Ein Mann ist geschützt durch eine Inhaltsversicherung

Kommen Sie zu Ihrem Recht

WENN DIE Inhaltsversicherung NICHT ZAHLT

Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf die betriebliche Inhaltsversicherung hilft Ihnen dabei, zu Ihrem Recht und Ihren Ansprüchen zu kommen. Wirth Rechtsanwälte sind Ihre Experten für alle rechtlichen Angelegenheiten rund um das Versicherungsrecht und die Inhaltsversicherung

Ihr Rechtsanwalt, wenn die Versicherung Leistungen verweigert

Betriebliche Inhaltsversicherung

  • Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht, Vertriebsrecht und Bankenrecht

  • hohe Expertise bei betrieblicher Inhaltsversicherung

  • Spezialisiert auf die Durchsetzung von Ansprüchen von Versicherten

  • Beratung und Vertretung von Anfang an

  • Gerichtliche Prozessführung und Aushandlung von Vergleichen

  • Mehr als 10.000 Mandanten

  • hohe Erfolgsquote

Ihr Fachanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung Tobias Strübing

Tobias Strübing

Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen

Ihr Fachanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung Norman Wirth

Norman Wirth

Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen

Betriebliche Inhaltsversicherung: Ihr Fall ist komplex

Eine betriebliche Inhaltsversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Verlusten durch Schäden an ihrer Geschäftsausstattung, Waren oder Vorräten, etwa durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser.

Allerdings kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn sie der Ansicht ist, dass bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind – etwa bei grober Fahrlässigkeit, nicht eingehaltenen Sicherheitsvorschriften oder Ausnahmeklauseln im Vertrag. Im Fall einer Leistungsverweigerung der betrieblichen Inhaltsversicherung kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein, um die Ablehnung anzufechten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wir sind für Sie da

Unser Beratungsablauf bei Wirth Rechtsanwälte

Ihr Weg zur rechtssicheren Lösung

Unverbindliche Kontaktaufnahme

Lernen Sie uns kennen! In einem kostenfreien und vertraulichen Erstkontakt schildern Sie uns Ihr Anliegen oder Vorhaben. Wir hören zu und entwickeln ein erstes Verständnis für Ihre Situation.

Individuelle Handlungsempfehlungen

Auf Basis Ihrer Informationen erarbeiten wir nach Erteilung des Mandats konkrete Vorschläge. Ob rechtssichere Ausgestaltung eines Vorhabens oder Lösungswege für bestehende Probleme – wir zeigen Ihnen klare Handlungsoptionen auf.

Umsetzung mit unserer Expertise

Wir begleiten Sie bei jedem Schritt: von der Erstellung notwendiger Rechtsdokumente über die praktische Umsetzung bis hin zur Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Dritten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz.

Betriebliche Inhaltsversicherung

Das leistet die Versicherung

  • Schaden durch Feuer

    Schäden am Inventar durch Brände, Blitzschlag, Explosionen oder Implosionen sind in der Regel abgedeckt. Dazu gehören auch Folgeschäden, die etwa durch Löschwasser oder Rauch verursacht werden.

  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch

    Die Versicherung schützt das Inventar vor Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus, der in Folge eines Einbruchs entsteht. Dazu zählen gestohlene Waren oder beschädigte Betriebsausstattung.

  • Leitungswasserschäden

    Schäden am Inventar durch auslaufendes Leitungswasser, beispielsweise durch Rohrbrüche, Überflutungen oder andere Wasserschäden, werden gedeckt. Dies gilt auch für Schäden, die durch austretendes Wasser aus Heizungen oder Klimaanlagen verursacht werden.

  • Sturm, Hagel und Naturgefahren

    Schäden durch extreme Wetterereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmungen fallen ebenfalls unter den Schutz der Inhaltsversicherung. Diese deckt Schäden am Inventar ab, die durch solche Naturereignisse entstehen.

  • Elementarschäden (optional)

    Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, sogenannte Elementarschäden, wie Erdbeben, Lawinen, Erdrutsch oder Erdfall, zusätzlich zu versichern. Diese Naturgefahren sind nicht immer standardmäßig abgedeckt.

