der neuen Tätigkeit verbundenen Anforderungen und das gesellschaftliche Ansehen u.v.m. spielen eine Rolle, ob die Verweisung erfolgreich ist und die Versicherung leistungsfrei wird.

Älterer Mann schockiert

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Wir setzen uns mit vollem Einsatz für Ihre Rechte ein und finden die optimale Lösung für Ihr Anliegen.

Unsere Handlungsempfehlungen für Sie

WAS TUN, WENN DIE Versicherung nicht zahlt?

  • Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Versicherer

    Sobald auch nur im Ansatz erkennbar ist, dass Ihr Versicherer nicht gewillt ist zu zahlen (z. B. -zig Nachfragen stellt), sollten Sie direkten Kontakt und persönlich geführten Schriftverkehr vermeiden. Vermeiden Sie vor allen Dingen Rechtfertigungen, insbesondere dann, wenn Ihnen die Versicherung vorwirft Gesundheitsfragen falsch beantwortet zu haben. Damit machen Sie es häufig nur noch schlimmer. Lassen Sie spätestens dann erfahrene Anwälte die Korrespondenz übernehmen.

  • Machen Sie keine unüberlegten Aussagen

    Viele Betroffene geben zu schnell Informationen an den Versicherer, wobei sie nicht auf eine rechtskonforme Formulierung achten – und verlieren dadurch ihren Anspruch. Wusste Sie zum Beispiel, dass manchmal eine Tätigkeit maßgeblich sein kann, die sie schon seit vielen Monaten oder Jahren nicht mehr ausüben?

  • Seien Sie kritisch

    Nicht immer sind Vergleichsangebote oder befristete Leistungen sachgerecht oder Ablehnungen rechtens. Akzeptieren Sie nicht leichtfertig solche Entscheidungen und holen Sie lieber einen Experten ins Boot, bevor Sie Angebote annehmen oder Befristungen einfach akzeptieren.

  • Lassen Sie sich beraten

    Bereits von Anfang an sind Tipps vom Profi sehr hilfreich. Lassen Sie sich schon beim Ausfüllen des Leistungsantrags durch einen Rechtsanwalt beraten und nicht erst, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Zahlung verweigert.

  • Überlassen Sie die Kommunikation den Experten

    Bei der Korrespondenz kommt es mitunter auf jedes Wort an. Ein erfahrener Fachanwalt auf diesem Gebiet weiß genau, wie er Ihren Anspruch formuliert, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

    Wir kämpfen für Ihr Recht

Fallbeispiele | Berufsunfähigkeitsversicherung

Diesen Mandanten haben wir zu ihrem Recht verholfen

Anfechtung des Versicherungsvertrags abgelehnt

Beamtin U. ging mit Wirth-Rechtsanwälte erfolgreich gegen die Anfechtung des Versicherungsvertrages vor. Die Versicherung hatte mehrere Formfehler gemacht (auch Versicherungen passiert so etwas). Bereits außergerichtlich wurde der Anspruch anerkannt und die Anfechtung wieder zurückgenommen.

Wie Wirt Rechtsanwälte der Beamtin U. zu ihremRecht geholfen hat!

Beamtin U.

Name und Bild aus datenschutzrechtlichen Gründen verändert

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt während Depression

Versicherungsvermittler B. erkrankt an einer schweren Depression. Die Versicherung lehnt die Leistung ab und berief sich u. a. auf Ausschlussklauseln. Wirth-Rechtsanwälte erstritt jedoch ein positives Urteil. Das Oberlandesgericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung.

Wie Wirt Rechtsanwälte Versicherungsvermittler B. zu seinem Recht geholfen hat!

Versicherungsvermittler B

Name und Bild aus datenschutzrechtlichen Gründen verändert

305.000€ Versicherungsleistung bei Magenkrebs

Tankstellenbesitzer R. kann wegen Magenkrebs und daraus resultierenden psychischen Beschwerden nicht mehr arbeiten. Die Versicherung lehnte die Leistung ab. Nach einem langen Rechtsstreit zahlte der Versicherer mit der Hilfe von Wirth-Rechtsanwälte dem Mandanten 305.000 Euro.

Wie Wirt Rechtsanwälte dem Tankstellenbesitzer T. zu seinem Recht geholfen hat!

Tankstellenbesitzer R.

