Teile des Eigenkapitals bei Kapitalgesellschaften (§ 266 HGB)

Zuletzt bearbeitet am:

3. März 2026

Die Bestandteile des Eigenkapitals von Kapitalgesellschaften sind in § 266 Abs. 3 A HGB geregelt. Die Vorschrift legt verbindlich fest, wie das Eigenkapital in der Bilanz zu gliedern ist.

Eigenkapital ist dabei der Teil des Vermögens, der nach Abzug aller Schulden verbleibt. Es stellt die Finanzierungsquelle dar, die den Gesellschaftern zuzurechnen ist.

Gesetzliche Gliederung nach § 266 HGB

Nach § 266 Abs. 3 A HGB umfasst das Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften folgende Positionen:

  1. Gezeichnetes Kapital
  2. Kapitalrücklage
  3. Gewinnrücklagen
  4. Gewinnvortrag / Verlustvortrag
  5. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

Diese Gliederung ist verpflichtend für Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG oder KGaA.

Die einzelnen Bestandteile im Überblick

1. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital (bei der GmbH: Stammkapital, bei der AG: Grundkapital) ist das von den Gesellschaftern verbindlich zugesagte Kapital.

Es stellt den Haftungsfonds der Gesellschaft dar und ist im Handelsregister eingetragen.

2. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält Einlagen der Gesellschafter, die über das gezeichnete Kapital hinausgehen. Typische Fälle sind:

  • Agio (Aufgeld) bei Ausgabe von Anteilen
  • weitere Zuzahlungen in das Eigenkapital
  • bestimmte Umwandlungsvorgänge

Sie stärkt das Eigenkapital, ohne das Stamm- oder Grundkapital zu erhöhen.

3. Gewinnrücklagen

Gewinnrücklagen entstehen durch einbehaltene Gewinne. Man unterscheidet insbesondere:

  • gesetzliche Rücklagen
  • satzungsmäßige Rücklagen
  • andere Gewinnrücklagen

Sie dienen der Innenfinanzierung und erhöhen die finanzielle Stabilität der Gesellschaft.

4. Gewinnvortrag / Verlustvortrag

Hier werden nicht ausgeschüttete Gewinne oder nicht ausgeglichene Verluste aus Vorjahren ausgewiesen.

Diese Position zeigt, welche Ergebnisse aus früheren Geschäftsjahren in das aktuelle Jahr übernommen wurden.

5. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

Dies ist das Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres.

Nach Feststellung des Jahresabschlusses wird der Jahresüberschuss regelmäßig ganz oder teilweise in Rücklagen eingestellt oder ausgeschüttet. Ein Jahresfehlbetrag mindert das Eigenkapital.

Bedeutung für Praxis und Bilanzanalyse

Die Aufgliederung des Eigenkapitals ist für:

  • Gesellschafter
  • Kreditgeber
  • Investoren
  • Wirtschaftsprüfer

von erheblicher Bedeutung. Sie ermöglicht Rückschlüsse auf Kapitalausstattung, Ausschüttungsspielräume und finanzielle Stabilität.

Insbesondere bei Kapitalgesellschaften ist das Eigenkapital haftungs- und insolvenzrechtlich relevant, etwa im Zusammenhang mit Kapitalerhaltungsvorschriften oder der Prüfung einer bilanziellen Überschuldung.