Eine Frau mit Rheuma

Rheuma und Berufsunfähigkeit: Ihre Leistungsansprüche

Rheuma ist kein einzelnes Krankheitsbild. Laut der Deutschen RheumaLiga leiden rund 20 Millionen Menschen in Deutschland an einer der über 100 rheumatischen Erkrankungen. Dazu zählen Arthrose, Gicht, Lupus oder die rheumatoide Arthritis, eine chronische Autoimmunerkrankung, bei der sich das Immunsystem gegen Gelenke und mitunter auch innere Organe richtet. Neben Schmerzen führen die Entzündungen oft zu schweren Erschöpfungszuständen, was Betroffenen den Alltag erheblich erschwert. Rheuma verläuft meist in Schüben, zwischen denen beschwerdefreie Phasen liegen – für Versicherungen ein gern genutztes Argument, um angeblich mangelnde Dauerhaftigkeit der Beschwerden zu behaupten. 

Muskel- und Skeletterkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit; sie verursachen laut RheumaLiga jährlich Behandlungskosten von rund 28 Milliarden Euro. Die Wahrscheinlichkeit, durch Rheuma berufsunfähig zu werden, steigt mit schwerem Verlauf und körperlich belastender Tätigkeit. Wer vor der Diagnose eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen hat, hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine BURente. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung voraussichtlich mindestens sechs Monate zu einer Minderung der beruflichen Leistungsfähigkeit um 50 % oder mehr führt.

Wirth Rechtsanwälte unterstützen Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung. Kontaktieren Sie uns!

Wann wird Rheuma zur Berufsunfähigkeit? 

Rheumatische Erkrankungen wie die rheumatoide Arthritis verursachen anhaltende Schmerzen, Gelenkschwellungen, Morgensteifigkeit und oftmals eine fortschreitende Verformung der Gelenke. In Kombination mit starker Erschöpfung und Konzentrationsproblemen können diese Symptome dazu führen, dass Betroffene ihren Beruf – vor allem körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten – nicht mehr ausüben können. Ob Sie als berufsunfähig gelten, hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab: 

  • Art der Tätigkeit: Bei rein administrativen Tätigkeiten kann die Arbeit durch angepasste Arbeitsplätze teilweise fortgeführt werden. In körperlichen Berufen (Handwerk, Pflege, Bau) führen Bewegungseinschränkungen schneller zur Berufsunfähigkeit. 
  • Schweregrad der Erkrankung: Ein leichter Verlauf mit guter medikamentöser Kontrolle ermöglicht manchmal eine längere Berufsausübung, während ein schwerer Verlauf mit Gelenkzerstörungen eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bewirken kann. 
  • Medizinische Prognose: Versicherungen prüfen, ob der Zustand voraussichtlich länger als sechs Monate anhalten wird.

Die private BU unterscheidet zwischen einem tatsächlichen Leistungsfall (sechs Monate ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit) und dem sogenannten prognostischen Leistungsfall: Wenn schon zu Beginn sicher feststeht, dass Sie mindestens sechs Monate ausfallen werden, gilt der Versicherungsfall sofort. Entscheidend ist, ob Ihr zuletzt ausgeübter Beruf (so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war) zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. 

Warum lehnen Versicherer BU-Leistungen bei Rheuma häufig ab? 

Trotz klarer medizinischer Einschränkungen werden rund ein Viertel der Leistungsanträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht anerkannt. Die häufigsten Ablehnungsgründe bei rheumatischen Erkrankungen sind: 

  • Zweifel am Vorliegen der Berufsunfähigkeit: Versicherer bezweifeln oft, dass eine 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegt. Betroffene müssen ihre Einschränkungen durch detaillierte Arztberichte und Gutachten nachweisen. Bei Schubverläufen argumentieren Versicherer, es liege keine dauerhafte Beeinträchtigung vor.
  • Konflikte zwischen Gutachten: Versicherungen lassen eigene medizinische Gutachter prüfen. Weicht deren Einschätzung von den Befunden der behandelnden Ärzte ab, stützt sich der Versicherer meist auf das für ihn günstigere Ergebnis.
  • Verweisung auf andere Tätigkeiten: Viele BU‑Verträge enthalten Klauseln, nach denen Versicherer die Leistung ablehnen dürfen, wenn der Versicherte noch eine „zumutbare“ andere Tätigkeit ausüben kann. Versicherer behaupten dann, trotz Rheuma könne der Versicherte noch eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben.
  • Vorwurf der Anzeigepflichtverletzung: Versicherer werfen gelegentlich vor, beim Abschluss Vorerkrankungen verschwiegen zu haben. Schon kleinste, lange zurückliegende Beschwerden können als Anzeichen einer rheumatischen Erkrankung interpretiert werden. In extremen Fällen erklären Versicherer den Vertrag wegen angeblicher Obliegenheitsverletzung für nichtig.

