Ein Mann hält einen Schutzschild hoch

Was sich ab 2027 in der privaten Altersvorsorge ändert

Altersvorsorgereformgesetz

Das Altersvorsorgereformgesetz öffnet die geförderte private Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027 für Altersvorsorgedepots und neue Garantieprodukte – Wirth Rechtsanwälte geben einen fortlaufend aktualisierten Überblick über die rechtlichen und praktischen Folgen für Verbraucher, Vermittler und Produktgeber.

Stand: Juli 2026

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor einer grundlegenden Neuordnung. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die bisherige Riester-Systematik weiterentwickelt. Ziel ist es, die steuerlich geförderte private Altersvorsorge einfacher, kapitalmarktnäher und attraktiver zu machen.

Ab dem 1. Januar 2027 sollen neue Formen der geförderten Altersvorsorge möglich werden. Dazu gehören insbesondere Altersvorsorgedepots, Standarddepot-Verträge und Garantieprodukte mit neuen Ausgestaltungsoptionen. Gleichzeitig wird die Förderung neu strukturiert und der förderberechtigte Personenkreis erweitert.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher, Vermittler, Produktgeber, Plattformen und Berater entstehen dadurch neue Chancen, aber auch zahlreiche rechtliche und praktische Fragen.

Wirth Rechtsanwälte begleitet die Entwicklung und gibt auf dieser Seite einen fortlaufend aktualisierten Überblick.

1. Worum geht es beim Altersvorsorgereformgesetz?

  • stärkere Kapitalmarktorientierung

  • neue Produktkategorien

  • einfachere und sichtbarere Förderung

  • neue Möglichkeiten für Selbstständige

  • mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase

  • neue Regeln für Bestandsverträge

  • besondere Vorgaben für Kosten, Standardprodukte und Zertifizierung

Das Gesetz ist nicht nur eine Produktreform. Es verändert auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Beratung, Vertrieb, Produktgestaltung und Kundenkommunikation.
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2. Welche neuen Produktarten sind vorgesehen?

Das Altersvorsorgereformgesetz sieht mehrere Produktkategorien vor. Diese unterscheiden sich vor allem hinsichtlich Kapitalanlage, Garantie, Standardisierung und Auszahlungsform.

Garantieprodukte

Auch künftig wird es geförderte Altersvorsorgeprodukte mit Garantie geben. Neu ist, dass unterschiedliche Garantieniveaus vorgesehen sind. Dadurch sollen Anbieter stärker kapitalmarktorientierte Produkte entwickeln können, ohne dass Garantieelemente vollständig entfallen müssen.

Garantieprodukte können insbesondere für sicherheitsorientierte Kundinnen und Kunden relevant bleiben.

Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue kapitalmarktorientierte Form der geförderten privaten Altersvorsorge.

Es soll ermöglichen, geförderte Beiträge in bestimmte zugelassene Kapitalmarktanlagen zu investieren. Damit wird die private Altersvorsorge stärker an langfristigen Renditechancen des Kapitalmarkts ausgerichtet.

Wichtig ist: Das Altersvorsorgedepot ist nicht einfach ein normales Wertpapierdepot mit staatlicher Förderung. Es unterliegt besonderen gesetzlichen Anforderungen, Zertifizierungsregeln, steuerlichen Vorgaben und Einschränkungen bei den zulässigen Anlagen.

Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge

Das Standarddepot ist eine besondere Form des Altersvorsorgedepots. Es soll ein einfacheres, standardisiertes Angebot sein und insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher ansprechen, die keine komplexe Anlageentscheidung treffen wollen.

Für das Standarddepot gelten besondere Vorgaben, unter anderem zu:

  • zulässigen Fonds,
  • Risikoklassen,
  • Ablaufmanagement,
  • Kosten,
  • elektronischem Abschluss,
  • Informationspflichten.

Das Standarddepot wird daher eine wichtige Rolle spielen – aber auch erhebliche Auslegungs- und Umsetzungsfragen aufwerfen.

Reine Auszahlungsprodukte

Die Reform betrifft nicht nur die Ansparphase, sondern auch die spätere Auszahlung. Vorgesehen sind neue Möglichkeiten für die Auszahlungsphase, etwa lebenslange Renten oder Auszahlungspläne.

Gerade hier stellen sich zahlreiche Fragen: Wie wird das Kapital angelegt? Welche Risiken trägt der Kunde? Welche Informationspflichten bestehen? Und welche Rolle spielen Versicherer, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder andere Anbieter?

