Ein Mann ist geschützt durch eine Inhaltsversicherung

WENN DIE INHALTSVERSICHERUNG NICHT ZAHLT

Kommen Sie zu Ihrem Recht

Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf die betriebliche Inhaltsversicherung hilft Ihnen dabei, zu Ihrem Recht und Ihren Ansprüchen zu kommen. Wirth Rechtsanwälte sind Ihre Experten für alle rechtlichen Angelegenheiten rund um das Versicherungsrecht und die Inhaltsversicherung

Warum Wirth?

Ihr Rechtsanwalt, wenn die betriebliche Inhaltsversicherung die Leistungen verweigert

Ihr Fachanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung Tobias Strübing

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht 

Ihr Fachanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung Norman Wirth

Norman Wirth

Fachanwalt für Versicherungsrecht 

  • Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht, Vertriebsrecht und Bankenrecht

  • hohe Expertise bei betrieblicher Inhaltsversicherung

  • Spezialisiert auf die Durchsetzung von Ansprüchen von Versicherten

  • Beratung und Vertretung von Anfang an

  • Gerichtliche Prozessführung und Aushandlung von Vergleichen

  • Mehr als 10.000 Mandanten 

  • hohe Erfolgsquote

Betriebliche Inhaltsversicherung: Ihr Fall ist komplex

Eine betriebliche Inhaltsversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Verlusten durch Schäden an ihrer Geschäftsausstattung, Waren oder Vorräten, etwa durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser.

Allerdings kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn sie der Ansicht ist, dass bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind – etwa bei grober Fahrlässigkeit, nicht eingehaltenen Sicherheitsvorschriften oder Ausnahmeklauseln im Vertrag. Im Fall einer Leistungsverweigerung der betrieblichen Inhaltsversicherung kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein, um die Ablehnung anzufechten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wir sind für Sie da

Unser Beratungsablauf bei Wirth Rechtsanwälte

Ihr Weg zur rechtssicheren Lösung

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern Sie Ihr Anliegen. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Fall aussichtsreich ist und ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.

Individuelle Handlungsempfehlungen nach Mandatserteilung

Nach Beauftragung erarbeiten wir passgenaue, rechtssichere Lösungen – sei es zur Vertragsgestaltung oder zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sie erhalten klare Handlungsschritte und eine transparente Kostenübersicht.

Umsetzung mit unserer Expertise und Rechtsschutz-Check

Wir begleiten Sie kompetent bei jedem Schritt – von der Erstellung der erforderlichen Rechtsdokumente über die Kommunikation mit Versicherern bis zur Vertretung Ihrer Interessen, auch vor Gericht. Dabei prüfen wir laufend die Rechtsschutzdeckung, um Ihr Kostenrisiko so gering wie möglich zu halten.

Leistungen der Inhaltsversicherung

Das leistet die betriebliche Inhaltsversicherung

  • Schaden durch Feuer

    Schäden am Inventar durch Brände, Blitzschlag, Explosionen oder Implosionen sind in der Regel abgedeckt. Dazu gehören auch Folgeschäden, die etwa durch Löschwasser oder Rauch verursacht werden.

  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch

    Die Versicherung schützt das Inventar vor Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus, der in Folge eines Einbruchs entsteht. Dazu zählen gestohlene Waren oder beschädigte Betriebsausstattung.

  • Leitungswasserschäden

    Schäden am Inventar durch auslaufendes Leitungswasser, beispielsweise durch Rohrbrüche, Überflutungen oder andere Wasserschäden, werden gedeckt. Dies gilt auch für Schäden, die durch austretendes Wasser aus Heizungen oder Klimaanlagen verursacht werden.

  • Sturm, Hagel und Naturgefahren

    Schäden durch extreme Wetterereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmungen fallen ebenfalls unter den Schutz der Inhaltsversicherung. Diese deckt Schäden am Inventar ab, die durch solche Naturereignisse entstehen.

  • erweiterte Elementarschäden (optional)

    Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, sogenannte Elementarschäden, wie Erdbeben, Lawinen, Erdrutsch oder Erdfall, zusätzlich zu versichern. Diese Naturgefahren sind nicht immer standardmäßig abgedeckt.

