Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? 

Wir kämpfen für Ihre Rechte!

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung hat Ihren Leistungsantrag abgelehnt? Mit Wirth Rechtsanwälte haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite!

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Tobias Strübing Rechtsanwalt für Versicherungsrecht mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung
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Wirth Rechtsanwälte kämpfen für Ihr Recht, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt!

Wirth - Kreativ. kämpferisch. kompetent.

Die Bearbeitung von Berufsunfähigkeitsversicherungsfällen ist oft sehr komplex. Im Falle einer Ablehnung bleibt Versicherten oft nur der Rechtsweg. Und eine Ablehnung ist keine Seltenheit – bei rund einem Viertel der Leistungsanträge verweigert die Gesellschaft die Zahlung.

Berufsunfähigkeitsversicherungsfälle erfordern auch eine besondere Aufmerksamkeit: korrekte Formulierungen, vollständige Unterlagen, genaue Angaben zur maßgeblichen Tätigkeit. In Anbetracht der hohen Beiträge für diesen Versicherungsschutz ist es umso ärgerlicher, wenn der Versicherer die versprochene Leistung ablehnt.

In so einem Fall brauchen Sie einen Experten, der Sie mit Rat und Tat unterstützt. Denn Sie stehen Versicherungsgesellschaften gegenüber, die dieses Geschäft seit Jahrzehnten betreiben. Bei Wirth Rechtsanwälte finden Sie Ihre spezialisierten Rechtsanwälte für alle Angelegenheiten rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Profis für Ihren Fall.

Wir sind für Sie da!

  • Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht

  • hohe Expertise bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

  • Spezialisiert auf die Durchsetzung von BU-Ansprüchen von Versicherten

  • Deutschlandweite gerichtliche Prozessführung 

  • Aushandlung von Vergleichen 

  • hohe Erfolgsquote

Jetzt Kontaktieren

Häufigkeit BU-Ablehnungen

Ein Viertel aller Anträge für Leistungen der Berufsunfähigskeitsversicherung werden abgelehnt. Die häufigsten Fehler sind dabei: Unzureichende Formulierungen, fehlende Unterlagen (insbesondere Arztberichte), unnötige Erklärungen, falsche Informationen an die Versicherung, versäumen von Fristen.

Gründe für BU-Ablehnung

Der häufigste Grund für die Ablehnung ist, dass aus medizinischer Sicht der BU-Grad nicht erreicht wurde. Gefolgt von einer Anfechtung bzw. dem Rücktritt des Versicherers. In diesen Fällen bleibt dem Versicherten nur noch der Rechtsweg.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt bzw. von dem Vertrag zurücktritt, ist es umso wichtiger, einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

Fallbeispiele | Berufsunfähigkeitsversicherung

Diesen Mandanten haben wir zu ihrem Recht verholfen

305.000€ Versicherungsleistung bei Magenkrebs

Tankstellenbesitzer R. kann wegen Magenkrebs und daraus resultierenden psychischen Beschwerden nicht mehr arbeiten. Die Versicherung lehnte die Leistung ab. Nach einem langen Rechtsstreit zahlte der Versicherer mit der Hilfe von Wirth-Rechtsanwälte dem Mandanten 305.000 Euro.

Wie Wirt Rechtsanwälte dem Tankstellenbesitzer T. zu seinem Recht geholfen hat!

Tankstellenbesitzer R.

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt während Depression

Versicherungsvermittler B. erkrankt an einer schweren Depression. Die Versicherung lehnt die Leistung ab und berief sich u. a. auf Ausschlussklauseln. Wirth-Rechtsanwälte erstritt jedoch ein positives Urteil. Das Oberlandesgericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung.

Wie Wirt Rechtsanwälte Versicherungsvermittler B. zu seinem Recht geholfen hat!

Versicherungsvermittler B.

Anfechtung des Versicherungsvertrags abgelehnt

Beamtin U. ging mit Wirth-Rechtsanwälte erfolgreich gegen die Anfechtung des Versicherungsvertrages vor. Die Versicherung hatte mehrere Formfehler gemacht (auch Versicherungen passiert so etwas). Bereits außergerichtlich wurde der Anspruch anerkannt und die Anfechtung wieder zurückgenommen.
Wie Wirt Rechtsanwälte der Beamtin U. zu ihremRecht geholfen hat!
Beamtin U.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt: So agiert Ihr Rechtsanwalt für Ihr Recht

Wir sind für Sie da!

Fall 1

Ihre Berufsunfähigkeit wurde festgestellt und Sie möchten Ihre vereinbarte BU-Rente in Anspruch nehmen.

