Extreme Wetterereignisse wie Starkregen und Hochwasser treten immer häufiger auf und verursachen erhebliche Schäden an Gebäuden. Immobilienbesitzer verlassen sich in solchen Fällen auf ihre Gebäudeversicherung, um die finanziellen Folgen abzufedern. Doch nicht immer übernimmt die Versicherung die Kosten – Ablehnungen der Gebäudeversicherung sind keine Seltenheit.
Viele Versicherte stehen dann vor der Frage: Ist die Ablehnung berechtigt oder sollte ich dagegen vorgehen? Welche Schritte sind jetzt wichtig, um meinen Anspruch durchzusetzen? Wenn Ihre Gebäudeversicherung nach einer Überflutung nicht zahlt, versucht die Kosten gering zu halten oder Ihnen die Verletzung von Sicherheitsobliegenheiten vorwirft, müssen Sie das als Versicherungsnehmer nicht einfach hinnehmen. Erfahren Sie, wie Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Ablehnung der Versicherung wehren und welche Maßnahmen helfen, im Ernstfall abgesichert zu sein.
Wirth Rechtsanwälte unterstützen Sie als Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche gegenüber der Gebäudeversicherung. Kontaktieren Sie uns!
Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung?
Eine Gebäudeversicherung schützt Immobilieneigentümer vor finanziellen Verlusten durch Schäden an ihrem Gebäude. Doch nicht jeder Wasserschaden nach einer Überflutung ist automatisch gedeckt. Entscheidend ist, welche Art von Versicherung vorliegt und welche Gefahren in den Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung eingeschlossen sind.
Grundschutz der Gebäudeversicherung
Die reguläre Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden durch:
- Leitungswasser (z. B. Rohrbrüche, geplatzte Leitungen)
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Sturm und Hagel
Ein zentraler Punkt: Überflutungsschäden sind in einer klassischen Gebäudeversicherung nicht automatisch enthalten.
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Elementarschadenversicherung – Schutz vor Naturgefahren
Um sich gegen Schäden durch Naturkatastrophen wie Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsche zu schützen, ist eine so genannte erweiterte Elementarschadenversicherung erforderlich. Diese ist oft als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung erhältlich und deckt Schäden durch:
- Überschwemmung des Grundstücks durch Hochwasser oder Starkregen
- Rückstau durch überlastete Abwassersysteme (sofern eine Rückstausicherung vorhanden ist)
- Erdrutsche, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen
Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht – Gründe für die Ablehnung
Nach einer Überflutung erwarten Hausbesitzer schnelle finanzielle Hilfe von ihrer Gebäudeversicherung. Doch in vielen Fällen verweigert die Versicherung die Zahlung – oft mit Begründungen, die für Laien schwer nachzuvollziehen sind. Um sich gegen eine unrechtmäßige Ablehnung der Gebäudeversicherung zu wehren, ist es wichtig, die typischen Argumente der Versicherer zu kennen.
Fehlende Elementarschadenversicherung
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist, dass der Vertrag keine erweiterten Elementarschäden abdeckt. Standard-Gebäudeversicherungen versichert so genannte Überflutungsschäden oft nicht, sodass nur eine ergänzende Elementarschadenversicherung Schutz bietet. Wer diesen Zusatz nicht abgeschlossen hat, bleibt auf den Kosten sitzen.
Behauptung eines Vorschadens oder mangelnder Instandhaltung
Ein weiterer Ablehnungsgrund der Gebäudeversicherung bei Überflutung ist der Vorwurf, das Gebäude sei nicht ausreichend instandgehalten worden. Die Versicherung kann behaupten, dass:
- feuchte Wände bereits vor der Überflutung bestanden,
- notwendige Schutzmaßnahmen (z. B. Rückstauklappen, Abdichtungen) fehlten,
- das Gebäude bereits Vorschäden hatte, die nicht gemeldet wurden,
- das Gebäude Instandhaltungsschäden hatte, die den Schaden erst verursacht haben.
In solchen Fällen muss der Versicherte nachweisen, dass der Schaden ausschließlich durch die Überflutung entstanden ist.
