Cyberangriffe sind längst keine Ausnahme mehr – sie treffen Unternehmen jeder Größe und Branche. Ein erfolgreicher Angriff kann Daten verschlüsseln, Kundendaten stehlen oder den gesamten Geschäftsbetrieb lahmlegen. Die finanziellen Schäden sind oft enorm, weshalb viele Unternehmen eine Cyberversicherung abschließen, um sich gegen Risiken abzusichern.
Doch was passiert, wenn die Versicherung im Ernstfall nicht zahlt? Viele Unternehmen stehen nach einem Angriff plötzlich ohne Unterstützung da, weil sich die Cyberversicherung auf Ausschlussklauseln, angebliche Sicherheitsmängel, vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen oder verspätete Meldungen beruft. Die Folge: Das Unternehmen bleibt auf den Kosten sowie Schäden sitzen und kämpft gleichzeitig mit den Folgen des Cyberangriffs.
Wenn Ihre Cyberversicherung die Leistung verweigert, müssen Sie das nicht einfach akzeptieren. Erfahren Sie, welche typischen Ablehnungsgründe Versicherungen anführen, wie Sie sich dagegen wehren können und wann rechtliche Schritte sinnvoll sind.
Wirth Rechtsanwälte unterstützen Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche gegenüber der Cyberversicherung. Kontaktieren Sie uns!
Typische Cyber-Schadensfälle – und warum Versicherungen nicht zahlen wollen
Cyberangriffe können Unternehmen in kürzester Zeit lahmlegen und enorme finanzielle Schäden verursachen. Eine Cyberversicherung sollte in solchen Fällen einspringen – doch in der Praxis verweigern Versicherer häufig die Zahlung oder versuchen, die Leistung zu kürzen. Oft berufen sich Cyberversicherungen dabei auf vermeintliche Vertragsverstöße oder Ausschlussklauseln.
Hackerangriffe und Diebstahl
Der Vorfall: Hacker dringen in das Unternehmensnetzwerk ein, stehlen sensible Kundendaten oder interne Geschäftsgeheimnisse und veröffentlichen diese im Darknet. Das Unternehmen muss Kunden und Behörden informieren, forensische Analysen durchführen und IT-Sicherheitsmaßnahmen verstärken.
Warum die Cyberversicherung nicht zahlen will:
- „Unzureichende IT-Sicherheitsmaßnahmen“ – Die Versicherung argumentiert, dass das Unternehmen nicht die vereinbarten Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit erfüllt hat.
- „Selbstverschuldeter Angriff“ – Der Angriff hätte laut Versicherung durch bessere Schulungen oder Systeme verhindert werden können.
In den beiden zuvor genannten Fällen wenden die Cyberversicherungen dann häufig die Verletzung von so genannten Obliegenheiten vor Eintritt eines Versicherungsfalles ein. Denn derartige Auflagen finden sich häufig im “Kleingedruckten” und müssen beachten werden, wenn Unternehmen den Versicherungsschutz erhalten wollen.
- „Kein nachweisbarer finanzieller Schaden“ – Wenn kein direkter finanzieller Verlust nachgewiesen wird, verweigert die Versicherung die Erstattung.
Ransomware und Erpressung
Der Vorfall: Cyberkriminelle verschlüsseln alle Daten des Unternehmens und fordern eine hohe Lösegeldzahlung, um die Systeme wieder freizugeben. Ohne Zugriff auf die IT kann das Unternehmen nicht arbeiten.
Warum die Cyberversicherung nicht zahlen will:
- „Verbot der Lösegeldzahlung“ – Einige Policen schließen die Übernahme von Lösegeldzahlungen aus oder verlangen behördliche Zustimmungen, die oft nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.
- „Nicht nachgewiesene Betriebsunterbrechung“ – Die Versicherung fordert detaillierte Nachweise über entgangene Umsätze, die schwer zu erbringen sind.
- „Schadensbegrenzung nicht ausreichend“ – Die Versicherung behauptet, dass das Unternehmen nicht schnell genug Gegenmaßnahmen ergriffen habe.
Datenschutzverstöße und Bußgelder
Der Vorfall: Ein Cyberangriff führt zu einer massiven Datenschutzverletzung, die eine Meldung an die Datenschutzbehörden (z. B. nach DSGVO) erforderlich macht. Das Unternehmen wird mit einem hohen Bußgeld belegt.
Warum die Versicherung nicht zahlen will:
- „Ausschluss für gesetzliche Strafen“ – Viele Versicherer schließen die Übernahme von Bußgeldern explizit aus.
- „Unzureichende Präventionsmaßnahmen“ – Die Versicherung behauptet, das Unternehmen habe nicht ausreichend in Datenschutz investiert.
- „Fehlende oder verspätete Meldung“ – Falls die Datenschutzverletzung nicht fristgerecht gemeldet wurde, verweigert die Versicherung die Zahlung.
