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Risikoprüfung

Zuletzt bearbeitet am:

19. Oktober 2026

Die Risikoprüfung ist das Verfahren, mit dem ein Versicherer vor Vertragsschluss entscheidet, ob und zu welchen Bedingungen er einen Antragsteller versichert. Sie spielt vor allem in der Berufsunfähigkeits-, Lebens-, Unfall- und privaten Krankenversicherung eine Rolle. Grundlage sind die Antworten auf die Antragsfragen und gegebenenfalls ärztliche Unterlagen.

Was wird geprüft?

Je nach Sparte vor allem der Gesundheitszustand, also Vorerkrankungen, Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte in einem bestimmten Zeitraum, der Beruf und die konkrete Tätigkeit, Hobbys und Risikosportarten, geplante Auslandsaufenthalte sowie bei hohen Summen die finanziellen Verhältnisse. Der Versicherer darf nur nach Umständen fragen, die für seine Entscheidung erheblich sind.

Welche Ergebnisse sind möglich?

Die Annahme zu normalen Bedingungen, eine Annahme mit Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss für bestimmte Erkrankungen, eine Zurückstellung bis zur Klärung oder eine Ablehnung. Ein Ausschluss gilt für die gesamte Vertragslaufzeit, wenn nichts anderes vereinbart ist. Manche Versicherer bieten an, ihn nach Ablauf einiger beschwerdefreier Jahre zu überprüfen.

Warum ist eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll?

Weil eine Ablehnung oder ein Ausschluss bei einem offiziellen Antrag in Auskunftssystemen der Versicherer vermerkt werden kann und bei späteren Anträgen erfragt wird. Bei einer anonymen Voranfrage stellt ein Makler den Fall ohne Namen mehreren Versicherern vor. So lassen sich Angebote vergleichen, ohne Spuren zu hinterlassen.

Ein Beispiel: Ein Selbstständiger mit einer früheren Psychotherapie stellt über seinen Makler anonym bei fünf Versicherern eine Voranfrage. Zwei lehnen ab, zwei bieten einen Ausschluss psychischer Erkrankungen an, einer nimmt mit Zuschlag ohne Ausschluss an. Erst dann wird der Antrag bei diesem Versicherer gestellt.

Welche Rolle spielen die Antragsangaben später?

Eine entscheidende. Falsche oder unvollständige Antworten können noch Jahre später zu Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung führen. Mehr dazu unter Vorvertragliche Anzeigepflicht und Arglistige Täuschung.

Was sollten Antragsteller beachten?

Gesundheitsfragen sorgfältig lesen, im Zweifel Patientenakten anfordern, nichts schätzen und Unklarheiten offenlegen. Antworten vollständig dokumentieren und eine Kopie des Antrags aufbewahren. Mehr auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.