
Kommen Sie zu Ihrem Recht
WENN DIE Inhaltsversicherung NICHT ZAHLT
Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf die betriebliche Inhaltsversicherung hilft Ihnen dabei, zu Ihrem Recht und Ihren Ansprüchen zu kommen. Wirth Rechtsanwälte sind Ihre Experten für alle rechtlichen Angelegenheiten rund um das Versicherungsrecht und die Inhaltsversicherung
Ihr Rechtsanwalt, wenn die Versicherung Leistungen verweigert
Betriebliche Inhaltsversicherung
Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht, Vertriebsrecht und Bankenrecht
hohe Expertise bei betrieblicher Inhaltsversicherung
Spezialisiert auf die Durchsetzung von Ansprüchen von Versicherten
Beratung und Vertretung von Anfang an
Gerichtliche Prozessführung und Aushandlung von Vergleichen
Mehr als 10.000 Mandanten
hohe Erfolgsquote

Tobias Strübing
Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen

Norman Wirth
Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen
Betriebliche Inhaltsversicherung: Ihr Fall ist komplex
Eine betriebliche Inhaltsversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Verlusten durch Schäden an ihrer Geschäftsausstattung, Waren oder Vorräten, etwa durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser.
Allerdings kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn sie der Ansicht ist, dass bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind – etwa bei grober Fahrlässigkeit, nicht eingehaltenen Sicherheitsvorschriften oder Ausnahmeklauseln im Vertrag. Im Fall einer Leistungsverweigerung der betrieblichen Inhaltsversicherung kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein, um die Ablehnung anzufechten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wir sind für Sie da
Unser Beratungsablauf bei Wirth Rechtsanwälte
Ihr Weg zur rechtssicheren Lösung
Unverbindliche Kontaktaufnahme
Lernen Sie uns kennen! In einem kostenfreien und vertraulichen Erstkontakt schildern Sie uns Ihr Anliegen oder Vorhaben. Wir hören zu und entwickeln ein erstes Verständnis für Ihre Situation.
Individuelle Handlungsempfehlungen
Auf Basis Ihrer Informationen erarbeiten wir nach Erteilung des Mandats konkrete Vorschläge. Ob rechtssichere Ausgestaltung eines Vorhabens oder Lösungswege für bestehende Probleme – wir zeigen Ihnen klare Handlungsoptionen auf.
Umsetzung mit unserer Expertise
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt: von der Erstellung notwendiger Rechtsdokumente über die praktische Umsetzung bis hin zur Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Dritten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz.
Betriebliche Inhaltsversicherung
Das leistet die Versicherung
Schaden durch Feuer
Schäden am Inventar durch Brände, Blitzschlag, Explosionen oder Implosionen sind in der Regel abgedeckt. Dazu gehören auch Folgeschäden, die etwa durch Löschwasser oder Rauch verursacht werden.
Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch
Die Versicherung schützt das Inventar vor Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus, der in Folge eines Einbruchs entsteht. Dazu zählen gestohlene Waren oder beschädigte Betriebsausstattung.
Leitungswasserschäden
Schäden am Inventar durch auslaufendes Leitungswasser, beispielsweise durch Rohrbrüche, Überflutungen oder andere Wasserschäden, werden gedeckt. Dies gilt auch für Schäden, die durch austretendes Wasser aus Heizungen oder Klimaanlagen verursacht werden.
Sturm, Hagel und Naturgefahren
Schäden durch extreme Wetterereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmungen fallen ebenfalls unter den Schutz der Inhaltsversicherung. Diese deckt Schäden am Inventar ab, die durch solche Naturereignisse entstehen.
Elementarschäden (optional)
Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, sogenannte Elementarschäden, wie Erdbeben, Lawinen, Erdrutsch oder Erdfall, zusätzlich zu versichern. Diese Naturgefahren sind nicht immer standardmäßig abgedeckt.
Schäden durch Betriebsunterbrechung
Eine betriebliche Inhaltsversicherung kann um eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert werden. Diese deckt den finanziellen Verlust ab, der durch eine vorübergehende Stilllegung des Betriebs aufgrund eines versicherten Schadens (z. B. Brand oder Überschwemmung) entsteht. Hier Link zu Seite Betriebsunterbrechung
Kürzung der Leistung aufgrund von Vorerkrankungen
Falls die Erwerbsunfähigkeit auf eine Krankheit zurückzuführen ist, die bei Vertragsabschluss nicht angegeben wurde, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Prüfen Sie genau, ob die Erwerbsunfähigkeitsversicherung falsche Angabe nachweisen kann, und lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.





