Größere Menge Wasser liegt auf Holzboden

Rohrbruch: Wann zahlt die Versicherung nicht? 

Ein Rohrbruch gehört zu den häufigsten und gleichzeitig teuersten Schäden in Wohngebäuden. Wasser kann innerhalb kurzer Zeit erhebliche Schäden an Wänden, Böden und Einrichtungsgegenständen verursachen. Viele Eigentümer und Mieter verlassen sich daher darauf, dass ihre Versicherung den Schaden übernimmt.

Es kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen Leistungen teilweise oder vollständig ablehnen. Betroffene fragen sich dann häufig: Wann zahlt die Versicherung bei Rohrbruch eigentlich nicht? 

In der Praxis zeigt sich, dass die Ursachen für Streitigkeiten meist in der Auslegung des Versicherungsvertrags oder im konkreten Schadenhergang liegen. Der folgende Beitrag erläutert typische Konstellationen, in denen Versicherer Leistungen bei einem Rohrbruch nicht oder nur eingeschränkt erbringen. 

Rohrbruch ist versicherungsrechtlich klar definiert 

Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch ein versicherter Rohrbruch. Versicherungsverträge definieren relativ genau, wann ein sogenannter Leitungswasserschaden vorliegt. 

Typischerweise umfasst der Versicherungsschutz Schäden, die entstehen durch: 

  • bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
  • beschädigte oder geplatzte Rohre
  • defekte Zu- oder Ableitungsrohre der Wasserversorgung 

Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass das Wasser aus einem Rohrsystem oder einer angeschlossenen Einrichtung austritt

Schäden durch andere Ursachen, etwa Regenwasser, Hochwasser oder Grundwasser, fallen regelmäßig nicht unter die Leitungswasserversicherung. 

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Schäden außerhalb des versicherten Rohrsystems 

Ein häufiger Streitpunkt betrifft die Frage, wo genau der Rohrbruch entstanden ist

Versicherungen unterscheiden häufig zwischen verschiedenen Rohrleitungen, etwa: 

  • Leitungen innerhalb des Gebäudes
  • Leitungen außerhalb des Gebäudes
  • Zuleitungen auf dem Grundstück

Nicht jede dieser Leitungen ist automatisch versichert. Wenn ein Rohrbruch außerhalb des versicherten Bereichs entsteht, kann der Versicherer argumentieren, dass kein Versicherungsschutz besteht. 

Besonders bei älteren Versicherungsverträgen kommt es deshalb häufig zu Diskussionen über den genauen Umfang der Deckung. 

Verschleiß und altersbedingte Schäden 

Ein weiterer häufiger Ablehnungsgrund ist Verschleiß oder altersbedingte Materialermüdung. 

Versicherungen sind grundsätzlich dafür gedacht, plötzliche und unvorhersehbare Schäden abzudecken. Normale Abnutzung oder langfristige Alterungsprozesse fallen dagegen häufig nicht unter den Versicherungsschutz. 

Wenn etwa Rohre über viele Jahre hinweg korrodieren oder durch Rost geschwächt werden, kann der Versicherer argumentieren, dass kein plötzliches Schadenereignis vorliegt. 

In solchen Fällen wird häufig geprüft, ob der Schaden tatsächlich durch einen Rohrbruch entstanden ist oder durch einen länger andauernden Alterungsprozess. 

Allmähliche Wasserschäden 

Nicht jeder Wasserschaden entsteht plötzlich. In der Praxis kommt es häufig vor, dass kleine Leckagen über längere Zeit unbemerkt bleiben. 

Typische Beispiele sind: 

  • langsam tropfende Verbindungen 
  • undichte Dichtungen
  • kleine Risse in Leitungen

Wenn Wasser über Wochen oder Monate austritt und erst spät entdeckt wird, argumentieren Versicherer teilweise, dass es sich um einen allmählichen Schaden handelt. 

Viele Versicherungsverträge schließen solche Schäden ganz oder teilweise vom Versicherungsschutz aus. 

Verletzung von Wartungs- oder Sorgfaltspflichten 

Versicherungsverträge enthalten häufig sogenannte Sicherheits- und Sorgfaltspflichten

Diese verpflichten Versicherungsnehmer dazu, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden. 

