ADHS wird oft fälschlich als Kinderkrankheit abgetan – tatsächlich leiden viele Betroffene auch im Erwachsenenalter weiter unter Symptomen. Die Kernprobleme sind Unaufmerksamkeit, innere Unruhe und Impulsivität. Das zeigt sich am Arbeitsplatz besonders deutlich: Betroffene vergessen häufig Termine, halten Absprachen nicht ein und erschöpfen sich in Kleinigkeiten, ohne planvoll voranzukommen.
Wirth Rechtsanwälte unterstützen Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung. Kontaktieren Sie uns!
Berufsunfähigkeit durch ADHS: Typische Symptome
Typische Symptome im Job sind etwa unbeständiges Arbeiten mit überraschenden Leistungseinbrüchen und unvollständige Arbeitsergebnisse. Trotz ihrer Schwierigkeiten verfügen viele ADHS-Betroffene auch über Stärken wie Kreativität oder hohe Energie. Ein großes Missverständnis ist es, ADHS nur als mangelnde Disziplin oder Charakterschwäche abzutun. In Wahrheit handelt es sich um eine neurobiologische Störung, bei der das Gehirn Informationen anders verarbeitet.
- Konzentrationsstörungen: Betroffene haben oft Schwierigkeiten, längere Zeit fokussiert zu bleiben – sie vernachlässigen deshalb wichtige Details oder vergessen Arbeitsschritte.
- Innere Unruhe: Obwohl starke körperliche Hyperaktivität im Erwachsenenalter meist abnimmt, fühlen sich Betroffene häufig „innerlich getrieben“ und finden wenig Ruhe.
- Impulsivität: Entscheidungen und Reaktionen werden manchmal übereilt getroffen, ohne die Folgen abzuwägen.
- Vergesslichkeit und Unorganisiertheit: Das ständige Verzetteln und Vergessen von Absprachen führt im Berufsleben zu Frust und Leistungsproblemen.
Ein verbreiteter Mythos ist, ADHS verschwinde von selbst im Erwachsenenalter. Tatsächlich hält die Störung oft lebenslang an – viele erwachsene Betroffene erhalten schon als Kind die Diagnose. Die richtige Diagnose und ein Verständnis für die Funktionsweise von ADHS sind daher entscheidend, um den Herausforderungen am Arbeitsplatz zu begegnen.
Warum ADHS zu Berufsunfähigkeit führen kann
Je nach Ausprägung kann ADHS den beruflichen Alltag erheblich beeinträchtigen und im Extremfall auch zur Berufsunfähigkeit führen. Vor allem bei stark ausgeprägten Symptomen und Begleiterkrankungen (zum Beispiel Depressionen oder Ängste) sind Betroffene im Vergleich zu gesunden Kollegen oft stark benachteiligt. Die Belastungen variieren je nach Berufsfeld:
- Kognitive Berufe (z. B. IT, Technik, Ingenieurwesen): Hier sind hohe Konzentrationsfähigkeit und präzises Arbeiten gefordert. Ein Softwareentwickler mit ADHS könnte zum Beispiel wiederholt Abgabetermine verpassen oder wichtige Programminhalte verwechseln – trotz fachlicher Kompetenz.
- Soziale Berufe (z. B. Lehramt, Pflege, Beratung): Diese Tätigkeiten erfordern permanente Aufmerksamkeit und Organisation. Ein Lehrer mit unbehandelter ADHS etwa könnte den Unterrichtsablauf nur schwer strukturieren, was zu Konflikten und Überforderung führt. Ein Pfleger oder Arzt könnte durch Vergesslichkeit in der Patientenbehandlung Fehler machen.
- Kreative Berufe (z. B. Design, Kunst, Marketing): Hier können ADHS-Symptome sowohl Stärken als auch Schwächen sein. Kreative Ideen und ausgeprägte Intuition sind oft vorhanden, doch die fehlende Routine und Struktur erschweren die zuverlässige Arbeit. Ein freiberuflicher Grafikdesigner könnte zum Beispiel über ein extrem hohes Ideenpotential verfügen, tut sich aber schwer, Projekte termingerecht und vollständig abzuschließen.
