Ein Brand im eigenen Haus gehört zu den schlimmsten Vorfällen für Hausbesitzer. Neben dem persönlichen Schock stellt sich schnell die Frage, wie die Wohngebäudeversicherung hilft und was man selbst tun muss. In diesem Beitrag erklären wir, was genau unter Feuerschäden in der Gebäudeversicherung zu verstehen ist, welche Voraussetzungen für eine Versicherungsleistung erfüllt sein müssen und welche Schritte Versicherte unmittelbar nach einem Brand einleiten sollten. Außerdem beleuchten wir die Pflichten (Obliegenheiten) gegenüber dem Versicherer – etwa Schadenminderung und Mitwirkung –, häufige Streitpunkte bei der Schadenregulierung sowie Tipps zur Beweissicherung und Kommunikation mit der Versicherung. Abschließend weisen wir auf einige aktuelle Urteile und Rechtsentwicklungen hin, die Versicherungsnehmer kennen sollten.
In unserem Teil II der 4-teiligen Serie befassen wir uns damit, was Sie im Brandfall unbedingt beachten und berücksichtigen müssen.
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Sofortmaßnahmen nach einem Brand
Wenn das Schlimmste passiert ist und es brennt, steht zuerst die Sicherheit im Vordergrund. Ist das Feuer gelöscht und niemand verletzt, sollten Versicherungsnehmer möglichst schnell folgende Schritte beachten:
- Feuerwehr und Polizei alarmieren: Dies dürfte in akuten Fällen bereits geschehen sein. Dennoch wichtig: Bei einem Brand sofort 112 anrufen. Die Feuerwehr zu rufen ist nicht nur lebensrettend, sondern auch eine Obliegenheit – man muss Schaden abwehren. Die Behörden (Feuerwehr, oft auch Polizei bei größeren Bränden) erstellen Berichte. Fragen Sie nach, wie Sie eine Kopie des Einsatzberichts erhalten können; dieser dient später als wichtiger Nachweis für die Versicherung.
- Versicherung informieren (Schadenmeldung): Melden Sie den Brandschaden umgehend Ihrer Versicherung – am besten sofort, spätestens binnen weniger Tage. Viele Versicherer haben 24h-Schadenhotlines. Eine mündliche Erstmeldung sollte aus Schnelligkeitsgründen erfolgen (z. B. telefonisch), gefolgt von einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail oder Formular) mit den wichtigsten Daten. Warum ist die Schnelligkeit so wichtig? Weil Versicherungsbedingungen vorsehen, dass Schäden unverzüglich anzuzeigen sind. Wer zu lange wartet, riskiert den Versicherungsschutz zu gefährden. In Extremfällen kann eine verspätete Meldung als Obliegenheitsverletzung gelten, die der Versicherer zum Kürzen der Leistung nutzen könnte.
Also: sofort melden, auch wenn noch nicht alle Details feststehen.
- Schaden mindern und Haus sichern: Als Versicherter sind Sie verpflichtet, weitere Schäden zu verhindern. Nach dem Brand bedeutet das z. B.: Löschen restlicher Glut (falls nicht schon durch Feuerwehr erledigt), kein erneutes Entfachen zulassen. Sichern Sie das Haus gegen Witterung und unbefugten Zutritt, sofern möglich – etwa durch provisorisches Abdecken von aufgebrochenen Dachflächen oder Verschließen zerstörter Türen/Fenster. Entfernen Sie aber nicht eigenmächtig alle Trümmer, solange die Schadenaufnahme nicht abgeschlossen ist, außer es muss aus Sicherheitsgründen sein. Wenn Dach oder Räume offen sind, schützen Sie vor Regen (Planen anbringen), um Folgeschäden zu mindern. Achtung: Geben Sie kein grünes Licht für umfangreiche Aufräumarbeiten, bevor der Versicherer bzw. Sachverständige den Schaden begutachtet hat, es sei denn, die Versicherung stimmt zu. Notmaßnahmen zur Sicherung sind von der Versicherung gedeckt; größere Aufräumarbeiten oder Sanierung sollten mit dem Versicherer abgestimmt werden.