  • Schäden durch Betriebsunterbrechung

    Eine betriebliche Inhaltsversicherung kann um eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert werden. Diese deckt den finanziellen Verlust ab, der durch eine vorübergehende Stilllegung des Betriebs aufgrund eines versicherten Schadens (z. B. Brand oder Überschwemmung) entsteht. Hier Link zu Seite Betriebsunterbrechung

Daniel Berger, Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Wirth Rechtsanwälte
Gründer von Wirth Rechtsanwälte Norman Wirth vor einer beleuchtenden Steinwand - Querformat
alexander sajkow
Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Wirth Rechtsanwälte
katrin windoffer

Ihre Anwälte, wenn die Versicherung nicht zahlt

  • Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht, Vertriebsrecht und Bankenrecht

  • hohe Expertise bei Betrieblicher Inhaltsversicherung

  • Spezialisiert auf die Durchsetzung von Ansprüchen von Versicherten

  • Beratung und Vertretung von Anfang an

  • Gerichtliche Prozessführung und Aushandlung von Vergleichen

  • Mehr als 10.000 Mandanten

  • hohe Erfolgsquote

Gründe für die Ablehnung von Leistungen in der betrieblichen Inhaltsversicherung

Ablehnungsgründe Betriebliche Inhaltsversicherung

Die betriebliche Inhaltsversicherung kann die Zahlung im Schadensfall aus verschiedenen Gründen verweigern, oft mit Verweis auf vertragliche Ausschlüsse oder Obliegenheitsverletzungen seitens des Versicherungsnehmers. Ein häufiger Grund ist grobe Fahrlässigkeit, etwa wenn Türen oder Fenster nicht ordnungsgemäß gesichert wurden und dadurch ein Einbruch erleichtert wurde. Ebenso können Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften zur Leistungsverweigerung führen, beispielsweise wenn Brandschutzmaßnahmen nicht eingehalten oder vorgeschriebene Sicherungssysteme nicht installiert wurden.

Ein weiterer typischer Ablehnungsgrund ist das Nichtvorliegen eines versicherten Schadensereignisses, etwa wenn die Versicherung argumentiert, dass der Schaden durch normale Abnutzung oder Verschleiß entstanden ist, die nicht abgedeckt sind. Auch unzureichende Dokumentation des Schadens kann dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn beispielsweise keine ausreichenden Nachweise über den Wert der beschädigten Gegenstände oder den Hergang des Schadens vorliegen. Daher ist es wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und sich im Streitfall rechtlich beraten zu lassen, um unrechtmäßige Ablehnungen anzufechten.

Unser Verhältnis ist von besonderem Vertrauen und Diskretion geprägt

STIMMEN UNSERER MANDANTEN

Lesen Sie Meinungen unserer Mandanten zur Rechtsberatung und Zusammenarbeit mit unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten, zu vertreten und zu betreuen.

Sehr gute Beratung, die Kanzlei hat sich sehr gut in meinen Fall eingearbeitet und diesen erfolgreich vertreten. Ich kann diese Kanzlei und insbesondere RA Strübing bei Berufsunfähigkeitsverfahren sehr empfehlen.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte

Kai Müller

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Meine Erfahrungen vor allem mit RA Ralf Göhler waren durchweg Positiv. Herr Göhler hat mich bei meiner Berufsunfähigkeit absolut Klar und sehr Kompetent vertreten. Meine Versicherung hat wirklich alles versucht nicht zahlen zu müssen und jede noch so absurde Möglichkeit genutzt mir mein Recht auf BU zu verweigern. Demnach zog sich der Prozess über 7 Jahre, mehreren Wiedersprüchen und Instanzen. In diesen 7Jahren wurde ich nicht nur absolut professionell durch Herrn Göhler vertreten, sondern Herr Göhler hat mich auch ermutigt mein Recht einzufordern und nicht aufzugeben. Wir haben alles ohne Abstriche gewonnen. Ich kann Herr Göhler nur weiterempfehlen und werde Ihn als Anwalt meines Vertrauens behalten.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte Ralf Göhler

Diana Weißer

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Ein sehr zuverlässige Kanzlei, trotz Zeitmangel alles bestens umgesetzt! Hier wird sich für den Mandanten Zeit genommen, bei fragen wird prompt geantwortet. Ein großes Dankeschön an das Team, weiter so!!

