Professionelle Analyse und rechtliche Expertise
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IhrE spezialisten für Berufsunfähgikeitsversicherung
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Warum Wirth Rechtsanwälte?
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Berufsunfähigskeitsvesicherung zahlt nicht
Jährlich werden rund 8.000 Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, oft mit dem Argument, dass die Berufsunfähigkeit nicht den vertraglich vereinbarten Kriterien entspricht, also der Versicherungsfall nicht eingetreten sein soll. Das bedeutet: Obwohl Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in Ihrem angestammten Beruf arbeiten können, erhalten Sie keine finanzielle Unterstützung von Ihrer Versicherung.
Ablehnungsgrund 1
Grad der Berufsunfähigkeit: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nur, wenn der im Vertrag vereinbarte Grad der Berufsunfähigkeit erreicht wird. Häufig sind dazu 50 % vereinbart. Das bedeutet, dass Sie zu mehr als die Hälfte nicht mehr in der Lage sein müssen, Ihren Beruf auszuüben. Es gibt aber auch Versicherungen, die andere Voraussetzungen fordern oder beispielsweise bei Beamten besondere Dienstunfähigkeitsklauseln vereinbart haben.
Falsche Einschätzung der beruflichen Fähigkeiten: Für die Einschätzung, ob Sie berufsunfähig sind, ist die Tätigkeit maßgeblich, als Sie noch vollständig gesund waren. Mitunter legen Berufsunfähigkeitsversicherungen jedoch falsche Tätigkeiten zugrunde, weil Sie bspw. aufgrund der Krankheit schon Stunden reduziert oder sogar die Arbeit gewechselt haben. Gerade bei psychischen Beschwerden ist es wichtig genau zu prüfen, welche Arbeit für die Einschätzung des Versicherungsfalles maßgeblich ist.
Unzureichende medizinische Beweise: Der Versicherer verlangt detaillierte medizinische Gutachten und Nachweise, um die Berufsunfähigkeit zu bestätigen. Fehlen diese oder sind sie unzureichend, kann dies zur Ablehnung führen. Hier können ergänzende Arztberichte, Patientakten oder unter Umständen auch ein eigenes Gutachten helfen.
Heilungs- oder Besserungsaussichten: In einigen Fällen lehnt der Versicherer die Leistung ab, weil er davon ausgeht, dass eine Heilung oder Besserung des Gesundheitszustands möglich ist und Sie in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig sein werden. Häufig sind dazu in der Versicherung aber feste Fristen vereinbart und häufig greift dieses Argumente der Versicherung aufgrund der Fristen nicht durch.
ABLEHNUNGSGRUND 2
Falsche oder unvollständige Angaben: Wenn Sie bei Abschluss der Versicherung wichtige Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Dies gilt auch, wenn Sie relevante Vorerkrankungen oder Risikofaktoren verschwiegen haben. Neben dem Rücktritt und der Anfechtung, können Versicherung aber auch die Versicherung anpassen oder auch nur kündigen.
Nachträgliche Prüfung: Versicherungsnehmer wissen oft nicht, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen auch nachträglich noch prüfen können, ob alle Gesundheitsfragen richtig beantwortet wurden. Dies kann anhand von Krankenakten oder anderen medizinischen Unterlagen geschehen. Stellen Versicherung anhand dieser Unterlagen fest, dass Fragen im Versicherungsantrag falsch beantwortet wurden, kann das zum Verlust des Versicherungsschutz führen. Aber Achtung: Versicherungen müssen dabei einiges beachten und auch der kleinste Fehler kann schon dazu führen, dass Versicherungen mit ihren Rechten scheitern.
ABLEHNUNGSGRUND 3
Zumutbare Verweisung: Wenn Sie theoretisch in der Lage sind, eine andere Tätigkeit auszuüben, die Ihren Fähigkeiten und Qualifikationen entspricht, auch wenn diese deutlich geringer vergütet wird, kann der Versicherer Sie auf diese Tätigkeit verweisen und die Leistung einstellen. Es ist auch möglich, dass die Versicherung schon aus diesem Grund nicht leistet.
Strenge Rechtsprechung: Die Rechtsprechung zu Verweisungsmöglichkeiten ist aber komplex und es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen. Nicht allein das Einkommen, sondern auch die mit der neuen Tätigkeit verbundenen Anforderungen und das gesellschaftliche Ansehen u.v.m. spielen eine Rolle, ob die Verweisung erfolgreich ist und die Versicherung leistungsfrei wird.
Mit unserem erfahrenen Team an Experten stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Seite, die Ihre Interessen in allen Versicherungsangelegenheiten bestmöglich vertreten.
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WAS TUN, WENN DIE Versicherung nicht zahlt?
Sobald auch nur im Ansatz erkennbar ist, dass Ihr Versicherer nicht gewillt ist zu zahlen (z. B. -zig Nachfragen stellt), sollten Sie direkten Kontakt und persönlich geführten Schriftverkehr vermeiden. Vermeiden Sie vor allen Dingen Rechtfertigungen, insbesondere dann, wenn Ihnen die Versicherung vorwirft Gesundheitsfragen falsch beantwortet zu haben. Damit machen Sie es häufig nur noch schlimmer. Lassen Sie spätestens dann erfahrene Anwälte die Korrespondenz übernehmen.
Viele Betroffene geben zu schnell Informationen an den Versicherer, wobei sie nicht auf eine rechtskonforme Formulierung achten – und verlieren dadurch ihren Anspruch. Wusste Sie zum Beispiel, dass manchmal eine Tätigkeit maßgeblich sein kann, die sie schon seit vielen Monaten oder Jahren nicht mehr ausüben?
Nicht immer sind Vergleichsangebote oder befristete Leistungen sachgerecht oder Ablehnungen rechtens. Akzeptieren Sie nicht leichtfertig solche Entscheidungen und holen Sie lieber einen Experten ins Boot, bevor Sie Angebote annehmen oder Befristungen einfach akzeptieren.
Bereits von Anfang an sind Tipps vom Profi sehr hilfreich. Lassen Sie sich schon beim Ausfüllen des Leistungsantrags durch einen Rechtsanwalt beraten und nicht erst, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Zahlung verweigert.
Bei der Korrespondenz kommt es mitunter auf jedes Wort an. Ein erfahrener Fachanwalt auf diesem Gebiet weiß genau, wie er Ihren Anspruch formuliert, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
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Auch bei verschleißbedingten Erkrankungen, wie z. B. an Gelenken, Knochen etc. stehen wir an Ihrer Seite.
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Anhand Ihrer Situation und der rechtlichen Grundlage geben wir Ihnen eine erste Einschätzung über Ihre möglichen Ansprüche und die Kosten. Außerdem erhalten Sie erste Handlungsempfehlungen von uns.
Treffen Sie in aller Ruhe eine Entscheidung. Wenn es für beide Seiten passt, übernehmen wir gerne Ihre Vertretung und setzen ohne zu zögern Ihre Rente für Sie durch.
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