Ihre Anwälte, wenn die Versicherung nicht zahlt
Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht, Vertriebsrecht und Bankenrecht
hohe Expertise bei Betrieblicher Inhaltsversicherung
Spezialisiert auf die Durchsetzung von Ansprüchen von Versicherten
Beratung und Vertretung von Anfang an
Gerichtliche Prozessführung und Aushandlung von Vergleichen
Mehr als 10.000 Mandanten
hohe Erfolgsquote
Betriebliche Inhaltsversicherung
Gründe für die Ablehnung von Leistungen
Ein weiterer typischer Ablehnungsgrund ist das Nichtvorliegen eines versicherten Schadensereignisses, etwa wenn die Versicherung argumentiert, dass der Schaden durch normale Abnutzung oder Verschleiß entstanden ist, die nicht abgedeckt sind. Auch unzureichende Dokumentation des Schadens kann dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn beispielsweise keine ausreichenden Nachweise über den Wert der beschädigten Gegenstände oder den Hergang des Schadens vorliegen. Daher ist es wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und sich im Streitfall rechtlich beraten zu lassen, um unrechtmäßige Ablehnungen anzufechten.
Unser Verhältnis ist von besonderem Vertrauen und Diskretion geprägt
STIMMEN UNSERER MANDANTEN
Lesen Sie Meinungen unserer Mandanten zur Rechtsberatung und Zusammenarbeit mit unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten, zu vertreten und zu betreuen.
Betriebliche Inhaltsversicherung
Typische Streitpunkte mit der Versicherung
Fragen zur Schadenursache
Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob der Schaden tatsächlich durch ein im Versicherungsvertrag abgedecktes Risiko verursacht wurde. Versicherer lehnen oft Ansprüche ab, wenn sie argumentieren, dass der Schaden nicht durch die im Vertrag definierten Gefahren wie Feuer, Einbruch oder Leitungswasser entstanden ist. Hier geht es um die genaue Interpretation, ob beispielsweise ein Wasserschaden durch eine versicherte Leitungswasserleitung oder durch nicht versicherte Ereignisse wie Grundwasser entstanden ist.
Obliegenheitsverletzungen
Versicherer bestreiten häufig Ansprüche, wenn sie behaupten, dass der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten (Pflichten) nicht erfüllt hat. Dies kann bedeuten, dass Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden, wie zum Beispiel das Verschließen von Fenstern und Türen bei Verlassen des Betriebs oder die Installation einer funktionierenden Alarmanlage.
Unterversicherung
Ein weiterer häufiger Streitpunkt ist die Unterversicherung. Hierbei stellt der Versicherer fest, dass der Wert des versicherten Inventars bei Abschluss des Vertrags niedriger angegeben wurde, als er tatsächlich ist. Im Schadensfall wird dann nur ein Teil der Schadenhöhe erstattet. Dies führt oft zu Streitigkeiten darüber, ob die Bewertung des Inventars korrekt vorgenommen wurde.
Beweislast und Schadenshöhe
Häufig wird auch darüber gestritten, wer die Beweislast trägt und wie die Höhe des Schadens zu ermitteln ist. Versicherungsnehmer müssen häufig beweisen, dass ein Schaden in vollem Umfang vorliegt, was in der Praxis oft schwierig ist, insbesondere wenn der Versicherer die Gutachten oder Schadensbewertung in Frage stellt.
Vorsatz der groben Fahrlässigkeit
Versicherungen versuchen oft, Zahlungen zu verweigern, wenn sie grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz seitens des Versicherungsnehmers vermuten. Hierbei handelt es sich um Situationen, in denen der Versicherer argumentiert, dass der Schaden bewusst oder durch unverantwortliches Handeln herbeigeführt wurde.
Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!
Kompetenz trifft Engagement
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite
Wenn Ihre betriebliche Inhaltsversicherung nicht zahlt, sind wir für Sie da. Überlassen Sie Ihre Angelegenheiten einem erfahrenen Team von Experten für Versicherungsrecht. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und schützen Sie Ihre Rechte. Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Ansprüche ein – gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
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