Bewertungsgrundsätze im HGB

Zuletzt bearbeitet am:

26. Februar 2026

Die Bewertungsgrundsätze im Handelsgesetzbuch (HGB) legen fest, nach welchen Regeln Vermögensgegenstände und Schulden in der Handelsbilanz anzusetzen und zu bewerten sind. Sie bilden das Fundament der handelsrechtlichen Rechnungslegung und dienen insbesondere dem Gläubigerschutz sowie der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen.

Was regeln die Bewertungsgrundsätze?

Die Bewertungsgrundsätze bestimmen, wie Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Jahresabschluss zu erfassen sind. Ziel ist es, ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.

Die maßgeblichen Regelungen finden sich speziell in den §§ 252 ff. HGB.

Welche zentralen Bewertungsgrundsätze gibt es?

Zu den wichtigsten handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen zählen insbesondere:

  • Grundsatz der Vorsicht
    Risiken und Verluste sind bereits zu berücksichtigen, wenn sie erkennbar sind. Gewinne dürfen hingegen nur ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
  • Realisationsprinzip
    Gewinne dürfen grundsätzlich erst dann berücksichtigt werden, wenn sie durch einen Umsatzvorgang realisiert wurden.
  • Imparitätsprinzip
    Während Gewinne erst bei Realisation berücksichtigt werden, sind drohende Verluste bereits zu berücksichtigen, sobald sie erkennbar sind.
  • Anschaffungskostenprinzip
    Vermögensgegenstände sind grundsätzlich höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen.
  • Stichtagsprinzip
    Maßgeblich für die Bewertung sind die Verhältnisse am Abschlussstichtag.
  • Going-Concern-Prinzip
    Bei der Bewertung ist prinzipiell von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen.

Diese Grundsätze stehen nicht isoliert nebeneinander, sondern beeinflussen sich gegenseitig.

Für wen gelten die Bewertungsgrundsätze?

Die Bewertungsgrundsätze des HGB gelten für alle Kaufleute, die zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind. Dazu zählen insbesondere Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften.

Je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens können ergänzende oder erleichternde Vorschriften gelten.

Warum sind die Bewertungsgrundsätze relevant?

Fehler bei der Bewertung können erhebliche Auswirkungen auf die Aussagekraft des Jahresabschlusses haben. Sie können zudem haftungsrechtliche, steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Gerade für Geschäftsführer, Vorstände und beratende Berufe ist ein grundlegendes Verständnis der handelsrechtlichen Bewertungsregeln daher von Bedeutung.