bewertung wirth

Dominik Coels

-

Egal, welche Frage, welcher Sachverhalt, welches Problem: Die Antworten und Hilfestellungen, die ich als Mandant erhalte, sind immer exzellent.Nicht nur fachlich 1a (das können andere evtl. ebenso), sondern zusätzlich auch noch unglaublich auf meine ganz individuelle Situation zugeschnitten. Eine ganz klare Empfehlung!

jürgen weber inhaber weberfinanz & webergeneration

Jürgen Weber

Inhaber weberfinanz & webergenerationen

Wir werden seit Jahren von der Kanzlei Wirth in Fragen zum Vertriebs- und Vermittlerrecht sehr gut beraten. Durch die hohe fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung ist die Kanzlei der ideale Partner für unser Unternehmen und unsere Vermittler. Wir schätzen besonders das ausgeprägte Verständnis für vertriebliche Belange.

Stimmen unserer Mandanten: Ein Portrait von Norbert Porazik Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Norbert Porazik

Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Gut, solch einen Partner bei der Unterstützung in Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Maklerpartnern zu haben. Die hochprofessionelle Unterstützung in Fragen des Versicherungsrechts wollen wir auch nicht mehr missen!

Stimmen unserer Mandanten: Dr. Peter Schmidt Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Dr. Peter Schmidt

Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit der Kanzlei zusammen. Die lösungsorientierte Arbeitsweise, der enorme Elan aber auch der zwischenmenschliche Kontakt sind außergewöhnlich. Die Anwälte verstehen es, komplexe Sachverhalte rechtsicher aufzustellen und dennoch verständlich darzulegen. Wir haben größtes Vertrauen in die Kanzlei und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Stimmen unserer Mandanten: Thomas Soltau Vorstand wallstreet:online capital AG

Thomas Soltau

Vorstand Smartbroker AG

Betriebliche Inhaltsversicherung

Typische Streitpunkte mit der betrieblichen Inhaltsversicherung

  • Fragen zur Schadenursache

    Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob der Schaden tatsächlich durch ein im Versicherungsvertrag abgedecktes Risiko verursacht wurde. Versicherer lehnen oft Ansprüche ab, wenn sie argumentieren, dass der Schaden nicht durch die im Vertrag definierten Gefahren wie Feuer, Einbruch oder Leitungswasser entstanden ist. Hier geht es um die genaue Interpretation, ob beispielsweise ein Wasserschaden durch eine versicherte Leitungswasserleitung oder durch nicht versicherte Ereignisse wie Grundwasser entstanden ist.

  • Obliegenheitsverletzungen

    Versicherer bestreiten häufig Ansprüche, wenn sie behaupten, dass der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten (Pflichten) nicht erfüllt hat. Dies kann bedeuten, dass Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden, wie zum Beispiel das Verschließen von Fenstern und Türen bei Verlassen des Betriebs oder die Installation einer funktionierenden Alarmanlage.

  • Unterversicherung

    Ein weiterer häufiger Streitpunkt ist die Unterversicherung. Hierbei stellt der Versicherer fest, dass der Wert des versicherten Inventars bei Abschluss des Vertrags niedriger angegeben wurde, als er tatsächlich ist. Im Schadensfall wird dann nur ein Teil der Schadenhöhe erstattet. Dies führt oft zu Streitigkeiten darüber, ob die Bewertung des Inventars korrekt vorgenommen wurde.

  • Beweislast und Schadenshöhe

    Häufig wird auch darüber gestritten, wer die Beweislast trägt und wie die Höhe des Schadens zu ermitteln ist. Versicherungsnehmer müssen häufig beweisen, dass ein Schaden in vollem Umfang vorliegt, was in der Praxis oft schwierig ist, insbesondere wenn der Versicherer die Gutachten oder Schadensbewertung in Frage stellt.

  • Vorsatz der groben Fahrlässigkeit

    Versicherungen versuchen oft, Zahlungen zu verweigern, wenn sie grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz seitens des Versicherungsnehmers vermuten. Hierbei handelt es sich um Situationen, in denen der Versicherer argumentiert, dass der Schaden bewusst oder durch unverantwortliches Handeln herbeigeführt wurde.

Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!

