Rechtsanwalt Cyberrechtsschutz

Ansprüche aus der Cyberversicherung erfolgreich durchsetzen

Rechtsanwalt für Cyberversicherung

Wenn die Cyberversicherung die Leistung verweigert, Schäden kürzt oder sich auf Obliegenheitsverletzungen beruft, benötigen Sie eine spezialisierte rechtliche Vertretung. Unsere Fachanwälte unterstützen Unternehmen bundesweit bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Cyberversicherungen – von der ersten Schadensmeldung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Starke Rechtsberatung

Ihr Rechtsanwalt für Cyberversicherungen

Die Geltendmachung von Schäden in der Cyberversicherung kann ein komplexer Prozess sein. Denn hier treffen vielseitige Bereiche aufeinander: das Versicherungsrecht und das Cyberrecht sowie die IT-Sicherheit. Erfahrung und Fachwissen in nur einem dieser Bereiche reicht häufig nicht aus, um Leistungsansprüche gegenüber der Cyberversicherung zielgerichtet und effizient geltend zu machen.

Unser Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV) Tobias Strübing unterstützt Sie nicht nur juristisch, sondern auch technisch – dort, wo juristisches Können allein nicht ausreicht. Er bringt eine breite Expertise im Bereich Versicherungsrecht, IT-Sicherheit sowie zur Cyberversicherung mit. So kann er Ihnen als Rechtsanwalt für Cyberversicherung mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Unsere Fachanwälte von Wirth Rechtsanwälte sorgen dafür, dass bei einem Cyberschaden von Anfang an alles in den richtigen Bahnen läuft. Wir kämpfen aber auch für Sie, wenn Versicherer Zahlungen verweigern, Obliegenheitsverletzungen vorwerfen, sich auf Ausschlussklauseln berufen oder den Vertrag kündigen.

Wir setzen Ihr Recht durch!

  • Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht

  • Sofortberatung bei Cyberschäden

  • Prüfung des Versicherungsschutzes

  • Auseinandersetzung mit Aufsichtsbehörden im Bereich Datenschutz

  • Gerichtliche Prozessführung, bundesweit

  • Außergerichtliche Schadensregulierung

  • Mehr als 10.000 Mandanten seit 1998

  • Hohe Erfolgsquote

So helfen wir Ihnen zu Ihrem Recht

AUF DER SICHEREN SEITE - MIT WIRTH RECHTSANWÄLTE

Schnelle und kompetente gerichtliche und außergerichtliche Vertretung

Unsere Fachanwälte übernehmen Ihre gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung und machen sich für Sie stark.

Überprüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherern

Anhand der Ausgangssituation können wir Ihnen auf rechtlicher Grundlage eine erste Einschätzung zu Ihren möglichen Ansprüchen und den Kosten geben. Auf Wunsch übernehmen wir auch Ihre Vertretung gegenüber der Versicherung.

Beweissicherung und Beurteilung forensischer Gutachten

Wir unterstützen Sie bei der Sicherung von Beweisen für den Cyberschaden und der Beurteilung von forensischen Gutachten.

Schritte bei Cyberschäden

So gehen Sie im Schadensfall vor

  • Sofortige Meldung an die Versicherung

    Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den Vorfall, um die Schadensbearbeitung einzuleiten. Der Versicherungsschutz einer Cyberversicherung beinhaltet häufig Sofortmaßnahmen, die von der Versicherung beauftragt und koordiniert werden. Das setzt eine unverzügliche, vollständige Meldung der Cyberschäden an den Versicherer und entsprechende Kooperation voraus.

  • Dokumentation des Vorfalls

    Halten Sie alle relevanten Informationen und Umstände des Vorfalls fest. Dazu zählen Datum, Uhrzeit, Art des Angriffs, bemerkte Auffälligkeiten etc. Dokumentieren Sie alle Schritte, die nach Entdeckung des Schadens durch Cyberangriffe unternommen wurden.

  • Beweissicherung

    Sichern Sie alle digitalen Beweise wie Log-Dateien, E-Mails oder Screenshots. Lassen Sie den Schaden von Experten evaluieren, um dessen Umfang und die Höhe exakt bestimmen zu können. Lassen Sie, wenn möglich, ein forensisches Gutachten erstellen.

