Eine Frau ist aufgrund von Migräne berufsunfähig

Migräne und Berufsunfähigkeit: Ihr Anspruch auf BU-Rente 

Migräne ist weit mehr als nur Kopfschmerzen – für Betroffene kann Migräne den Alltag erheblich einschränken und in vielen Fällen sogar die Berufsausübung unmöglich machen. Wer unter chronischer Migräne leidet, hat oft mit intensiven Schmerzen, Übelkeit, Lichtempfindlichkeit und Konzentrationsstörungen zu kämpfen. Doch obwohl Migräne eine anerkannte neurologische Erkrankung ist, stoßen viele Betroffene auf Widerstand, wenn sie Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beantragen. 

Berufsunfähigkeitsversicherungen lehnen Anträge häufig mit der Begründung ab, dass Migräne behandelbar oder die beruflichen Einschränkungen nicht schwerwiegend genug seien, vor allen Dingen aber, dass die Schmerzen objektiv nicht nachvollziehbar sind. In anderen Fällen wird von der Versicherung argumentiert, dass der Versicherte noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Viele Antragsteller wissen zudem nicht, welche Nachweise erforderlich sind, um ihren Anspruch im Fall von Migräne erfolgreich gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen.

Denn im Gegensatz zu vielen anderen, auch psychischen Erkrankungen lassen sich Schmerzen in Art, Häufigkeit, Dauer und Stärke kaum objektiv ermitteln. Nur in wenigen Ausnahmefälle lassen sich Schäden anhand von Nerven und Nervenleitfähigkeit etc. nachvollziehen, so dass es gerade bei Migräne um so mehr auf die Begleitumstände, wie Art, Häufigkeit und Dauer ärztlicher Behandlungen, Medikamenteneinnahme, Therapien oder auch die Erstellung eines Schmerzprotokolls ankommt. 

Wir klären, unter welchen Voraussetzungen Migräne als Grund für eine Berufsunfähigkeit anerkannt werden kann, welche rechtlichen Fallstricke drohen und wann es sinnvoll ist, einen spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen. 

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Berufsunfähigkeit durch Migräne: Medizinische und rechtliche Grundlagen 

Migräne ist eine neurologische Erkrankung, die in ihrer chronischen Form zu erheblichen Beeinträchtigungen im Berufsleben führen kann. Doch nicht jede Migräne-Diagnose reicht aus, um als berufsunfähig anerkannt zu werden. Sowohl medizinische als auch rechtliche Kriterien spielen eine entscheidende Rolle. 

Wann gilt Migräne als Ursache für Berufsunfähigkeit?

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die betroffene Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr oder nur noch in geringem Umfang (meist unter 50 % der bisherigen Arbeitszeit) ausüben kann. Bei Migräne kann dies der Fall sein, wenn: 

  • die Anfälle sehr häufig auftreten (z. B. mehrmals pro Woche oder über 15 Tage im Monat), 
  • die Symptome schwerwiegend sind (z. B. starke Schmerzen, Seh- und Sprachstörungen, motorische Ausfälle), 
  • keine wirksame medikamentöse oder therapeutische Behandlung zur Verfügung steht, 
  • die Belastung durch die Arbeit nachweislich zu einer Verschlimmerung der Beschwerden führt. 

Migräne und berufsspezifische Einschränkungen 

Ob Migräne zur Berufsunfähigkeit führt, hängt auch stark von der Art der Tätigkeit ab. Beispiele für besonders betroffene Berufe: 

  • Bildschirmarbeitsplätze (z. B. Bürojobs, IT-Berufe): Lichtempfindlichkeit und Konzentrationsprobleme erschweren das Arbeiten am PC. 
  • Handwerkliche und körperliche Tätigkeiten (z. B. Bauarbeiter, Handwerker): Plötzliche Anfälle können ein Sicherheitsrisiko darstellen. 
  • Berufe mit hoher Verantwortung (z. B. Ärzte, Piloten, Fahrer): Eine Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit oder Wahrnehmung durch Migräne macht die Tätigkeit unmöglich. Insbesondere bei Piloten führt eine solche Krankheit häufig auch aus rechtlichen Gründen zu einem Berufsverbot. 

Medizinische Nachweise zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Um eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Migräne nachzuweisen, sind umfassende medizinische Unterlagen erforderlich. Dazu gehören: 

  • Diagnose und ärztliche Befunde eines Facharztes für Neurologie 
  • Tagebücher zur Dokumentation der Häufigkeit und Intensität der Migräne-Anfälle 
  • Gutachten über die Auswirkungen der Migräne auf die Berufsausübung 
  • Berichte über bisherige Behandlungsversuche und deren Erfolg oder Misserfolg 

Da Versicherungen häufig versuchen, Anträge mit der Begründung abzulehnen, dass Migräne behandelbar sei, ist eine lückenlose Dokumentation für die Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend. Häufig wird vom Versicherer auch eingewandt, dass die Migräne nur tage- oder stundenweise auftritt und damit nicht zu einer beruflichen Einschränkung von 50 % führt. Nur wenn klar nachgewiesen wird, dass trotz aller Maßnahmen eine erhebliche Einschränkung durch Migräne besteht, steigen die Chancen auf eine erfolgreiche Anerkennung der Berufsunfähigkeit. 

Fallstricke bei der Beantragung: Wann sollte rechtlicher Rat eingeholt werden? 