Name und Bild aus datenschutzrechtlichen Gründen verändert

Die Gründe für Berufsunfähigkeit - Wir(th) helfen

Vielfältige Themenschwerpunkte

Krebs

Rechtliche Vertretung bei Berufsunfähigkeit durch Krebserkrankungen.

Psyche

Hilfe bei Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen, wie z. B. Burnout.

Herz-Kreislauf

Unterstützung bei Berufsunfähigkeit durch Herz-Kreislauferkrankungen.

Neurologie

Wirth Rechtsanwälte unterstützt Sie bei Berufsunfähigkeit durch neurologische Erkrankungen, wie z. B. Depression oder Schlaganfall.

Bewegungsapparat

Auch bei verschleißbedingten Erkrankungen, wie z. B. an Gelenken, Knochen etc. stehen wir an Ihrer Seite.

Unfall

Sie hatten einen Unfall und sind nun berufsunfähig? Wir helfen.

Ihr Grund für Berufsunfähigkeit ist nicht dabei? Wir wissen trotzdem Rat. 

So helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht

AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE

Kennenlernen und Beratung

Lernen Sie uns in einem ersten Termin kennen und schildern Sie uns Ihren konkreten Fall. Unser erstes Gespräch ist vertraulich und kostenfrei.

Möglichkeiten und Handlungsempfehlung

Anhand Ihrer Situation und der rechtlichen Grundlage geben wir Ihnen eine erste Einschätzung über Ihre möglichen Ansprüche und die Kosten. Außerdem erhalten Sie erste Handlungsempfehlungen von uns.

Vertretung gegenüber der Versicherung

Treffen Sie in aller Ruhe eine Entscheidung. Wenn es für beide Seiten passt, übernehmen wir gerne Ihre Vertretung und setzen ohne zu zögern Ihre Rente für Sie durch.

Unser Verhältnis ist von besonderem Vertrauen und Diskretion geprägt

STIMMEN UNSERER MANDANTEN

Lesen Sie Meinungen unserer Mandanten zur Rechtsberatung und Zusammenarbeit mit unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten, zu vertreten und zu betreuen.

Sehr gute Beratung, die Kanzlei hat sich sehr gut in meinen Fall eingearbeitet und diesen erfolgreich vertreten. Ich kann diese Kanzlei und insbesondere RA Strübing bei Berufsunfähigkeitsverfahren sehr empfehlen.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte

Kai Müller

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Meine Erfahrungen vor allem mit RA Ralf Göhler waren durchweg Positiv. Herr Göhler hat mich bei meiner Berufsunfähigkeit absolut Klar und sehr Kompetent vertreten. Meine Versicherung hat wirklich alles versucht nicht zahlen zu müssen und jede noch so absurde Möglichkeit genutzt mir mein Recht auf BU zu verweigern. Demnach zog sich der Prozess über 7 Jahre, mehreren Wiedersprüchen und Instanzen. In diesen 7Jahren wurde ich nicht nur absolut professionell durch Herrn Göhler vertreten, sondern Herr Göhler hat mich auch ermutigt mein Recht einzufordern und nicht aufzugeben. Wir haben alles ohne Abstriche gewonnen. Ich kann Herr Göhler nur weiterempfehlen und werde Ihn als Anwalt meines Vertrauens behalten.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte Ralf Göhler

Diana Weißer

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Egal, welche Frage, welcher Sachverhalt, welches Problem: Die Antworten und Hilfestellungen, die ich als Mandant erhalte, sind immer exzellent.
Nicht nur fachlich 1a (das können andere evtl. ebenso), sondern zusätzlich auch noch unglaublich auf meine ganz individuelle Situation zugeschnitten.
Eine ganz klare Empfehlung!

jürgen weber inhaber weberfinanz & webergeneration

Jürgen Weber

Inhaber weberfinanz & webergenerationen

Wir werden seit Jahren von der Kanzlei Wirth in Fragen zum Vertriebs- und Vermittlerrecht sehr gut beraten. Durch die hohe fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung ist die Kanzlei der ideale Partner für unser Unternehmen und unsere Vermittler. Wir schätzen besonders das ausgeprägte Verständnis für vertriebliche Belange.

Stimmen unserer Mandanten: Ein Portrait von Norbert Porazik Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Norbert Porazik

Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Gut, solch einen Partner bei der Unterstützung in Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Maklerpartnern zu haben. Die hochprofessionelle Unterstützung in Fragen des Versicherungsrechts wollen wir auch nicht mehr missen!