- Inventar und wichtige Gegenstände bergen: Soweit es die Sicherheit zulässt, retten Sie Wertgegenstände oder unbeschädigte Sachen aus dem Gebäude, um sie vor Folgeschäden (Löschwasser, Wetter) zu schützen. Dies gilt vor allem, wenn das Haus unbewohnbar ist und Einbruchgefahr besteht – Wertsachen sollten gesichert werden. Aber betreten Sie das Brandobjekt nur, wenn die Feuerwehr dies freigegeben hat!
- Dokumentation (Beweissicherung): Machen Sie ausführliche Fotos und Videos vom Schadensausmaß, sobald es sicher ist. Dokumentieren Sie alle beschädigten Bereiche, innen und außen. Listen Sie auf, welche Teile des Gebäudes betroffen sind (z. B. Dachstuhl, Fenster, Mauern) und welche fest eingebauten Sachen zerstört wurden (z. B. Einbauküche, Heizungsanlage). Diese Beweissicherung ist Gold wert im Streitfall: Je besser Sie den Zustand nach dem Brand belegen können, desto weniger Spielraum gibt es für den Versicherer, etwas in Zweifel zu ziehen.
Tipp: Heben Sie, wenn möglich, auch beschädigte Bauteile oder Gegenstände auf (soweit sie nicht gefährlich oder völlig zerstört sind), bis der Gutachter sie gesehen hat. Zumindest sollte man nichts überstürzt entsorgen.
- Notmaßnahmen und vorläufige Unterkunft: Falls das Haus unbewohnbar geworden ist, kümmern Sie sich um eine Notunterkunft. Viele Wohngebäudeversicherungen übernehmen Hotelkosten für einige Zeit oder zahlen eine Mietausfallentschädigung (falls vermietet) – prüfen Sie Ihren Vertrag. Halten Sie Quittungen für Notfallausgaben bereit (für z. B. Notverglasungen, provisorische Dachabdeckungen, Hotel), denn diese können erstattet werden. Informieren Sie den Versicherer über solche Maßnahmen; oft helfen Versicherer auch, indem sie Sanierungsfirmen oder Gutachter schicken.
Diese Sofortmaßnahmen helfen, den Schaden zu begrenzen und zugleich alle Weichen für eine reibungslose Regulierung zu stellen. Sie erfüllen damit auch bereits wesentliche Pflichten gegenüber der Versicherung, was uns zum nächsten Punkt führt.
Gerechtigkeit ist unser Antrieb
Pflichten des Versicherungsnehmers nach dem Brand (Obliegenheiten)
Versicherungsnehmer haben nach einem Schadenfall vertragliche Pflichten, sogenannte Obliegenheiten. Diese dienen dazu, den Schaden gering zu halten und die Aufklärung zu ermöglichen. Wichtig: Wenn Sie diese Pflichten verletzen, kann der Versicherer je nach Schwere der Verletzung die Leistung kürzen oder im Extremfall verweigern. Hier sind die wichtigsten Obliegenheiten im Brandfall:
- Schadenminderungspflicht: Wie oben erwähnt, müssen Sie den Schaden so gering wie möglich halten. Das heißt konkret: alles Zumutbare tun, damit das Feuer sich nicht weiter ausbreitet und keine weiteren Folgeschäden entstehen. Beispielsweise ist das Alarmieren der Feuerwehr absolute Pflicht. Unterlassen Sie Hilfe zu holen oder geeignete Gegenmaßnahmen, könnte der Versicherer später argumentieren, Sie hätten den Schaden vergrößert. Ebenso sollten Sie nach dem Brand sichern, was zu sichern ist (Dach abplanen, Wintereinbruch vorbeugen etc.). Wichtig ist das Maß des Zumutbaren – Sie müssen sich nicht selbst in Gefahr bringen. Aber was vernünftigerweise möglich ist, um weitere Schäden zu vermeiden, sollten Sie tun.