Ab dem Moment, in dem die Versicherungsleistung beantragt wird, sind viele Details zu beachten; einzelne und vollständige Formulierungen, umfassende Arztberichte, Auskünfte von Ärzten und Krankenversicherungen. Fehler können schnell zur Ablehnung führen. Holen Sie sich von Anfang an einen Experten ins Boot. Wir stehen Ihnen bereits bei der Antragstellung zur Verfügung.

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versicherungsvertragsunterzeichnung

Fall 2

Ihr Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente wurde geprüft und von der Versicherung abgelehnt.

Um sich Ihre Ansprüche zu sichern, gilt es nun den Rechtsweg zu beschreiten. Mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, der besonders viel Erfahrung mit Berufsunfähigkeitsversicherungen hat, können bereits abgelehnte Leistungen erfolgreich durchgesetzt werden. Wir stehen Ihnen auch hierfür zur Verfügung!

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versicherungsbescheid abgelehnt

Fall 3

Die BU-Versicherung stellt die Leistung wieder ein.

Vielen ist nicht bekannt, dass BU-Versicherungen häufig die Leistung wieder einstellen. Das heißt, die BU-Rente wurde erbracht und der Versicherte wägt sich bereits in Sicherheit, bis das böse Erwachen folgt. Statistisch zahlen Berufsunfähigkeitsversicherungen 3 bis 4 Jahre die Versicherungsleistung, bis diese wieder eingestellt wird. Das Verfahren dafür ist komplex und in diesem Fall muss der Versicherer einiges beachten. Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass die Einstellung rechtswidrig wird und die Leistung weitergezahlt werden muss. Unsere spezialisierten Rechtswälte helfen Ihnen, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zahlt. Wir stehen Ihnen zur Seite!

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versicherungskosten reduzieren

Fall 4

Die Versicherung sagt nur eine befristete Leistung zu oder bietet Ihnen einen zu niedrigen Vergleich an.

Häufig reicht die befristete Leistung nicht aus oder das Angebot des Vergleichs ist viel zu niedrig. Um in dieser Situation Abhilfe zu schaffen, ist ein genauer und individueller Blick auf den Versicherungsfall notwendig. In so einer Situation sollten Sie sich in jedem Fall von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten und ggf. vertreten lassen. Befristungen und Vergleichsangebote sind nur in engen Grenzen zulässig und immer auch ein Zeichen dafür, dass sich selbst die Versicherung nicht sicher ist. Ein erfahrener Fachanwalt kennt die Fallstricke. Wir sind mit unserer Erfahrung für Sie da!

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Beratung durch Anwalt

Unsere Handlungsempfehlungen für Sie

Wir sind für Sie da!

  • Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Versicherer

    Sobald auch nur im Ansatz erkennbar ist, dass Ihr Versicherer nicht gewillt ist zu zahlen (z. B. zig Nachfragen stellt), sollten Sie direkten Kontakt und persönlich geführten Schriftverkehr vermeiden. Vermeiden Sie vor allen Dingen Rechtfertigungen. Damit machen Sie es häufig nur noch schlimmer. Lassen Sie erfahrene Anwälte die Korrespondenz übernehmen.

  • Machen Sie keine unüberlegten Aussagen

    Viele Betroffene geben zu schnell Informationen an den Versicherer, wobei sie nicht auf eine rechtskonforme Formulierung achten – und verlieren dadurch ihren Anspruch. Wusste Sie zum Beispiel, dass manchmal eine Tätigkeit maßgeblich sein kann, die sie schon seit vielen Monaten oder Jahren nicht mehr ausüben?

  • Seien Sie kritisch

    Nicht immer sind Vergleichsangebote oder befristete Leistungen sachgerecht. Seien Sie kritisch und holen Sie lieber einen Experten ins Boot, bevor Sie nachteilige Angebote annehmen.

  • Lassen Sie sich beraten

    Bereits von Anfang an sind Tipps vom Profi sehr hilfreich. Lassen Sie sich schon beim Ausfüllen des Leistungsantrags durch einen Rechtsanwalt beraten und nicht erst, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Zahlung verweigert.