3. Wie funktioniert die neue Förderung?

Die Förderung soll künftig einfacher und verständlicher werden. Geplant ist eine prozentuale Förderung der eingezahlten Beiträge:

Für Beiträge bis 360 Euro jährlich soll eine Förderung von 50 Prozent gewährt werden

Für Beiträge von 360,01 Euro bis 1.800 Euro jährlich soll eine Förderung von 25 Prozent gewährt werden

Die Kinderzulage soll bis zu 300 Euro pro Kind betragen

Der Mindesteigenbeitrag soll 120 Euro jährlich betragen

4. Was gilt für bestehende Riester-Verträge?

Bestehende Riester-Verträge werden durch die Reform nicht automatisch wertlos oder überflüssig.

Für vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Bestandsverträge gelten Übergangsregelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Wechsel in das neue Förderregime möglich sein. Ein solcher Wechsel sollte jedoch nicht vorschnell erfolgen.

Ob ein bestehender Vertrag fortgeführt, angepasst, übertragen oder durch ein neues Produkt ergänzt werden sollte, hängt vom Einzelfall ab. Zu prüfen sind insbesondere:
  • Vertragsbedingungen

  • Garantien

  • bisherige Zulagen

  • Kostenstruktur

  • Laufzeit

  • Familienstand

  • Kinderzulagen

  • steuerliche Situation

  • persönliche Risikobereitschaft

  • künftige Produktalternativen

Eine pauschale Empfehlung, bestehende Riester-Verträge zu kündigen oder zu wechseln, wäre rechtlich und wirtschaftlich problematisch.

Besonders für Vermittler und Berater wird die Bestandsvertragsprüfung ein wichtiger Beratungsanlass, aber auch ein mögliches Haftungsfeld.

5. Warum bleibt Beratung wichtig?

Beratung wird insbesondere wichtig bei:

  • Auswahl der passenden Produktkategorie

  • Bewertung bestehender Riester-Verträge

  • Einordnung von Garantien und Kapitalmarktrisiken

  • steuerlichen Fragen

  • Förderung und Zulagen

  • Auszahlungsphase

  • Anbieterwechsel

  • Vergütungsmodellen

  • Dokumentation der Empfehlung

Wer Kundinnen und Kunden ohne sorgfältige Prüfung zu einem Wechsel oder einer Kündigung bestehender Verträge rät, setzt sich erheblichen Haftungsrisiken aus.

6. Welche Fragen stellen sich für Vermittler und Berater?

Für Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und andere Berater entsteht durch die Reform ein neues Beratungsfeld.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an rechtssichere Beratung und Dokumentation. Zu klären ist unter anderem:

  • Welche Erlaubnis ist für welche Beratung und Vermittlung erforderlich?

  • Wann liegt Versicherungsvermittlung vor?

  • Wann liegt Finanzanlagenvermittlung vor?

  • Welche Dokumentationspflichten bestehen?

  • Wie sind bestehende Riester-Verträge zu bewerten?

  • Wie sind Risiken eines garantiefreien Altersvorsorgedepots darzustellen?

  • Welche Vergütungsmodelle sind zulässig?

  • Wie wirkt sich ein Kostendeckel auf die Beratung aus?

  • Welche Pflichten bestehen bei Empfehlung eines Standardprodukts?

  • Welche Haftung droht bei Fehlberatung?

Besonders an der Schnittstelle von Versicherungs- und Investmentprodukten wird eine saubere rechtliche Einordnung notwendig sein.

Der Berater zeigt einer Kundin seine Ergebnisse auf einem Tablet

7. Kosten, Vergütung und Kostendeckel

Besonders diskutiert wird der Kostendeckel beim Standarddepot. Dieser soll Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und einfache, kostengünstige Produkte ermöglichen.

In der Praxis stellen sich jedoch zahlreiche Folgefragen:

  • Welche Kosten werden einbezogen?

  • Wie werden Produktkosten, Plattformkosten, Verwaltungskosten und Vertriebskosten berücksichtigt?

  • Wie kann qualifizierte Beratung wirtschaftlich abgebildet werden?

  • Welche Vergütung darf ein Vermittler erhalten?

  • Sind Nettotarife und separate Vergütungsvereinbarungen möglich?

  • Wie sind Provisionsmodelle rechtlich zu bewerten?