  • Schäden durch Betriebsunterbrechung

    Eine betriebliche Inhaltsversicherung kann um eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert werden. Diese deckt den finanziellen Verlust ab, der durch eine vorübergehende Stilllegung des Betriebs aufgrund eines versicherten Schadens (z. B. Brand oder Überschwemmung) entsteht. Hier Link zu Seite Betriebsunterbrechung

  • Kürzung der Leistung aufgrund von Vorerkrankungen

    Falls die Erwerbsunfähigkeit auf eine Krankheit zurückzuführen ist, die bei Vertragsabschluss nicht angegeben wurde, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Prüfen Sie genau, ob die Erwerbsunfähigkeitsversicherung falsche Angabe nachweisen kann, und lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

Daniel Berger, Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Wirth Rechtsanwälte
Gründer von Wirth Rechtsanwälte Norman Wirth vor einer beleuchtenden Steinwand - Querformat
alexander sajkow
Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Wirth Rechtsanwälte
katrin windoffer

Ihre Anwälte, wenn die Versicherung nicht zahlt

  • Geprüfte Fachanwälte für Versicherungsrecht, Vertriebsrecht und Bankenrecht

  • hohe Expertise bei Betrieblicher Inhaltsversicherung

  • Spezialisiert auf die Durchsetzung von Ansprüchen von Versicherten

  • Beratung und Vertretung von Anfang an

  • Gerichtliche Prozessführung und Aushandlung von Vergleichen

  • Mehr als 10.000 Mandanten

  • hohe Erfolgsquote

Betriebliche Inhaltsversicherung

Gründe für die Ablehnung von Leistungen

Die betriebliche Inhaltsversicherung kann die Zahlung im Schadensfall aus verschiedenen Gründen verweigern, oft mit Verweis auf vertragliche Ausschlüsse oder Obliegenheitsverletzungen seitens des Versicherungsnehmers. Ein häufiger Grund ist grobe Fahrlässigkeit, etwa wenn Türen oder Fenster nicht ordnungsgemäß gesichert wurden und dadurch ein Einbruch erleichtert wurde. Ebenso können Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften zur Leistungsverweigerung führen, beispielsweise wenn Brandschutzmaßnahmen nicht eingehalten oder vorgeschriebene Sicherungssysteme nicht installiert wurden.

Ein weiterer typischer Ablehnungsgrund ist das Nichtvorliegen eines versicherten Schadensereignisses, etwa wenn die Versicherung argumentiert, dass der Schaden durch normale Abnutzung oder Verschleiß entstanden ist, die nicht abgedeckt sind. Auch unzureichende Dokumentation des Schadens kann dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn beispielsweise keine ausreichenden Nachweise über den Wert der beschädigten Gegenstände oder den Hergang des Schadens vorliegen. Daher ist es wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und sich im Streitfall rechtlich beraten zu lassen, um unrechtmäßige Ablehnungen anzufechten.

Unser Verhältnis ist von besonderem Vertrauen und Diskretion geprägt

STIMMEN UNSERER MANDANTEN

Lesen Sie Meinungen unserer Mandanten zur Rechtsberatung und Zusammenarbeit mit unserer Rechtsanwaltskanzlei Wirth. Wir sind stolz darauf, Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten, zu vertreten und zu betreuen.

Sehr gute Beratung, die Kanzlei hat sich sehr gut in meinen Fall eingearbeitet und diesen erfolgreich vertreten. Ich kann diese Kanzlei und insbesondere RA Strübing bei Berufsunfähigkeitsverfahren sehr empfehlen.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte

Kai Müller

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Meine Erfahrungen vor allem mit RA Ralf Göhler waren durchweg Positiv. Herr Göhler hat mich bei meiner Berufsunfähigkeit absolut Klar und sehr Kompetent vertreten. Meine Versicherung hat wirklich alles versucht nicht zahlen zu müssen und jede noch so absurde Möglichkeit genutzt mir mein Recht auf BU zu verweigern. Demnach zog sich der Prozess über 7 Jahre, mehreren Wiedersprüchen und Instanzen. In diesen 7Jahren wurde ich nicht nur absolut professionell durch Herrn Göhler vertreten, sondern Herr Göhler hat mich auch ermutigt mein Recht einzufordern und nicht aufzugeben. Wir haben alles ohne Abstriche gewonnen. Ich kann Herr Göhler nur weiterempfehlen und werde Ihn als Anwalt meines Vertrauens behalten.

Bewertung Wirth Rechtsanwälte Ralf Göhler

Diana Weißer

ProvenExpert Bewertung

Bild und Name aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert

Egal, welche Frage, welcher Sachverhalt, welches Problem: Die Antworten und Hilfestellungen, die ich als Mandant erhalte, sind immer exzellent.Nicht nur fachlich 1a (das können andere evtl. ebenso), sondern zusätzlich auch noch unglaublich auf meine ganz individuelle Situation zugeschnitten. Eine ganz klare Empfehlung!

jürgen weber inhaber weberfinanz & webergeneration

Jürgen Weber

Inhaber weberfinanz & webergenerationen

Wir werden seit Jahren von der Kanzlei Wirth in Fragen zum Vertriebs- und Vermittlerrecht sehr gut beraten. Durch die hohe fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung ist die Kanzlei der ideale Partner für unser Unternehmen und unsere Vermittler. Wir schätzen besonders das ausgeprägte Verständnis für vertriebliche Belange.