Stimmen unserer Mandanten: Dr. Peter Schmidt Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Dr. Peter Schmidt

Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit der Kanzlei zusammen. Die lösungsorientierte Arbeitsweise, der enorme Elan aber auch der zwischenmenschliche Kontakt sind außergewöhnlich. Die Anwälte verstehen es, komplexe Sachverhalte rechtsicher aufzustellen und dennoch verständlich darzulegen. Wir haben größtes Vertrauen in die Kanzlei und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Stimmen unserer Mandanten: Thomas Soltau Vorstand wallstreet:online capital AG

Thomas Soltau

Vorstand Smartbroker AG

FAQ: Rechtsberatung zur Berufsunfähigkeitsversicherung - Klare Antworten auf wichtige Fragen

Meine BU-Versicherung lehnt die Leistung ab. Was sind die nächsten Schritte?

Zunächst einmal sollten Sie Ruhe bewahren und jegliche Korrespondenz mit der Berufsunfähigkeitsversicherung einstellen. Fangen Sie vor allen Dingen nicht an, sich gegenüber der Versicherung zu rechtfertigen. Häufig machen Sie es damit nur noch schlimmer. Lassen Sie ab diesem Zeitpunkt die Korrespondenz mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich durch einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht führen. Dieser kann mit Ihnen gemeinsam genau prüfen, aus welchen Gründen die BU-Ablehnung erfolgt ist und mit Ihnen die weiteren Schritte und die Strategie zu einer erfolgreichen Durchsetzung ihrer BU-Renten besprechen. Rufen Sie uns dazu gern an.

Meine Berufsunfähigkeitsversicherung meint, dass ich nicht berufsunfähig sei. Was kann ich tun? 

Die häufigste Ursache für abgelehnte Leistungsanträge ist die Behauptung der Berufsunfähigkeitsversicherung, dass der Grad von 50 % nicht erreicht wird. Spätestens jetzt sollten Sie einen spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht aufsuchen, der den Sachverhalt genaustens prüft und ihre Ansprüche durchsetzt. Mitunter kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund mangelnder Arztberichte, unzureichend Angaben zum Beruf oder schlicht auch deswegen zu dem Ergebnis, weil von der Versicherung beauftragte Gutachter ein unzureichendes Gutachten erstellt hat. Wusste Sie, dass es für die Berechnung des Grades von 50 % nicht allein auf die Arbeitszeiten ankommt? Es kann mitunter sein, dass nur eine einzelne Tätigkeit nicht möglich ist, die nur wenig Zeit in Anspruch nimmt aber für alle anderen Arbeiten wichtig ist. Auch dann erhalten Sie eine Rente. Sie erhalten auch dann eine Rente, wenn Sie zwar noch arbeiten könnten, diese Arbeit für Ihre Gesundheit aber viel zu gefährlich ist.

Was hat der sechs Monatszeitraum zu bedeuten? 

In vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist vereinbart, dass nach einem Zeitraum von sechs Monaten die Berufsunfähigkeit fingiert wird. Das bedeutet nicht, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung danach die Leistung sofort anerkennt. Vielmehr wird nach Ablauf der sechs Monate vermutet, dass die Krankheit doch länger andauert. Allerdings muss man dann immer noch dass auch der vereinbarte Grad (häufig 50 %) erfüllt wird.

Was bedeutet der Grad der Berufsunfähigkeit von 50 %? 

Das ist der vereinbarte Grenzwert, bei deren überschreiten die Versicherung eine Rente bezahlt. Laut der gefestigten Rechtsprechung wird dieser Wert aber nicht statisch anhand der Stunden, die noch gearbeitet werden können, berechnet. Entscheidend ist vielmehr eine so genannte wertende Betrachtung. Auch wenn sie bei einem 8 Stunden Tag noch 6 Stunden arbeiten könnten, die 2 Stunden, die sie nicht arbeiten können, aber entscheidend für alle anderen Arbeiten sind, was sie zu erledigen haben, sind sie bedingungsgemäß berufsunfähig. Viele BU-Versicherer und vor allen Dingen auch die von Ihnen beauftragten Sachverständigen schauen sich nur die Stunden an und kommen dann häufig zu falschen Ergebnissen.

Meine Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Leistung wieder eingestellt. Was ist zu tun?

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Leistung nicht so ohne weiteres einstellen kann. Vielmehr stellt der Bundesgerichtshof sehr hohe Anforderungen an ein sogenanntes BU-Nachprüfungsverfahren.