Wichtig ist: Ein Kostendeckel im Produkt bedeutet nicht automatisch ein allgemeines Provisionsverbot. Dennoch kann die konkrete Ausgestaltung erhebliche Auswirkungen auf Vertrieb, Beratung und Vergütung haben.

Hier wird es besonders auf Verordnungen, Verwaltungspraxis und die konkrete Produktgestaltung ankommen.

Ein Laptop zeigt eine Tabelle mit Zahlen

8. Staatliches Standarddepot: Offene ordnungs- und wettbewerbsrechtliche Fragen

Eine der sensibelsten Fragen der Reform betrifft ein mögliches staatlich organisiertes Standarddepot.

Wenn der Staat nicht nur den Rechtsrahmen setzt, sondern selbst oder über einen öffentlichen Träger als Anbieter am Markt auftritt, stellen sich erhebliche rechtliche Fragen.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Wettbewerbsneutralität

  • Beihilferecht

  • Vergaberecht

  • Quersubventionierung

  • Nutzung öffentlicher Infrastruktur

  • organisatorische und finanzielle Trennung

  • Gleichbehandlung privater Anbieter

  • Haftung und Aufsicht

  • Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern

Ein staatlich organisiertes Angebot darf nicht allein deshalb als sicherer oder besser wahrgenommen werden, weil der Staat organisatorisch beteiligt ist. Kapitalmarktrisiken verschwinden nicht durch ein staatliches Label.

Aus rechtlicher Sicht wird entscheidend sein, ob ein solches Angebot wirklich unter fairen Wettbewerbsbedingungen ausgestaltet wird.

Spielfiguren stehen auf einem Brett mit Wegweisern

9. Welche offenen Fragen bestehen noch?

Obwohl das Gesetz beschlossen ist, sind viele Detailfragen noch nicht abschließend geklärt.

Offen beziehungsweise weiter zu beobachten sind insbesondere:

  • konkrete Verordnungen

  • Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums

  • Zertifizierungspraxis

  • Anforderungen an Produktinformationsblätter

  • Auslegung des Kostendeckels

  • aufsichtsrechtliche Bewertung einzelner Auszahlungsmodelle

  • Umgang mit Bestandsverträgen

  • praktische Umsetzung des Anbieterwechsels

  • Rolle eines öffentlichen Trägers

  • Abgrenzung zwischen Standarddepot und individuellem Altersvorsorgedepot

  • Anforderungen an Beratung und Dokumentation

Die Umsetzungsphase wird daher mindestens so wichtig wie das Gesetz selbst.

Nüsse formen ein Fragezeichen

10. Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bietet die Reform neue Chancen. Mehr Kapitalmarktorientierung kann langfristig höhere Renditechancen eröffnen. Die Förderung wird sichtbarer und neue Zielgruppen werden einbezogen.

Gleichzeitig gilt:

Nicht jedes neue Produkt ist automatisch besser. Nicht jeder bestehende Vertrag ist automatisch schlecht. Und nicht jede kostengünstige Lösung passt zur persönlichen Lebenssituation.

Vor wichtigen Entscheidungen sollte geprüft werden:

  • Welche Altersvorsorge besteht bereits?

  • Welche Förderung kommt in Betracht?

  • Welche Risiken können getragen werden?

  • Welche Garantien sind sinnvoll?

  • Wie lange ist die Ansparphase?

  • Was soll in der Auszahlungsphase geschehen?

  • Welche steuerlichen Folgen ergeben sich?

  • Welche Kosten entstehen tatsächlich?

11. Bedeutung für Produktgeber, Plattformen und Anbieter

Für Produktgeber und Plattformen beginnt mit der Reform eine anspruchsvolle Umsetzungsphase. Zu klären sind insbesondere:

  • Produktarchitektur

  • Zertifizierung

  • zulässige Kapitalanlagen,

  • Kostenstruktur

  • digitale Abschlussprozesse

  • Informationspflichten

  • Schnittstellen zu Vermittlern

  • Vergütungsmodelle

  • Auszahlungsoptionen

  • Wechselprozesse

  • Kommunikation gegenüber Kunden

Wer zum Start 2027 marktfähige Lösungen anbieten will, muss die rechtlichen, technischen und vertrieblichen Anforderungen frühzeitig zusammenführen