Treten die ADHS-Symptome so stark auf, dass der Betroffene seinen Beruf nicht mehr zuverlässig ausüben kann, erfüllt dies die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit. Gerade psychische Belastungen und ADHS gehen häufig Hand in Hand. In der Praxis berichten viele Versicherte, dass nach jahrelanger Überforderung am Ende ein kompletter Zusammenbruch oder eine schwere Depression zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat.
Typische Probleme beim Leistungsantrag bei ADHS
Viele ADHS-Betroffene haben beim BU-Leistungsantrag mit Dokumentationsproblemen zu kämpfen. Berufsunfähigkeitsversicherungen verlangen konkrete medizinische Nachweise und Nachweise der Einschränkung im Berufsalltag. Typische Fehler sind dabei:
- Unzureichende ärztliche Nachweise: Es reicht nicht aus, nur eine kurze Bescheinigung des Hausarztes bei der Berufsunfähigkeitsversicherung vorzulegen. Einfache Atteste oder allgemeine Arztberichte allein genügen oft nicht, um das komplexe Krankheitsbild zu beschreiben und ausreichend für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu dokumentieren. Vielmehr sollte ein aktuelles Facharztgutachten und / oder auch nur eine gutachterliche Stellungnahme eines Psychiaters oder Neurologen herangezogen werden. Dieses Gutachten oder Arztberichte müssen detailliert darlegen, wie die ADHS-Symptome die konkrete Berufsausübung beeinträchtigen. Viele Versicherer fordern neben dem Gutachten auch spezielle Befunde (etwa Testergebnisse zur Aufmerksamkeit) oder Berichte von Psychotherapeuten.
- Lückenhafte Dokumentation der Vorgeschichte: Eine lückenlose Krankengeschichte ist wichtig. Dazu gehört idealerweise die komplette Krankenakte, alte Untersuchungsberichte, Therapieunterlagen oder Stellungnahmen früherer behandelnder Ärzte (z. B. Jugendpsychiater). Ausgebliebene Krankenversicherungskontakte bei ADHS werden Versicherern oft zum Vorwurf gemacht. Daher wird empfohlen, frühzeitig sämtliche relevanten Akten anzufordern und beim Antrag beizufügen.
- Fehler im Leistungsantrag: Schon bei der Antragstellung können gravierende Fehler passieren. Falschangaben oder Auslassungen – etwa das Nicht-Nennen der ADHS-Diagnose oder von Zusatzstörungen – können den Leistungsanspruch im Fall der Berufsunfähigkeit gefährden. Auch die Beschreibung des Berufs muss exakt sein, damit der Versicherer die konkret auszuübenden Tätigkeiten genau versteht. Fehler, wie ein unvollständiges oder ungenaues Tätigkeitsprofil können später als Ablehnungsgrund von der Berufsunfähigkeitsversicherung herangezogen werden.
Zusammengefasst verlangen Versicherer zum Leistungsantrag bei ADHS eine fundierte, aktuelle Diagnostik und klare Belege für die Einschränkungen im Job. Wer sich hier nur auf lückenhafte Atteste verlässt, riskiert eine Ablehnung.
Gerechtigkeit ist unser Antrieb
Häufige Ablehnungsgründe durch Versicherungen
Versicherungen prüfen Leistungsfälle wegen psychischer Erkrankungen besonders gründlich. Typische Gründe für eine Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung sind:
- Vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt: Wurde die ADHS-Diagnose beim Vertragsabschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht korrekt angegeben, kann der Versicherer die Leistungspflicht verweigern. Schon kleine Unstimmigkeiten in der Antragsakte können später zur Kündigung des Vertrags führen. Laut Versicherungsvertragsgesetz muss jeder Antragsteller alle Gesundheitsfragen vollständig beantworten, andernfalls kann die Berufsunfähigkeitsversicherung die Versicherung anfechten oder vom Vertrag zurücktreten.
- Mangel an objektiven Befunden: Anders als etwa ein Knochenbruch lässt sich ADHS nicht mit Röntgen oder Bluttests belegen. Viele Versicherer unterstellen in der Begutachtung schon mal Simulationstendenzen, wenn keine klaren Außenindikatoren vorliegen. Psychische Erkrankungen werden häufig anhand subjektiver Aussagen diagnostiziert, was versicherungsrechtlich als Risiko gilt. Im Jahr 2018 entfielen laut GDV etwa 29 % aller BU-Leistungsfälle auf psychische Erkrankungen. Versicherer haben daher ein „wirtschaftliches Interesse, das Ausmaß der Leistungen bei psychischen Erkrankungen zu begrenzen“.