Stimmen unserer Mandanten: Ein Portrait von Norbert Porazik Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Norbert Porazik

Inhaber Geschäftsführer, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, München

Gut, solch einen Partner bei der Unterstützung in Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Maklerpartnern zu haben. Die hochprofessionelle Unterstützung in Fragen des Versicherungsrechts wollen wir auch nicht mehr missen!

Stimmen unserer Mandanten: Dr. Peter Schmidt Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Dr. Peter Schmidt

Leiter Niederlassung Deutschland, Hanau Oberösterreichische Versicherung AG

Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit der Kanzlei zusammen. Die lösungsorientierte Arbeitsweise, der enorme Elan aber auch der zwischenmenschliche Kontakt sind außergewöhnlich. Die Anwälte verstehen es, komplexe Sachverhalte rechtsicher aufzustellen und dennoch verständlich darzulegen. Wir haben größtes Vertrauen in die Kanzlei und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Stimmen unserer Mandanten: Thomas Soltau Vorstand wallstreet:online capital AG

Thomas Soltau

Vorstand Smartbroker AG

Betriebliche Inhaltsversicherung

Typische Streitpunkte mit der Versicherung

  • Fragen zur Schadenursache

    Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob der Schaden tatsächlich durch ein im Versicherungsvertrag abgedecktes Risiko verursacht wurde. Versicherer lehnen oft Ansprüche ab, wenn sie argumentieren, dass der Schaden nicht durch die im Vertrag definierten Gefahren wie Feuer, Einbruch oder Leitungswasser entstanden ist. Hier geht es um die genaue Interpretation, ob beispielsweise ein Wasserschaden durch eine versicherte Leitungswasserleitung oder durch nicht versicherte Ereignisse wie Grundwasser entstanden ist.

  • Obliegenheitsverletzungen

    Versicherer bestreiten häufig Ansprüche, wenn sie behaupten, dass der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten (Pflichten) nicht erfüllt hat. Dies kann bedeuten, dass Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden, wie zum Beispiel das Verschließen von Fenstern und Türen bei Verlassen des Betriebs oder die Installation einer funktionierenden Alarmanlage.

  • Unterversicherung

    Ein weiterer häufiger Streitpunkt ist die Unterversicherung. Hierbei stellt der Versicherer fest, dass der Wert des versicherten Inventars bei Abschluss des Vertrags niedriger angegeben wurde, als er tatsächlich ist. Im Schadensfall wird dann nur ein Teil der Schadenhöhe erstattet. Dies führt oft zu Streitigkeiten darüber, ob die Bewertung des Inventars korrekt vorgenommen wurde.

  • Beweislast und Schadenshöhe

    Häufig wird auch darüber gestritten, wer die Beweislast trägt und wie die Höhe des Schadens zu ermitteln ist. Versicherungsnehmer müssen häufig beweisen, dass ein Schaden in vollem Umfang vorliegt, was in der Praxis oft schwierig ist, insbesondere wenn der Versicherer die Gutachten oder Schadensbewertung in Frage stellt.

  • Vorsatz der groben Fahrlässigkeit

    Versicherungen versuchen oft, Zahlungen zu verweigern, wenn sie grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz seitens des Versicherungsnehmers vermuten. Hierbei handelt es sich um Situationen, in denen der Versicherer argumentiert, dass der Schaden bewusst oder durch unverantwortliches Handeln herbeigeführt wurde.

Unsere Erfahrung ist Ihr Gewinn!

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Wirth Rechtsanwälte

Eine Schaden am Inventar des Unternehmens kann schon schlimm genug sein. Was aber, wenn sich der Versicherer weigert, die Kosten zu tragen? Wenn der Schadenfall nicht ganz eindeutig ist oder Fristen versäumt wurden? Um gar nicht erst in eine solche Situation zu kommen, sollten Sie sich von Anfang an professionelle Unterstützung durch Anwälte holen. Ziehen Sie einen Rechtsanwalt für die betriebliche Inhaltsversicherung hinzu, der alle Fallstricken kennt und Ihnen zur Seite steht.
Mehr als 10.000 Mandanten haben dem Team von Wirth Rechtsanwälte bereits vertraut. Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsangelegenheiten mit Schwerpunkt auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Erfahrung und Expertise seit 1998.