Erkrankungen des Bewegungsapparates gehören zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit in Deutschland – noch vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Wenn alltägliche Bewegungen zur Qual werden oder die körperliche Belastbarkeit dauerhaft eingeschränkt ist, ist an eine normale Berufsausübung oft nicht mehr zu denken.
In solchen Fällen soll die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) finanziell absichern. Doch die Praxis zeigt: Gerade bei Bewegungserkrankungen kommt es regelmäßig zu Streit mit der Versicherung. Anträge werden verzögert bearbeitet, Leistungen ganz oder teilweise abgelehnt oder Gutachten angezweifelt.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Bewegungserkrankungen typischerweise zur Berufsunfähigkeit führen, welche Nachweise für die BU erforderlich sind und wie Sie Ihre Ansprüche rechtlich durchsetzen, wenn die Versicherung nicht zahlt.
Bewegungserkrankungen – eine unterschätzte Ursache für Berufsunfähigkeit
Der Begriff „Bewegungserkrankung“ umfasst eine Vielzahl körperlicher Beschwerden, die den Bewegungsapparat dauerhaft beeinträchtigen. Dazu gehören unter anderem:
- chronische Rückenschmerzen (z. B. durch Bandscheibenvorfälle),
- degenerative Erkrankungen wie Arthrose oder Rheuma,
- entzündliche Erkrankungen wie Morbus Bechterew,
- muskuläre Erkrankungen,
- neurologisch bedingte Bewegungseinschränkungen (z. B. Parkinson, Multiple Sklerose),
- Folgen von Unfällen oder Operationen (z. B. künstliche Gelenke, versteifte Wirbelsäule).
Diese Krankheiten wirken sich unterschiedlich aus: vom eingeschränkten Heben schwerer Lasten bis zur vollständigen Immobilität. Besonders betroffen sind Berufe mit körperlicher Belastung, wie etwa Pflegekräfte, Handwerker, Lagerarbeiter oder Berufskraftfahrer. Doch auch Menschen mit Büroberufen können durch starke Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen berufsunfähig werden. Etwa, wenn dauerhaftes Sitzen, Tippen oder Pendeln zwischen dem Wohn- und Arbeitsort nicht mehr möglich ist.
Wann liegt Berufsunfähigkeit bei Bewegungserkrankungen vor?
Eine Berufsunfähigkeit liegt definitionsgemäß dann vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Es reicht nicht, dass Sie allgemein „krank“ sind. Vielmehr muss belegt werden, dass Sie konkret in Ihrem individuellen Beruf dauerhaft eingeschränkt sind.
Bei Bewegungserkrankungen bedeutet das: Die medizinischen Beschwerden müssen in Beziehung zu den Anforderungen Ihres Berufs gesetzt werden. Können Sie nicht mehr knien, tragen, stehen, greifen oder längere Zeit sitzen, kann das je nach Tätigkeit zur Berufsunfähigkeit führen.
Besonders wichtig: Es kommt auf den tatsächlichen Berufsalltag an und nicht auf eine abstrakte Tätigkeitsbeschreibung. Versicherte sollten daher genau dokumentieren, wie ihre Tätigkeit vor Eintritt der Erkrankung ausgesehen hat.
Gerechtigkeit ist unser Antrieb
Welche Unterlagen und Nachweise benötigt die Versicherung?
Damit die BU-Versicherung zahlt, müssen Sie umfassende und glaubhafte Nachweise erbringen. Dazu gehören:
- Fachärztliche Gutachten, insbesondere von Orthopäden, Rheumatologen oder Neurologen,
- Behandlungsverläufe und Röntgen- bzw. MRT-Befunde,
- Therapieberichte, z. B. über Reha, Physiotherapie oder Schmerztherapie,
- eine genaue Tätigkeitsbeschreibung Ihrer letzten beruflichen Tätigkeit.
Zudem kann es hilfreich sein, ein Tagebuch über die täglichen Einschränkungen zu führen. So lässt sich später nachvollziehen, in welchem Umfang Sie tatsächlich belastet sind – unabhängig vom ärztlichen Befund.
Selbst bei umfassender Dokumentation ist eine Ablehnung nicht ungewöhnlich.
Typische Probleme mit der BU-Versicherung bei Bewegungserkrankungen
Die Praxis zeigt: Versicherungen nutzen eine Vielzahl von Argumenten, um die Leistungspflicht zu verweigern oder hinauszuzögern. Häufige Konfliktpunkte sind:
- Zweifel an der Schwere der Einschränkung: Die Versicherung behauptet, Sie könnten Ihren Beruf trotz Erkrankung weiterhin ausüben – etwa durch Hilfsmittel oder Umorganisation.
- Verweis auf eine andere Tätigkeit („abstrakte Verweisung“): Bei älteren Verträgen kann die Versicherung argumentieren, Sie könnten auf einen anderen Beruf verwiesen werden, der Ihrer Ausbildung entspricht. Es kommt in diesen Fällen nicht darauf an, dass sie diesen Beruf auch tatsächlich ausführen.
- Behauptete Besserungsaussichten: Versicherer führen oft an, dass eine Besserung der Beschwerden zu erwarten sei – z. B. durch Reha oder medikamentöse Therapie.
- Zweifel an der Glaubhaftigkeit: Wenn objektive Befunde fehlen (z. B. bei unspezifischen Rückenschmerzen), unterstellt die Versicherung mitunter eine Übertreibung oder Simulation. Häufig wird auch pauschal ausgeführt, dass eine Berufsunfähigkeit nicht nachgewiesen wurde.
Die Folge: Versicherte erhalten keine oder nur teilweise Leistungen – und das oft in einer Phase, in der sie ohnehin gesundheitlich, emotional und finanziell stark belastet sind.
Was tun bei Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn Ihre Versicherung die Leistung verweigert oder sich nicht meldet, sollten Sie die Entscheidung keinesfalls einfach hinnehmen. Schon kleine Fehler im Schriftverkehr oder bei der Nachweisführung können gravierende Folgen haben. Folgende Schritte sind empfehlenswert:
- Ablehnung prüfen lassen: Verlangen Sie eine schriftliche Begründung – die Versicherung ist dazu verpflichtet.
- Vertrag analysieren: Enthält er eine Verweisungsklausel? Gibt es Ausschlüsse oder besondere Voraussetzungen?
- Medizinische Unterlagen ergänzen: Lassen Sie Ihren Arzt ggf. gezielt zur Berufsunfähigkeit Stellung nehmen.
- Juristische Unterstützung einholen: Ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht kann einschätzen, ob ein Widerspruch oder eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Je früher Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser lassen sich formale Fehler vermeiden – und desto höher ist die Chance, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Bewegungserkrankungen können berufsunfähig machen – lassen Sie sich nicht abwimmeln
Die Folgen von Bewegungserkrankungen sind oft gravierend – für Ihre Gesundheit, Ihre Lebensqualität und Ihre berufliche Zukunft. Wenn die private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, obwohl Sie objektiv eingeschränkt sind, haben Sie das Recht, sich zu wehren.
Verlassen Sie sich dabei nicht auf pauschale Aussagen oder Gutachter der Versicherung. Mit einer sorgfältigen Dokumentation, einer klaren Darstellung Ihres Berufsbilds und juristischer Unterstützung können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen – auch gegen Widerstände.
Als erfahrene Kanzlei für Versicherungsrecht prüfen wir die Ablehnung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente bei Bewegungserkrankungen, unterstützen Sie bei der Antragstellung und vertreten Sie gegenüber Ihrer Versicherung – mit Sachverstand, Strategie und dem nötigen Durchsetzungsvermögen.