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Über Wirth Rechtsanwälte

Eine Schaden am Inventar des Unternehmens kann schon schlimm genug sein. Was aber, wenn sich der Versicherer weigert, die Kosten zu tragen? Wenn der Schadenfall nicht ganz eindeutig ist oder Fristen versäumt wurden? Um gar nicht erst in eine solche Situation zu kommen, sollten Sie sich von Anfang an professionelle Unterstützung durch Anwälte holen. Ziehen Sie einen Rechtsanwalt für die betriebliche Inhaltsversicherung hinzu, der alle Fallstricken kennt und Ihnen zur Seite steht.
Mehr als 10.000 Mandanten haben dem Team von Wirth Rechtsanwälte bereits vertraut. Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsangelegenheiten mit Schwerpunkt auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Erfahrung und Expertise seit 1998.

Die häufigsten Fragen bei Streitigkeiten mit der betrieblichen Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung sichert die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und ggf. Elektronik gegen Schäden durch versicherte Gefahren wie Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. Je nach Vertrag können auch Elementargefahren oder Betriebsunterbrechungen mitversichert sein.
Viele Ablehnungen beruhen auf angeblich nicht versicherten Ursachen, fehlender Mitwirkung oder dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit. Wir prüfen die Ablehnungsbegründung sowie die Versicherungsbedingungen und setzen Ihre Ansprüche notfalls außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn z. B. Türen nicht abgeschlossen, Fenster offenstanden oder Sicherheitspflichten verletzt wurden. Je nach Tarif kann die Leistung gekürzt oder ausgeschlossen werden. Wir prüfen, ob die Vorwürfe haltbar sind – und ob die Kürzung rechtlich zulässig ist.
Typische versicherte Gefahren sind Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Streit entsteht häufig bei der Frage, ob der Schaden wirklich durch eine dieser Gefahren verursacht wurde oder ob z. B. ein technischer Defekt oder Eigenverschulden vorlag. Wir klären für Sie, ob ein versicherter Schaden vorliegt.
Erstattet wird in der Regel der Neuwert (bzw. Zeitwert bei bestimmten Positionen) der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Sachen. Oft gibt es Kürzungen oder Streit um Bewertungsmethoden. Wir lassen die Schadenshöhe sachgerecht bewerten und prüfen die Berechnung der Versicherung.
Versicherer verlangen den Nachweis eines „echten Einbruchs“ – etwa durch aufgebrochene Türen oder Fenster. Fehlt dieser, kann die Leistung verweigert werden. Wir helfen bei der Beweissicherung und sorgen dafür, dass berechtigte Ansprüche auch ohne idealen Nachweis durchgesetzt werden.
Sie müssen bei der Schadenfeststellung mitwirken und der Versicherung ggf. Zutritt zum Betrieb gewähren. Aber: Sie müssen sich nicht allem beugen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Mitwirkungspflichten korrekt zu erfüllen – ohne Ihre Rechte preiszugeben.
Liegen alle Unterlagen vor, muss die Versicherung den Schaden „unverzüglich“ regulieren (§ 14 VVG). Verzögerungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Wir setzen klare Fristen und sorgen für eine zügige Auszahlung – notfalls auch unter Druck rechtlicher Schritte.
Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, wird im Schadensfall oft nur anteilig geleistet (sogenannte Unterversicherungsverzichtsklausel beachten!). Wir prüfen, ob eine Unterversicherung tatsächlich vorliegt – und ob die Kürzung rechtmäßig ist.
Versicherungsverträge enthalten oft kleingedruckte Ausschlüsse – z. B. für bestimmte Gefahren, Lagerbedingungen oder Verwendungsarten. Wir analysieren die Klauseln juristisch und prüfen, ob der Versicherer sich zu Recht auf einen Ausschluss beruft.
In vielen Fällen ja – insbesondere, wenn es um die Regulierung eines konkreten Schadensfalls geht. Wir übernehmen gern die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und prüfen kostenfrei, ob diese eintrittspflichtig ist.
Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Ablehnungsgrund erfahren haben. Es gelten aber auch vertragliche Fristen zur Schadenmeldung, Nachweispflicht oder Verjährungshemmung. Wir prüfen Ihre Fristen und sichern Ihre Ansprüche rechtzeitig.