Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt in Deutschland die Vergütung von Rechtsanwälten. Es bestimmt, wie hoch Anwaltsgebühren sind, wenn keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wurde.
Das RVG gilt für außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten und schafft Transparenz sowie Berechenbarkeit bei Anwaltskosten.
Grundprinzip des RVG
Die Vergütung richtet sich in der Regel nach dem sogenannten Gegenstandswert (Streitwert). Je höher der wirtschaftliche Wert der Angelegenheit, desto höher sind die Gebühren.
Die konkreten Gebührensätze sind im Vergütungsverzeichnis (VV RVG) festgelegt. Dort sind unterschiedliche Gebührenarten geregelt, etwa:
- Geschäftsgebühr (außergerichtliche Tätigkeit)
- Verfahrensgebühr (gerichtliches Verfahren)
- Terminsgebühr (Teilnahme an Gerichtsterminen)
- Einigungsgebühr (bei Vergleich)
Zusätzlich fallen regelmäßig Auslagen (z. B. Post- und Telekommunikationspauschale) sowie Umsatzsteuer an.
Außergerichtliche Tätigkeit
Für die außergerichtliche Vertretung entsteht typischerweise eine Geschäftsgebühr. Diese liegt regelmäßig zwischen dem 0,5- und 2,5-fachen einer einfachen Gebühr, wobei eine 1,3-Gebühr als „Regelgebühr“ gilt.
Die genaue Höhe hängt vom Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit ab.
Gerichtliche Tätigkeit
Im gerichtlichen Verfahren entstehen in der Regel:
- eine Verfahrensgebühr
- eine Terminsgebühr
- gegebenenfalls eine Einigungsgebühr
Zusätzlich fallen Gerichtskosten an, die sich ebenfalls am Streitwert orientieren.
Honorarvereinbarung
Das RVG gilt nur, wenn keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Anwälte können mit Mandanten auch ein Stundenhonorar, eine Pauschalvergütung oder – in engen Grenzen – ein Erfolgshonorar vereinbaren.
Eine solche Vereinbarung muss in Textform erfolgen.
Kostenerstattung
Im Zivilprozess gilt grundsätzlich:
Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO).
Erstattet werden jedoch regelmäßig nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, nicht zwingend ein darüber hinaus vereinbartes Honorar.
Bedeutung in der Praxis
Das RVG sorgt für:
- transparente und vorhersehbare Kosten
- einheitliche Abrechnungssystematik
- Schutz vor überhöhten Gebühren
Für Mandanten ist wichtig: Die tatsächliche Kostenbelastung hängt nicht nur vom RVG ab, sondern auch vom Streitwert, vom Verlauf des Verfahrens und von der Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.