  • Kommunikation mit der Versicherung

    Seien Sie kooperativ und transparent gegenüber dem Versicherer und teilen Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen. Klären Sie ab, welche Kosten von der Cyberversicherung übernommen werden, bevor Sie Aufträge an Dienstleister vergeben. Und halten Sie mit dem Versicherer Rücksprache, ob und ggf. welche Dienstleister zur Sicherung, Wiederherstellung oder Reparatur des Systems beauftragt werden können.

  • Rechtlicher Beistand durch einen Anwalt

    Ziehen Sie rechtlichen Rat hinzu, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Ein Anwalt kann Sie bei der Kommunikation mit der Versicherung unterstützen und Ihre Interessen vertreten.

  • Prüfung der Police

    Überprüfen Sie genau, welche Ansprüche Sie laut Ihrer Police geltend machen können. Beachten Sie dabei mögliche Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und Deckungssummen. Die Cyberversicherung ist noch ein recht „junges“ Produkt und es gibt keinen einheitlichen Standard. Viele Formulierungen in den Bedingungen, aber auch in den Versicherungsanträgen sind durch Rechtsanwälte angreifbar und können in komplexen Sachverhalten den Versicherungsfall entscheiden.

  • Mögliche Schadenminderung

    Ergreifen Sie umgehend Maßnahmen zur Schadenminderung, wie die Isolierung betroffener Systeme oder das Ändern von Passwörtern. Dazu kann es aber auch gehören, Vorfälle durch Cyberkriminalität an die Sicherheits- oder Datenschutzbehörde zu melden, um etwaige Bußgelder zu vermeiden.

  • Mitwirkungspflichten

    Erfüllen Sie alle vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten, um Ihren Leistungsanspruch gegenüber der Cyberversicherung nicht zu gefährden.

  • Regulierung und Klärung

    Halten Sie den Dialog mit Ihrer Versicherung aufrecht, bis alle offenen Punkte geklärt und die Ansprüche im Fall von Cyberschäden reguliert sind.

  • Nachbereitung

    Analysieren Sie den Vorfall und treffen Sie Vorkehrungen, um zukünftige Cyberangriffe zu vermeiden und Ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Viele Cyberversicherungen enthalten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles, die bestimmte Sicherungsmaßnahmen und eine bestimmte Qualität der IT-Systeme verlangen.

Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!

Kompetenz trifft Engagement

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

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Der richtige Weg

Warum ein Fachanwalt & Datenschutzbeauftragter der richtige Weg ist

Den Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ erhält, wer hohe Anforderungen erfüllen und besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht nachweisen kann. Dadurch wird eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung gewährleistet.

Allerdings hat nicht jeder Fachanwalt für Versicherungsrecht auch Erfahrung im Cyberrecht und IT-Sicherheitsthemen. Deshalb ziehen wir bei Wirth Rechtsanwälte in solchen Fällen unseren geprüften Datenschutzbeauftragten (TÜV) und Rechtsanwalt Tobias Strübing heran. Er kombiniert seine Expertise im Versicherungsrecht mit dem Cyberrecht und Datenschutz, was ihn zu einem kompetenten Ansprechpartner und Fachanwalt rund um die Cyberversicherung macht.

Warum Wirth Rechtsanwälte?

  • Über 20 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht

  • Jahrelange praktische Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter

  • Technisches und juristisches Verständnis

  • Bundesweite Rechtsvertretung

  • Schnelle und unverbindliche Online-Terminvereinbarung

tobias struebing fachanwalt fuer versicherungsrecht

KreATIV. kÄMPFERISCH. kOMPETENT.

Unser Tipp!

Ziehen Sie im Schadensfall einen Fachmann hinzu. Dieser wird Ihnen nicht nur die wichtigsten Fragen rund um die Versicherung beantworten. Er steht Ihnen zur Seite und sorgt dafür, dass Sie Formfehler, falsche Formulierungen, Fristversäumnisse etc. vermeiden. Holen Sie sich von Anfang an Unterstützung.