Typische Beispiele sind: 

  • ausreichende Beheizung von Gebäuden im Winter
  • regelmäßige Kontrolle von Wasserleitungen  
  • Schutz vor Frostschäden 

Wenn etwa ein Gebäude im Winter längere Zeit unbeheizt bleibt und Wasserleitungen einfrieren, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. 

Frostschäden als häufiger Streitpunkt 

Frostschäden spielen im Zusammenhang mit Rohrbrüchen eine große Rolle. 

Wenn Wasserleitungen einfrieren, können sie platzen und massive Wasserschäden verursachen. Versicherungen prüfen in solchen Fällen häufig, ob der Versicherungsnehmer angemessene Maßnahmen zum Frostschutz getroffen hat. 

Dazu können etwa gehören: 

  • ausreichende Beheizung der Räume 
  • Entleerung von Leitungen in nicht beheizten Gebäuden 
  • Kontrolle von Ferienhäusern oder leer stehenden Immobilien 

Ob ein Versicherer in solchen Fällen leisten muss, hängt stark vom Einzelfall und den konkreten Vertragsbedingungen ab. 

Obliegenheiten nach dem Schaden 

Nach einem Rohrbruch bestehen für Versicherungsnehmer bestimmte Mitwirkungs- und Informationspflichten

Dazu gehört in der Regel: 

  • unverzügliche Schadenmeldung 
  • Mitwirkung bei der Schadenfeststellung 
  • Sicherung beschädigter Gegenstände 
  • Verhinderung weiterer Schäden 

Diese Pflichten sollen dem Versicherer ermöglichen, den Schaden zu prüfen und Folgeschäden zu begrenzen. 

Wer gegen solche Obliegenheiten verstößt, riskiert unter Umständen eine Kürzung der Versicherungsleistung. 

Probleme bei der Schadenursache 

Ein häufiger Streitpunkt bei Rohrbrüchen ist die Frage nach der genauen Ursache des Schadens. 

Versicherer lassen häufig Sachverständige prüfen, ob tatsächlich ein Rohrbruch vorliegt oder ob andere Ursachen verantwortlich sind. 

Dabei kann es beispielsweise um folgende Fragen gehen: 

  • War tatsächlich ein Rohr beschädigt? 
  • Ist Wasser aus einer versicherten Leitung ausgetreten? 
  • Oder handelt es sich um Feuchtigkeit aus anderen Quellen? 

Solche technischen Fragen können für Versicherte schwer nachvollziehbar sein und führen in der Praxis häufig zu Konflikten. 

Unterschied zwischen Gebäude- und Hausratversicherung 

Bei Wasserschäden ist außerdem entscheidend, welche Versicherung zuständig ist

Grundsätzlich gilt: 

  • Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst. 
  • Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an beweglichen Gegenständen. 

In vielen Fällen sind beide Versicherungen betroffen, was die Schadenregulierung komplex machen kann. 

Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch versichert 

Viele Versicherte gehen davon aus, dass jede Form von Wasserschaden durch die Versicherung abgedeckt ist. Tatsächlich enthalten Versicherungsverträge jedoch häufig Einschränkungen. 

Nicht versichert sind beispielsweise in vielen Fällen: 

  • Schäden durch Grundwasser 
  • Schäden durch Regenwasser 
  • Schäden durch Hochwasser 
  • Feuchtigkeitsschäden durch mangelnde Lüftung 

Auch hier kommt es entscheidend auf die konkrete Vertragsgestaltung an. 

Rohrbruch: Wann zahlt die Versicherung nicht? 

Ein Rohrbruch kann erhebliche Schäden verursachen und ist für Betroffene meist mit großem Aufwand verbunden. Auch wenn Versicherungen grundsätzlich Schutz vor solchen Schäden bieten sollen, kommt es in der Praxis immer wieder zu Streit über die Leistungspflicht. 

Typische Gründe dafür, dass eine Versicherung bei Rohrbruch nicht zahlt, sind unter anderem: 

  • Schäden außerhalb des versicherten Rohrsystems 
  • Verschleiß oder altersbedingte Materialschäden 
  • langsam entstandene Wasserschäden 
  • Verletzung von Wartungs- oder Sorgfaltspflichten 
  • ungeklärte Schadenursachen 

Entscheidend sind jedoch immer der konkrete Einzelfall und die genaue Ausgestaltung des Versicherungsvertrags. 

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Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht
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