Dringender Handlungsbedarf für Finfluencer sowie kooperierende Unternehmen und Marktteilnehmer

BaFin-Factsheet zu Finfluencern: Dringender Handlungsbedarf bei wachsendem Schadenspotenzial

Die zunehmende Verbreitung sogenannter Finfluencer in sozialen Medien ist aus rechtlicher und anleger­schutzrechtlicher Sicht äußerst kritisch zu bewerten. In den vergangenen Jahren sind bereits erhebliche finanzielle Schäden entstanden, weil unqualifizierte oder interessengeleitete Akteure ohne die erforderliche fachliche Kompetenz, Erlaubnis oder Transparenz Anlageentscheidungen beeinflusst haben. Für viele Anlegerinnen und Anleger war dabei nicht erkennbar, dass es sich weder um unabhängige Information noch um eine regulierte Beratung handelte.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anfang Januar 2026 ein Factsheet veröffentlicht, das die aufsichtsrechtlichen Grenzen und Pflichten für Finfluencer klarer umreißt. Das Dokument ist als deutlicher Hinweis zu verstehen, dass auch Aktivitäten in sozialen Netzwerken keinen rechtsfreien Raum darstellen.

Zentrale Aussagen des BaFin-Factsheets

Die BaFin stellt klar: Entscheidend ist nicht die Reichweite oder Selbstdarstellung eines Kanals, sondern allein der konkrete Inhalt der veröffentlichten Beiträge. Maßgeblich sind insbesondere folgende Abgrenzungen:

  • Information oder Anlageempfehlung
    Allgemeine Informationen über Märkte oder Produkte sind grundsätzlich zulässig. Werden jedoch konkrete Kauf-, Verkaufs- oder Halteempfehlungen ausgesprochen oder bestimmte Finanzprodukte gezielt angepriesen, kann eine erlaubnispflichtige Anlageberatung oder Anlagevermittlung vorliegen.
  • Vergütung und Eigeninteressen
    Erhält ein Finfluencer eine Gegenleistung – etwa über Provisionen, Affiliate-Links oder sonstige wirtschaftliche Vorteile –, spricht dies regelmäßig für eine gewerbsmäßige Tätigkeit. In diesen Fällen greifen umfangreiche aufsichtsrechtliche Pflichten.
  • Transparenz und Werbekennzeichnung
    Werbung muss eindeutig als solche erkennbar sein. Verschleierte Werbeformate oder vermeintlich private Erfahrungsberichte mit wirtschaftlichem Hintergrund bergen erhebliche rechtliche Risiken.
  • Haftung und Sanktionen
    Verstöße gegen das Finanzaufsichtsrecht können zu Bußgeldern, Untersagungen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Dies gilt unabhängig vom verwendeten Kommunikationskanal.

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Bedeutung für Unternehmen und Marktteilnehmer

Das Factsheet richtet sich nicht nur an Finfluencer selbst, sondern auch an Unternehmen, die diese als Marketing- oder Vertriebskanal nutzen. Haftungsrisiken können sich auf beide Seiten erstrecken. Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittlerinnen und Finanzanlagenvermittler sowie Produktanbieter sollten Kooperationsmodelle daher rechtlich sorgfältig prüfen und dokumentieren.

Ausblick: Verschärfung des Rechtsrahmens zu erwarten

Das BaFin-Factsheet schafft mehr Klarheit, ersetzt jedoch keine gesetzliche Regulierung. Verschärfte gesetzliche Regelungen sind mit der Umsetzung der europäischen Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) zu erwarten, die derzeit auf Ebene der Europäische Union beraten wird. Die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat sind bereits beendet. Sollte daher die RIS – wie derzeit absehbar – in den nächsten Monaten verabschiedet werden, ist mit deutlich weitergehenden Anforderungen insbesondere an Transparenz, Vergütung und Beratung zu rechnen.

Wir werden die weitere Entwicklung für Sie aufmerksam begleiten und über relevante Änderungen informieren.

Das ganze Factsheet ist über die Website der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) aufrufbar.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Werbung rechtlich sicher ist, empfehlen wir Ihnen rechtliche Unterstützung zu suchen.

Norman Wirth

Fachanwalt für Versicherungsrecht
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