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Fallbeispiel

Rücktritt in der Cyberversicherung

Veraltete Server und fehlende Sicherheitsupdates führen auch in der Cyberversicherung nicht zwangsläufig zur Leistungsfreiheit. Das hat das Landgericht Tübingen in dem bisher ersten Urteil zu einer Cyberversicherung am 26.05.2023 zum Geschäftszeichen 4 O 193/21 entschieden.

In dem entschiedenen Fall hatte ein Mitarbeiter der Klägerin versehentlich eine Schadensoftware heruntergeladen. Diese konnte sich auf 16 der insgesamt 21 Server ausbreiten und verschlüsselte diese Server unwiderruflich. Die Wiederherstellungsarbeiten dauerten Monate und kosteten die Klägerin mehrere Millionen Euro, insbesondere auch aufgrund der längeren Betriebsunterbrechung. 11 der insgesamt 21 Server waren bereits bei Vertragsabschluss veraltet und hatten zum Teil seit Jahren keine Sicherheitsupdates mehr erhalten. Dies nahm die beklagte Cyberversicherung zum Anlass, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und jede Versicherungsleistung zu verweigern.

Damit scheiterte die Cyberversicherung jedoch vor dem Landgericht Tübingen und muss nun etwa 2,5 Millionen Euro an die Klägerin zahlen. Das Landgericht Tübingen stellte nämlich nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zunächst fest, dass die Klägerin etwaige Anzeigepflichten bestenfalls fahrlässig verletzt hat. Zusätzlich konnte sie den sogenannten Kausalitätsbeweis führen. Denn das vom Gericht eingeholte Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass von der heruntergeladenen Schadsoftware die alten und neuen Server gleichermaßen betroffen waren. Mithin hatten die fehlenden Sicherheitsupdates offensichtlich keinen Einfluss auf den Eintritt oder die Höhe des Schadens durch den cyberangriff. Aus diesen Gründen war die Cyberversicherung auch nicht wegen einer Gefahrerhöhung leistungsfrei. Damit scheiterte die Cyberversicherung mit ihren Einwendungen und musste nun für den unstreitigen Versicherungsfall zahlen.

Auch wenn die Klägerin in diesem Fall "Glück" hatte, so müssen auch in der Cyberversicherung Gefahrfragen richtig beantwortet werden. Anderenfalls kann es im Leistungsfall zu bösen Überraschungen kommen.

Fachanwalt Tobias Strübing, Partner bei Wirth Rechtsanwälte

Ihr Recht auf Entschädigung steht fest – Handeln Sie jetzt!

Sie haben einen Cyberangriff erlebt und stehen vor einem Versicherungsdschungel? Ihre Cyberversicherung ziert sich bei der Schadensregulierung? Das muss nicht sein! Wirth Rechtsanwälte sind hier, um sicherzustellen, dass Ihr Recht auf Entschädigung nicht länger ignoriert wird.

Jetzt Rechtsanwalt für Cyberversicherung kontaktieren

Unsere erfahrenen Versicherungsrechtsexperten ebnen Ihnen den Weg bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche gegenüber der Cyberversicherung. Schluss mit bürokratischen Hürden und Paragraphendschungel - handeln Sie jetzt!

Jetzt Termin vereinbaren

Wirth Rechtsanwälte – Ihr starker Partner

Wirth Rechtsanwälte

Mit dem Abschluss einer Cyberversicherung möchten Sie sich gegen Gefahren aus dem Netz absichern. Da ist es umso wichtiger, dass im Leistungsfall alles in den richtigen Bahnen läuft. Denn gerade bei einem Cyberangriff muss es meist schnell gehen, um weitere Schäden zu vermeiden.

Doch ist die Cyberversicherung als „junges“ Versicherungsprodukt noch nicht gänzlich ausgereift. Viele Formulierungen sind angreifbar, die Versicherten müssen enge Regularien erfüllen, um ihre Leistungsansprüche nicht zu verlieren. Da ist es umso wichtiger, von Anfang an für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen.

Ein Rechtsanwalt für Cyberversicherung steht Ihnen zur Seite. Unsere Fachanwälte machen sich für Sie stark und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Cyberversicherung durchzusetzen.