- Fehlende Zusammenhänge: Versicherer akzeptieren die Leistung nur, wenn sie eindeutig medizinisch begründet ist. Liegt zum Beispiel keine klare Verbindung zwischen ADHS und der behaupteten Berufsunfähigkeit vor, wird abgelehnt. Wenn das Gutachten oder der Arztbericht für ADHS keine ausreichende Auswirkung auf den konkreten Job zeigt, lehnt der Versicherer meist mit Verweis auf fehlende objektive Belege ab.
- Simulation oder Aggravation: Manche Gutachter vermuten bei psychischen Symptomen „Aggravation“ (Übertreiben) oder Simulation (Vortäuschen). Zwar stellte das OLG Frankfurt bereits klar, dass Aggravation nicht zwingend die Glaubwürdigkeit in Frage stellt, kommt es jedoch zu keiner klaren Differenzierung im Gutachten, kann der Versicherer die BU oft pauschal verneinen. ADHS-Betroffene sollten daher sorgfältig darlegen, dass ihre Übertreibung selbst aus der Erkrankung resultiert und nicht etwa eine Täuschung darstellt.
Auch bei ADHS-Fällen gilt also: Ohne überzeugende Nachweise und Glaubhaftmachung des Berufsalltags sind Ablehnungen der Berufsunfähigkeitsversicherung oft vorprogrammiert.
Was Sie tun können: Widerspruch, Ombudsmann und Klage
Wurde Ihr BU-Antrag abgelehnt, ist rasches Handeln nötig. Zunächst sollten Sie unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen – in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Bescheids. Prüfen Sie dabei genau die Begründung des Versicherers und sammeln Sie alle medizinischen Unterlagen, die Ihren Zustand weiter belegen (z. B. aktualisierte Befunde oder Stellungnahmen zusätzlicher Ärzte). Besser ist es, den Widerspruch fachgerecht vorzubereiten, mit der Hilfe eines erfahrenen Fachanwaltes für Versicherungsrecht.
Parallel kann ein unabhängiges Schlichtungsverfahren helfen: Beim Versicherungsombudsmann können Sie kostenlos Beschwerde einreichen. Der Ombudsmann prüft Ihren Fall und kann bis zu einem Streitwert von 100.000 Euro eine Empfehlung aussprechen. Auch wenn eine Ombudsempfehlung oft nicht bindend ist (außer bei kleineren Streitwerten unter 10.000 Euro), kann sie Ihrem späteren gerichtlichen Verfahren zugutekommen. In einigen Fällen lohnt es sich zudem, eine Beschwerde bei der BaFin einzureichen, etwa wenn Unterlagen unvollständig sind oder die Kommunikation des Versicherers mangelhaft war.
Erfolgt auch nach dem Ombud-Beschluss keine Einigung, bleibt der Rechtsweg. Das heißt: Sie müssen beim zuständigen Landgericht klagen. Ein Gerichtsverfahren ist aber aufwendig und risikoreich – ohne Rechtsschutzversicherung tragen Sie im Falle einer Niederlage alle Kosten (Gericht, eigene Anwalt, gegnerischer Anwalt). Daher ist es ratsam, frühzeitig fachkundige Unterstützung zu suchen und sich über Erfolgsaussichten und Finanzierungsoptionen (z. B. Prozesskostenhilfe) beraten zu lassen.
Gerechtigkeit ist unser Antrieb
Wichtige Aspekte: Diagnose, Nachweise und juristische Tipps
Bei ADHS spielt bereits die Diagnose im Versicherungsantrag eine große Rolle. Versicherer werten ADHS als Vorerkrankung, die immer angegeben werden muss. Falschangaben hier können die gesamte Police gefährden. Sie sind in der Regel verpflichtet, im Versicherungsantrag auf Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten.
Rechnen Sie damit, dass der Versicherer Ihre Antworten in einer gemeinsamen Datenbank speichert – spätere Anträge könnten abgelehnt werden, wenn Ihre Historie unvollständig war. Eine anonyme Risikovoranfrage ist oft ratsam: So können Sie bei verschiedenen Gesellschaften unverbindlich prüfen lassen, welche Konditionen bei Angabe Ihrer ADHS bestehen, ohne sich gleich in eine Tabelle eintragen zu lassen.
