Update Stand 09.03.2025
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das endgültige Insolvenzverfahren über die Element Insurance AG eröffnet. Zuvor konnte im vorläufigen Verfahren keine Bestandsübertragung (weder ganz noch teilweise) realisiert werden. Als Ursache gilt die Überschuldung des Unternehmens, die Element am 20. Dezember 2024 der BaFin gemäß § 19 InsO angezeigt hatte – Auslöser war eine kurzfristige Kündigung des Rückversicherungsschutzes, woraufhin die BaFin ein Neugeschäftsverbot verhängte.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeben sich nun weitreichende Konsequenzen für Versicherungsnehmer, Vermittler und andere Geschäftspartner der Element Versicherung AG.
Auswirkungen der Insolvenz auf Versicherungsnehmer
Vertragsbeendigung zum 1. April 2025
Die meisten Versicherungsverträge mit der Element Insurance AG enden kraft Gesetzes einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also zum 1. April 2025 um 24:00 Uhr. Eine gesonderte Kündigung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Ausnahme: Für bestimmte Pflichtversicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht) können abweichende Fristen oder Regelungen im Insolvenzverfahren gelten. Betroffene sollten hier besonders aufmerksam auf Informationen des Insolvenzverwalters der Element Insurance AG achten.
Ansprüche aus Schadensfällen
- Schäden vor Vertragsende: Tritt ein Schaden vor dem 1. April 2025 auf, besteht dafür rechtlich noch Versicherungsschutz. Allerdings ist bereits jetzt ungewiss, ob Schadenfälle, die bis Vertragsende eintreten, vollständig reguliert werden können.
- Ansprüche anmelden: Versicherte müssen ihre Ansprüche selbst beim Insolvenzverwalter anmelden. Dies betrifft insbesondere:
- Schadensfälle aus bestehenden Versicherungsverträgen (offene Leistungsansprüche),
- Ansprüche auf Prämienrückzahlung (anteilige Prämien für Zeiträume nach Vertragsende),
- Mögliche Mehrkosten, die durch die Insolvenz oder einen notwendigen Versicherungswechsel entstehen.
- Auszahlung der Ansprüche: Die Schadenersatzansprüche der Versicherten werden vorrangig aus dem Sicherungsvermögen der Element Versicherung AG bedient. Reichen diese gesicherten Mittel nicht aus, erfolgt eine anteilige Auszahlung an die Gläubiger. Die Rechte der Versicherungsnehmer haben zwar Vorrang gegenüber anderen Gläubigern, dennoch kann eine vollständige Befriedigung aller Forderungen nicht garantiert werden, wenn die Masse nicht genügt.
Fristen zur Anmeldung von Forderungen
- Anmeldefrist: Versicherungsnehmer und andere Gläubiger sollten ihre Ansprüche bis 27. Mai 2025 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal des Verwalters.
- Information durch Insolvenzverwalter: Alle bekannten Gläubiger – darunter die Versicherungsnehmer – werden vom Insolvenzverwalter schriftlich über das Verfahren informiert. In diesen Schreiben finden sich Details zum genauen Vertragsende und zur Anmeldung der Forderungen. Diese Informationen sollten Versicherte aufmerksam lesen und den Anweisungen (etwa zum Einreichen von Formularen oder Nachweisen) unbedingt fristgerecht nachkommen.
Betroffene Partnerunternehmen der Element Insurance AG und Assekuradeure
Die Insolvenz von Element betrifft zahlreiche Partnerunternehmen und Assekuradeure, die die Element Insurance AG als Risikoträger für ihre Produkte genutzt haben. Nach aktuellem Stand sind insbesondere folgende Unternehmen und Sparten von der Insolvenz betroffen:
- Asspario Versicherungsdienst GmbH – Fahrradversicherung: Neuer Risikoträger GVO (Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG) übernimmt bestehende Verträge 1:1, allerdings mit ca. 20 % Beitragsanpassung. Unfallversicherung: Diese Policen enden ersatzlos (keine Folgelösung). Asspario will zu viel gezahlte Beiträge nach vorzeitiger Kündigung aus eigenen Mitteln an Kunden erstatten.
