berufsunfaehig aufgrund von leukaemie

Leukämie und Berufsunfähigkeitsversicherung – Wann zahlt die Versicherung? 

Leukämie verändert das Leben von Betroffenen von einem Tag auf den anderen. Die Diagnose stellt nicht nur eine medizinische, sondern auch eine existenzielle Belastung dar – vor allem, wenn durch die Erkrankung der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Genau für solche Situationen wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung geschaffen. Doch was, wenn die Versicherung nicht zahlt? Welche rechtlichen Hürden gibt es? Und wie können sich Betroffene bestmöglich absichern? 

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Probleme bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente nach einer Leukämie-Erkrankung auftreten können – und warum es in vielen Fällen sinnvoll ist, frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen. 

Wirth Rechtsanwälte unterstützen Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung. Kontaktieren Sie uns!

Leukämie als Ursache für Berufsunfähigkeit – eine häufige Realität 

Leukämie ist eine Form von Blutkrebs, bei der die Funktion des Knochenmarks und des Lymphsystems gestört ist. Die Erkrankung führt häufig zu starker körperlicher Schwäche, eingeschränkter Belastbarkeit, Anfälligkeit für Infektionen und kognitiven Einschränkungen – insbesondere als Folge intensiver Chemotherapien oder Stammzelltransplantationen. 

All das kann die Berufsausübung massiv beeinträchtigen. Insbesondere Berufe mit körperlicher Anstrengung, engem Kundenkontakt oder hoher Konzentrationsanforderung sind in Fall einer Leukämie-Erkrankung oft nicht mehr auszuüben – zumindest nicht in vollem Umfang. 

Der klassische Leistungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung ist also gegeben. Doch leider verläuft die Anerkennung des Anspruchs in der Praxis oft alles andere als reibungslos. 

Typische rechtliche Stolperfallen – wenn die Versicherung nicht zahlt  

Ablehnung wegen angeblich fehlender Berufsunfähigkeit

Der häufigste Streitpunkt ist die Frage, ob wirklich eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt. Viele Versicherer lassen ihre Gutachter prüfen, ob nicht doch eine Restarbeitsfähigkeit besteht – selbst bei schweren Krebserkrankungen. 

Dabei wird häufig: 

  • die berufliche Tätigkeit des Versicherten verzerrt oder vereinfacht dargestellt
  • unterstellt, es könne ein anderer Beruf ausgeübt werden (Stichwort: abstrakte oder konkrete Verweisung – sofern vertraglich nicht ausgeschlossen), 
  • argumentiert, die Behandlung sei nur vorübergehend belastend. 

Betroffene von Leukämie fühlen sich dadurch oft doppelt bestraft: Sie kämpfen gegen den Krebs – und parallel gegen die eigene Versicherung.  

Streit um den konkreten Beruf

Berufsunfähigkeitsversicherungen analysieren oft sehr genau, welche Tätigkeiten der Versicherte vor der Erkrankung ausgeübt hat – manchmal wird die Tätigkeit eine falsche Tätigkeit oder ein geringeres Niveau angenommen und dann die Berufsunfähigkeit verneint. 

Gerade bei Selbstständigen oder Berufen mit wechselnden Aufgaben ist der Nachweis der konkreten Berufsausübung vor Eintritt der Erkrankung entscheidend. Wer keine lückenlose Dokumentation vorweisen kann (z. B. Stundenzettel, Projektbeschreibungen, Tätigkeitsberichte), gerät schnell ins Hintertreffen. 

Probleme mit dem medizinischen Nachweis 

Selbst wenn die Diagnose eindeutig ist, zweifeln Versicherungen manchmal die medizinische Begründung der Berufsunfähigkeit an. Dabei wird oft: 

  • ein eigenes Gutachten verlangt – oft mit langen Wartezeiten und belastenden Untersuchungen, 
  • die Prognose der behandelnden Ärzte infrage gestellt, 
  • die Schwere der Einschränkungen relativiert. 

Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung 

Einer der größten Schwierigkeiten ist der Rücktritt oder die Anfechtung des Vertrags wegen angeblich falscher Angaben im Versicherungsantrag. Berufsunfähigkeitsversicherungen prüfen bei einem Leistungsfall oft, ob Sie die Gesundheitsfragen aus dem ursprünglichen Versicherungsantrag richtig und vollständig wahrheitsgemäß beantwortet haben. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erlaubt und zulässig. 

Schon kleine, vergessene Beschwerden oder Arztbesuche können dann zum Problem werden, weil die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Rücktritt oder einer Anfechtung davon ausgeht, dass die Versicherung nicht mehr besteht und sie nicht leisten muss. 

Beispiel: Wurde vor Jahren einmal ein Blutbild gemacht, das unauffällig war, aber nicht angegeben wurde, kann die Versicherung behaupten, es habe ein Hinweis auf eine Vorerkrankung vorgelegen. In solchen Fällen kann die Leistung verweigert oder der Vertrag ganz rückabgewickelt werden– ein Albtraum für Betroffene von Leukämie. 

Gerechtigkeit ist unser Antrieb

Kreativ. Kämpferisch. kompetent
Ihre Versicherung zahlt nicht? Sie brauchen Unterstützung im Versicherungsrecht? Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir(th) helfen!
Jetzt Termin vereinbaren

Warum Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen sollten 

Die rechtlichen Auseinandersetzungen mit Berufsunfähigkeitsversicherern sind komplex – medizinisch, juristisch und oft auch emotional. Viele Betroffene fühlen sich überfordert und alleingelassen. Genau deshalb ist es wichtig, einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht an Ihrer Seite zu haben. 

Diese Vorteile bringt die anwaltliche Unterstützung: 

Rechtliche Prüfung des Leistungsfalls 

Ein Fachanwalt kann frühzeitig prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt sind – und ob die Argumente der Versicherung einer rechtlichen Überprüfung standhalten. 

Durchsetzung ihrer Ansprüche 

Wenn die Versicherung die Leistung ablehnt, ist das kein Grund, aufzugeben. Ein spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht und die Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht Ihre Interessen durchsetzen – mit deutlich besseren Erfolgsaussichten als ein Vorgehen in Eigenregie. 

Abwehr von Rücktritt oder Anfechtung 

Gerade bei vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen ist eine fundierte rechtliche Argumentation notwendig. Anwälte wissen, welche Unterlagen wichtig sind, welche medizinischen Gutachten hilfreich sein können – und welche rechtlichen Fallstricke auch für Berufsunfähigkeitsversicherungen bei der Ausübung ihrer Rechte bestehen können. 

Fazit: Nicht allein kämpfen – rechtzeitig professionelle Hilfe holen 

Leukämie ist nicht nur eine medizinische Herausforderung, sondern auch eine rechtliche. Die Anerkennung der Berufsunfähigkeit verläuft oft nicht automatisch – selbst wenn die Einschränkungen offensichtlich sind. Versicherungen prüfen genau – und lehnen in vielen Fällen zunächst ab. Wer dann alleine kämpft, hat es schwer.

Wer sich frühzeitig anwaltlich begleiten lässt, erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Leistungsdurchsetzung erheblich. Gerade bei sensiblen und existenzbedrohenden Themen wie einer Krebserkrankung ist ein starker Partner an Ihrer Seite Gold wert. Wirth Rechtsanwälte stehen an Ihrer Seite. Wir prüfen Ihren Leistungsfall und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung durch – Nehmen Sie Kontakt auf! 

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ihr Ansprechpartner rund um alle Pressemeldungen zum Versicherungsrecht: Tobias Strübing