  • Überlassen Sie die Kommunikation den Experten

    Bei der Korrespondenz kommt es auf jedes Wort an. Ein erfahrener Fachanwalt auf diesem Gebiet weiß genau, wie er Ihren Anspruch formuliert, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Wichtig ist Ihr gutes Gefühl: So läuft unsere Zusammenarbeit ab

BU-RECHTSFALL GEWINNEN - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE

Kennenlernen und Beratung

Lernen Sie uns in einem ersten Termin kennen und schildern Sie uns Ihren konkreten Berufsunfähigkeits-Versicherungsfall. Unser Gespräch ist vertraulich und mit unseren Experten für Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Möglichkeiten und Handlungsempfehlung

Anhand Ihrer Situation und der rechtlichen Grundlage geben wir Ihnen eine erste Einschätzung über Ihre möglichen Ansprüche und die Kosten. Außerdem erhalten Sie erste Handlungsempfehlungen von uns.

Vertretung gegenüber der Versicherung

Treffen Sie in aller Ruhe eine Entscheidung. Wenn es für beide Seiten passt, übernehmen wir gerne Ihre Vertretung und setzen ohne zu zögern Ihr Recht für Sie durch.

Ihr Anspruch auf Entschädigung – Jetzt aktiv werden und Rechte durchsetzen!

Sichern Sie Ihre Zukunft richtig ab! Um Formfehler und Fristversäumnisse bei der Beantragung der BU-Rente zu vermeiden, empfehlen wir einen Fachanwalt zu konsultieren. Holen Sie sich Unterstützung von Anfang an und bleiben Sie auf der sicheren Seite!

Wirth kämpft für Ihren Fall - Jetzt kontaktieren

Unsere erfahrenen Versicherungsrechtsanwälte ebnen Ihnen den Weg bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung. Schluss mit bürokratischen Hürden und Paragraphendschungel - handeln Sie jetzt!

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Die häufigsten Fragen bei Rechtsberatungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Ich möchte Leistungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Können Sie mir dabei helfen?

Ja. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Leistungsbeantragung. Wir können Sie nur beraten oder auch vertreten. Versicherungsfälle in der Berufsunfähigkeit sind sehr komplex und mitunter entscheiden Kleinigkeiten über den Erfolg so eines Leistungsantrages. Daher empfehlen wir, sich mindestens durch einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten zu lassen. Es ist sogar möglich, dass wir sie wegen ein Erfolgshonorar vertreten. Dann entstehen Ihnen erst dann kosten, wenn die BU-Rente gezahlt wird. Sprechen Sie uns dafür sehr gerne an.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt sie die Kosten für die Rechtsberatung bei Wirth Rechtsanwälte?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dann die Kosten, wenn das Risiko versichert ist. Typischerweise sind in sogenannten Familienversicherungen auch Vertragsstreitigkeiten und damit Streitigkeiten gegenüber Versicherungen abgesichert. Schicken Sie uns gerne die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung und das Ablehnungsschreiben der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir machen gerne für Sie eine Deckungsschutzanfrage. Rufen Sie gerne an, dann können wir den Fall bereits kostenfrei vorbesprechen.

Ich möchte einen Leistungsantrag stellen, zahlt dann auch die Rechtsschutzversicherung? 

Nein. Die meisten Rechtsschutzversicherungen zahlen erst dann, wenn es zu einem Streit mit der Versicherung gekommen ist. Das bedeutet nicht unbedingt, dass die Versicherungsleistung abgelehnt sein muss. Es reicht schon aus, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungsregulierung verschleppt/ verzögert. Aber es muss zumindest ein Streitpunkt mit der großen Fähigkeit Versicherung geben, damit auch eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernimmt. Möchten Sie den Leistungsantrag zunächst erneut stellen, dann können wir sie durchaus auch gegen ein Erfolgshonorar vertreten. Dann entstehen erst Kosten, wenn die Versicherung erst leistet. Rufen Sie uns dazu an, damit wir besprechen können, ob in Ihrem Fall diese Möglichkeit besteht.

Meine Versicherung verzögerte Leistungsregulierung. Was kann ich tun? 

Ein Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung kostet auch die Versicherungsgesellschaft häufig sehr viel Geld. Daher haben Versicherungen einerseits das Recht sehr genau zu prüfen, ob die Leistungsvoraussetzungen vorliegen. Dafür kann die Berufsunfähigkeitsversicherung auch oder mitunter auch mehrere Gutachten einholen. Andererseits darf sie die Leistungsregulierung nicht unnötig verzögern. Das geschieht beispielsweise dann, wenn wiederholt die gleichen und zum Teil unnötigen Fragen gestellt werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der gegebenenfalls mit einem Anwaltsschreiben ihre Position darlegt und für eine zügige Regulierung sorgt.

Meine Versicherung hat die Leistung befristet. Was kann ich tun? 

