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Elementarschaden

Zuletzt bearbeitet am:

19. Oktober 2026

Elementarschäden sind Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen. In der Wohngebäude- und Hausratversicherung sind sie nicht automatisch enthalten. Versichert sind sie nur, wenn zusätzlich eine Elementarschadenversicherung vereinbart wurde.

Was deckt die Grundversicherung ab und was nicht?

Eine Standard-Wohngebäudeversicherung deckt Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Sturm und Hagel sind zwar Naturereignisse, gehören aber nicht zu den Elementarschäden im versicherungstechnischen Sinn. Läuft dagegen nach einem Gewitter Wasser über die Oberfläche ins Haus, ist das ein Überschwemmungsschaden und ohne Elementarbaustein nicht versichert.

Welche Gefahren umfasst die Elementarschadenversicherung?

Je nach Bedingungen die Überschwemmung des Grundstücks durch Witterungsniederschläge oder das Ausufern von Gewässern, Rückstau aus der Kanalisation, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Übliche Einschränkungen sind ein Selbstbehalt je Schaden, eine Wartezeit nach Vertragsbeginn und der Ausschluss von Grundwasser, das nicht durch Niederschläge an die Oberfläche gelangt.

Gibt es eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung?

Eine gesetzliche Versicherungspflicht gibt es bislang nicht (Stand: Oktober 2026). Die Bundesregierung plant eine Reform. Ob sie als Pflichtversicherung oder als Angebot mit Widerspruchsmöglichkeit kommt, wird noch beraten. Wer ein Haus besitzt, sollte unabhängig davon prüfen, ob sein Vertrag Elementarschäden einschließt.

Worüber wird nach einem Schaden gestritten?

Meist über die Frage, ob eine „Überschwemmung“ im Sinne der Bedingungen vorlag. Nach der Rechtsprechung setzt das voraus, dass sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln. Wasser, das nur an der Hauswand herunterläuft oder durch eine undichte Kellerwand dringt, ist nicht immer erfasst. Weitere Streitpunkte sind Grundwasserschäden, fehlende oder nicht funktionsfähige Rückstausicherungen und die Höhe der Entschädigung.

Ein Beispiel: Nach einem Starkregen sammelt sich auf einem Hanggrundstück Wasser und dringt über die Terrasse ins Erdgeschoss. Der Versicherer lehnt ab, weil das Wasser nur „abgeflossen“ sei. Entscheidend ist dann, ob sich auf dem Grundstück tatsächlich Wasser gesammelt hat. Fotos und Wetterdaten werden wichtig.

Was sollten Betroffene nach einem Elementarschaden tun?

Den Schaden sofort melden, Fotos und Videos vom Wasserstand machen, Wetterdaten sichern und Maßnahmen zur Schadenminderung ergreifen. Beschädigte Sachen erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgen. Mehr dazu im Ratgeber zu Überflutungsschäden und auf unserer Seite zur Gebäudeversicherung.