Krebs ist eine der schwerwiegendsten Erkrankungen, die Menschen weltweit betrifft. Die Diagnose der Krankheit allein ist bereits ein schwerer Schlag, doch die daraus resultierenden gesundheitlichen Einschränkungen können auch nicht unerhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann in solchen Situationen eine wichtige finanzielle Unterstützung sein. Wir zeigen die relevanten Aspekte der Berufsunfähigkeit im Rahmen einer privaten BU-Versicherung bei einer Krebserkrankung, einschließlich der Voraussetzungen, des Antragsverfahrens und der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wirth Rechtsanwälte unterstützen Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche im Fall einer Berufsunfähigkeit. Kontaktieren Sie uns!
Was ist Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder anderer gesundheitlicher Beeinträchtigungen dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine vollständige Berufsunfähigkeit vorliegt oder ob die betroffene Person in einem anderen Beruf arbeiten könnte. Entscheidend ist die Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten oder einen vergleichbaren Beruf auszuführen, wobei häufig eine Grenze von 50 % vereinbart ist.
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Warum ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend, weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oft nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Fall von Krankheit und berufsunfähigkeit zu sichern. Die private BU-Versicherung zahlt eine monatliche BU Rente, wenn die versicherte Person aufgrund einer Erkrankung, wie beispielsweise Krebs, berufsunfähig wird. Diese Rente soll den Einkommensverlust durch die Berufsunfähigkeit kompensieren und die finanzielle Sicherheit der Versicherten im Fall von Krankheit gewährleisten.
Berufsunfähigkeit bei Krebs
Krebserkrankungen können die Arbeitsfähigkeit auf verschiedene Weise beeinträchtigen. Abhängig von der Art des Krebses, dem Stadium der Erkrankung und den Nebenwirkungen der Behandlung kann die Berufsfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft durch Krebs eingeschränkt sein.
Es gibt auch Fälle, in denen der Verlauf und die Behandlung so mild sind, dass die Einschränkungen, aber auch die Dauer nicht zu Leistungsansprüchen in der privaten Berufsunfähigkeit führen. Nahezu immer führt eine solche lebensbedrohliche Erkrankung wie Krebs zu psychischen Beeinträchtigungen, die Versicherungsnehmer mal besser, aber eben auch mal schlechter verkraften. Häufig führt daher nicht die Krebserkrankung, sondern die psychischen Folgen dieser Erkrankungen zu einer Berufsunfähigkeit.
Typische Auswirkungen von Krebs auf die Arbeitsfähigkeit sind:
Physische Erschöpfung: Chemotherapie, Bestrahlung und operative Eingriffe bei Krebs führen oft zu starken körperlichen Beeinträchtigungen.
Schmerzen: Viele Krebspatienten leiden unter chronischen Schmerzen, die die Ausübung beruflicher Tätigkeiten erschweren oder unmöglich machen.
Kognitive Beeinträchtigungen: Chemotherapie kann das sogenannte „Chemo-Brain“ verursachen, das mit Konzentrations- und Gedächtnisproblemen einhergeht und zur Berufsunfähigkeit führt.
Psychische Belastungen: Angst, Depression und andere psychische Erkrankungen treten häufig bei Krebspatienten auf und können zur Berufsunfähigkeit beitragen.
Voraussetzungen für den BU-Leistungsfall
Damit die private Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall zahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen zur Berufsunfähigkeit erfüllt sein. Diese sind in den Versicherungsbedingungen geregelt und umfassen in der Regel:
1. Definition der Berufsunfähigkeit: Die meisten BU-Versicherungen leisten, wenn die versicherte Person zu mindestens 50 % berufsunfähig ist. Das bedeutet, dass sie ihren Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Krebs nicht mehr ausüben kann.
2. Dauer der Berufsunfähigkeit: Die Berufsunfähigkeit muss in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, meist sechs Monate, vorliegen, bevor Leistungen gezahlt werden.
3. Nachweis durch ärztliche Gutachten: Der Versicherungsnehmer muss die Berufsunfähigkeit und die Krebserkrankung durch ärztliche Gutachten und Berichte nachweisen.
Antragsstellung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente im Fall einer Krebserkrankung kann komplex und langwierig sein. Es ist wichtig, gut vorbereitet zu sein und alle notwendigen Unterlagen und Nachweise umfassend zu sammeln. Ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht und Berufsunfähigkeitsversicherung kann Sie bei diesem Prozess unterstützen. Hier sind die wesentlichen Schritte im Antragsprozess:
Frühzeitige Information der BU-Versicherung
Informieren Sie Ihre BU-Versicherung so früh wie möglich über die Krebserkrankung und die daraus resultierende Berufsunfähigkeit. Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten spezielle Ansprechpartner und Beratungsdienste für solche Fälle an. Melden Sie den Versicherungsfall und die Krebserkrankung auch dann, wenn noch gar nicht feststeht, ob und ggf. wie lange sie ausfallen werden.
Sammlung medizinischer Unterlagen
Sammeln Sie im Fall einer Krebserkrankung alle relevanten medizinischen Unterlagen für die Berufsunfähigkeitsversicherung, einschließlich Diagnoseberichte, Arztbriefe, Gutachten und Nachweise über Krankenhausaufenthalte und Behandlungen. Diese Dokumente sind entscheidend, um Ihre Berufsunfähigkeit nachzuweisen.