Eine Befristung der BU-Rente ist nur in den im Versicherungsvertrag geregelten Fällen und nach der Rechtsprechung des BGH auch nur dann möglich, wenn die Befristung ausführlich nachvollziehbar begründet wird. Sprechen Sie uns in solchen Fällen auf jeden Fall an, damit wir die Berechtigung dieser Befristung prüfen und etwaige weitere BU-Renten für Sie sichern können. Mitunter sind der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Befristung schon formale Fehler unterlaufen, die Ihnen weitere Ansprüche sichern.

Meine Versicherung bietet mir einen Vergleich an. Soll ich diesen annehmen? 

Mit einem Vergleich weicht die Berufsunfähigkeitsversicherung klar von ihren eigenen Bedingungen ab. Das ist zwar zulässig setzt nach Treu und Glauben aber eine besondere Situation voraus. Außerdem müssen Sie nachvollziehbar über die Vor- aber auch vor allen Dingen über die Nachteile aufgeklärt werden, wie so ein Vergleich haben könnte. Unterschreiben Sie auf keinen Fall voreilig Vergleichsangebot, da diese mitunter auch Abfindungsklauseln enthalten und damit bewirken, dass sie rechtsverbindlich vollständig für diesen Versicherungsfall abgefunden werden. Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten. Rufen Sie dafür gerne an.

Meine Versicherung lehnt die Leistung ab. Was sind die nächsten Schritte? 

Zunächst einmal sollten Sie Ruhe bewahren und jegliche Korrespondenz mit der Versicherung einstellen. Fangen Sie vor allen Dingen nicht an, sich gegenüber der Versicherung rechtfertigen. Häufig machen sie ist damit nur noch schlimmer. Lassen Sie ab diesem Zeitpunkt die Korrespondenz ausschließlich durch einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht führen. Dieser kann mit ihnen gemeinsam genau prüfen, aus welchen Gründen die Ablehnung erfolgt ist und mit ihnen die weiteren Schritte und die Strategie zu einer erfolgreichen Durchsetzung ihrer BU-Renten besprechen. Rufen Sie uns dazu keine an.

Meine BU-Versicherung wirft mir eine Obliegenheitsverletzung vor. Darf sie das?

Mitunter kommt es vor, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen vor allen Dingen die Verletzung von Auskunftsobliegenheiten vorwerfen. Häufig ist an diesem Vorwurf nichts dran oder es wurden für eine Leistungsfreiheit erforderliche Belehrungen nicht abgegeben. Der Vorwurf wird dann aber häufig mit einer Leistungsfreiheit oder einer Leistungskürzung verbunden, das spätestens zu diesem Zeitpunkt ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzugezogen werden sollte.

Meine Versicherung wirft mir Arglist vor und erklärt die Anfechtung des Versicherungsvertrages. Was sind die nächsten Schritte? 

Auch hier gilt nächst einmal Ruhe bewahren und sich durch einen versierten Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten zu lassen. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist nur dann möglich, wenn sie gegen sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen, also insbesondere die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag falsch beantwortet haben. Ob das der Fall ist und aus welchen Gründen gegebenenfalls falsche Angaben gemacht wurden (beispielsweise Unkenntnis von der ärztlichen Dokumentation, Falschaussagen des Versicherungsvertreters etc.), das muss nun in aller Ruhe aufgeklärt werden. Vermeiden Sie es auf jeden Fall, sich gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherung zu rechtfertigen. Damit machen Sie es häufig nur noch immer, weil sie aus gut gemeinten Gründen unter Umständen Dinge eingestehen, die sich danach nicht mehr ändern lassen. Die Korrespondenz sollte nach der Anfechtung ausschließlich über einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht laufen.

Meine Versicherung hat den Rücktritt und die Vertragsanpassung erklärt. Darf sie das? 

Ja. Wenn Sie beispielsweise Gesundheitsfragen falsch beantwortet haben, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung laut Gesetz unter anderem den Rücktritt aber auch die rückwirkende Vertragsanpassung oder die Kündigung des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages erklären. Lassen Sie ab diesem Zeitpunkt nun aber jegliche Korrespondenz über einen Fachanwalt für Versicherungsrecht laufen und vermeiden Sie es in jedem Fall, sich gegenüber der Versicherung zu erklären oder zu rechtfertigen. Damit machen Sie es häufig nur noch schlimmer. Besprechen Sie sich für die weiteren Schritte mit einem Experten. Dieser kann unter anderem genau prüfen, ob die erforderliche Belehrung im Versicherungsantrag ausreichend war oder sonstige Gründe gegen die behauptete als Beantwortung von Gesundheitsfragen abhanden sind. Dieser kann auch prüfen, ob der sogenannte Kausalitätsgegenbeweis geführt werden kann. Danach muss die Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann die BU-Rente zahlen, wenn die Krankheit, die zur Berufsunfähigkeit geführt hat, nichts mit der Krankheit zu tun hat, die gegebenenfalls im Versicherungsantrag nicht wahrheitsgemäß angegeben wurde. Hier steckt der Teufel aber im Detail und dieses Detail sollten Sie in jedem Fall mit einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht besprechen.

