Größenklassen von Kapitalgesellschaften nach dem HGB

Zuletzt bearbeitet am:

16. März 2026

Das Handelsgesetzbuch (HGB) unterscheidet Kapitalgesellschaften nach ihrer wirtschaftlichen Größe. Diese Einteilung erfolgt anhand bestimmter Schwellenwerte und ist vor allem für die Rechnungslegung, die Pflicht zur Abschlussprüfung sowie für Offenlegungspflichten von Bedeutung.

Die gesetzlichen Regelungen finden sich insbesondere in § 267 HGB. Dort werden Kapitalgesellschaften in mehrere Größenklassen eingeteilt.

Die vier Größenklassen im Überblick

Das HGB unterscheidet grundsätzlich zwischen folgenden Größenklassen:

  • Kleinstkapitalgesellschaften
  • kleine Kapitalgesellschaften
  • mittelgroße Kapitalgesellschaften
  • große Kapitalgesellschaften

Die Einstufung richtet sich nach bestimmten finanziellen Kennzahlen eines Unternehmens.

Maßgebliche Kriterien für die Einordnung

Für die Zuordnung zu einer Größenklasse werden drei Kriterien herangezogen:

  • Bilanzsumme
  • Umsatzerlöse
  • durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

Ein Unternehmen wird einer bestimmten Größenklasse zugeordnet, wenn es mindestens zwei der drei gesetzlichen Schwellenwerte überschreitet oder unterschreitet.

Kleinstkapitalgesellschaften

Als Kleinstkapitalgesellschaften gelten besonders kleine Unternehmen. Sie dürfen vereinfachte Vorschriften bei der Rechnungslegung nutzen.

Typische Schwellenwerte sind:

  • Bilanzsumme bis etwa 350.000 Euro
  • Umsatzerlöse bis etwa 700.000 Euro
  • durchschnittlich bis zu 10 Arbeitnehmer

Werden zwei dieser drei Werte nicht überschritten, gilt das Unternehmen in der Regel als Kleinstkapitalgesellschaft.

Kleine Kapitalgesellschaften

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte nicht überschreitet:

  • Bilanzsumme bis etwa 6 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse bis etwa 12 Millionen Euro
  • durchschnittlich bis zu 50 Arbeitnehmer

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren ebenfalls von verschiedenen Erleichterungen bei der Rechnungslegung und der Veröffentlichung des Jahresabschlusses.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

Unternehmen werden als mittelgroß eingestuft, wenn sie zwei der folgenden Werte nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme bis etwa 20 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse bis etwa 40 Millionen Euro
  • durchschnittlich bis zu 250 Arbeitnehmer

Mittelgroße Gesellschaften unterliegen bereits umfangreicheren Berichtspflichten und müssen in der Regel ihren Jahresabschluss prüfen lassen.

Große Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften gelten als groß, wenn sie mindestens zwei der Schwellenwerte für mittelgroße Unternehmen überschreiten. Für große Unternehmen gelten die strengsten Anforderungen an Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung.

Hierzu gehören etwa umfangreiche Berichtspflichten im Lagebericht sowie eine verpflichtende Abschlussprüfung.

Bedeutung der Größenklassen

Die Einteilung in Größenklassen hat vor allem praktische Auswirkungen auf die handelsrechtlichen Pflichten eines Unternehmens. Je größer ein Unternehmen ist, desto umfangreicher sind in der Regel die Anforderungen an Rechnungslegung, Transparenz und Prüfung.

Diese abgestufte Regelung soll kleinere Unternehmen entlasten und gleichzeitig bei größeren Unternehmen für ausreichende Transparenz sorgen.