12. Wobei Wirth Rechtsanwälte unterstützt

Wirth Rechtsanwälte berät Marktteilnehmer zu den rechtlichen Fragen der Altersvorsorgereform. Unsere Beratung umfasst insbesondere: rechtliche Einordnung des Altersvorsorgereformgesetzes, Vertriebs- und Vergütungsmodelle, Informations- und Beratungspflichten, Makler- und Vermittlerhaftung, rechtliche Prüfung von Kundenkommunikation, Umgang mit Bestandsverträgen, wettbewerbsrechtliche Fragestellungen, rechtliche Begleitung von Verbänden, Produktgebern, Plattformen und Vermittlern.
  • rechtliche Einordnung des Altersvorsorgereformgesetzes

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Sprechen Sie uns an, wenn Sie die rechtlichen Auswirkungen der Reform für Ihr Geschäftsmodell, Ihre Produkte oder Ihre Beratungspraxis prüfen möchten.
tobias struebing fachanwalt fuer versicherungsrecht

Unser Verhältnis ist von besonderem Vertrauen und Diskretion geprägt

STIMMEN UNSERER MANDANTEN

Lesen Sie Meinungen unserer Mandanten zur Rechtsberatung und Zusammenarbeit mit unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten, zu vertreten und zu betreuen.

Sehr gute Beratung, die Kanzlei hat sich sehr gut in meinen Fall eingearbeitet und diesen erfolgreich vertreten. Ich kann diese Kanzlei und insbesondere RA Strübing bei Berufsunfähigkeitsverfahren sehr empfehlen.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte

Kai Müller

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Meine Erfahrungen vor allem mit RA Ralf Göhler waren durchweg Positiv. Herr Göhler hat mich bei meiner Berufsunfähigkeit absolut Klar und sehr Kompetent vertreten. Meine Versicherung hat wirklich alles versucht nicht zahlen zu müssen und jede noch so absurde Möglichkeit genutzt mir mein Recht auf BU zu verweigern. Demnach zog sich der Prozess über 7 Jahre, mehreren Wiedersprüchen und Instanzen. In diesen 7Jahren wurde ich nicht nur absolut professionell durch Herrn Göhler vertreten, sondern Herr Göhler hat mich auch ermutigt mein Recht einzufordern und nicht aufzugeben. Wir haben alles ohne Abstriche gewonnen. Ich kann Herr Göhler nur weiterempfehlen und werde Ihn als Anwalt meines Vertrauens behalten.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte Ralf Göhler

Diana Weißer

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Ein sehr zuverlässige Kanzlei, trotz Zeitmangel alles bestens umgesetzt! Hier wird sich für den Mandanten Zeit genommen, bei fragen wird prompt geantwortet. Ein großes Dankeschön an das Team, weiter so!!

bewertung wirth

Dominik Coels

-

Egal, welche Frage, welcher Sachverhalt, welches Problem: Die Antworten und Hilfestellungen, die ich als Mandant erhalte, sind immer exzellent.Nicht nur fachlich 1a (das können andere evtl. ebenso), sondern zusätzlich auch noch unglaublich auf meine ganz individuelle Situation zugeschnitten. Eine ganz klare Empfehlung!

jürgen weber inhaber weberfinanz & webergeneration

Jürgen Weber

Inhaber weberfinanz & webergenerationen

Wir werden seit Jahren von der Kanzlei Wirth in Fragen zum Vertriebs- und Vermittlerrecht sehr gut beraten. Durch die hohe fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung ist die Kanzlei der ideale Partner für unser Unternehmen und unsere Vermittler. Wir schätzen besonders das ausgeprägte Verständnis für vertriebliche Belange.

Stimmen unserer Mandanten: Ein Portrait von Norbert Porazik Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Norbert Porazik

Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Gut, solch einen Partner bei der Unterstützung in Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Maklerpartnern zu haben. Die hochprofessionelle Unterstützung in Fragen des Versicherungsrechts wollen wir auch nicht mehr missen!

Stimmen unserer Mandanten: Dr. Peter Schmidt Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Dr. Peter Schmidt

Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit der Kanzlei zusammen. Die lösungsorientierte Arbeitsweise, der enorme Elan aber auch der zwischenmenschliche Kontakt sind außergewöhnlich. Die Anwälte verstehen es, komplexe Sachverhalte rechtsicher aufzustellen und dennoch verständlich darzulegen. Wir haben größtes Vertrauen in die Kanzlei und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Stimmen unserer Mandanten: Thomas Soltau Vorstand wallstreet:online capital AG

Thomas Soltau

Vorstand Smartbroker AG