Die Versicherung erklärt die Anfechtung wegen einer anderen Krankheit, die mit meiner Berufsunfähigkeit nichts zu tun hat. Dann muss jedoch trotzdem zahlen. Ist das richtig? 

Nein. Das stimmt nicht ganz. Sie sprechen hier den sogenannten Kausalitätsgegenbeweis an. Danach muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann die Renten bezahlen, die Krankheit die im Versicherungsantrag nicht angegeben wurde nichts mit der Krankheit zu tun hat, weswegen sie berufsunfähig sind. Aber Achtung: Das gilt nur bei dem Rücktritt und auch nur dann, wenn kein arglistiges Verhalten vorliegt. Hat die Versicherung beispielsweise auch die Anfechtung erklärt und/oder stellt sich ihr Verhalten als arglistig da, dann könnte dieser Einwand nicht erhoben werden.

Meine Versicherung leistet aber möchte nun ihre Leistungsverpflichtung nachprüfen. Darf sie das? 

Ja. Je nachdem, was sie in den Versicherungsbedingungen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart haben, kann diese in fest vereinbarten Abständen oder im eigenen Ermessen regelmäßig nachprüfen, ob die Leistungsvoraussetzungen noch vorliegen. Dafür darf sie sogar neue Sachverständigengutachten einholen und sie sind verpflichtet gegenüber der Versicherung vollständig Auskunft zu erteilen. Ähnlich wie bei einem Leistungsantrag gilt auch hier, dass mitunter Kleinigkeiten darüber entscheiden, ob die Nachprüfung für Sie erfolgreich verläuft oder die Berufsunfähigkeitsversicherung danach ihre Leistung einstellt. Lassen Sie sich auch in solchen gerne von einem Experten beraten. Er kann Ihnen aufzeigen worauf es ankommt und was zu tun ist.

Meine Versicherung hat die Leistung wieder eingestellt. Was ist zu tun? 

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Leistung nicht so ohne weiteres einstellen kann. Vielmehr stellt der Bundesgerichtshof sehr hohe Anforderungen an ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren. Dies muss gegenüber Ihnen einmal ausdrücklich erklärt worden sein und die Entscheidung der Versicherung muss für Sie nachvollziehbar begründet sein. Ob einerseits diese formalen Voraussetzungen erfüllt wurden und andererseits auch tatsächlich Gründe vorliegen, die eine Leistungserstellung rechtfertigen, kann Ihnen belastbar nur ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht sagen. Lassen Sie sich in solchen Fällen sehr gerne von uns zunächst beraten und die weiteren Schritte planen.

Meine Berufsunfähigkeitsversicherung möchte mich auf eine andere Tätigkeit verweisen. Darf sie das? 

Ja. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherung Bedingungen sehen die Möglichkeit vor, sie auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. In älteren Bedingungen ist häufig noch eine sogenannte abstrakte Verweisung vereinbart. Das bedeutet, dass sie diese Tätigkeit nicht konkret ausüben müssen, sondern es für eine erfolgreiche Verweisung ausreicht, wenn Sie dies „abstrakt“ tun könnten. Moderne Berufsunfähigkeitsversicherung Bedingungen enthalten häufig aber nur die Möglichkeit einer konkreten Verweisung. Das bedeutet, dass sie die Tätigkeit konkret ausüben müssen und die Versicherung nur dann leistungsfrei wird, wenn sie sie auf diese konkrete Tätigkeit verweisen kann. Das setzt in beiden Fällen aber voraus, dass die Tätigkeiten vergleichbar sind. Dafür stellen Versicherungsbedingungen häufig auf Kenntnisse und Erfahrungen sowie die Lebensstellung ab und es gibt auch hierzu unzählige Rechtsprechung, wann eine Verweisung zumutbar oder eben nicht zumutbar ist. Welche Erfolgsaussichten sie in solchen Fällen haben, das sollten Sie mit einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht besprechen.