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Invaliditätsgrad

Zuletzt bearbeitet am:

19. Oktober 2026

Der Invaliditätsgrad gibt in Prozent an, wie stark die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit einer versicherten Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Er ist die Grundlage für die Invaliditätsleistung der privaten Unfallversicherung: Die vereinbarte Versicherungssumme wird mit dem Invaliditätsgrad multipliziert, bei vereinbarter Progression entsprechend erhöht.

Wie wird der Invaliditätsgrad ermittelt?

Für Arme, Beine, Hände, Füße, Finger, Zehen und Sinnesorgane gelten die festen Prozentsätze der Gliedertaxe. Bei teilweiser Funktionsbeeinträchtigung wird ein entsprechender Bruchteil angesetzt. Für alle anderen Körperteile, etwa die Wirbelsäule, innere Organe oder das Gehirn, kommt es darauf an, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Maßstab ist dabei ein durchschnittlicher Mensch gleichen Alters und Geschlechts, nicht der Beruf.

Wann wird der Invaliditätsgrad festgestellt?

Maßgeblich ist der Zustand, der sich nach ärztlicher Prognose dauerhaft einstellen wird, in der Regel bezogen auf das Ende des dritten Unfalljahres. Der Versicherer muss sich nach Vorlage der Unterlagen erklären. Ändert sich der Zustand später, können beide Seiten eine Neubemessung der Invalidität verlangen.

Ein Beispiel: Nach einem Treppensturz bleibt eine Bewegungseinschränkung im Sprunggelenk. Der Gutachter bewertet sie mit 3/10 Fußwert. Bei 40 Prozent für den Fuß ergibt das einen Invaliditätsgrad von 12 Prozent. Bei 100.000 Euro Versicherungssumme ohne Progression beträgt die Leistung 12.000 Euro.

Was gilt bei mehreren Verletzungen und Vorschäden?

Die Invaliditätsgrade mehrerer Körperteile werden zusammengerechnet, insgesamt aber höchstens bis 100 Prozent. War ein Körperteil schon vor dem Unfall beeinträchtigt, wird die Vorinvalidität abgezogen. Haben Krankheiten an den Unfallfolgen mitgewirkt, kann zusätzlich ein Mitwirkungsanteil abgezogen werden.

Worüber wird gestritten?

Über die Messwerte im Gutachten, die Bewertung der Funktionsbeeinträchtigung, die Frage, ob Beschwerden unfallbedingt oder verschleißbedingt sind, und über psychische Unfallfolgen, die in vielen Verträgen ausgeschlossen sind. Wegen der Progression können wenige Prozentpunkte erhebliche Beträge ausmachen (Progression).

Was sollten Versicherte tun?

Das Gutachten des Versicherers vollständig anfordern und die Messwerte mit eigenen Befunden vergleichen. Bei Zweifeln hilft ein Gegengutachten, im Streitfall ein gerichtliches Sachverständigengutachten. Die Invaliditätsfrist muss in jedem Fall eingehalten werden. Mehr im Ratgeber Invalidität in der privaten Unfallversicherung.