Dies muss Ihnen gegenüber ausdrücklich erklärt worden sein und die Entscheidung der BU-Versicherung muss für Sie nachvollziehbar begründet sein. Ob einerseits diese formalen Voraussetzungen erfüllt wurden und andererseits auch tatsächlich Gründe vorliegen, die eine Leistungserstellung der BU-Versicherung rechtfertigen, kann Ihnen belastbar nur ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht sagen. Denn selbst die Art und Weise, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherungen Ihnen gegenüber die Einstellung begründen muss, unterliegt formalen Anforderungen. Lassen Sie sich in solchen Fällen gern von Wirth Rechtsanwälten beraten und die weiteren Schritte planen.

Meine Berufsunfähigkeitsversicherung verzögert die Leistungsregulierung. Was kann ich tun?

Ein Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung kostet auch die Versicherungsgesellschaft häufig sehr viel Geld. Daher haben BU-Versicherungen einerseits das Recht sehr genau zu prüfen, ob die Leistungsvoraussetzungen für eine BU-Rente vorliegen. Dafür kann die Berufsunfähigkeitsversicherung mitunter auch mehrere Gutachten einholen oder auf bestimmte Arztberichte, Tätigkeitsbeschreibungen, Auszüge von Patientenakten oder auch Krankenhausberichten bestehen. Andererseits darf der Versicherer die BU-Leistungsregulierung nicht unnötig verzögern. Das geschieht beispielsweise dann, wenn wiederholt die gleichen und zum Teil unnötigen Fragen gestellt werden. Kritisch wird es vor allen Dingen, wenn Sie bereits mehr als 6 Monate krank sind und nicht mehr arbeiten können und die Berufsunfähigkeitsversicherung das genau weiß. Häufig ist dann auch rechtlich kein Raum mehr, die Rentenzahlung weiter zu verzögern. Kontaktieren Sie in diesem Fall unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der gegebenenfalls mit einem Anwaltsschreiben ihre Position darlegt und für eine zügige Regulierung sorgt.

Meine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet mir einen Vergleich an. Soll ich diesen annehmen?

Mit einem Vergleich weicht die Berufsunfähigkeitsversicherung von ihren eigenen Bedingungen ab. Das ist zwar zulässig, setzt nach Treu und Glauben aber eine besondere Situation voraus. Außerdem müssen Sie als Versicherter nachvollziehbar über die Vor- und vor allem über die Nachteile aufgeklärt werden, die ein Vergleich haben könnte. Unterschreiben Sie auf keinen Fall voreilig Vergleichsangebote der Berufsunfähigkeitsversicherung, da diese mitunter auch Abfindungsklauseln enthalten und damit bewirken, dass sie rechtsverbindlich vollständig für diesen BU-Versicherungsfall abgefunden werden. Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten. Rufen Sie dafür gern an.

Ich habe Krebs gelten hier Besonderheiten?

Nein. Glücklicherweise führt aber nicht jede Krebserkrankung dazu, dass man mehr als sechs Monate zu mehr als 50 % nicht mehr arbeiten kann. Entscheidend ist hier aber auch, dass bei Therapien wie Bestrahlung und/oder Chemotherapie die Termine genau dokumentiert werden und die behandelnden Ärzte die Folgen dieser Behandlungen bestätigen sollten. Beachten Sie auch, dass nach einer Krebserkrankung häufig psychische Beschwerden zu einer bedinungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen. Ein Großteil unserer Mandanten wird nach einer Krebserkrankungen nicht wegen der Therapie berufsunfähig, sondern aufgrund der starken psychischen Belastung, die mit einer lebensbedrohlichen Krankheit einhergeht. Wir wissen, worauf es ankommt, und setzen ihre Ansprüche durch.

Ich habe eine psychische Erkrankung gelten dabei Besonderheiten?

