Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in den Bedingungen der privaten Unfallversicherung. Sie legt fest, welcher Invaliditätsgrad gilt, wenn durch einen Unfall ein Körperteil oder Sinnesorgan verloren geht oder vollständig funktionsunfähig wird. Damit ist sie die wichtigste Grundlage für die Höhe der Invaliditätsleistung.
Welche Werte enthält die Gliedertaxe?
Die Werte unterscheiden sich je nach Tarif. Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft gelten zum Beispiel:
- Arm: 70 %
- Hand: 55 %
- Daumen: 20 %, Zeigefinger: 10 %
- Bein über der Mitte des Oberschenkels: 70 %
- Fuß: 40 %
- Auge: 50 %
- Gehör auf einem Ohr: 30 %
Viele moderne Tarife sehen deutlich höhere Werte vor. Ein Vergleich lohnt sich deshalb schon beim Abschluss.
Wie wird bei einer teilweisen Beeinträchtigung gerechnet?
Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit wird der entsprechende Teil des Gliedertaxewerts angesetzt. Ist die Hand zur Hälfte funktionsunfähig, ergibt sich ein Invaliditätsgrad von 27,5 Prozent. Die Bemessung erfolgt nach medizinischen Gutachten, die die Funktionsbeeinträchtigung in Bruchteilen angeben, etwa „1/3 Armwert“.
Ein Beispiel: Nach einem Fahrradsturz bleibt die Beweglichkeit des Handgelenks dauerhaft eingeschränkt. Der Gutachter schätzt die Funktionsbeeinträchtigung auf 2/7 Handwert. Bei 55 Prozent für die Hand ergibt das einen Invaliditätsgrad von rund 15,7 Prozent. Mit Progression und Versicherungssumme ergibt sich daraus die Auszahlung.
Welche Verletzungen fallen nicht unter die Gliedertaxe?
Verletzungen der Wirbelsäule, innerer Organe, des Gehirns oder psychische Unfallfolgen. Hier wird der Invaliditätsgrad danach bemessen, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Mehr dazu unter Invaliditätsgrad.
Worüber wird am häufigsten gestritten?
Über die Höhe der Funktionsbeeinträchtigung, über den zutreffenden Wert, etwa ob eine Schulterverletzung nach dem Arm- oder nach dem allgemeinen Maßstab zu bewerten ist, und über den Abzug wegen Vorerkrankungen (Mitwirkungsanteil). Schon wenige Bruchteile können bei hoher Versicherungssumme und Progression tausende Euro ausmachen.
Was sollten Versicherte tun?
Die Gliedertaxe des eigenen Vertrags heranziehen, das Gutachten auf die Messwerte zur Beweglichkeit prüfen und Fristen beachten (Invaliditätsfrist). Bei Zweifeln hilft ein Gegengutachten. Mehr auf unserer Seite zur Unfallversicherung.