Erstellung eines ausführlichen Antrags
Füllen Sie bei Krebs den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente vollständig und wahrheitsgemäß für die BU Versicherung aus. Beschreiben Sie detailliert Ihre Erkrankung, die Behandlungsverläufe und die Auswirkungen der Krebserkrankung auf Ihre Arbeitsfähigkeit. Ziehen Sie aber bereits in diesem Stadium Fachanwälte für Versicherungsrecht hinzu.
Häufig sind solche Leistungsanträge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr lang und enthalten eine Vielzahl von Fragen. Schon kleine Fehler können über den Erfolg des Leistungsanspruches entscheiden. Wirth Rechtsanwälte stehen an Ihrer Seite. Nehmen Sie Kontakt auf!
Einholung ärztlicher Gutachten
Die Versicherung wird im Fall eines Antrags auf Berufsunfähigkeit aufgrund von Krebs in der Regel eigene Gutachten anfordern. Diese Gutachten sollen bestätigen, dass die berufsunfähige Person tatsächlich die im Versicherungsvertrag festgelegten Kriterien erfüllt.
Überprüfung durch die Versicherung
Die Versicherung prüft den BU-Antrag und die eingereichten Unterlagen sorgfältig. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Es kann auch sein, dass die Versicherung weitere Informationen oder Untersuchungen zur Krebserkrankung und Berufsunfähigkeit anfordert.
Entscheidung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Nach Prüfung aller Unterlagen zum BU-Leistungsantrag trifft die Versicherung eine Entscheidung über die Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente im Fall Ihrer Krebserkrankung. Bei einer positiven Entscheidung beginnt die Auszahlung der Rente gemäß den BU-Vertragsbedingungen.
Was tun bei Ablehnung des BU-Antrags bei Krebs?
Es kann vorkommen, dass ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente im Fall von Krebs von der Versicherung abgelehnt wird. In diesem Fall sollten Sie wie folgt vorgehen:
Fordern Sie eine schriftliche Begründung für die Ablehnung des Berufsunfähigkeitsantrags bei der Versicherung an und prüfen Sie diese sorgfältig. Oft lassen sich Missverständnisse oder fehlende Unterlagen klären. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung ungerechtfertigt ist, können Sie Widerspruch beim Versicherer einlegen. Dies sollte innerhalb der im Ablehnungsbescheid genannten Frist geschehen. Legen Sie dem Widerspruch zusätzliche medizinische Nachweise und Gutachten zu Ihrer Krebserkrankung bei, die Ihre Berufsunfähigkeit im Fall einer Krebserkrankung bestätigen.
Ziehen Sie einen spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht hinzu. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihren Anspruch durchzusetzen und gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht zu erheben.
Aktuelle Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit bei Krebserkrankungen
Beispiel 1: Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 14.02.2018, Az. 20 U 86/17
In diesem Fall ging es um eine Versicherungsnehmerin, die an Brustkrebs erkrankte und aufgrund der damit verbundenen Behandlungen und Nebenwirkungen nicht mehr in der Lage war, ihren Beruf als Angestellte auszuüben. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung verweigerte zunächst die Zahlung der Rente. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Versicherungsnehmerin durch die ärztlichen Gutachten ausreichend nachgewiesen hatte, dass sie aufgrund der physischen und psychischen Belastungen der Krebserkrankung berufsunfähig war. Die Versicherung wurde zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verurteilt.
Beispiel 2: Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.11.2019, Az. 314 O 45/19
Ein weiterer Fall betraf einen selbstständigen Handwerker, der an Lungenkrebs erkrankte. Trotz umfangreicher Behandlungen und Operationen konnte er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die Versicherung bestritt die Berufsunfähigkeit mit der Begründung, der Handwerker könne in einem anderen Beruf arbeiten. Das Landgericht Hamburg entschied zugunsten des Klägers und urteilte, dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente zahlen muss, da der Handwerker seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben konnte und eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit unzumutbar war.
Beispiel 3: Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.06.2020, Az. 14 U 687/19
In diesem Fall klagte ein Angestellter, der an Darmkrebs erkrankt war und durch die Chemotherapie stark beeinträchtigt wurde. Die Versicherung verweigerte die Leistungen und bezweifelte die Schwere der Beeinträchtigungen. Das Oberlandesgericht München stellte fest, dass der Kläger aufgrund der intensiven Nebenwirkungen der Behandlung nicht mehr in der Lage war, seinen Beruf auszuüben. Die BU-Versicherung musste die Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit zahlen.
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Fazit Berufsunfähigkeit bei Krebs
Eine Krebserkrankung kann schwere Auswirkungen auf die berufliche und finanzielle Situation haben. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet in solchen Fällen eine wesentliche Absicherung. Es ist entscheidend, sich frühzeitig über die BU-Versicherung zu informieren und im Ernstfall einer Krebserkrankung alle erforderlichen Schritte zur BU-Antragstellung zu durchlaufen.
Mit einer guten Vorbereitung und der richtigen (rechtlichen) Unterstützung können Betroffene die finanzielle Belastung durch eine Berufsunfähigkeit abmildern und sich auf ihre Genesung konzentrieren.
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