Konkrete Verweisung

Zuletzt bearbeitet am:

27. April 2026

Die konkrete Verweisung ist ein Begriff aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie bedeutet, dass der Versicherer Leistungen ablehnen oder einstellen kann, wenn die versicherte Person tatsächlich bereits einen anderen Beruf ausübt, der ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht.

Konkrete Verweisung einfach erklärt

Wer seinen früheren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, gilt nicht automatisch dauerhaft als berufsunfähig. Nimmt die betroffene Person später eine neue Tätigkeit auf, kann der Versicherer prüfen, ob dieser neue Beruf so vergleichbar ist, dass kein Anspruch auf BU-Rente mehr besteht.

Beispiel

Ein Zahnarzt kann wegen einer Erkrankung nicht mehr praktizieren und erhält BU-Leistungen. Später arbeitet er erfolgreich als Unternehmensberater im Gesundheitswesen mit vergleichbarem Einkommen.

Der Versicherer kann prüfen, ob eine konkrete Verweisung vorliegt und die BU-Rente beendet werden darf.

Voraussetzungen einer konkreten Verweisung

Damit eine konkrete Verweisung zulässig sein kann, muss die neue Tätigkeit regelmäßig:

  • tatsächlich ausgeübt werden
  • der Ausbildung und Erfahrung entsprechen
  • wirtschaftlich vergleichbar sein
  • sozial vergleichbar sein
  • der bisherigen Lebensstellung entsprechen

Entscheidend ist nicht irgendein Job, sondern eine angemessene und vergleichbare Tätigkeit.

Unterschied zur abstrakten Verweisung

Konkrete Verweisung: Die versicherte Person arbeitet bereits tatsächlich in einem anderen Beruf.

Abstrakte Verweisung: Der Versicherer verweist nur auf einen theoretisch möglichen anderen Beruf.

Ist die konkrete Verweisung heute üblich?

Auch moderne BU-Verträge schließen häufig nur die abstrakte Verweisung aus. Die konkrete Verweisung bleibt oft weiterhin möglich, wenn wirklich eine neue vergleichbare Tätigkeit aufgenommen wird.

Typische Streitfragen

  • Ist das Einkommen wirklich vergleichbar?
  • Hat die neue Tätigkeit denselben sozialen Status?
  • Ist der neue Beruf dauerhaft oder nur vorübergehend?
  • Werden gesundheitliche Einschränkungen ausreichend berücksichtigt?
  • Ist eine Teilzeitstelle ausreichend vergleichbar?

Was Betroffene tun sollten

Wenn der Versicherer sich auf konkrete Verweisung beruft:

  • neue Tätigkeit genau dokumentieren
  • Einkommen vergleichen
  • Arbeitsumfang prüfen
  • Karriere- und Statusverlust bewerten
  • Vertragsbedingungen prüfen lassen
  • rechtlich überprüfen lassen

Konkrete Verweisung in der BU

Die konkrete Verweisung setzt voraus, dass tatsächlich bereits ein anderer vergleichbarer Beruf ausgeübt wird. Ob dadurch der Anspruch auf BU-Rente entfällt, hängt vom Vertrag und den konkreten Umständen ab. Gerade bei Status, Einkommen und Dauer der Tätigkeit entstehen häufig Streitigkeiten.