- Anzeigepflicht (Schadenmeldung): Melden Sie den Schaden unverzüglich dem Versicherer . “Unverzüglich” heißt ohne schuldhaftes Zögern, sobald es praktikabel ist. Praktisch: direkt nach Abschluss der Löscharbeiten, nachdem erste Sicherungsmaßnahmen laufen, greift man zum Telefon. Versäumen Sie die rechtzeitige Meldung, riskieren Sie Ihren Anspruch. Zwar muss der Versicherer bei einer versäumten Meldung nach neuem Recht auch einen Nachteil nachweisen, aber warten Sie besser nicht darauf. Eine schnelle Meldung ermöglicht dem Versicherer auch, zügig einen Sachverständigen zu schicken und bei der Sanierung zu helfen.
- Auskunfts- und Mitwirkungspflicht: Sie müssen ehrliche und vollständige Angaben zum Schadenshergang machen. Der Versicherer wird Fragen stellen (mündlich oder schriftlich, z.B. im Schadensformular). Schildern Sie wahrheitsgemäß, was passiert ist. Verschweigen Sie nichts Relevantes, aber spekulieren Sie auch nicht wild herum. Geben Sie vorhandene Beweise oder Berichte (Feuerwehrbericht, Polizeiprotokoll) an den Versicherer weiter. Dokumente einreichen: Der Versicherer kann Belege verlangen – etwa Kostenvoranschläge für Reparaturen, Listen beschädigter Gegenstände etc. Kommen Sie solchen Aufforderungen nach. Mitwirkung bedeutet auch, dass Sie dem vom Versicherer beauftragten Gutachter Zugang zum Schadenort gewähren und Kooperation zeigen.
Tipp: Führen Sie ein Protokoll über alle Kontakte mit Versicherungsvertretern und Gutachtern, und lassen Sie sich Übergaben von Unterlagen quittieren oder bestätigen.
- Keine Veränderung des Schadensortes ohne Absprache: Bis zur Begutachtung durch den Versicherer sollten Sie nicht alle Spuren beseitigen. Veränderungen, die nicht zur Schadenminderung nötig sind, können problematisch sein. Der Versicherer hat das Recht, den Schaden zu inspizieren. Entfernen Sie z.B. verkohlte Überreste, bevor der Gutachter sie sieht, könnte man Ihnen im schlimmsten Fall Verschleierung vorwerfen. Also: Warten Sie auf Freigabe. Natürlich dürfen Sie aufräumen, was zur Sicherheit und zur Vermeidung weiterer Schäden nötig ist – darüber wird kein Versicherer klagen. Aber bewahren Sie relevante Beweisstücke auf, bis die Versicherung zustimmt, dass sie entsorgt werden können.
- Anzeige bei Straftatverdacht: Sollte es Anzeichen für Brandstiftung durch Dritte geben (z.B. Einbruchspuren, Molotowcocktail o.ä.), erstatten Sie Strafanzeige bzw. arbeiten Sie mit der Polizei zusammen. Oft geschieht dies ohnehin durch die Behörden. Für den Versicherer ist eine Anzeige wichtig, um ggf. Regress beim Täter zu nehmen. In einigen Versicherungsbedingungen ist ausdrücklich gefordert, dass bei Verdacht auf Brandstiftung der Versicherungsnehmer eine Anzeige erstatten muss.
Gerechtigkeit ist unser Antrieb
Wichtig: Die genannten Obliegenheiten sind keine Schikane, sondern sollen einen fairen Ablauf sicherstellen. Bei Verstößen gilt: War es einfache Fahrlässigkeit, darf der Versicherer nicht kürzen (neues Recht seit 2008). Bei grob fahrlässigen Verstößen (z.B. gravierende Verzögerung oder bewusste Falschinformation) kann der Versicherer die Leistung je nach Verschulden kürzen (§ 28 VVG). Vorsätzliche Obliegenheitsverletzungen (z. B. bewusster Betrug oder vorsätzlich keine Meldung) können zur vollständigen Leistungsfreiheit führen.
Allerdings muss der Versicherer im Streitfall beweisen, dass eine Obliegenheit verletzt wurde und dass Sie dies mindestens grob fahrlässig getan haben. Zudem darf er nicht zahlen verweigern, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf den Schaden oder die Feststellung des Schadens hatte (Kausalität). Beispiel: Sie melden einen Brandschaden zwei Tage zu spät, aber der Versicherer konnte trotzdem alles prüfen und hatte keinen Nachteil – dann dürfte er nicht einfach kürzen.