Das GWB ist die Abkürzung für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Es ist das zentrale deutsche Gesetz des Kartellrechts und regelt, wie fairer Wettbewerb geschützt und wettbewerbswidrige Marktbehinderungen verhindert werden sollen.
Das GWB richtet sich vor allem an Unternehmen, Unternehmensvereinigungen und marktmächtige Marktteilnehmer.
Das GWB einfach erklärt
Das Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen den Wettbewerb ausschalten oder unzulässig einschränken – zum Beispiel durch:
- Preisabsprachen
- Marktaufteilungen
- Missbrauch von Marktmacht
- Behinderung von Wettbewerbern
- problematische Unternehmenszusammenschlüsse
Wofür steht das GWB?
Das GWB schützt funktionierenden Wettbewerb als Grundlage der Marktwirtschaft. Verbraucher und andere Unternehmen sollen von fairen Preisen, Auswahl und Innovation profitieren.
Zentrale Regelungsbereiche des GWB
1. Kartellverbot
Unternehmen dürfen sich grundsätzlich nicht über wettbewerbsrelevante Punkte abstimmen, etwa über:
- Preise
- Kundenaufteilungen
- Gebietsaufteilungen
- Angebotsverhalten
2. Missbrauch marktbeherrschender Stellung
Marktmächtige Unternehmen dürfen ihre Stellung nicht missbräuchlich einsetzen, etwa durch:
- unfaire Preise
- Diskriminierung
- Verdrängung kleinerer Wettbewerber
- sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung
3. Fusionskontrolle
Bestimmte Unternehmenszusammenschlüsse müssen geprüft oder angemeldet werden, wenn sie erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb haben können.
4. Vergaberechtliche Bezüge
Teile des GWB enthalten auch wichtige Vorschriften zum öffentlichen Vergaberecht.
Wer überwacht das GWB?
Zuständig sind insbesondere:
- Bundeskartellamt
- Landeskartellbehörden
- Gerichte
- teilweise die Europäische Kommission bei grenzüberschreitenden Fällen
Beispiel
Zwei große Anbieter sprechen heimlich Preissteigerungen ab. Das kann gegen das Kartellverbot des GWB verstoßen und zu hohen Bußgeldern führen.
Bedeutung für Versicherungen und Vermittler
Auch im Versicherungsmarkt kann das GWB relevant sein, etwa bei:
- Kooperationen zwischen Marktteilnehmern
- abgestimmtem Verhalten im Vertrieb
- Marktabschottung
- Missbrauch starker Marktpositionen
- Zusammenschlüssen großer Unternehmen
Unterschied zu UWG
GWB: schützt den Wettbewerb als Marktordnung (Kartellrecht).
UWG: schützt vor unlauteren geschäftlichen Handlungen wie irreführender Werbung.
Typische Streitfragen
- Liegt eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung vor?
- Besteht Marktmacht?
- Ist ein Verhalten sachlich gerechtfertigt?
- Muss ein Zusammenschluss angemeldet werden?
- Drohen Bußgelder oder Schadensersatzansprüche?
Fazit
Das GWB ist das wichtigste deutsche Kartellgesetz. Es soll Preisabsprachen, Machtmissbrauch und wettbewerbsschädliche Zusammenschlüsse verhindern. Für Unternehmen kann ein Verstoß erhebliche Bußgelder und weitere rechtliche Folgen nach sich ziehen.