Ein Mann wird von seinen Ängsten verfolgt

Angststörungen und Berufsunfähigkeit: Wann leistet die BU-Versicherung?

Angststörungen gehören zu den häufigsten psychischen Erkrankungen und können das Leben der Betroffenen massiv beeinträchtigen. Insbesondere im Berufsalltag führen Symptome wie ständige Sorgen, Panikattacken oder soziale Ängste oft zu erheblichen Einschränkungen – bis hin zur vollständigen Berufsunfähigkeit. Genau hier greift die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die für viele Menschen eine wichtige Absicherung darstellt, um die eigene finanzielle Sicherheit für den Ernstfall zu gewährleisten. 

Doch gerade bei psychischen Erkrankungen wie Angststörungen gestaltet sich die Durchsetzung von BU-Leistungen oft schwierig. Versicherer stellen hohe Anforderungen an den Nachweis der Erkrankung und deren Einfluss auf die berufliche Tätigkeit. Dies bringt viele Versicherte in eine belastende Situation, in der sie nicht nur mit ihrer Krankheit und der Berufsunfähigkeit kämpfen, sondern auch rechtliche Auseinandersetzungen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung führen müssen. 

In diesem Artikel zeigen wir, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Angststörung leistet, welche typischen Probleme bei der Beantragung der BU-Rente auftreten und wie Sie Ihre Rechte als Versicherungsnehmer erfolgreich durchsetzen können. 

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Was sind Angststörungen? 

Angststörungen sind psychische Erkrankungen, die sich durch übermäßige und anhaltende Angst oder Sorgen auszeichnen. Sie gehen oft weit über die normalen Ängste des Alltags hinaus und können die Lebensqualität von Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Es gibt verschiedene Formen von Angststörungen, darunter: 

  • Generalisierte Angststörung (GAS): Betroffene leiden unter dauerhafter, unspezifischer Angst, die nicht an bestimmte Auslöser gebunden ist. 
  • Panikstörung: Plötzliche und intensive Angstattacken, die oft von körperlichen Symptomen wie Herzrasen oder Atemnot begleitet werden. 
  • Soziale Phobie: Eine ausgeprägte Angst vor sozialen Situationen, die zu Isolation und beruflichen Einschränkungen führen kann. 
  • Spezifische Phobien: Übermäßige Angst vor bestimmten Objekten oder Situationen, wie Höhenangst oder Flugangst. 

Im Berufsleben führen ausgeprägte Symptome der Angststörung wie anhaltende Nervosität, Konzentrations- und Schlafstörungen oder körperliche Beschwerden wie Muskelverspannungen und Übelkeit häufig zu Leistungseinbußen, krankheitsbedingten Fehlzeiten oder gar zum Verlust des Arbeitsplatzes. Besonders problematisch ist, dass Betroffene oft versuchen, ihre Ängste zu verbergen, was den Leidensdruck zusätzlich erhöht. In Berufen mit hoher sozialer Interaktion oder hohem Leistungsdruck sind die Folgen besonders gravierend. 

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind Angststörungen oft ein komplexes Thema, da psychische Erkrankungen häufig als schwer nachweisbar oder subjektiv bewertet werden. Dies macht es für Betroffene umso wichtiger, frühzeitig ärztliche Diagnosen und Behandlungsberichte zu sichern, um die eigenen Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung zu untermauern. 

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Voraussetzungen für Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen definieren Berufsunfähigkeit als die dauerhafte Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall auszuüben. In der Regel wird dabei von den Versicherern vorgegeben, dass die Einschränkungen: 

  • mindestens 50 % der beruflichen Tätigkeiten betreffen
  • über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten andauern oder voraussichtlich dauerhaft bestehen. 

Die genaue Definition variiert je nach Versicherungsvertrag, weshalb es wichtig ist, die individuellen Vertragsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sorgfältig zu prüfen. 

Nachweispflichten der Versicherten

Um Leistungen aus der BU-Versicherung zu erhalten, muss der Versicherte den Zustand der Berufsunfähigkeit nachweisen. Dies erfordert in der Regel: 

  • Detaillierte ärztliche Berichte oder Gutachten, die die Diagnose und den Schweregrad der Erkrankung bestätigen. 
  • Therapie- und Behandlungsberichte, die die bisherige Behandlung dokumentieren. 
  • Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, um darzulegen, welche beruflichen Anforderungen aufgrund der Erkrankung und Berufsunfähigkeit nicht mehr erfüllt werden können. 

Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Angststörungen fordern BU-Versicherungen oft umfangreiche Unterlagen vom Versicherungsnehmer, was den Prozess für Betroffene zusätzlich belastend machen kann. 

