Die Erstattung von alternativen Heilmethoden durch die private Krankenversicherung (PKV) ist möglich, jedoch stark abhängig von der vertraglichen Gestaltung und der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung. Versicherungsnehmer sollten sich gut informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass ihre Ansprüche von der privaten Versicherung anerkannt werden.
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Spartaktiken der privaten Versicherer
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keinen vorgeschriebenen Leistungskatalog. Hier zählt, was im Versicherungsvertrag steht. Das bietet den Vorteil, dass Versicherte selbst bestimmen können, welche Leistungen sie in welchem Umfang bei der PKV versichern möchten. Nachteilig ist jedoch, dass die Verträge der privaten Krankenversicherungen sehr individuell und komplex sind und eine fachkundige Prüfung erfordern. Die Beiträge in der PKV steigen zudem deutlich schneller als in der GKV.
Viele Privatversicherte erleben bei Leistungsablehnungen und Kürzungen, dass ihre Versicherung nicht so großzügig ist wie bei Vertragsabschluss der PKV suggeriert. Die Leistungsvermeidung der privaten Krankenversicherer wird oft als wirtschaftliches Konzept genutzt. Zudem wird die medizinische Notwendigkeit als Voraussetzung für die Kostenerstattung durch die Versicherung gefordert, und die Versicherung kann den Vertrag bei Verdacht auf Vorvertraglichkeit kündigen.
Gerechtigkeit ist unser Antrieb
Kostenübernahme von Heilpraktikerleistungen durch die PKV
Heilpraktikerleistungen und alternative Therapien werden je nach Tarif der privaten Krankenversicherung unterschiedlich erstattet. Es ist ratsam für Versicherungsnehmer der PKV, vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahmeerklärung von der Versicherung einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kosten von der PKV übernommen werden. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) dient als Grundlage für die Abrechnung, jedoch kann eine Erstattung nach dem Hufelandverzeichnis vorteilhafter sein.
Patienten sollten vor Beginn einer alternativen Therapie oder Behandlung beim Heilpraktiker mit ihrer PKV klären, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden. Eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung kann spätere Unstimmigkeiten vermeiden. Bei Vertragsabschluss der privaten Krankenversicherung sollten Versicherte darauf achten, dass die gewünschten alternativen Heilmethoden explizit im Vertrag abgedeckt sind.
PKV – Medizinische Notwendigkeit und Vertragsbedingungen
Die Erstattung alternativer Therapien wie Homöopathie, Akupunktur oder Osteopathie ist häufig vom jeweiligen Tarif der privaten Krankenversicherung abhängig. Ein Urteil des Amtsgerichts Lemgo (AG Lemgo, Urteil vom 04. Mai 2021 – 18 C 164/20) zeigt, dass die Kosten für eine ärztlich verordnete Ergotherapie vollständig von der PKV übernommen werden müssen, wenn dies im Vertrag so festgelegt ist. Der Versicherer darf die Erstattung nicht auf Höchstsätze beschränken, wenn eine Honorarvereinbarung besteht.
Versicherte haben Rechte – wehren lohnt sich!
Oft zahlt die private Krankenversicherung nicht wie gewünscht oder vertraglich vereinbart. Der Patient steht dann zwischen Arzt und Versicherer und muss sich gegebenenfalls mit beiden streiten. Eine frühzeitige Rechtsberatung kann helfen, die PKV zur Zahlung zu bewegen. Eine genaue Prüfung des Versicherungsvertrages und relevanter Unterlagen durch einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht kann notwendige Argumente liefern, die bereits außergerichtlich zu einem positiven Ergebnis führen können.
Private Krankenversicherung (PKV) zahlt nicht – aktuelle Urteile
Aktuelle Urteile betonen die Bedeutung klarer vertraglicher Vereinbarungen und die Notwendigkeit, medizinische Notwendigkeit gegenüber der privaten Krankenversicherung nachzuweisen. Wirth Rechtsanwälte konnten bereits einige Fälle und Rechtsstreitigkeiten mit der PKV erfolgreich vertreten.
Alternative Therapie bei Krebs
In dem Fall eines schwer an Krebs erkrankten Mandanten weigerte sich die private Krankenversicherung, die Kosten für eine alternative, noch nicht anerkannte Therapie zu erstatten. Diese konnte den Krebs zwar nicht heilen, es bestand aber die Chance einer Lebensverlängerung durch die Alternative Heiltherapie. Unter Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung konnten wir den PKV Versicherer schon außergerichtlich davon überzeugen, dass die Kosten von der privaten Versicherung übernommen werden müssen.
Kostenübernahme für Akupunktur und Homöopathie durch die PKV
In einem weiteren Fall ging es um die Erstattung von Kosten für alternative Therapien wie Akupunktur und Homöopathie durch die private Krankenversicherung. Ein Versicherter hatte diese Behandlungen zur Linderung von Migräne vom Heilpraktiker erhalten, und die PKV wollte die Kosten nicht übernehmen. Das Gericht entschied zugunsten des Versicherten, da die Behandlungen medizinisch notwendig waren und im Vertrag der privaten Krankenversicherung als erstattungsfähig anerkannt wurden.
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Unterstützung vom Fachanwalt für Versicherungsrecht
Diese Fälle zeigen, dass es für Versicherte möglich ist, gegen Entscheidungen der PKV erfolgreich zu klagen, insbesondere wenn sie nachweisen können, dass die Maßnahmen der Versicherer fehlerhaft oder die Behandlungen medizinisch notwendig sind. Versicherte sollten sich in solchen Fällen rechtzeitig vom Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen und ihre Vertragsunterlagen zur privaten Krankenversicherung genau prüfen.
Versicherte sollten nicht zu früh aufgeben oder den Konflikt scheuen. Unsere Erfahrung als Rechtsanwälte zeigt, dass sich Widerspruch oft lohnt und zumindest eine Teilerstattung durch die PKV erreicht werden kann. Ein Fachanwalt mit hoher Expertise im Versicherungsrecht kann die Ansprüche prüfen und deren Durchsetzung begleiten. Unsere Kanzlei vertritt Versicherungsnehmer bundesweit erfolgreich gegenüber der privaten Krankenversicherung und bietet flexible und vertrauensvolle Beratungstermine. Nehmen Sie Kontakt auf!