- Friday – Unfallversicherung (Tarif seit 2022): Keine aktuellen Maßnahmen bekannt. Versicherte sollten sich eigenständig um Ersatzdeckung kümmern, da Friday bisher keine Übernahme-Lösung kommuniziert hat.
- Agencio – Dauercamping-Versicherung: Bisher keine Informationen zur Fortführung oder Übernahme des Bestandes durch einen anderen Versicherer bekannt.
- Direkt-AS – Gebäudeversicherung: Keine aktuellen Informationen publiziert, wie mit den von Element gedeckten Wohngebäudepolicen verfahren wird.
- DEMA Deutsche Versicherungsmakler AG – Wohngebäudeversicherung „Exklusiv“: Vertragstarif, bei dem Element der Risikoträger war. Konkrete Lösungen für diesen Bestand sind aktuell nicht bekanntgegeben.
- Schutzgarant GmbH – Handyversicherung („HandySchutzbrief Basis“): Der Versicherungsschutz endet zum 1. April 2025 wie bei den anderen. Bisher keine Maßnahmen oder Ersatzversicherer bekannt, die diesen Bestand auffangen.
- Manufaktur Augsburg GmbH – Unfallversicherung „Premium/Premium-Plus“: Es wurde inzwischen ein neuer Risikoträger gefunden. Die Adler Versicherung AG (Signal Iduna Gruppe) übernimmt diese Unfallversicherungen, jedoch nicht 1:1. Alle Verträge werden mit ~15 % höherer Prämie fortgeführt und einzelne Leistungen sind im Premium-Plus-Tarif gekürzt.
- AutoProtect GmbH – Gewerbliche Flottenversicherungen und Produkte für Autohäuser: Keine Informationen über Nachfolgelösungen.
- MAILO – Gewerbeversicherungen (Betriebshaftpflicht, Cyber, Elektronik u.a.): Unklar, ob und wie der bestehende Bestand von einem anderen Versicherer übernommen wird.
- hepster – Mögliche Bestände betroffen, aber unklar, welche Tarife genau.
- PANDA – Tierkranken- und OP-Versicherungen: Neuer Risikoträger übernimmt den Bestand.
- SIMTAL – Tierkrankenversicherung, Privathaftpflicht, Unfallversicherung: Keine direkte Nachfolgelösung bekannt, weitere Informationen auf deren Website.
- Volkswagen Versicherungsdienst – Kfz-Versicherungen (Kurzzeit-Tarife wie Probefahrt- und Drittfahrerversicherung): Keine Informationen über Ersatzlösungen bekannt.
Handlungsempfehlungen für Versicherte
- Vertragsunterlagen prüfen: Überprüfen Sie, ob die Element Insurance AG der Risikoträger Ihrer Versicherung ist. Element war oft als White-Label-Versicherer tätig, sodass dies nicht immer sofort ersichtlich ist. Hinweise finden sich im Versicherungsschein oder in den Versicherungsbedingungen. Falls Sie unsicher sind, fragen Sie bei Ihrem Versicherungsvermittler oder direkt beim Vertragspartner nach.
- Alternativen suchen: Da der Versicherungsschutz in den meisten Fällen zum 1. April 2025 um 24:00 Uhr endet, sollten Versicherte allerspätestens jetzt umgehend für neuen Schutz sorgen. Der neue Versicherungsvertrag sollte nahtlos ab dem 2. April 2025 beginnen. Wer bereits früher außerordentlich kündigt, kann ggf. sofort die Versicherung wechseln.
- Ansprüche anmelden: Alle offenen Forderungen gegenüber der Element Insurance AG müssen bis spätestens 27. Mai 2025 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dazu gehören insbesondere noch ausstehende Schadensfälle, Ansprüche auf anteilige Prämienrückerstattungen sowie eventuelle Mehrkosten durch den notwendigen Versicherungswechsel.