Berufsunfähigkeit – Besonderheiten bei psychischen Erkrankungen

Psychische Erkrankungen wie Angststörungen stellen Versicherte vor besondere Herausforderungen. Da Angststörungen keine sichtbaren körperlichen Verletzungen sind, stellen BU-Versicherer oft infrage, ob die Einschränkungen tatsächlich berufsunfähig machen. Berufsunfähigkeitsversicherungen argumentieren häufig auch, dass psychische Erkrankungen durch Therapie heilbar seien, und lehnen Leistungen ab. Betroffene von Berufsunfähigkeit durch Angststörungen müssen oft beweisen, dass ihre Erkrankung nicht übertrieben dargestellt wird, um Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. 

Die Nachweispflicht liegt beim Versicherten. Dabei hilft es, frühzeitig professionelle Unterstützung durch Rechtsanwälte oder medizinische Experten hinzuzuziehen, um die Anforderungen der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erfüllen. 

Häufige Probleme bei der Beantragung von BU-Leistungen

Die Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei psychischen Erkrankungen wie Angststörungen oft mit erheblichen Hürden verbunden. BU-Versicherer zögern häufig, Leistungen zu gewähren, und nutzen dabei unterschiedliche Strategien, um Ansprüche von Versicherungsnehmern abzuwehren.

Ablehnung aufgrund unzureichender Beweise

Versicherungen argumentieren oft, dass die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen, um eine Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Typische Gründe für Ablehnungen von BU-Anträgen sind: 

  • Fehlende oder nicht aussagekräftige ärztliche Gutachten. 
  • Zweifel an der Schwere der Erkrankung, insbesondere bei psychischen Leiden wie Angststörungen. 
  • Mangelnde Dokumentation, wie etwa eine unklare Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten und deren Beeinträchtigung durch die Erkrankung. 

Ein weiteres häufiges Problem ist der Vorwurf, dass der Versicherte bereits vor Vertragsabschluss unter ähnlichen Symptomen gelitten habe und diese gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung verschwiegen habe. Versicherer nutzen dies oft, um den BU-Vertrag anzufechten oder rückwirkend zu kündigen. Oft werden selbst geringfügige Beschwerden aus der Vergangenheit als “Vorerkrankungen” von der Versicherung ausgelegt. Die Versicherten geraten in die Beweislast, dass keine vorsätzliche Täuschung vorliegt. 

Verzögerungstaktiken der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein beliebtes Mittel der Versicherer ist es, die Bearbeitung von Anträgen hinauszuzögern. Dazu gehören wiederholte Nachforderungen von Unterlagen, die bereits eingereicht wurden oder die Beauftragung von eigenen Gutachtern, deren Termine und Ergebnisse zur Erkrankung und Berufsunfähigkeit Monate auf sich warten lassen. Für Betroffene mit einer Angststörung kann dies finanziell und emotional äußerst belastend sein, insbesondere wenn sie während dieser Zeit ohne Einkommen dastehen. 

Wie sollte man vorgehen, wenn die Versicherung nicht zahlt

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen verweigert, ist das für Betroffene besonders belastend. Es gibt jedoch klare Strategien und Schritte, um sich gegen eine Ablehnung des BU-Antrags zur Wehr zu setzen und die eigenen Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen. 

 Halten Sie als Versicherungsnehmer alle relevanten Dokumente bereit, darunter:  

  • Ärztliche Diagnosen und Gutachten. 
  • Therapieberichte und Behandlungspläne. 
  • Den Schriftverkehr mit der Versicherung (Anträge, Ablehnungen, Nachfragen). 

Prüfen Sie die Anforderungen des Versicherers genau. Lesen Sie die Begründung für die Ablehnung des BU-Antrags sorgfältig durch. Oft sind spezifische Dokumente oder Informationen nicht eingereicht worden, die die Versicherung fordert. 

Antworten Sie schriftlich und sachlich auf Nachfragen. Geben Sie keine unnötigen oder unüberlegten Erklärungen gegenüber der Versicherung ab, die später gegen Sie verwendet werden könnten. 

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Nehmen Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch

Angststörungen sind ernstzunehmende psychische Erkrankungen, die nicht nur das private, sondern auch das berufliche Leben stark beeinträchtigen können. Für Betroffene, die dadurch ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine essenzielle finanzielle Absicherung. Doch der Weg zu den Leistungen ist oft steinig – insbesondere, wenn die BU-Versicherung Leistungen verweigert oder die Bearbeitung der Anträge verzögert. 

Versicherungsnehmer haben Rechte und Möglichkeiten, sich gegen eine Ablehnung Ihrer Ansprüche zu wehren. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung können Sie Ihre berechtigten Leistungen gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung durchsetzen.  

Wirth Rechtsanwälte stehen an Ihrer Seite, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen verweigert oder den Prozess unnötig hinauszögert. Wir prüfen Ihren Fall, beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und kämpfen für Ihre Ansprüche. Nehmen Sie Kontakt auf!  

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ihr Ansprechpartner rund um alle Pressemeldungen zum Versicherungsrecht: Tobias Strübing