Eine Frau mit einer Autoimmunerkrankung

Autoimmunerkrankungen und Berufsunfähigkeitsversicherung – Rechtliche Hilfe bei Ablehnung 

Autoimmunerkrankungen wie Multiple Sklerose, rheumatoide Arthritis oder Lupus können dazu führen, dass Betroffene ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Eigentlich sollte dann die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) finanziell einspringen – doch häufig lehnen Versicherer Leistungsanträge trotz erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen ab. Für Betroffene ist das ein schwerer Schlag: Sie müssen neben der Krankheit auch noch um ihre finanzielle Existenz kämpfen. 

Dieser Artikel richtet sich an Versicherungsnehmer, deren BU-Leistungsantrag wegen einer Autoimmunerkrankung abgelehnt wurde oder bei denen Probleme bei der Leistungsprüfung auftreten. Wir erläutern typische Ablehnungsgründe im Leistungsfall und zeigen, wie Sie sich dagegen wehren können. Zudem beleuchten wir den besonderen medizinischen Kontext von Autoimmunerkrankungen. Wirth Rechtsanwälte – Fachkanzlei für Versicherungsrecht in Berlin – steht Ihnen hierbei mit juristischer Expertise zur Seite.

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Typische Ablehnungsgründe der BU-Versicherung 

Versicherer prüfen Leistungsanträge sehr genau und nutzen diverse Argumente, um die Zahlung der BU-Rente zu verweigern. Häufige Ablehnungsgründe sind: 

  • Zweifel am Vorliegen der Berufsunfähigkeit (Beweislast): Die Versicherung bezweifelt, dass eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegt. Der Versicherungsnehmer muss durch Arztberichte und Gutachten nachweisen, dass er seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Häufig wird eingewandt, es fehlten ausreichende medizinische Belege oder die Einschränkungen seien nicht gravierend genug. 
  • Konflikte zwischen Gutachten: Oft schaltet die BU-Versicherung eigene medizinische Gutachter ein. Kommt der vom Versicherer beauftragte Gutachter zu einem anderen Ergebnis als die behandelnden Ärzte, beruft sich der Versicherer meist auf das für ihn günstigere Ergebnis und lehnt die Leistung ab. Alleine ist es schwer, gegen ein solches negatives Gutachten anzukommen. 
  • Verweisung auf eine andere Tätigkeit: Viele BU-Verträge erlauben es dem Versicherer, die Leistung abzulehnen, wenn der Kunde noch einen zumutbaren anderen Beruf ausüben könnte. Dieses Verweisungsrecht (abstrakte oder konkrete Verweisung) wird gerne als Ablehnungsgrund genutzt. So behauptet die Versicherung zum Beispiel, trotz der Erkrankung könne der Versicherte noch eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben. Auf diese Weise wird die Berufsunfähigkeit verneint, selbst wenn der eigentliche Beruf faktisch nicht mehr möglich ist. 
  • Vorwurf der Anzeigepflichtverletzung: Ein weiterer Ablehnungsgrund ist der Vorwurf, bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen verschwiegen oder unvollständig angegeben zu haben. Die vorvertragliche Anzeigepflicht verlangt, alle bekannten Gesundheitsprobleme wahrheitsgemäß offenzulegen. Gerade bei Autoimmunerkrankungen schauen Versicherer genau hin, ob bereits vor Vertragsbeginn Symptome aufgetreten sind. Schon kleine, längst vergessene Beschwerden oder Arztbesuche können im Nachhinein als Anzeichen einer Vorerkrankung gewertet werden. Im Extremfall erklärt der Versicherer den Vertrag für nichtig (Rücktritt/Anfechtung) und verweigert die Leistung vollständig. 

Autoimmunerkrankungen: Besondere Hürden im Leistungsfall 

Autoimmunerkrankungen verlaufen oft chronisch und schubweise, mit Phasen der Besserung und Verschlechterung. Diese Schwankungen bieten Versicherern Angriffsfläche: Die Einschränkungen seien angeblich nicht dauerhaft genug oder nicht eindeutig messbar, um eine Berufsunfähigkeit von 50 % zu begründen. An manchen Tagen sind Betroffene nahezu arbeitsunfähig, an anderen Tagen geht es ihnen besser – Versicherer nutzen das Argument, es könne grundsätzlich noch gearbeitet werden. 