Unser Team unterstützt Sie nicht nur nach Eintritt eines Schadens. Es unterstützt Sie auch dann, wenn Ihr Versicherer die Leistung ablehnen sollte.

Unsere Anwälte sind auf den juristischen Ernstfall vorbereitet und können gemeinsam mit unserem Datenschutzbeauftragten ihr Fachwissen im Versicherungswesen sowie IT- und EDV-Kenntnisse für Sie bündeln. Bei Wirth Rechtsanwälte finden Sie einen starken Partner und Ihren Rechtsanwalt für Cyberversicherung.

Wirth Rechtsanwälte – wir sind seit 1998 für Sie tätig. Mehr als 10.000 Mandanten vertrauen bereits unseren Fachanwälten für Versicherungsrecht.

Die häufigsten Fragen bei Rechtsberatungen zur Cyber-Rechtsschutzversicherung

Eine Cyberversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Cyberangriffen, Datenschutzverletzungen und IT Sicherheitsvorfällen. Je nach Tarif können unter anderem Kosten für IT Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechungen, Krisenkommunikation, Schadenersatzforderungen und rechtliche Auseinandersetzungen übernommen werden.
Eine Cyberversicherung leistet grundsätzlich dann, wenn ein versichertes Ereignis vorliegt. Dazu zählen beispielsweise Hackerangriffe, Ransomware Angriffe, Datenverluste, Phishing Schäden oder Datenschutzvorfälle. Ob und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden, richtet sich nach den konkreten Vertragsbedingungen.
Versicherer lehnen Leistungen häufig mit dem Hinweis auf angebliche Obliegenheitsverletzungen, unzureichende IT Sicherheitsmaßnahmen, fehlende Meldungen oder Ausschlussklauseln ab. Nicht jede Ablehnung ist rechtlich haltbar. Eine anwaltliche Prüfung kann klären, ob die Entscheidung des Versicherers berechtigt ist.
Viele Cyberversicherungen übernehmen die Kosten, die unmittelbar durch einen Hackerangriff entstehen. Dazu können IT Forensik, die Wiederherstellung von Daten und Systemen, Krisenmanagement sowie Schäden durch Betriebsunterbrechungen gehören. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
Ransomware Angriffe gehören zu den häufigsten Schadensfällen in der Cyberversicherung. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, hängt von den vereinbarten Bedingungen ab. Insbesondere bei Streitigkeiten über die Schadenshöhe oder die Leistungspflicht des Versicherers kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.

Je nach Tarif können folgende Schäden versichert sein:

  • Kosten für IT Forensik und Ursachenanalyse
  • Wiederherstellung von Daten und IT Systemen
  • Schäden durch Betriebsunterbrechungen
  • Krisen und Reputationsmanagement
  • Datenschutzrechtliche Beratung
  • Abwehr und Regulierung von Haftungsansprüchen Dritter

Der tatsächliche Umfang richtet sich immer nach dem individuellen Vertrag.

Nicht jeder Cybervorfall ist automatisch vom Versicherungsschutz erfasst. Typische Streitpunkte betreffen vorsätzlich verursachte Schäden, bekannte Sicherheitsmängel, vertraglich ausgeschlossene Risiken oder Schäden außerhalb des versicherten Leistungsumfangs. Eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen ist daher entscheidend.
Lehnt der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise ab, sollten die Ablehnungsgründe sorgfältig geprüft werden. Häufig geht es um die Auslegung von Vertragsklauseln, Sicherheitsanforderungen oder die Höhe des geltend gemachten Schadens. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten einer Durchsetzung Ihrer Ansprüche bewerten.
Viele Cyberversicherungen enthalten Bausteine für Datenschutzvorfälle und die daraus entstehenden Kosten. Dazu können die rechtliche Begleitung, Benachrichtigungspflichten gegenüber Betroffenen oder die Abwehr von Ansprüchen gehören. Der konkrete Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Eine anwaltliche Beratung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Versicherer Leistungen ablehnt, die Schadenshöhe kürzt, sich auf Ausschlussklauseln beruft oder es zu Streitigkeiten über den Umfang des Versicherungsschutzes kommt. Je früher die rechtliche Prüfung erfolgt, desto besser lassen sich Ansprüche sichern und durchsetzen.