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Konkrete Verweisung

Zuletzt bearbeitet am:

19. Oktober 2026

Bei der konkreten Verweisung lehnt ein Berufsunfähigkeitsversicherer die Leistung ab oder stellt sie ein, weil die versicherte Person tatsächlich einen anderen Beruf ausübt, der mit dem bisherigen vergleichbar ist. Anders als bei der abstrakten Verweisung geht es nicht um einen hypothetischen Beruf, sondern um eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Die meisten modernen BU-Verträge erlauben die konkrete Verweisung weiterhin.

Wann ist der neue Beruf vergleichbar?

Er muss der Ausbildung, den Fähigkeiten und der bisherigen Lebensstellung entsprechen (§ 172 Abs. 3 VVG). Das heißt: Er darf in der Vergütung und in der sozialen Wertschätzung nicht spürbar hinter dem bisherigen Beruf zurückbleiben. Die Rechtsprechung lässt je nach Einzelfall Einkommenseinbußen von etwa 10 bis 20 Prozent noch zu, bei höheren Einkommen eher mehr als bei niedrigen. Berücksichtigt werden auch Arbeitszeit, Verantwortung, Aufstiegschancen und die körperliche Belastung.

Wann kommt die konkrete Verweisung vor?

Typisch im Nachprüfungsverfahren: Die versicherte Person bezieht eine BU-Rente, bildet sich weiter oder findet eine neue Stelle. Der Versicherer erfährt davon, weil die versicherte Person verpflichtet ist, eine neue Tätigkeit anzugeben. Er prüft dann, ob der neue Beruf vergleichbar ist, und stellt die Leistung gegebenenfalls ein. Möglich ist die Verweisung auch schon bei der ersten Leistungsprüfung, wenn bereits ein neuer Beruf ausgeübt wird.

Ein Beispiel: Ein Elektromeister kann nach einem Bandscheibenvorfall nicht mehr auf Baustellen arbeiten und erhält eine BU-Rente. Später arbeitet er als technischer Sachbearbeiter mit 25 Prozent weniger Gehalt und ohne Führungsverantwortung. Eine konkrete Verweisung dürfte hier scheitern, weil Einkommen und Lebensstellung deutlich schlechter sind.

Wer muss die Vergleichbarkeit beweisen?

Der Versicherer. Er muss den neuen Beruf und die Gründe für die Vergleichbarkeit nachvollziehbar darlegen. Im Nachprüfungsverfahren muss er außerdem den Zustand beim Anerkenntnis mit dem aktuellen Zustand vergleichen und die Einstellung in Textform begründen.

Kann eine Umschulung die Rente gefährden?

Ja, wenn die neu erworbenen Fähigkeiten zu einem vergleichbaren Beruf führen, der tatsächlich ausgeübt wird. Wer eine Umschulung plant, sollte die Folgen für seine BU-Rente vorher prüfen lassen.

Was sollten Versicherte tun?

Den Vergleich zwischen altem und neuem Beruf genau dokumentieren: Bruttoeinkommen, Arbeitszeit, Verantwortung, Aufstiegsmöglichkeiten. Eine Einstellung wegen konkreter Verweisung sollte nie ungeprüft hingenommen werden. Mehr auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.