Mann wird von Pfleger beim Laufen gestützt

Palliativmedizin und private Krankenversicherung: Wann werden Leistungen übernommen – und was tun bei Streitfällen? 

Die Palliativmedizin nimmt in der modernen Gesundheitsversorgung einen immer wichtigeren Platz ein. Sie richtet sich an Menschen mit schweren, nicht heilbaren Erkrankungen und zielt darauf ab, Schmerzen und andere belastende Symptome zu lindern – unabhängig davon, wie viel Lebenszeit noch verbleibt. Doch auch wenn der medizinische Nutzen außer Frage steht, kommt es immer wieder zu Problemen mit der privaten Krankenversicherung (PKV). Leistungen werden eingeschränkt, verzögert oder ganz abgelehnt. Gerade in dieser sensiblen Lebensphase ist das für Betroffene und Angehörige besonders belastend. 

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann die private Krankenversicherung zur Kostenübernahme verpflichtet istwelche Streitpunkte häufig auftreten und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können – notfalls mit anwaltlicher Unterstützung. 

Was gehört zur Palliativversorgung – und was ist medizinisch notwendig? 

Die Palliativmedizin ist ein eigenständiger Bereich der Medizin. Sie setzt nicht erst im Sterbeprozess ein, sondern beginnt oft schon Monate oder Jahre vor dem Tod. Etwa bei fortschreitenden Krebserkrankungen, schweren neurologischen Krankheiten oder anderen chronischen, unheilbaren Leiden. 

Zur Palliativversorgung gehören unter anderem: 

  • Schmerzbehandlung und Symptomkontrolle, 
  • palliative Pflege durch geschulte Fachkräfte, 
  • psychologische Begleitung, 
  • soziale und spirituelle Unterstützung, 
  • Organisation und Koordination der Versorgung im häuslichen Umfeld (z. B. durch SAPV-Teams). 

Diese Leistungen werden entweder ambulant, im stationären Hospiz oder auf einer Palliativstation im Krankenhaus erbracht. Die medizinische Notwendigkeit ist häufig klar gegeben, die private Krankenversicherung prüft dennoch streng, ob sie zur Kostenerstattung verpflichtet ist. 

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Was muss die private Krankenversicherung zahlen? 

Private Krankenversicherungen sind – je nach Vertrag – verpflichtet, medizinisch notwendige Heilbehandlungen zu erstatten, sofern sie von zugelassenen Leistungserbringern durchgeführt werden und keine vertraglichen Ausschlüsse vorliegen. Die Palliativmedizin zählt grundsätzlich zu diesen Leistungen. 

Die Erstattung umfasst in der Regel: 

  • ärztlich verordnete palliative Maßnahmen, 
  • spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), 
  • stationäre Versorgung im Hospiz oder auf der Palliativstation, 
  • Schmerzmedikation und weitere Arzneimittel, 
  • Heil- und Hilfsmittel, z. B. Pflegebetten, Infusionssysteme, 
  • psychologische und seelsorgerische Begleitung. 

Doch so eindeutig, wie es auf dem Papier aussieht, ist es in der Praxis selten. Denn: Was „medizinisch notwendig“ ist, wird von der PKV oft enger definiert als von Ärzten oder Patienten. Und genau hier entstehen die Konflikte. 

Typische Streitfälle mit der PKV bei palliativmedizinischer Versorgung 

In unserer Beratungspraxis sehen wir immer wieder, dass die private Krankenversicherung Leistungen in der Palliativmedizin mit verschiedenen Argumenten ganz oder teilweise verweigert. Zu den häufigsten Streitpunkten gehören: 

1. Ablehnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) 

Die SAPV ist für viele Patienten die zentrale Versorgungsform im häuslichen Umfeld. Sie wird ärztlich verordnet, ist im SGB V verankert, und wird von der GKV übernommen. Viele PKV-Verträge sehen jedoch keine explizite Regelung zu SAPV vor. Das nutzen manche Versicherer, um die Erstattung zu verweigern, etwa mit dem Hinweis, die Versorgung könne auch durch den Hausarzt erfolgen oder sei zu teuer. 

2. Probleme bei Hospizaufenthalten 

Hospize bieten eine umfassende Betreuung in der letzten Lebensphase. Doch nicht alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die vollen Kosten. Teilweise wird argumentiert, Hospize seien keine medizinischen Einrichtungen im engeren Sinne, oder es werde nur ein Teil der Tagessätze erstattet, der Rest müsse von der Pflegekasse oder den Angehörigen getragen werden. 

