Versicherungsrecht

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  • Bildschirmecke auf der Gmail gezeigt wird. Korrespondenzpflicht für Makler! Urteil des BGH

    BGH-Urteil zur Korrespondenzpflicht für Versicherungsgesellschaften mit Maklern

    Der Wille des Versicherungskunden ist entscheidend (erstellt 2013, aktualisiert 2026) Mit Urteil vom 29.05.2013 entschied der BGH (Az. IV ZR 165/12), dass es generell eine vertragliche Nebenpflicht des Versicherers gibt, die Korrespondenz mit einem vom Versicherungsnehmer eingeschalteten Versicherungsmakler zu führen. Begründet wurde dies mit dem berechtigten Interesse des Versicherungsnehmers, einen Vertreter einzuschalten, was der Versicherer…

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