Verspätete Schadenmeldung oder fehlende Nachweise
Versicherungsverträge enthalten oft Fristen für die Schadenmeldung. Wer den Schaden nicht unverzüglich meldet, riskiert eine Ablehnung der Gebäudeversicherung. Zudem fordern Versicherungen umfangreiche Beweise, darunter:
- Fotos und Videos vom Schaden
- Rechnungen für beschädigte Gegenstände oder Reparaturen
- Gutachten oder Berichte von Sachverständigen
Fehlende oder unzureichende Dokumentation kann dazu führen, dass der Schaden nicht von der Versicherung für das Gebäude anerkannt wird. Das gilt insbesondere bei Schäden durch eine Überflutung. Diese liegt nach den Versicherungsbedingungen häufig nur dann vor, wenn das gesamte oder zumindest große Teil des Grundstücks mit Wasser bedeckt sind. Versicherungen bestreiten häufig eine solche Überflutung und in diesem Fall kann es dann sehr hilfreich sein, die Überflutung durch Fotos beweisen zu können.
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Rechtliche Unterstützung, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt
Wenn die Gebäudeversicherung nach einem Überflutungsschaden nicht zahlt, sollten Betroffene die Ablehnung der Versicherung nicht einfach hinnehmen. In vielen Fällen sind Ablehnungen der Gebäudeversicherung unbegründet oder beruhen auf fragwürdigen Argumentationen. Es gibt verschiedene rechtliche Schritte, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen – von der außergerichtlichen Einigung bis hin zur Klage. Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, unterstützen wir Sie als erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Vertretung gegenüber der Versicherung und/ oder auch einer Klage vor Gericht.
Erste Schritte nach der Ablehnung
Zunächst sollte geprüft werden, ob die Ablehnung der Versicherung tatsächlich berechtigt ist. Folgende Maßnahmen sind sinnvoll:
- Versicherungsvertrag genau prüfen: Ist die Elementarschadenversicherung enthalten? Welche Ausschlüsse gibt es?
- Ablehnung schriftlich anfordern: Versicherungen müssen begründen, warum sie nicht zahlen.
- Beweise sammeln: Fotos, Rechnungen, Gutachten oder Zeugen können helfen, den Schaden gegenüber der Gebäudeversicherung nachzuweisen.
- Widerspruch einlegen: Eine schriftliche Beschwerde mit fundierter Begründung kann die Versicherung zum Einlenken bewegen.
In vielen Fällen lohnt es sich, einen Sachverständigen einzuschalten, um die Schadenursache unabhängig prüfen zu lassen.
Wann lohnt sich ein Gerichtsverfahren?
Wenn die Versicherung trotz Widerspruchs nicht zahlt, bleibt als letzter Schritt nur noch eine Klage. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:
- die Versicherung die Zahlung mit zweifelhaften Argumenten verweigert,
- die Schadenursache offensichtlich versichert ist, aber die Versicherung eine unzutreffende Einstufung vornimmt,
- Vergleichsangebote unangemessen niedrig sind.
Gerichtliche Verfahren gegen Versicherungen können allerdings langwierig sein. Es ist daher wichtig, die Erfolgsaussichten und Kostenrisiken sorgfältig abzuwägen.
Alternative: Vergleich oder Schlichtung
In vielen Fällen lässt sich eine Lösung auch ohne Klage gegen die Gebäudeversicherung finden. Versicherungen sind oft bereit, sich außergerichtlich zu einigen, um langwierige Prozesse zu vermeiden. Eine Schlichtung über den Versicherungsombudsmann kann ebenfalls eine Möglichkeit sein, ohne Gerichtsverfahren zu einer Einigung zu kommen.
Fazit: Die richtige Strategie bei Überflutungsschäden
Überflutungsschäden können nicht nur finanziell belastend, sondern auch stressig sein, besonders wenn die Versicherung nicht zahlt. Wer eine Ablehnung der Gebäudeversicherung erhält, sollte nicht vorschnell aufgeben. Eine sorgfältige Prüfung, ein fundierter Widerspruch und die rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht können helfen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen.
Sie stehen vor einem Versicherungsdschungel? Ihre Gebäudeversicherung verweigert die Leistung? Das muss nicht sein! Wirth Rechtsanwälte sind hier, um sicherzustellen, dass Ihr Recht nicht länger ignoriert wird. Nehmen Sie Kontakt auf!