Das Handelsgesetzbuch (HGB) unterscheidet Kapitalgesellschaften nach ihrer wirtschaftlichen Größe. Diese Einteilung erfolgt anhand bestimmter Schwellenwerte und ist vor allem für die Rechnungslegung, die Pflicht zur Abschlussprüfung sowie für Offenlegungspflichten von Bedeutung.
Die gesetzlichen Regelungen finden sich insbesondere in § 267 HGB. Dort werden Kapitalgesellschaften in mehrere Größenklassen eingeteilt.
Die vier Größenklassen im Überblick
Das HGB unterscheidet grundsätzlich zwischen folgenden Größenklassen:
- Kleinstkapitalgesellschaften
- kleine Kapitalgesellschaften
- mittelgroße Kapitalgesellschaften
- große Kapitalgesellschaften
Die Einstufung richtet sich nach bestimmten finanziellen Kennzahlen eines Unternehmens.
Maßgebliche Kriterien für die Einordnung
Für die Zuordnung zu einer Größenklasse werden drei Kriterien herangezogen:
- Bilanzsumme
- Umsatzerlöse
- durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Ein Unternehmen wird einer bestimmten Größenklasse zugeordnet, wenn es mindestens zwei der drei gesetzlichen Schwellenwerte überschreitet oder unterschreitet.
Kleinstkapitalgesellschaften
Als Kleinstkapitalgesellschaften gelten besonders kleine Unternehmen. Sie dürfen vereinfachte Vorschriften bei der Rechnungslegung nutzen.
Typische Schwellenwerte sind:
- Bilanzsumme bis etwa 350.000 Euro
- Umsatzerlöse bis etwa 700.000 Euro
- durchschnittlich bis zu 10 Arbeitnehmer
Werden zwei dieser drei Werte nicht überschritten, gilt das Unternehmen in der Regel als Kleinstkapitalgesellschaft.
Kleine Kapitalgesellschaften
Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte nicht überschreitet:
- Bilanzsumme bis etwa 6 Millionen Euro
- Umsatzerlöse bis etwa 12 Millionen Euro
- durchschnittlich bis zu 50 Arbeitnehmer
Kleine Kapitalgesellschaften profitieren ebenfalls von verschiedenen Erleichterungen bei der Rechnungslegung und der Veröffentlichung des Jahresabschlusses.
Mittelgroße Kapitalgesellschaften
Unternehmen werden als mittelgroß eingestuft, wenn sie zwei der folgenden Werte nicht überschreiten:
- Bilanzsumme bis etwa 20 Millionen Euro
- Umsatzerlöse bis etwa 40 Millionen Euro
- durchschnittlich bis zu 250 Arbeitnehmer
Mittelgroße Gesellschaften unterliegen bereits umfangreicheren Berichtspflichten und müssen in der Regel ihren Jahresabschluss prüfen lassen.
Große Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften gelten als groß, wenn sie mindestens zwei der Schwellenwerte für mittelgroße Unternehmen überschreiten. Für große Unternehmen gelten die strengsten Anforderungen an Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung.
Hierzu gehören etwa umfangreiche Berichtspflichten im Lagebericht sowie eine verpflichtende Abschlussprüfung.
Bedeutung der Größenklassen
Die Einteilung in Größenklassen hat vor allem praktische Auswirkungen auf die handelsrechtlichen Pflichten eines Unternehmens. Je größer ein Unternehmen ist, desto umfangreicher sind in der Regel die Anforderungen an Rechnungslegung, Transparenz und Prüfung.
Diese abgestufte Regelung soll kleinere Unternehmen entlasten und gleichzeitig bei größeren Unternehmen für ausreichende Transparenz sorgen.