Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

Zuletzt bearbeitet am:

3. März 2026

Die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben für Versicherungsvermittler und -berater in Deutschland. Sie ergänzt insbesondere die Regelungen der Gewerbeordnung (GewO) und setzt europäische Vorgaben – insbesondere aus der Insurance Distribution Directive (IDD) – in nationales Recht um.

Die VersVermV enthält detaillierte Vorschriften zu Sachkunde, Weiterbildung, Informationspflichten und Berufshaftpflichtversicherung.

Zweck der VersVermV

Ziel der Verordnung ist es, einheitliche Standards für die berufliche Qualifikation und die Ausübung des Versicherungsvertriebs zu schaffen. Sie dient damit:

  • dem Verbraucherschutz
  • der Qualitätssicherung im Vertrieb
  • der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben
  • der Konkretisierung gewerberechtlicher Anforderungen

Zentrale Regelungsbereiche

1. Sachkundenachweis

Versicherungsvermittler müssen ihre fachliche Qualifikation nachweisen. Die VersVermV regelt:

  • Anforderungen an die Sachkundeprüfung
  • Gleichstellungen (z. B. bestimmte Berufsabschlüsse)
  • Inhaltliche Prüfungsbereiche

Ohne Sachkundenachweis ist eine Erlaubniserteilung nach § 34d GewO grundsätzlich nicht möglich.

2. Weiterbildungspflicht

Vermittler und unmittelbar beratend tätige Personen sind verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden.

Vorgeschrieben sind mindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr. Die Weiterbildung muss dokumentiert und auf Verlangen nachgewiesen werden können.

3. Berufshaftpflichtversicherung

Die VersVermV regelt Mindestdeckungssummen für die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung dient dem Schutz von Kunden bei Beratungs- oder Vermittlungsfehlern.

4. Informationspflichten

Die Verordnung enthält detaillierte Vorgaben dazu, welche Informationen Vermittler vor Vertragsabschluss offenlegen müssen. Dazu gehören unter anderem:

  • Identität und Status des Vermittlers
  • Art der Vergütung (Provision oder Honorar)
  • Beteiligungsverhältnisse
  • Beschwerdemöglichkeiten

5. Beratungsdokumentation

Im Zusammenspiel mit dem VVG konkretisiert die VersVermV die Anforderungen an die Beratungsdokumentation. Diese muss:

  • die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden erfassen
  • die Empfehlung nachvollziehbar begründen
  • dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt werden

Verhältnis zu GewO und VVG

Die GewO regelt die Erlaubnispflicht und die gewerberechtlichen Rahmenbedingungen.
Das VVG regelt das Vertragsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.
Die VersVermV konkretisiert die berufsrechtlichen Anforderungen an den Vermittler.

Alle drei Regelwerke greifen im Versicherungsvertrieb ineinander.

Sanktionen bei Verstößen

Verstöße gegen die VersVermV können zu:

  • aufsichtsrechtlichen Maßnahmen
  • Bußgeldern
  • Widerruf der Erlaubnis
  • haftungsrechtlichen Konsequenzen

führen. Besonders relevant sind Dokumentationsmängel oder fehlende Weiterbildungsnachweise.

Bedeutung für die Praxis

Die VersVermV ist ein zentrales Compliance-Instrument im Versicherungsvertrieb. Sie legt fest, welche organisatorischen und fachlichen Anforderungen Vermittler dauerhaft erfüllen müssen.

Für Vermittler bedeutet das:
Sachkunde, Weiterbildung und saubere Dokumentation sind nicht nur formale Pflichten, sondern entscheidende Faktoren zur Haftungsvermeidung.