Ja. Das Besondere an psychischen Erkrankungen ist, dass man diese Erkrankung nicht mit einem bildgegebenen Verfahren sichtbar machen kann. Es ist beispielsweise nicht möglich durch eine Röntgen –, CT – oder MRT – Untersuchung genau die Erkrankung zu dokumentieren und bspw. die Stelle im Kopf zu zeigen, die krank ist Daher kommt es bei psychischen Erkrankung ganz besonders darauf an, die Krankheitsverlauf und die jeweiligen Beeinträchtigungen durch Ärzte und behandelnde Therapeuten genau zu dokumentieren. Zudem machen Gutachter der Versicherungen häufig den Fehler, sich ausschließlich auf die so genannten testpsychologischen Verfahren zu konzentrieren. Das entspricht aber nicht dem Stand der Medizin und führt häufig zu falschen Ergebnissen. Diese dienen nämlich nur dem Zweck, das Gutachter ihr eigene Einschätzung von der Krankheit und deren Folgen anhand dieser Verfahren gegenprüfen. Wir kennen auch diese Verfahren und wissen sehr genau, wo wir ansetzen müssen, um Rentenzahlungen sicher durchzusetzen.

Meine BU-Versicherung wirft mir eine Obliegenheitsverletzung vor. Darf sie das?

Mitunter kommt es vor, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen Ihnen als Versicherten die Verletzung von Auskunftsobliegenheiten vorwerfen. Häufig ist an diesem Vorwurf nichts dran oder es wurden die für eine Leistungsfreiheit erforderliche Belehrungen nicht abgegeben. Der Vorwurf der Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann aber häufig mit einer Leistungsfreiheit oder einer Leistungskürzung verbunden. Eine Leistungsfreiheit oder -kürzung können Berufsunfähigkeitsversicherungen aber nur sehr selten erfolgreich durchsetzen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein erfahrener Fachanwalt für BU-Versicherungsrecht hinzugezogen werden.

Meine BU-Versicherung wirft mir Arglist vor und erklärt die Anfechtung des Versicherungsvertrages. Was sind die nächsten Schritte?

Bewahren Sie zunächst Ruhe und kontaktieren Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist nur dann möglich, wenn sie gegen die sogenannte "vorvertragliche Anzeigepflicht" verstoßen, also insbesondere die Gesundheitsfragen im BU-Versicherungsantrag falsch beantwortet haben. Ob dies der Fall ist und aus welchen Gründen gegebenenfalls falsche Angaben gemacht wurden (beispielsweise Unkenntnis von der ärztlichen Dokumentation, Falschaussagen des Versicherungsvertreters etc.), das muss nun in aller Ruhe aufgeklärt werden. Vermeiden Sie es auf jeden Fall, sich gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung zu rechtfertigen. Damit machen Sie es häufig nur noch schlimmer, weil Sie aus gut gemeinten Gründen unter Umständen Dinge gegenüber der BU-Versicherung eingestehen, die sich danach nicht mehr ändern lassen. Die Korrespondenz mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nach der Anfechtung ausschließlich über einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht laufen.

Was ist ein testpsychologisches Verfahren? Und was hat das mit Berufsunfähigkeit zu tun?

Ein Drittel der Leistungsanträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung werden zwischenzeitlich aufgrund von psychischen Erkrankungen geltend gemacht. Das Besondere an diesen Erkrankungen ist, dass man diese nicht mit einem bildgebenden Verfahren, wie beispielsweise eine Röntgenuntersuchung sichtbar machen kann. Häufig beruhen daher die medizinischen Wertungen auf Angaben der Versicherungsnehmer also Ihnen.

Testpsychologische Verfahren dienen der Überprüfung ihrer Angaben. Sie füllen also diverse Fragebögen aus und in diesen sind auch Fragebögen enthalten, die einzig und allein darauf abzielen, den Wahrheitsgehalt ihrer Angaben zu testen. Das bedeutet aber nicht, dass sie allein maßgeblich sind für die Einschätzung der Berufsunfähigkeit. Maßgeblich ist immer noch der persönliche Eindruck des Mediziners und dessen Erfahrung sowie Sachkunde. Testpsychologische Verfahren beruhen nämlich auf Statistiken, die auch falsch sein können beziehungsweise in der konkreten Situation zu falschen Ergebnissen führen können.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt sie die Kosten für die Rechtsberatung bei Wirth Rechtsanwälte?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dann die Kosten, wenn das Risiko versichert ist. Typischerweise sind in sogenannten Familienversicherungen auch Vertragsstreitigkeiten und damit Streitigkeiten gegenüber Versicherungen abgesichert. Schicken Sie uns gern die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung und das Ablehnungsschreiben der Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht stellen wir gern für Sie eine Deckungsschutzanfrage bei der Versicherung. Rufen Sie gern an, dann können wir den Fall bereits kostenfrei vorbesprechen.

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