Irreführende Werbung im Wettbewerbsrecht

Zuletzt bearbeitet am:

16. März 2026

Irreführende Werbung liegt im Wettbewerbsrecht vor, wenn geschäftliche Aussagen oder Darstellungen geeignet sind, Verbraucher oder andere Marktteilnehmer über wesentliche Eigenschaften eines Angebots zu täuschen. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Das Wettbewerbsrecht verfolgt das Ziel, einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherzustellen und gleichzeitig Verbraucher vor täuschenden oder missverständlichen Werbeaussagen zu schützen.

Wann Werbung als irreführend gilt

Eine Werbung gilt als irreführend, wenn sie falsche Angaben enthält oder bei den angesprochenen Verkehrskreisen einen unzutreffenden Eindruck über ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen erweckt. Maßgeblich ist dabei nicht nur der Wortlaut einzelner Aussagen, sondern der Gesamteindruck der Werbung.

Irreführend kann Werbung etwa sein, wenn falsche oder missverständliche Informationen über zentrale Eigenschaften eines Angebots vermittelt werden.

Typische Beispiele betreffen etwa:

  • Preisangaben oder Rabatte
  • Qualität oder Eigenschaften eines Produkts
  • Herkunft oder Herstellungsweise
  • Testergebnisse oder Auszeichnungen
  • besondere Vorteile oder Wirkungen eines Angebots

Auch übertriebene oder unklare Werbeaussagen können in bestimmten Fällen eine Irreführung darstellen, wenn sie geeignet sind, falsche Erwartungen zu erzeugen.

Irreführung durch falsche Angaben

Eine klassische Form der irreführenden Werbung liegt vor, wenn objektiv falsche Aussagen gemacht werden. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Produkt mit Eigenschaften beworben wird, die tatsächlich nicht vorliegen.

Auch falsche Angaben über Preise, Lieferbedingungen oder Verfügbarkeit können zu einer Irreführung führen.

Irreführung durch unvollständige Informationen

Irreführung kann auch dadurch entstehen, dass wichtige Informationen weggelassen werden. Wenn für eine geschäftliche Entscheidung wesentliche Angaben fehlen oder nur unklar dargestellt werden, kann dies ebenfalls wettbewerbsrechtlich relevant sein.

In solchen Fällen spricht man häufig von einer Irreführung durch Unterlassen.

Rechtliche Folgen

Wenn Werbung als irreführend eingestuft wird, können verschiedene wettbewerbsrechtliche Ansprüche entstehen. In der Praxis geht es häufig um Unterlassungsansprüche, mit denen verhindert werden soll, dass die betreffende Werbung weiterverwendet wird.

Ferner können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Ansprüche entstehen, etwa auf Beseitigung oder Schadensersatz.

Bedeutung für Unternehmen

Für Unternehmen spielt das Verbot irreführender Werbung eine wichtige Rolle bei der Gestaltung von Marketingmaßnahmen. Werbeaussagen sollten klar, zutreffend und nachvollziehbar formuliert sein, um Missverständnisse oder rechtliche Risiken zu vermeiden.

Besonders im Onlinehandel und im digitalen Marketing stehen Werbeaussagen regelmäßig im Fokus wettbewerbsrechtlicher Prüfungen.