DDG – Digitale Dienste Gesetz

Zuletzt bearbeitet am:

10. März 2026

Die Abkürzung DDG steht für das Digitale-Dienste-Gesetz. Es handelt sich um ein deutsches Gesetz, das seit 2024 zentrale Regelungen für digitale Dienste und Onlineangebote enthält. Das DDG hat insbesondere frühere Vorschriften aus dem Telemediengesetz ersetzt und passt das deutsche Recht an europäische Vorgaben an.

Das Gesetz regelt vor allem Pflichten für Anbieter von digitalen Diensten, etwa Betreiber von Webseiten, Plattformen oder Online-Diensten. Ziel ist es, mehr Transparenz und Rechtssicherheit im digitalen Raum zu schaffen.

Zweck des DDG

Das Digitale-Dienste-Gesetz soll sicherstellen, dass Anbieter digitaler Dienste bestimmte Informations- und Sorgfaltspflichten einhalten. Gleichzeitig dient es der Umsetzung europäischer Regelungen, speziell des Digital Services Act der Europäischen Union.

Ein wichtiges Anliegen des Gesetzes ist es, klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit Inhalten im Internet zu schaffen und die Verantwortlichkeiten von Plattformen und Diensteanbietern zu definieren.

Wichtige Regelungsbereiche

Das DDG enthält verschiedene Vorschriften für Anbieter digitaler Dienste. Dazu gehören insbesondere:

  • Informationspflichten für Webseiten und Online Dienste
  • Vorgaben zum Impressum und zur Anbieterkennzeichnung
  • Regelungen zur Verantwortlichkeit für Inhalte
  • Haftungsprivilegien für bestimmte Diensteanbieter
  • Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Behörden

Viele dieser Regelungen betreffen klassische Internetangebote wie Webseiten, Blogs, Onlineshops oder Plattformen.

Bedeutung für Webseitenbetreiber

Für Betreiber von Webseiten ist das DDG vor allem im Kontext der sogenannten Anbieterkennzeichnung relevant. Webseiten müssen grundsätzlich ein Impressum bereithalten, das bestimmte Pflichtangaben über den Betreiber enthält.

Diese Informationen sollen es Nutzern ermöglichen, den Verantwortlichen eines Onlineangebots eindeutig zu identifizieren und bei Bedarf zu kontaktieren.

Abgrenzung zur Datenschutzgrundverordnung

Das DDG wird häufig mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwechselt. Beide Regelwerke betreffen zwar den digitalen Bereich, verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele.

Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten und die Verarbeitung solcher Daten durch Unternehmen und Behörden. Das DDG hingegen beschäftigt sich in erster Linie mit der rechtlichen Verantwortung von Diensteanbietern sowie mit Transparenzpflichten im Internet.