Hinzu kommt, dass viele Symptome von Autoimmunerkrankungen unsichtbar oder subjektiv sind. Chronische Schmerzen, extreme Müdigkeit (Fatigue) oder Konzentrationsstörungen lassen sich schwer objektiv nachweisen. Das erschwert den Nachweis der Berufsunfähigkeit erheblich. Umso wichtiger sind ausführliche Atteste und Befunde von Fachärzten, die das Krankheitsbild und seine Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit deutlich dokumentieren. Solche medizinischen Nachweise helfen, den Zweifeln der Versicherung entgegenzuwirken. 

Darüber hinaus prüfen Versicherer genau, ob schon vor Vertragsabschluss Anzeichen der Erkrankung vorhanden waren. Ein unspezifisches Symptom Jahre zuvor (etwa Gelenkschmerzen oder andauernde Erschöpfung) wird im Nachhinein womöglich als erstes Anzeichen der Autoimmunerkrankung interpretiert. Daraus konstruieren manche Versicherer den Vorwurf einer Anzeigepflichtverletzung nach dem Motto: Die Krankheit bestand schon vor Vertragsbeginn, deshalb besteht kein Anspruch auf Leistung. Hier ist besondere Vorsicht geboten und eine lückenlose Dokumentation aller Beschwerden hilfreich.

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Widerspruch gegen die Ablehnung der BU-Versicherung 

Bei einer Ablehnung Ihres BU-Leistungsantrags sollten Sie sich nicht einfach geschlagen geben. Ihnen steht das Recht zu, gegen die Ablehnung vorzugehen. Reagieren Sie jedoch nicht übereilt, sondern prüfen Sie die Ablehnungsgründe sorgfältig – am besten gemeinsam mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht bevor Sie gegenüber der Versicherung Stellung nehmen.

In vielen Fällen erweisen sich die Argumente der Versicherung als angreifbar. Ein spezialisierter Anwalt kann beurteilen, wie stichhaltig die Begründung ist, und fehlende Nachweise beschaffen. Er formuliert einen fundierten Widerspruch gegen die Ablehnung der BU-Versicherung und setzt Ihre Ansprüche mit Nachdruck durch. Bleibt der Versicherer stur, kann der Anwalt immer noch Klage erheben. Mit professioneller Unterstützung steigen Ihre Chancen deutlich, doch noch die BU-Rente zu erhalten

Kanzlei Wirth Rechtsanwälte – Ihre Kanzlei für Versicherungsrecht in Berlin 

Gerade bei schweren Erkrankungen wie Autoimmunerkrankungen ist erfahrene rechtliche Unterstützung Gold wert. Wirth Rechtsanwälte in Berlin hat sich auf Versicherungsrecht spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Streitfällen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht kennen die typischen Taktiken der Versicherer – von angezweifelten Gutachten über Verweisungsargumente bis zu Vorwürfen der Anzeigepflichtverletzung – und wissen, wie man ihnen effektiv begegnet. 

Besonders bei komplexen medizinischen Sachverhalten einer Autoimmunerkrankung kommt es darauf an, medizinisch fundiert und juristisch überzeugend zu argumentieren. Wir arbeiten eng mit Ihnen und Ihren Ärzten zusammen, um die tatsächlichen Einschränkungen durch die Krankheit detailliert darzulegen. Wir helfen Ihnen, Widerspruch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung einzulegen und – falls erforderlich – Ihre Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht in Berlin setzen wir uns engagiert für Ihr Recht ein, damit Sie die finanziellen Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Geben Sie nicht auf: Mit kompetenter Unterstützung stehen die Chancen gut, dass Ihre BU-Versicherung am Ende doch zahlt. Nehmen Sie Kontakt auf – wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf!

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ihr Ansprechpartner rund um alle Pressemeldungen zum Versicherungsrecht: Tobias Strübing