Die Dienstunfähigkeitsklausel ist eine Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Sie legt fest, dass der Versicherer leistet, wenn der Dienstherr den Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt. Ob dann noch eine eigene Prüfung der Berufsunfähigkeit stattfindet, hängt von der Art der Klausel ab.
Warum brauchen Beamte eine Dienstunfähigkeitsklausel?
Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr nach beamtenrechtlichen Maßstäben (§ 44 BBG, § 26 BeamtStG). Eine normale BU-Versicherung prüft dagegen selbst, ob die versicherte Person ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Ohne Klausel kann es passieren, dass ein Beamter vom Dienstherrn in den Ruhestand versetzt wird, die BU-Versicherung aber nicht zahlt.
Was unterscheidet die echte von der unechten DU-Klausel?
Bei der echten Klausel genügt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit. Der Versicherer übernimmt die Entscheidung des Dienstherrn und prüft nicht erneut. Bei der unechten Klausel wird die Dienstunfähigkeit zwar erwähnt, der Versicherer prüft aber trotzdem nach den BU-Kriterien. Sie bietet kaum einen Vorteil gegenüber einer normalen BU-Versicherung.
Ein Beispiel: Eine Lehrerin wird wegen einer chronischen Erkrankung vom Land wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Mit echter DU-Klausel zahlt ihr Versicherer ab der Versetzung. Mit unechter Klausel prüft er erst, ob sie als Lehrerin zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist.
Was gilt für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug?
Für diese Berufsgruppen gibt es die spezielle Dienstunfähigkeit, etwa die Polizeidienstunfähigkeit. Sie liegt vor, wenn der Beamte die besonderen gesundheitlichen Anforderungen seines Dienstes nicht mehr erfüllt, aber noch anderweitig verwendet werden könnte. Diese Form ist nur versichert, wenn der Vertrag sie ausdrücklich einschließt.
Wo liegen weitere Fallstricke?
Manche Klauseln gelten nicht für Beamte auf Probe oder auf Widerruf, andere nur bis zu einem bestimmten Alter. Bei Teildienstfähigkeit oder einer Versetzung aus anderen Gründen als Krankheit greift die Klausel oft nicht. Zudem kann der Versicherer bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht auch bei echter DU-Klausel zurücktreten.
Was sollten Beamte tun?
Vor Vertragsschluss die Art der Klausel und die Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit prüfen, im Leistungsfall den Bescheid des Dienstherrn und die ärztlichen Gutachten sichern. Weitere Informationen auf unserer Seite zur Dienstunfähigkeitsversicherung.