Zusätzlicher Hinweis: Rückbuchung von Versicherungsprämien prüfen
Bereits gezahlte Versicherungsprämien könnten – falls noch innerhalb der gesetzlichen Frist möglich – können per SEPA-Lastschriftrückbuchung zurückgeholt werden. Dies gilt insbesondere für Versicherte, die ihren Jahresbeitrag erst kürzlich gezahlt haben und nun feststellen, dass ihr Vertrag zum 1. April 2025 endet.
Obwohl der Bund der Versicherten (BdV) zunächst fälschlicherweise davon abgeraten hatte, bereits gezahlte Beiträge zurückzubuchen, konnte und kann dies für Betroffene eine sinnvolle Option sein. Andernfalls müssen Versicherte auf eine anteilige Rückzahlung im Insolvenzverfahren hoffen – mit ungewissem Ausgang.
Empfohlene Schritte für Versicherungsnehmer:
✔ Prüfen, ob eine Rückbuchung der Versicherungsprämie noch möglich ist (SEPA-Lastschriften können bis zu 8 Wochen nach Abbuchung storniert werden).
✔ Falls noch möglich, die Lastschrift über die eigene Bank zurückbuchen lassen.
✔ Falls eine Rückbuchung nicht mehr möglich ist, eine anteilige Prämienrückforderung im Insolvenzverfahren anmelden.
Sollte der Rat des BdV dazu geführt haben, dass Versicherte auf eine Rückbuchung verzichtet haben und dadurch finanzielle Nachteile erlitten haben, wäre es äußerst ratsam, dass dies nochmals überprüft wird.
Disclaimer
Die obigen Informationen basieren auf eigenen Recherchen, öffentlich zugänglichen Quellen sowie Hinweisen aus der Branche. Trotz sorgfältiger Prüfung kann sich die Lage kurzfristig ändern.
Weitergehende Informationen zur Insolvenz der Element Versicherung AG finden Sie in unseren FAQ:
FAQ zur Insolvenz der ELEMENT Insurance AG für Versicherungsmakler
Was ist der aktuelle Status des Insolvenzverfahrens?
Warum wurde der Insolvenzantrag gestellt?
Welche Versicherungsverträge sind betroffen?
Wie wirkt sich das vorläufige Insolvenzverfahren auf die Versicherungsverträge aus?
Was passiert bei bereits gemeldeten Schäden?
Was ist die rechtliche Grundlage für das vorläufige Verfahren?
Was ändert sich bei Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens?
Welche Konsequenzen hat dies für Makler?
Wie wirkt sich das Sicherungsvermögen aus?
Ist eine fristlose Kündigung sinnvoll?
- Prüfung der Alternativen: Kunden sollten vor einer Kündigung eine Ersatzversicherung abgeschlossen haben, um Versicherungslücken zu vermeiden. Doppelversicherungen sind vorübergehend zulässig und oft vorzuziehen.
- Kündigungsrechte: Bei Tarifen mit täglichem Kündigungsrecht (z. B. einigen Asspario-Policen) kann eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen werden.
- Einzelfallentscheidung: Fristlose Kündigungen sollten individuell geprüft und nur bei unzureichendem Schutz des bestehenden Vertrags erwogen werden. Makler sollten alle Beratungsschritte dokumentieren.
Welche Empfehlungen gibt die BaFin?
Welche Rolle spielt die BaFin im Verfahren?
Warum ist schnelle Reaktion wichtig?
Welche Entwicklungen sind zu erwarten?
Wie sollten Makler mit der Situation umgehen?
- Vertragsprüfung: Identifizieren Sie betroffene Policen in Ihrem Bestand.
- Beratung: Bieten Sie Ihren Kunden zeitnah Alternativen an und dokumentieren Sie die Beratung umfassend.
- Vorläufige Deckung: Organisieren Sie eine vorläufige Deckungszusage bei alternativen Anbietern.