Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD)

Zuletzt bearbeitet am:

3. März 2026

Die Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD) war eine europäische Richtlinie zur Regulierung des Versicherungsvertriebs. Sie trug die offizielle Bezeichnung Richtlinie 2002/92/EG und wurde im Jahr 2002 verabschiedet.

Ziel der IMD war es, erstmals europaweit einheitliche Mindeststandards für Versicherungsvermittler zu schaffen und den Verbraucherschutz im Versicherungsvertrieb zu stärken.

Die IMD wurde später durch die Insurance Distribution Directive (IDD) ersetzt.

Hintergrund der IMD

Vor Einführung der IMD existierten in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Regelungen für Versicherungsvermittler. Während manche Länder strenge Zulassungsvoraussetzungen kannten, war der Zugang in anderen Staaten weitgehend unreguliert.

Die IMD sollte:

  • ein Mindestmaß an Qualifikation sicherstellen
  • die grenzüberschreitende Tätigkeit erleichtern
  • den Verbraucherschutz harmonisieren
  • Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU reduzieren

Zentrale Inhalte der IMD

1. Registrierungspflicht

Versicherungsvermittler mussten in einem öffentlichen Register eingetragen sein. Dadurch sollte Transparenz für Verbraucher geschaffen werden.

2. Zuverlässigkeit und Sachkunde

Die Richtlinie verlangte von Vermittlern:

  • persönliche Zuverlässigkeit
  • ausreichende fachliche Kenntnisse
  • eine geordnete finanzielle Situation

3. Berufshaftpflichtversicherung

Vermittler mussten eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, um Schäden aus Beratungsfehlern abzudecken.

4. Informationspflichten gegenüber Kunden

Vor Vertragsabschluss mussten Vermittler bestimmte Informationen offenlegen, unter anderem:

  • Identität und Anschrift
  • Status als Makler oder Vertreter
  • Beschwerdemöglichkeiten

Umsetzung in Deutschland

In Deutschland wurde die IMD insbesondere durch Änderungen in der Gewerbeordnung (GewO) und durch Einführung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) umgesetzt.

Seit 2007 ist daher für Versicherungsvermittler eine Erlaubnis nach § 34d GewO erforderlich.

Ablösung durch die IDD

Die IMD wurde 2016 durch die Insurance Distribution Directive (IDD) ersetzt.

Die IDD geht deutlich weiter als die IMD:

  • Sie erfasst alle Vertriebswege, auch Direktvertrieb durch Versicherer.
  • Sie verschärft Beratungs- und Dokumentationspflichten.
  • Sie regelt stärker Interessenkonflikte und Vergütungstransparenz.
  • Sie enthält besondere Vorschriften für Versicherungsanlageprodukte.

Die IMD gilt daher heute nicht mehr, ist aber historisch bedeutsam für die Entwicklung des europäischen Versicherungsvertriebsrechts.

Bedeutung für die Praxis

Die IMD war der erste Schritt zu einer europaweit regulierten Vermittlerlandschaft. Sie legte die Grundlage für:

  • Registrierungspflichten
  • Sachkundenachweise
  • Berufshaftpflichtanforderungen
  • europäische Dienstleistungsfreiheit im Versicherungsvertrieb

Auch wenn sie inzwischen durch die IDD ersetzt wurde, prägt sie weiterhin die Struktur des europäischen Vermittlerrechts.