Auch im Leistungsfall gilt: Je besser die Belege, desto höher die Chance. Folgende medizinische Nachweise sind besonders hilfreich: Neben einem aktuellen Facharztgutachten oder zumindest einer gutachterlichen Stellungnahme (Psychiater oder Neurologe) sollten Sie alle Vorbefunde zur ADHS-Diagnose beifügen. Standardisierte Interviews wie das DIVA (Diagnostisches Interview für ADHS bei Erwachsenen) und neuropsychologische Testungen schaffen nachvollziehbare Befunde.
Hinzu kommen Arbeitszeugnisse oder Berichte von Kollegen, die Leistungsstörungen im Alltag belegen. Je aussagekräftiger und detaillierter die Unterlagen, desto weniger Raum bleibt für Zweifel. Experten raten ausdrücklich dazu, die gesamte Krankenakte sowie Stellungnahmen früherer Ärzte einzufordern, um keine Lücken aufkommen zu lassen.
Rechtlich sollten Sie dabei keine Fehler machen. Versicherungsrecht kann komplex sein: Fristen, Formulierungen und Details wie „konkrete Verweisung“ oder Gesundheitsfragen erfordern Fachwissen. Laien unterschätzen oft, welche Bedeutung z. B. ein unpräziser Tätigkeitsschlüssel haben kann oder wie streng Gerichte psychische Gutachten bewerten.
Daher empfiehlt sich meist eine rechtliche Begleitung: Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt. Ein Fachanwalt kann Formulare prüfen, Widerspruchsschreiben aufsetzen und Ihren Fall vor Gericht vertreten. So werden Fristen gewahrt und alle möglichen Ansatzpunkte (z. B. Verletzung vorvertraglicher Pflichten seitens der Versicherung) ausgeschöpft.
Zusammengefasst: Achten Sie bei Antrag und Widerspruch stets auf Vollständigkeit und Präzision. Dokumentieren Sie Ihre ADHS-Beschwerden ausführlich, holen Sie fachärztliche Gutachten ein und lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtlich beraten – so vermeiden Sie typische Fehler.
Fazit Berufsunfähigkeitsversicherung und ADHS
ADHS kann die Berufstätigkeit erheblich erschweren. Wer BU-Leistungen wegen ADHS geltend machen will, braucht deshalb eine klare Strategie. Wichtig sind eine sorgfältige Dokumentation aller Symptome und Einschränkungen, gute medizinische Gutachten sowie die lückenlose Offenlegung der Krankengeschichte im Antrag. Versicherer betrachten ADHS oft skeptisch – erfolgreiche Durchsetzung erfordert daher umfangreiche Belege. In vielen Fällen ist professionelle Hilfe entscheidend: Ein erfahrener Anwalt kann den Antrag prüfen, beim Widerspruch unterstützen und nötigenfalls Klage erheben. So steigt die Chance, dass die Versicherung die Leistung zahlt.
Warum Wirth Rechtsanwälte unterstützen
Die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte in Berlin ist auf Versicherungsrecht und speziell Berufsunfähigkeitsfällen spezialisiert. Unsere Fachanwälte kennen die typischen Strategien der Versicherer – auch bei ADHS-Bewertungen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren BU-Antrag optimal vorzubereiten, Widerspruch bei Ablehnung professionell einzulegen und im Bedarfsfall Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Mit langjähriger Erfahrung begleiten wir Sie von Anfang an: ob bei der Antragstellung, im Ombudsverfahren oder vor Gericht.
Betroffene aus Berlin und ganz Deutschland finden bei uns kompetente Unterstützung: Wirth Rechtsanwälte – Fachanwälte für Versicherungsrecht in Berlin. Lassen Sie sich beraten, wie Sie Ihre BU-Leistung wegen ADHS durchsetzen können. Gemeinsam erarbeiten wir eine klare Dokumentationsstrategie und wahren alle rechtlichen Fristen. Ihr Recht auf Absicherung im Beruf soll nicht an bürokratischen Hürden scheitern – wir setzen uns dafür ein.
Jetzt Kontakt aufnehmen: Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Berlin. Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf – ob beim Leistungsantrag, Widerspruch oder Klage. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung. Gemeinsam geben wir Ihrer beruflichen Absicherung eine starke Stimme.