Was tun, wenn die Cyberversicherung nicht zahlt?
Ein Cyberangriff kann Ihr Unternehmen schwer treffen – doch noch belastender ist es, wenn die Versicherung im Ernstfall nicht zahlt. Cyberversicherungen lehnen Schadensfälle oft mit fragwürdigen Begründungen ab, um Zahlungen zu vermeiden oder hinauszuzögern. Doch Sie müssen diese Ablehnung der Versicherung nicht einfach hinnehmen. Nehmen Sie die wichtigsten Schritte vor, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Gerechtigkeit ist unser Antrieb
Ablehnung genau prüfen – Ist die Begründung haltbar?
Zunächst sollten Versicherungsnehmer die schriftliche Ablehnung der Cyberversicherung genau analysieren. Häufige Ablehnungsgründe sind:
- Vermeintlich unzureichende IT-Sicherheitsmaßnahmen
- Verletzung von Meldefristen oder Obliegenheiten
- Fehlender Nachweis eines finanziellen Schadens
- Ausschluss bestimmter Schadensfälle durch Vertragsklauseln
- Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten
Lassen Sie die Ablehnung der Cyberversicherung von einem spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht prüfen. Oft sind die Argumente der Versicherer angreifbar.
Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung einlegen
Falls die Ablehnung der Cyberversicherung unbegründet oder fragwürdig ist, sollten Sie mit Hilfe eines erfahrenen Fachanwaltes für Versicherungsrecht Widerspruch einlegen. Dabei ist es wichtig, gezielt auf die Ablehnungsgründe des Versicherers einzugehen und diese zu widerlegen.
- Formulieren Sie ein detailliertes Widerspruchsschreiben mit Verweis auf Vertragsklauseln und Beweismittel.
- Fordern Sie die Versicherung auf, ihre Ablehnung konkret zu begründen und relevante Unterlagen offenzulegen.
- Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um rechtssichere Argumente zu nutzen.
Vermeiden Sie es, ohne anwaltliche Unterstützung gegen eine Ablehnung vorzugehen. Häufig steckt der Teufel im Detail und es besteht insbesondere bei dem Vorwurf einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung das Risiko, dass man mit eigenen Ausführungen die Sache nur noch schlimmer macht.
Gerechtigkeit ist unser Antrieb
Beweise sichern & Schadensdokumentation verbessern
Oft scheitert eine Auszahlung daran, dass die Versicherung behauptet, der Schaden sei nicht ausreichend dokumentiert. Um dem entgegenzuwirken, sollten Sie sämtliche Beweise lückenlos für die Cyberversicherung sichern.
- Holen Sie forensische IT-Berichte ein, die den Angriff und seine Folgen belegen
- Bewahren Sie E-Mails und Kommunikation mit Hackern (z. B. bei Ransomware-Angriffen) auf
Dokumentieren Sie finanzielle Schäden, z. B. entgangene Umsätze, Wiederherstellungskosten oder Bußgelder
Rechtliche Schritte prüfen und Beweise sichern
Wenn die Versicherung trotz Widerspruch nicht zahlt, kann eine Klage notwendig sein. Viele Versicherer lenken bereits ein, wenn ein erfahrener Anwalt den Fall übernimmt, da sie einen aufwendigen Rechtsstreit vermeiden wollen.
Lassen Sie die Erfolgsaussichten einer Klage auf Zahlung der Versicherungsleistung prüfen. Falls die Versicherung unrechtmäßig verzögert, kann zusätzlich eine Schadensersatzforderung geprüft werden.
Fazit Cyberversicherung für Unternehmen
Ein Cyberangriff kann Ihr Unternehmen in kürzester Zeit massiv schädigen. Doch immer wieder verweigern Cyberversicherungen die Zahlung oder schränken die Leistungen ein. Die Gründe dafür sind oft komplex und können von unzureichend dokumentierten Sicherheitsvorkehrungen bis hin zu fragwürdigen Ausschlussklauseln reichen.
Wenn Ihre Cyberversicherung im Schadensfall nicht zahlt, ist es entscheidend, schnell und zielgerichtet zu handeln. Oft sind Ablehnungen nicht endgültig, sondern können mit den richtigen Argumenten und einer gründlichen Schadensdokumentation erfolgreich angefochten werden.
Die Beratung und Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht ist in solchen Fällen unerlässlich. Ein spezialisierter Anwalt kennt die Tücken der Versicherungsbedingungen und weiß, welche rechtlichen Schritte nötig sind, um die Cyberversicherung zur Zahlung zu bewegen.
Zögern Sie nicht, sich rechtzeitig juristischen Rat zu holen – so schützen Sie Ihr Unternehmen nicht nur vor den Folgen des Cyberangriffs, sondern auch vor den finanziellen Risiken einer verweigerten Versicherungsauszahlung. Wirth Rechtsanwälte sind der starke Partner an Ihrer Seite – Nehmen Sie Kontakt auf!