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Stornohaftung und Stornoreserve

Zuletzt bearbeitet am:

24. September 2026

Stornohaftung und Stornoreserve sind Begriffe aus dem Handelsvertreterrecht im Versicherungsvertrieb. Die Stornohaftung beschreibt, dass Vermittler bereits erhaltene Provisionen zurückzahlen müssen, wenn ein vermittelter Vertrag vorzeitig endet. Die Stornoreserve ist ein Provisionseinbehalt, der diese Rückforderungen absichert.

Stornohaftung einfach erklärt

Im Versicherungsvertrieb werden Abschlussprovisionen oft vorschüssig ausgezahlt, obwohl der Kunde seine Beiträge über viele Jahre zahlt. Kündigt der Kunde früh oder stellt er die Zahlungen ein, ist die Provision nicht „verdient“. Innerhalb der Stornohaftungszeit fordert das Unternehmen sie dann ganz oder anteilig zurück.

Beispiel

Ein Vertreter erhält für eine Lebensversicherung eine Abschlussprovision von 3.000 Euro. Die Stornohaftungszeit beträgt 60 Monate. Nach 20 Monaten kündigt der Kunde. Das Unternehmen fordert einen anteiligen Teil der Provision zurück.

Voraussetzung: Nachbearbeitung

Eine Rückforderung ist nach § 87a Abs. 3 HGB nur zulässig, wenn das Unternehmen die Vertragsbeendigung nicht zu vertreten hat. Es muss deshalb ausreichend versuchen, den gefährdeten Vertrag zu retten. Das kann es selbst tun oder dem Vertreter rechtzeitig eine Stornogefahrmitteilung schicken. Fehlt eine ordnungsgemäße Nachbearbeitung, entfällt der Rückforderungsanspruch häufig.

Stornohaftungszeit

Die Dauer ergibt sich meist aus dem Vertretervertrag. In der substitutiven Krankenversicherung schreibt § 49 VAG eine Haftungszeit von mindestens fünf Jahren vor.

Stornoreserve

Das Unternehmen behält einen Teil der Provisionen als Sicherheit ein. Nach Vertragsende muss die Reserve abgerechnet und ausgezahlt werden, sobald keine Stornogefahr mehr besteht. Streit entsteht häufig darüber, wie lange und in welcher Höhe sie einbehalten werden darf.

Typische Streitfragen

  • Hat das Unternehmen ausreichend nachbearbeitet?
  • Wurde die Stornogefahrmitteilung rechtzeitig verschickt?
  • Ist die Rückforderung korrekt berechnet?
  • Ist die Haftungszeit wirksam vereinbart?
  • Wann muss die Stornoreserve ausgezahlt werden?

Was Vermittler beachten sollten

  • Provisionsabrechnungen genau prüfen
  • ggf. einen Buchauszug verlangen
  • Nachweise zur Nachbearbeitung anfordern
  • Klauseln im Vertretervertrag prüfen
  • Rückforderungen nicht ungeprüft zahlen
  • anwaltlich prüfen lassen

Stornohaftung und Stornoreserve im Vertriebsrecht

Stornohaftung und Stornoreserve gehören zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Versicherungsunternehmen und Vertretern, besonders nach Vertragsende. Viele Rückforderungen scheitern an einer unzureichenden Nachbearbeitung. Mehr dazu im Ratgeber zu Provisionsrückforderungen.