Diese Taktiken führen dazu, dass viele berechtigte Ansprüche nicht ausgezahlt werden und Versicherte zusätzlich unter finanziellen Sorgen leiden. Doch Sie müssen eine Ablehnung nicht hinnehmen!

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So setzen Sie Ihre Leistungsansprüche durch 

Wenn die BU wegen Rheuma abgelehnt wird oder das Versicherungsunternehmen Nachfragen stellt, sollten Sie besonnen reagieren. Wirth Rechtsanwälte empfiehlt folgende Schritte: 

  1. Keine vorschnellen Aussagen machen: Verzichten Sie auf spontane Erklärungen gegenüber dem Versicherer. Unüberlegte Formulierungen können im Nachhinein gegen Sie verwendet werden. 
  1. Arztberichte und Gutachten sammeln: Dokumentieren Sie Ihre Symptome möglichst lückenlos. Lassen Sie die Einschränkungen und den Verlauf der Erkrankung von Fachärzten attestieren und holen Sie im Zweifel ein unabhängiges medizinisches Gutachten ein. Legen Sie besondere Aufmerksamkeit auf Schub- und Ruhephasen, um darzustellen, dass die Arbeitsfähigkeit dauerhaft gemindert ist. 
  1. Den Schriftverkehr der Kanzlei überlassen: Sobald erkennbar ist, dass der Versicherer nicht zahlen will, sollten Sie den direkten Kontakt zum Versicherer vermeiden. Fachanwälte wissen, wie Anspruchsschreiben formuliert werden müssen, um Fallstricke zu umgehen. 
  1. Ablehnung sorgfältig prüfen: Lassen Sie den Ablehnungsbescheid und die genannten Gründe juristisch bewerten. Oft fehlen dem Versicherer aussagekräftige Belege oder er interpretiert Klauseln zu Ihren Ungunsten. Ein spezialisierter Anwalt kann abschätzen, wie stichhaltig die Argumentation ist und welche Unterlagen noch erforderlich sind. 
  1. Widerspruch einlegen: Sie haben das Recht, gegen die Ablehnung der BURente vorzugehen. Ein fundierter Widerspruch, untermeuert mit medizinischen Nachweisen, kann den Versicherer zum Einlenken bewegen. Bleibt die Versicherung stur, hilft eine Klage. 
  1. Kritisch gegenüber Vergleichsangeboten sein: Versicherer bieten gelegentlich befristete Leistungen oder niedrige Vergleiche an. Lehnen Sie nichts ab oder zu, ohne anwaltliche Beratung. 
  1. Fristen beachten: Versäumen Sie keine vertraglichen Fristen. Verzögerungen bei der Antragstellung oder unvollständige Unterlagen zählen zu den häufigsten Fehlern. 

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Als auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Berlin unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Experten haben zahlreiche BU‑Verfahren erfolgreich geführt und kennen die typischen Taktiken der Versicherer – von der Anfechtung über die Verweisung bis hin zu zweifelhaften Gutachten. Wir bieten: 

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Wir prüfen unverbindlich, ob Ihr Fall aussichtsreich ist und ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. 
  • Persönliche Betreuung: Nach Mandatserteilung erarbeiten wir eine individuelle Strategie und übernehmen die komplette Korrespondenz. 
  • Juristische und medizinische Expertise: In Zusammenarbeit mit Fachärzten dokumentieren wir die Auswirkungen Ihrer rheumatischen Erkrankung und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht. 

Eine Ablehnung Ihres BU-Antrags ist kein Schicksal. Geben Sie nicht auf! Wir setzen uns dafür ein, dass Sie die finanziellen Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig – je früher Sie handeln, desto größer sind die Erfolgsaussichten.

Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei im Versicherungsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Berufsunfähigkeitsrente erfolgreich durchzusetzen. Nehmen Sie Kontakt auf – wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf!

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ihr Ansprechpartner rund um alle Pressemeldungen zum Versicherungsrecht: Tobias Strübing