Die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente aufgrund von Migräne gestaltet sich oft schwierig, da Versicherungen besonders kritisch prüfen, ob wirklich eine dauerhafte und erhebliche Einschränkung der Berufsausübung vorliegt. Viele Anträge werden abgelehnt, weil überzeugende Nachweise fehlen oder die Versicherung versucht, die Erkrankung als behandelbar oder nicht schwerwiegend genug einzustufen. 

Ein fundierter BU-Antrag, der alle relevanten medizinischen und beruflichen Aspekte berücksichtigt, ist daher essenziell. Zudem sollten Betroffene wissen, wann es sinnvoll ist, einen spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen, um ihre Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgreich durchzusetzen. 

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Häufige Ablehnungsgründe der Berufsunfähigkeitsversicherung

  1. Unzureichende medizinische Nachweise 
  • Versicherungen verlangen nicht nur eine Diagnose, sondern auch detaillierte ärztliche Berichte, die die Häufigkeit, Intensität und Auswirkungen der Migräne dokumentieren. 
  • Ein einfaches Attest des Hausarztes reicht in keinem Fall aus. Fachärztliche Gutachten von Neurologen sind oft erforderlich. 
  • Ein Anfallstagebuch ist wichtig, um den Verlauf der Migräne über einen längeren Zeitraum nachzuweisen. 
  1. Fehlende Dokumentation von Behandlungsversuchen 
  • Viele Versicherungen lehnen Anträge mit der Begründung ab, dass Migräne grundsätzlich behandelbar sei. 
  • Es muss nachgewiesen werden, dass verschiedene Therapiemöglichkeiten (Medikamente, Physiotherapie, alternative Heilmethoden) ausprobiert wurden, aber keine ausreichende Linderung gebracht haben. 
  1. Die Versicherung verweist auf alternative Tätigkeiten („abstrakte Verweisung“) 
  • Falls der Versicherungsvertrag eine abstrakte Verweisung enthält, kann die Versicherung argumentieren, dass der Versicherte noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte, die seinen fachlichen Qualifikationen zumindest ungefähr entspricht. 
  • Beispiel: Ein Büroangestellter mit chronischer Migräne könnte nach Meinung der Versicherung theoretisch noch als Telefonberater arbeiten, obwohl die Lichtempfindlichkeit und Konzentrationsprobleme auch dort hinderlich wären. 
  1. Unklare oder widersprüchliche Angaben im Antrag 
  • Formale Fehler oder widersprüchliche Aussagen zwischen ärztlichen Berichten und eigenen Angaben können zu einer Ablehnung führen. 
  • Beispiel: Wenn in einem Arztbericht steht, dass die Migräneattacken „gelegentlich“ auftreten, während der Versicherte im Antrag von „fast täglichen“ Attacken spricht, kann dies Zweifel an der Glaubwürdigkeit hervorrufen. Und gerade auf diese Glaubwürdigkeit kommt es bei Migräneerkrankungen im Besonderen an. 
  1. Fehlende Prognose zur Dauerhaftigkeit der Einschränkung 
  • Versicherungen lehnen Anträge oft ab, wenn nicht klar nachgewiesen wird, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. 
  • Eine vorübergehende Verschlechterung der Gesundheit reicht nicht aus – es muss belegt werden, dass die Beschwerden durch Migräne langfristig bestehen. 

Wann sollte ein Anwalt hinzugezogen werden? 

Da Berufsunfähigkeitsversicherungen oft auf Ablehnung und Verzögerung setzen, kann es sinnvoll sein, frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten. In folgenden Fällen ist rechtlicher Beistand besonders empfehlenswert: 

  1. Bei Ablehnung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung 
  • Falls die Berufsunfähigkeitsversicherung den Antrag ablehnt, besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs. Dieser muss gut begründet und mit zusätzlichen Beweisen untermauert werden. 
  • Ein Anwalt kann Akteneinsicht verlangen und prüfen, ob die Ablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung rechtlich haltbar ist oder ob der Versicherer unzulässige Methoden anwendet. 
  1. Bei langwierigen Prüfungen oder Verzögerungen 
  • Manche Versicherungen verzögern die Bearbeitung bewusst, um den Versicherten zum Aufgeben zu bewegen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann in solchen Fällen Druck ausüben und rechtliche Schritte einleiten. 
  1. Im Klagefall 
  • Falls die Berufsunfähigkeitsversicherung trotz aller Nachweise nicht zahlt, bleibt oft nur der Weg vor Gericht. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann den Prozess begleiten, medizinische Gutachten einholen und die Erfolgschancen maximieren. 

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Fazit Berufsunfähigkeit bei Migräne 

Viele Betroffene von Migräne unterschätzen die Hürden, die Versicherungen bei der Anerkennung einer Berufsunfähigkeit aufgrund von Migräne setzen. Eine gründliche Vorbereitung des BU-Antrags, eine lückenlose Dokumentation der Krankheit und eine rechtzeitige rechtliche Beratung sind entscheidend, um Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen. Wer sich frühzeitig von einem Fachanwalt unterstützen lässt, kann viele Fallstricke vermeiden und die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Versicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit zahlt. 

Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei im Versicherungsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre BU-Rente im Fall von Migräne erfolgreich durchzusetzen. Nehmen Sie Kontakt auf – wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen die besten Optionen auf! 

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ihr Ansprechpartner rund um alle Pressemeldungen zum Versicherungsrecht: Tobias Strübing