3. Verweis auf kostengünstigere Alternativen 

Ein klassisches Argument der Versicherer: Die verordnete Maßnahme sei nicht notwendig, weil eine kostengünstigere Behandlung, z. B. Pflege durch Angehörige oder Behandlung durch den Hausarzt, ebenso geeignet sei. Diese Haltung ignoriert oft den tatsächlichen Pflege- und Behandlungsbedarf schwer kranker Menschen. 

4. Formaljuristische Ablehnungen 

Auch Fristen, fehlende Unterlagen oder unklare ärztliche Verordnungen führen häufig zur Ablehnung. In der Praxis werden dann Anträge auf Kostenerstattung über Monate hinausgezögert, mit dem Ziel, eine Versorgung durch die PKV zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. 

So setzen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der PKV durch 

Wenn Sie selbst betroffen sind oder für einen Angehörigen Leistungen bei der privaten Krankenversicherung beantragen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten, um Streitigkeiten zu vermeiden oder sich erfolgreich zur Wehr zu setzen: 

  • Lassen Sie sich alle Maßnahmen ärztlich verordnen. Idealerweise sollte bereits auf dem Formular deutlich werden, dass es sich um eine medizinisch notwendige palliative Versorgung handelt. 
  • Fordern Sie frühzeitig eine schriftliche Leistungszusage an, insbesondere bei stationären Aufenthalten im Hospiz oder der Einschaltung eines SAPV-Teams. 
  • Legen Sie bei Ablehnung schriftlich und sachlich Widerspruch ein. Bitten Sie den behandelnden Arzt um eine ergänzende Begründung und verweisen Sie auf die konkrete Notwendigkeit im Einzelfall. 
  • Prüfen Sie Ihre Tarifbedingungen sorgfältig. Manche Verträge enthalten Ausschlüsse oder besondere Regelungen zur Versorgung außerhalb des Krankenhauses. 
  • Scheuen Sie sich nicht, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Gerade bei wiederholten Verzögerungen oder formalen Ablehnungen kann eine rechtliche Einschätzung entscheidend sein, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. 

Wann lohnt sich anwaltliche Unterstützung? 

In der Palliativversorgung ist Zeit oft ein entscheidender Faktor. Eine verspätete oder verweigerte Leistung kann nicht nur die Lebensqualität erheblich einschränken, sondern auch Angehörige unnötig belasten. 

Rechtlicher Beistand ist insbesondere dann sinnvoll, wenn: 

  • Leistungen trotz klarer medizinischer Notwendigkeit abgelehnt werden, 
  • die Versicherung den Beginn einer Maßnahme durch Verzögerungstaktiken hinauszögert, 
  • unklare oder pauschale Ablehnungen erfolgen (z. B. mit Standardtextbausteinen), 
  • ein stationärer Aufenthalt im Hospiz nicht oder nur anteilig übernommen wird, 
  • wiederholte Nachforderungen gestellt werden, die bereits beantwortet wurden. 

Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt kann den Schriftwechsel mit der Versicherung übernehmen, die Vertragslage rechtlich bewerten und nötigenfalls eine gerichtliche Klärung herbeiführen. 

Fazit: Palliativversorgung ist keine Kulanz – sondern vertragliche Pflicht 

Die private Krankenversicherung ist verpflichtet, medizinisch notwendige Maßnahmen zu erstatten. Dazu gehört auch die palliativmedizinische Versorgung. Wenn Versicherer Leistungen mit pauschalen Begründungen ablehnen, sind Sie dem nicht schutzlos ausgeliefert. Gerade in einer ohnehin belastenden Lebenssituation sollten Sie sich nicht auch noch mit formalen Ablehnungen und langwierigen Auseinandersetzungen herumschlagen müssen. 

Als erfahrene Kanzlei für Versicherungsrecht vertreten wir Versicherte und Angehörige in Streitfällen mit der privaten Krankenversicherung. Wir prüfen Ablehnungen palliativmedizinischer Leistungen, fordern unberechtigt verweigerte Kosten ein und setzen Ihre Ansprüche durch – mit rechtlicher Klarheit und menschlichem Verständnis. 

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Wirth Rechtsanwälte